Mr. Nic schrieb am 03.09.2013 um 16:02:07:Wie beantragt man dann eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland? Ebenfalls erst per D Visum von der Botschaft und anschließendem Besuch der Ausländerbehörde in Deutschland + Anerkennung der Urkunden?
Erst heiraten, dann erst mal feiern ..
Dann beantragt deine Frau das Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in dem Land, in dem sie lebt. Das Verfahren ist dasselbe wie beim Visum zur Eheschließung, nur die Unterlagen sind ein bisschen anders, du legst die Heiratsurkunde und nicht die Bestätigung des Standesamtes vor. A1-Test muss natürlich sein.
Du wirst keine
VE abgeben müssen, die die Zeit zwischen Einreise und Heirat deckt.
Auch in dem Fall wird die
ABH am Verfahren beteiligt.
Nach Erteilung des Visums reist deine Frau ein und beantragt die Erteilung der
AE.
Allerdings ist immer zu empfehlen, die Nachbeurkundung der Eheschließung in Deutschland zu beantragen. Dann habt ihr zwar in HK geheiratet, bekommt aber jederzeit ohne Probleme eine nette deutsche Urkunde, die für den innerdeutschen Gebrauch nicht legalisiert oder apostilliert werden muss.