Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 18:35:53:Mein letzter Beitrag hier, weil es mir einfach reicht.
macht nichts. Das Problem ist da und ich habe um die Hilfe hier gebietet um den Eintrag bei der Meldebehörde korregieren zu lasssen können. Ich wollte auf kein Fall hier Feinde machen, also Deine Beiträge brauche ich weiter auch nicht, da Du hier ja kein Problem siehst und damit könntest mir nicht weiter helfen, sondern verschwindest Deine Zeit. Vielleicht andere Users die da Problem merken können können mir helfen, aber ich verlängere nicht auf jeden meinen Beitrag eine Antwort zu geben. Also, muss Du natürlich nicht mitmachen.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 18:35:53:Da ist nichts festzustellen. Du mußt schlicht einen Paßantrag stellen.
doch, es heißt genau "Оформление наличия гражданства" oder auf Deutsch wird es so ähnliches wie: Feststellung der Verfügbarkeit von Staatsbürgerschaft. Und es muss nicht unbedingt in Form von einen Reisepass sein, sonder auch kann als Eintrag in den Reisepass eines Elternteils / oder beiden Eltern aussehen. Aber Reisepass fürs Kind ist glaube ich eine bessere Form.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 18:35:53:Bis dahin wirst Du Dein weltbewegendes Problem auch nicht lösen können.
Die deutschen öffentlich Bediensteten haben offenbar bisher nur die deutsche Geburtsurkunde gesehen - andere gibt es offenbar bisher nicht.
Noch mal: in der deutsche Urkunde ist nachvollziehbar, dass meine Tochter Vor- und Vatersname, hat und in Anmeldebescheinigung / Melderegister ist es nicht klar, es sieht aus, als meine Tochter zwei Vornamen hätte, und es ist schon eine Fälschung.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 18:35:53:Die dortigen Angaben haben sie offenbar korrekt umgesetzt. So unzulänglich das in Deinen Augen sein mag.
Nein, sie haben die Hälfte vom GU-Feld "Vornamen" weggeschmissen. Wenn Sie wegen Vorschriften nicht können die Erläuterung miteintragen, dann sollten die nur Vorname in das Melderegister-Feld "Vornamen" übertragen. Und, by the way, sind dann diese Vorschriften die eine Fälschung erlauben absolut sinnlos.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 18:35:53:Legst Du später den Paß vor - und womöglich eine in der russischen
AV ausgestellte Geburtsurkunde, läßt Du diesen Eintrag korrigieren mit Verweis auf die russischen Dokumente.
Würde ich gern machen, aber Du hast vielleicht nicht alles gelesen was ich geschrieben habe: mir wurde schon im Vorfeld gesagt, dass sie den Reisepass nicht akzeptieren würden. Also, ich versuche es näturlich noch mal, wenn Reisepass da ist, aber ich zweifele sehr, ob es was bringt. Ich werde später berichten, ob es geklappt hat.
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 18:35:53:Das (Vorlegen russischer Dokumente) hast Du bisher nicht getan - hier liegt die Ursache Deines "Problems".
Das Beschaffen eines Passes für Dein Kind ist Deine Pflicht. Von der habe ich bisher nicht viel gelesen. Diese Pflicht "sehe ich verletzt".
ich kenne meine Pflichte. Danke
Ich sehe meine Pflicht als Vater die Willkür mit dem Namen meiner Tochter nicht zu erlauben um für sie später unnötige Probleme zu ersparen.
Wenn es um Beschaffung eines Passes für mein Kind geht, dann siehe oben (es muss nicht Pass sein , könnte als Eintrag in meinem Pass sein). Wegen längere Wartezeiten, kann ich erst im Februar Eintrag / Reisepass für Kind stellen, also keine Sorge ich habe mich darum schon gekümmert, und bitte nicht spekulieren.
Die Pflicht den Reisepass auszustellen kann Konsulat verletzen, wenn es sich weigert einen Reisepass auszustellen, obwohl das Kind einen Anspruch hat, damit wird das Recht einen Reisepass zu haben verletzt.