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FZF abgelehnt, jetzt schwanger (Gelesen: 24.827 mal)
tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 31.10.2014 um 13:49:23
 
Wobei hier die richtige Strategie wäre einfach weiterzulernen und ein höheres Sprachniveau zu erreichen. (Kann meiner Meinung nach auch als Argument vor Gericht gebracht werden)
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Saxonicus
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Antwort #61 - 31.10.2014 um 15:52:57
 
Mimouna schrieb am 31.10.2014 um 11:55:14:
Also MUSS er nochmal diesen Test machenHabe ich das richtig verstanden??? 

Wenn er bei der Visumsbeantragung munter auf Deutsch parliert, sieht man von der Beibringung eines Deutschzertifikats möglicherweise ab.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 31.10.2014 um 16:21:35
 
Saxonicus schrieb am 31.10.2014 um 15:52:57:
Wenn er bei der Visumsbeantragung munter auf Deutsch parliert, 

Lies Dir die Texte doch durch. Es wird keine Visumsbeantragung mit Vorsprechen mehr geben, die Sache geht vor Gericht.
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Mimouna
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Antwort #63 - 02.11.2014 um 13:11:22
 
So, nachdem ich mir nun die Protokolle durchgelesen und mich mit meinem Anwalt besprochen habe, stellten wir fest, dass es sich um den Vorwurf einer einseitigen Scheinehe handelt. Also nur mein Mann wird beschuldigt, eine Scheinehe einzugehen. Mir glaubt man, dass ich aus Liebe geheiratet habe  Zunge
Das ist doch verrückt! Habe ich denn nicht dann trotzdem ein Recht mit diesem Menschen zusammen in Deutschland zu leben? Es war ja meine Entscheidung ihn zu heiraten. Also wie kann sich dann die ABH dagegen entscheiden, mir quasi vorschreiben mit wem ich leben darf und mit wem nicht?
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #64 - 02.11.2014 um 13:22:44
 
Nein, (einseitige) Scheinehen werden nicgt als schutzwuerdig angesehen. Zudem ( fall denn der Vorwurf stimmt) waere es ja nach 3 Jahren auch vorbei (eigenstaendiges Aufenthaltsrecht).

Aber diese Diskussion ist nicht zielfuehrend. Er muss das jetzt versuchen zu entkraeften. Wenn Du ihn besuchen kannst, dann mach das und fahr zu den Festen seiner Verwandtschaft. Photos mit Dir und der Verwandtschaft nicht vergessen.
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deerhunter
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Antwort #65 - 02.11.2014 um 18:18:37
 
War dein Mann vorher schon einmal mit einer Europäerin verheiratet?
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Mimouna
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Antwort #66 - 02.11.2014 um 18:26:39
 
Nein, er war vor mir noch nie verheiratet.
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Mimouna
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Antwort #67 - 11.11.2014 um 13:44:25
 
Hallo, seit ein paar Tagen ist unsre Klage samt Beweisen und Begründung weshalb wir keine Scheinehe führen in Berlin. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Gibts da Erfahrungswerte? Melden die sich, wenn sie noch mehr Infos benötigen? Und bekommt man sofort einen Termin für eine Verhandlung oder kann es auch sein, dass man nochmal von der ABH befragt wird oder mein Mann von der Botschaft?
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Muleta
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Antwort #68 - 11.11.2014 um 13:56:07
 
S. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1411557347/28#28

Eine Klagebegründung vor Akteneinsicht ist eigentlich sinnlos.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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Mimouna
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Antwort #69 - 11.11.2014 um 14:04:14
 
Wir hatten doch schon Akteneinsicht, deswegen schrieb ich ja, dass alles jetzt bei Gericht ist. Unsre Erklärung der widersprüchlich beantworteten Fragen, Fotos, Nachweise unsrer gegenseitigen Besuche, Telefonrechnungen usw.
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Muleta
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Antwort #70 - 11.11.2014 um 14:19:01
 
Ok, dann streiche gedanklich meinen letzten Satz. Zum weiteren Ablauf dennoch Antwort #28
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Antwort #71 - 11.11.2014 um 22:02:37
 
Falsch. Man braucht nicht immer eine Gerichtsverhandlung. Es ist auch möglich sich mit dem AA zu einigen, mein Anwalt hatte Recht  Laut lachend
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Aras
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Antwort #72 - 12.11.2014 um 00:06:31
 
Ist das auswärtige Amt eingeknickt? Smiley
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mimouna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #73 - 12.11.2014 um 07:18:15
 
Jap, direkt, der Berg an Fotos, Telefonrechnungen, Chatverläufen usw. hat denen gereicht  Laut lachend Ich kanns noch immer nicht glauben
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Mimouna
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Antwort #74 - 16.12.2014 um 15:13:12
 
Hallo, mein Mann reist morgen ein. Wie lange habe ich Zeit in bei den Behörden anzumelden und wo fange ich an? Zuerst zur Meldebehörde richtig? Und wann muss ich mit ihm zur ABH? Das Visum gilt ja erstmal 3 Monate, sollten wir uns dann jetzt gleich bei der ABH melden oder bis kurz vor Ablauf der 3 Monate warten?
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