Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken
Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St (Gelesen: 30.632 mal)
mmaestro
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
25.01.2013 um 00:40:49
 
Hallo zusammen, ich bitte euch sehr um die Hilde mit der Klärung folgender Frage:

Zu erst Vorgeschichte: Ich und meine Frau sind beide russische Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland, ich seit ca. 7 Jahre, die Frau - 1 Jahr. Vor 1,5 Monaten ist unsere Tochter in Deutschland geboren. Beim Standesamt wurde deutsche Urkunde aber nach russischen Recht ausgestellt, wo unter dem Feld "Vorname(n)" steht (nur ein Beispiel): "Anna Antonovna (Vorname und Vatersname)". Ich wollte am Anfang zusätzlich eine internationale Urkunde zu holen, aber mir würde gesagt, dass dort werden die Vor- und Vatersname meiner Tochter im Feld "Vorname(n)" bzw. "First Names" ohne die Erläuterung "(Vorname und Vatersname)" erscheinen, was ich falsch finde, da meiner Tochter wird praktisch damit eine zweite Vorname zugeschrieben, aber sie hat nur einen Vorname. Deswegen habe ich auf internationale Urkunde verzichtet.

Ich hatte schon beim Standesamt Sorgen gehabt, dass der Vatersname wird nicht nur aus der internationale Geburtsurkunde, sondern auch aus der deutsche Geburtsurkunde weiter bei anderen Behörden in Deutschland als zweite Vorname falsch betrachtet. Aber die Beamtin hat gesagt, dass da in der deutsche Urkunde solche Erläuterung gibt's, wird man doch verstehen, dass es sich um Vorname und Vatersname handelt. Leider ist das nicht der Fall...

Der Tochter wurde vor kurzem in einem Brief vom Bundeszentralamt für Steuern eine Identifikationsnummer zugeteilt. Im Brief stehen außer Id-Nummer noch weitere Personaldaten unter mehrere nummerierte Felder, und am ende gibt's eine Bitte alle Felder zu überprüfen und mögliche Fehler bei der Meldebehörde vor Ort zu melden (weil nämlich die Meldebehörde hat alle Daten an Ministerium weitergeleitet). Und Fehler ist ja da... Unter dem Feld Nummer 05 stehen beide der Vorname und Vatersname meiner Tochter ohne Hinweis "(Vorname und Vatersname)", obwohl laut Erläuterungen am Ende des Briefs Feld Nummer 05 entspricht Vornamen, genau ist es so geschrieben: 05 = Vornamen  .

Ich war gestern bei der Meldebehörde und habe den Fehler gemeldet. Mir wurde gesagt, dass die Daten so vom Standesamt an die Meldebehörde übermittelt wurden und man schreibt alles im Feld Vornamen... Aber bitte! Für mich heißt es, dass nicht ich und meine Frau sondern die Meldebehörde (mit oder ohne Hilfe von Standesamt) hat unsere Tochter zwangsweise mit zwei Vornamen genannt und verbreitet diese falsche Information weiter.

Ich versuche logisch zu denken: wenn man in Deutschland keine Vatersname hat, dann muss man für die ausländische Kinder (die Vatersname haben) eines Feld "Vatersname" mitzuführen, oder wenn es nicht möglich ist, dann bitte nur wirklich den Vorname im Feld "Vornamen" eintragen. Ich kann noch gedulden, wenn beide Vor- und Vatersname unter dem Feld "Vornamen" erscheinen, aber nur wenn einen Vermerk "(Vorname und Vatersname)" gemacht wird. Diesen Vermerk gibt's nicht weder bei der Meldebehörde noch beim Bundeszentralamt für Steuern. Also ich gehe davon aus, dass entweder das Standesamt schreibt die Erläuterung "(Vorname und Vatersname)" nur in der Geburtsurkunde, aber speichert die nicht im System, oder die Meldebehörde bekommt Daten richtig aber betrachtet der Vatersname als wäre das einer normaler weiterer Vorname (ohne rechtliche Grundlage dafür zu haben, oder?) und weigert die Erläuterung/Vermerk weiter zu führen und an anderen Behörden zu übermitteln.

Ich bitte herzlich um einen Rat, was ich nun machen kann, so dass unsere Tochter keine Probleme später hat? Danke.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 25.01.2013 um 00:55:49 von mmaestro »  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #1 - 25.01.2013 um 14:19:08
 
Die Namensführung richtet sich, solange Ihr alle russische StAng seid, nur nach russischem Recht.
Du kannst grundsätzlich auch eine russische Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland vornehmen lassen und dann überall diese Geburtsurkunde vorlegen statt der deutschen.

Im russischen Reisepaß Deines Kindes dürfte das Ganze doch (russisch-)korrekt eingetragen sein, richtig?

Dieser Reisepaß ist das Dokument, worauf es ankommt. Dort ist die russische Namensführung verbindlich nachlesbar.


Solltet Ihr mal die deutsche StAng beantragen, kann Deine Tochter wohl auch den "unerwünschten Vornamensbestandteil" in dem Zusammenhang ablegen ...


Im Übrigen ist das Problem gar nicht so groß, wie Du meinst.
Ich sehe immer wieder deutsche Personaldokumente, in denen der ursprüngliche russische Vatersname als deutscher zweiter Vorname eingetragen ist.

Aber ob da nun "Dieter Friedrich August" oder "Anna Antonovna" steht - in der MRZ steht in beiden Fällen nur der erste Vorname. "Dieter" bzw. "Anna" mithin.
Und selbstverständlich haben beide das Recht, sich nur mit diesem einen Namen anreden zu lassen und zu unterschreiben.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
mmaestro
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #2 - 25.01.2013 um 20:20:28
 
Petersburger, herzlichen Dank für Dein Antwort!
Petersburger schrieb am 25.01.2013 um 14:19:08:
Du kannst grundsätzlich auch eine russische Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland vornehmen lassen und dann überall diese Geburtsurkunde vorlegen statt der deutschen.

Im russischen Reisepaß Deines Kindes dürfte das Ganze doch (russisch-)korrekt eingetragen sein, richtig?


Ich habe vor im Februar die Feststellung der russischen StAng bei der Russische Konsulat in Deutschland durchführen zu lassen. Dann hole ich dort noch den Reisepass für die Tochter. Dabei für beiden Sachen als Grundlage werden lediglich die deutsche Geburtsurkunde mit der Apostille (+ Übersetzung auf Russisch) diennen. Ob ich auch eine Geburtsurkunde auf Russisch bekommen kann, zweifele ich, weil das Kind in der deutsche Klinik geboren ist und die Geburt könnte und dürfte nur diese Klinik feststellen (meiner Meinung nach, bin aber nicht 100% sicher). Im Reisepass werden die Name, Vorname und Vatersname auf Kyrillisch geschrieben (dafür wird die Übersetzung der deutschen Geburtsurkunde verwendet). Und ich hoffe, dass Konsulat richtig den Vor- und Vatersname (welche in D. GU in einem Feld "Vorname(n)" mit der Erläuterung stehen) anordnen kann, d.h. "Anna" ins Feld Vorname eintragen wird und "Antonovna" ins Feld Vatersname. Ich muss noch dazu sagen, dass in russischen Reisepass wird dann nur Nach- und Vorname auf Lateinisch geschrieben.

Sollte aber z.B. Konsulat den Reisepass auf Grund der Deutsche internationale GU erstellen, dann haben die Russen kein Recht "Antonovna" zum Feld "Vatersname" anordnen, da in der internationale GU steht "Anna Antonovna" ohne irgendwelche Erläuterung unter dem Feld "First Names".  Aber so weit so gut, ich habe nur die Deutsche GU, und es geht jetzt nicht um die Erstellung vom Russischen Reisepass auf Grundlage von der Geburtsurkunde. Es geht lediglich um folgendes: wenn das Kind in Deutschland geboren ist, dann machen die Behörden alle Einträge nur auf Grundlage der Deutsche GU (z.B. mein Vorschlag bei der Meldebehörde, zuerst den russische Reisepass für die Tochter zu machen, woraus sieht man dass sie nur "Anna" ist, und dann sie nur mit einem Vorname anmelden, wurde abgelehnt).
Und niemanden interessiert den Reisepass, wo nur "Anna" als Vorname erscheint. Vor allem passiert die Übergabe von allen Daten von Standesamt an die Meldebehörde und dann weiter an allen möglichen Behörden automatisiert und man hat keine Kontrolle und weist nicht ob eine weitere Behörde den Erläuterung "(Vorname und Vatersname)" nicht übersieht.

Ich war heute beim Standesamt und die Beamtin sagt, dass sie haben Daten an die Meldebehörde mit vermerk "(Vorname und Vatersname)" weitergeleitet, also genau so wie es im GU steht. Ich habe eine Bestätigung geholt mit Zusammenfassung aller übergebenen Daten. Das heißt, dass die Meldebehörde bekommt die richtigen Daten und dann lasst die Erläuterung weg und nun wird von meiner Tochter eine andere Person, die Anna Antonovna heißt, und sie ist bei uns in der Wohnung angemeldet Smiley Dann schickt die Meldebehörde die falschen Daten mit zwei Vornamen an Bundeszentralamt f. Steuern und dann bekommen wir den Brief mit Id-Nr. für eine Person die zwei Vornamen hat, und die sollte meine Tochter sein.

P.S. Vorname - ist ein Namensteil, das von den Eltern gegeben wird, nicht von den Behörden. Ich und meine Frau haben unserer Tochter nur einen Vornamen gegeben, warum sollte meiner Tochter einen weitere Vorname erben, nur weil automatisierte Übergabe von Daten nicht richtig funktioniert.

Petersburger schrieb am 25.01.2013 um 14:19:08:
Solltet Ihr mal die deutsche StAng beantragen, kann Deine Tochter wohl auch den "unerwünschten Vornamensbestandteil" in dem Zusammenhang ablegen ...


Du hast hier Recht, aber ich habe 2 Gegenargumente:
1) das alles kostet Geld, und das Problem wurde mir künstlich gemacht, meine Tochter hatte nie zweite Vorname, warum sollte der Vatersname ins deutsche Pass als zweite Vorname rein? Wenn kein Vatersname in Deutschland gibt's dann wird praktisch mit der Einbürgerung der Mensch umbenennt? Das finde ich Falsch, das verletzt das Recht einer Person eine Name zu tragen, welcher ihr von Eltern gegeben wurde.
2) wenn meiner Tochter sich für Einbürgerung nicht entscheidet aber wird ständig in D. leben, muss sie dann lebenslang falsche Briefe/Bescheinigungen/Urkunden/AT/IDs usw. bekommen?

Petersburger schrieb am 25.01.2013 um 14:19:08:
Im Übrigen ist das Problem gar nicht so groß, wie Du meinst.
Ich sehe immer wieder deutsche Personaldokumente, in denen der ursprüngliche russische Vatersname als deutscher zweiter Vorname eingetragen ist.


Ich finde aber, dass solche Fälle (wenn man Namensteile anderes anordnen lasst als bei der Geburt erworben) rechtlich nicht korrekt sind. Damit wird den Mensch eigentlich zwangsweise umbenennt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #3 - 25.01.2013 um 23:35:48
 
mmaestro schrieb am 25.01.2013 um 20:20:28:
Ich war heute beim Standesamt und die Beamtin sagt, dass sie haben Daten an die Meldebehörde mit vermerk "(Vorname und Vatersname)" weitergeleitet, also genau so wie es im GU steht. Ich habe eine Bestätigung geholt mit Zusammenfassung aller übergebenen Daten.


Ich würde mal die Dateneinträge bei der Meldebehörde checken, da diese eigentlich die Referenz für viele andere Behörden ist. NoTfalls eine Korrektur beantragen. Geht das nicht mündlich und man will dich abwimmeln beantragst du die Korrektur schriftlich. Beleg ist ja die Geburtsurkunde.

mmaestro schrieb am 25.01.2013 um 20:20:28:
. Ob ich auch eine Geburtsurkunde auf Russisch bekommen kann, zweifele ich, weil das Kind in der deutsche Klinik geboren ist und die Geburt könnte und dürfte nur diese Klinik feststellen 

Die deutsche Geburtsurkunde wird nicht vom Klinikum ausgestellt, sondern vom Geburtsortstandesamt. Das Klinikum stellt meist nur eine Geburtsbescheinigung aus.
Hast du das vom russischen Konsulat? Normalerweise wirst du die Kinder im russischen Kosulat registrieren, und ggf, werden sie ins russische Geburtsregister eingetragen. Darüber wird es zumindest eine Bescheinigung wenn nicht eine Urkunde geben

Petersburger schrieb am 25.01.2013 um 14:19:08:
Aber ob da nun "Dieter Friedrich August" oder "Anna Antonovna" steht - in der MRZ steht in beiden Fällen nur der erste Vorname. "Dieter" bzw. "Anna" mithin.Und selbstverständlich haben beide das Recht, sich nur mit diesem einen Namen anreden zu lassen und zu unterschreiben.

Sorry, kleinste Abweichungen in der Schreibweise bei ausländischen Urkunden und Pässen, Papieren führen bei der deutschen AV und ABH zu langwierigen Nachforschungen und Überprüfungen. Mit den eigenen deutschen Papieren nimmt man es dann nicht so genau?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mmaestro
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #4 - 26.01.2013 um 00:55:33
 
grisu1000, danke sehr für deine Mühe!

grisu1000 schrieb am 25.01.2013 um 23:35:48:
Ich würde mal die Dateneinträge bei der Meldebehörde checken, da diese eigentlich die Referenz für viele andere Behörden ist. NoTfalls eine Korrektur beantragen. Geht das nicht mündlich und man will dich abwimmeln beantragst du die Korrektur schriftlich. Beleg ist ja die Geburtsurkunde.

so würde ich es dann machen. Ich versuche noch mal am Montag das Problem mündlich zu lösen mit der Vorlage von Geburtsurkunde und Bestätigung über die übermittelte an Meldebehörde Daten. Wenn es nicht geht, dann fordere ich eine Korrektur per Post an.

grisu1000 schrieb am 25.01.2013 um 23:35:48:
Die deutsche Geburtsurkunde wird nicht vom Klinikum ausgestellt, sondern vom Geburtsortstandesamt. Das Klinikum stellt meist nur eine Geburtsbescheinigung aus.
Hast du das vom russischen Konsulat? Normalerweise wirst du die Kinder im russischen Kosulat registrieren, und ggf, werden sie ins russische Geburtsregister eingetragen. Darüber wird es zumindest eine Bescheinigung wenn nicht eine Urkunde geben


du hast Recht, ich habe bloß gemeint dass die Klinik feststellt wer und wann geboren ist, und das ganze registriert und beurkundigt natürlich Standesamt. Ich meinte nur, dass das russische Konsulat bzw. russisches Standesamt meiner Heimatstadt kann vielleicht da nicht von der deutsche Klinik die Daten verlängern, und muss sich lediglich auf deutsche GU wenden. Also, das werde ich alles mit der russische Geburtsurkunde nochmal klären lasse, erst wenn ich bei Konsulat bin (die Tochter ist ja nur noch 1,5 Monat alt und ich habe einen Termin erst am 13. Febr. bekommen). Ich aber zweifele sehr, ob die russische Urkunde für die deutschen Behörden von Wert ist (ich glaube dass ich noch die Apostille drauf machen soll und alles bei dem beglaubigter Übersetzer auf Deutsch übersetzen muss) wenn die deutsche Urkunde vorliegt und das Kind in D. geboren ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #5 - 26.01.2013 um 09:36:33
 
@TS
Du solltest den allgemeinen Kampf gegen Einträge von Vatersnamen ins "Vornamensfeld" vielleicht bei den russischen Reisepässen beginnen.
Da steht der Vatersname auch bloß im Feld "имя".

Ich habe schon etliche Pässe von in Deutschland geborenen Kindern in der Hand gehabt.
In keinem einzigen Fall wurde der in der deutschen Geburtsurkunde eingetragene Vorname "Anna Antonovna" durch den Vatersnamen ergänzt zu "Анна Антоновна Антоновна".  Laut lachend

Wenn Du aus persönlichen Motiven oder der Klarheit halber oder warum auch immer eine russische Geburtsurkunde für Dein Kind erhalten möchtest, ist das in Ordnung.
Mir ist keine Bestimmung bekannt, die es deutschen Behörden gestattet, bei russischen StAng eine russische Personenstandsurkunde abzulehnen und die Vorlage der ggf. vorhandenen deutschen zu verlangen.

Wird diese russische Geburtsurkunde von einer russischen AV ausgestellt, ist eine Apostille übrigens nicht erforderlich.
Von AV ausgestellte Urkunden werden nach der Haager Konvention gar nicht apostilliert.

Um den Kram mit der Meldestelle solltest Du Dich kümmern, nachdem Du den russischen Reisepaß für Dein Kind hast.
Dort ist die russische Namensführung eindeutig und auch für deutsche Behörden verbindlich nachlesbar.

grisu1000 schrieb am 25.01.2013 um 23:35:48:
Sorry, kleinste Abweichungen in der Schreibweise bei ausländischen Urkunden und Pässen, Papieren führen bei der deutschen AV und ABH zu langwierigen Nachforschungen und Überprüfungen. Mit den eigenen deutschen Papieren nimmt man es dann nicht so genau? 

Ach, wir dürfen also den gesunden Menschenverstand abschalten bei der Arbeit?

Du solltest wohl unterscheiden zwischen Abweichungen, die Hinweis auf Fälschungen sein können, und Abweichungen, die aufgrund unterschiedlichen Namensrechts augenscheinlich und erklärbar sind.
Wir tun das nämlich auch.



Das Theater ist übrigens nicht nur bei russischen Vatersnamen anzutreffen, sondern auch bei dänischen und norwegischen Mittelnamen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #6 - 26.01.2013 um 11:54:54
 
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
Das Theater ist übrigens nicht nur bei russischen Vatersnamen anzutreffen, sondern auch bei dänischen und norwegischen Mittelnamen.
... und bei ganz vielen Eigennamen, die nicht in Vor- und Familiennamen unterschieden werden können (Ägypten z.B.).

Im Melderecht gibt es eben nicht so differenzierte Vorschriften wie im Standesamt und dort kann meines Wissens leider nicht jede ausländische Namensschreibweise exakt eingearbeitet werden. Jedoch wissen viele Behördenmitarbeiter das Antonovna kein Vorname sondern ein Vatersname ist.
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
mmaestro
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #7 - 26.01.2013 um 12:47:03
 
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
@TS
Du solltest den allgemeinen Kampf gegen Einträge von Vatersnamen ins "Vornamensfeld" vielleicht bei den russischen Reisepässen beginnen.
Da steht der Vatersname auch bloß im Feld "имя".


nein, werde ich nicht wegen einfachem Grund: in Russland brauche ich nicht und nutze nicht Reisepass, und in meinem russischen Ausweis steht alles ordentlich, jedes Namensteil im dafür geeignetes Feld.

Russischer Reisepass wird extra für die Ausweisung in Ausland gestellt und da steht unter dem Feld "имя/given names" nur "Anton" auf Lateinisch. Warum ist das so deiner Meinung nach? Antwort ist für mich klar: im Ausland sollte man nie meine Vatersname eigentlich verwenden, die Russen haben sich zum internationale europäische Namensrecht angepasst und zwingen niemanden russische traditionelle Vatersname verwenden, und mit diese Schreibweise , wo nur Vorname übersetzt wird, sagen die ja klar: Vorname ist nur "Anton". Sollten die Russen noch Vatersname in Reisepässe übersetzen und unter dem eigenem Feld schreiben, würde es ausländische Behörden frustrieren. Also noch mal, Vatersname wird nur in der Russischen Papieren auftauchen. Warum dann macht deutsche Standesamt es überhaupt rein in die Geburtsurkunde, und vor allem in das Feld "Vornamen". Wenn jemand mir jetzt antwortet, dass mit der Geburt in Deutschland verliert das russische Kind Vatersname nicht , dann sage ich Richtig! Aber der Vatername sollte das Kind nur in russische innere Papieren bekommen, russische Geburtsurkunde (wenn vom Konsulat ausgestellt werden kann), russischen Pass, russischen Reisepass NUR auf Kyrillisch, etc.

Letztendlich, das Topic war über die deutsche Geburtsurkunde und Folgen/Problemen, die sie weiter in Deutschland bringt, und zwar das Problem, dass Meldebehörde schneidet den Vatersname von Kontext aus und schreibt den im Feld "Vornamen" ohne Vermerk, dass es eigentlich Vatersname ist, und dann weitere Behörden auf der Basis von Meldebehörde-Daten, machen es genau so.

Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
Ich habe schon etliche Pässe von in Deutschland geborenen Kindern in der Hand gehabt.
In keinem einzigen Fall wurde der in der deutschen Geburtsurkunde eingetragene Vorname "Anna Antonovna" durch den Vatersnamen ergänzt zu "Анна Антоновна Антоновна".  Laut lachend

Ja, weil das russische Konsulat lesen kann! Es hat Erläuterung "(Vorname und Vatersname)" gelesen und getrennt, und dann alles richtig gemacht. Es sieht so aus dass meine Meldebehörde leider nicht lesen kann, oder will. Sollte diese Erläuterung eigentlich in der deutsche GU nicht geben, hat im Prinzip russisches Konsulat kein Recht "Antonovna" aus dem Feld "Vorname" wegzuwerfen (hier meine ich nur Lateinische Schreibweise).

Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
Wenn Du aus persönlichen Motiven oder der Klarheit halber oder warum auch immer eine russische Geburtsurkunde für Dein Kind erhalten möchtest, ist das in Ordnung.
Mir ist keine Bestimmung bekannt, die es deutschen Behörden gestattet, bei russischen StAng eine russische Personenstandsurkunde abzulehnen und die Vorlage der ggf. vorhandenen deutschen zu verlangen.

Leider, wie ich schon geschrieben habe, weigert meine Meldebehörde russischen Reisepass zu berücksichtigen und akzeptiert nur deutsche Geburtsurkunde, da meine Tochter hier geboren ist und vor allem, "sie haben schon alle Daten auf dem elektronischen Weg bekommen" Smiley

Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
Wird diese russische Geburtsurkunde von einer russischen AV ausgestellt, ist eine Apostille übrigens nicht erforderlich.
Von AV ausgestellte Urkunden werden nach der Haager Konvention gar nicht apostilliert.

sorry, ich verstehe nicht die Abkürzung "AV", kannst Du bitte die ergänzen.

Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
Um den Kram mit der Meldestelle solltest Du Dich kümmern, nachdem Du den russischen Reisepaß für Dein Kind hast.
Dort ist die russische Namensführung eindeutig und auch für deutsche Behörden verbindlich nachlesbar.

stimmt, ich habe mich auch mit meinen Reisepass angemeldet, und die Meldebehörde hat auf Lateinisch geschriebene Nachname und Vorname genommen. Aber mit meinem Kind wird es anscheinend nicht funktionieren, warum ? siehe oben bitte.

Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
Ach, wir dürfen also den gesunden Menschenverstand abschalten bei der Arbeit?

Du solltest wohl unterscheiden zwischen Abweichungen, die Hinweis auf Fälschungen sein können, und Abweichungen, die aufgrund unterschiedlichen Namensrechts augenscheinlich und erklärbar sind.
Wir tun das nämlich auch.

es ist doch eine künstliche Fälschung, wenn beide Vor- und Vatersname auf Lateinisch geschrieben in manche deutsche Dokumenten im Feld "Vornamen" auftauchen. Und wie soll ich bitte das ganze  einem deutschen Beamter/Beamtin erklären? Hätte ich z.B. eine Geburtsurkunde ohne Vermerk "(Vorname und Vatersname)" beim russischen Konsulat vorgelegt, würde das Konsulat wahrscheinlich den Kopf und gesunden Menschenverstand einschalten und trotzdem alles rischtig in russischem Reisepass schreiben (d.h. "Анна Антоновна" und NUR "Anna" kommen ins Feld "Имя / Given names"), obwohl das Konsulat "bürokratisch anzusehen" eigentlich beide Wörte als zweiteilige Vorname betrachten sollte, und beide auf Kyrillisch und auch Lateinisch schreiben sollte).
Jetzt stell dich vor: eine deutsche Behörde oder auch andere europeische Behörde (aber nicht Russische) "Anna Antonovna" in manchen Dokumenten unter dem Feld "First names/ Vornamen" sieht. Für die ist das uberhaupt nicht erklärbar. Wie gesagt ich habe schon versucht meiner Meldebehörde zu erklären, un es hat nichts gebracht.


Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
Das Theater ist übrigens nicht nur bei russischen Vatersnamen anzutreffen, sondern auch bei dänischen und norwegischen Mittelnamen.

Falls es ein Theater ist, dann ist es leider für Leute wie ich eine kleine Drama Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mmaestro
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #8 - 26.01.2013 um 13:05:48
 
Tina05 schrieb am 26.01.2013 um 11:54:54:
Jedoch wissen viele Behördenmitarbeiter das Antonovna kein Vorname sondern ein Vatersname ist.


Eigentlich zu wissen brauchen sie es uberhaupt nicht, sie sollten nur deutsche GU richtig lesen können. Das Original von der GU, das ich gezeigt habe, hat auch nichts gebracht. Ich muss sagen, das ich in einem Markt/Dorf wohne, und könnte sein dass es hier zum ersten mal eines Kind mit Vatersname angemeldet wird. Und sie wollen hier natürlich nichts außergewöhnliches machen, obwohl meiner meinung nach man kann sehr gut nachvollziehen, dass in diesem Fall ich vollig recht habe und Vatersname soll nicht rein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mmaestro
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #9 - 26.01.2013 um 13:59:46
 
Petersburger schrieb am 26.01.2013 um 09:36:33:
@TS
Wird diese russische Geburtsurkunde von einer russischen AV ausgestellt, ist eine Apostille übrigens nicht erforderlich.
Von AV ausgestellte Urkunden werden nach der Haager Konvention gar nicht apostilliert.


Jetzt kenne ich schon wofür "AV" steht, man sollte bloß die Maus an das Wort stellen um den Hinweis zu bekommen Smiley

Es ist gut, dass Apostille nicht gebraucht wird, ich wusste so was nicht. Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #10 - 26.01.2013 um 14:20:16
 
Im Melderegister werden die Namen nur als Vor- und Familiennamen gespeichert (§ 2 MRRG). Die Schreibweise und die Reihenfolge der Namen richtet sich nach der Beurkundung im Geburtenregister (soweit diese vorliegt).

Nach den jeweiligen Verwaltungs- oder Dienstvorschriften der Länder, werden Vaternamen im Feld für die Vornamen eingetragen. Namensbezeichnungen wie "Vatersname" oder "Eigenname" werden nicht übernommen!

Deshalb gehe ich davon aus, dass der Name richtig im Melderegister eingetragen wurde.

Vielleicht hilft ja eine Petition zur Änderung des Melderechtsrahmengesetz, damit die Vatersnamen richtig im Melderegister eingetragen werden können.

Und natürlich die Mittelnamen aus Norwegen, Dänemark und USA.

Fast vergessen: Natürlich auch Felder für Namensketten!

Es gibt aber auch Eigennamen, also auch ein Feld für die.

Auch wichtig, die Felder für geschlechtliche Namensbestandteile.

Oh je, dann natürlich auch Felder für religiöse Namensbestandteile.

Habe ich noch was vergessen?
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
mmaestro
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #11 - 26.01.2013 um 14:37:13
 
Blaise schrieb am 26.01.2013 um 14:20:16:
Im Melderegister werden die Namen nur als Vor- und Familiennamen gespeichert (§ 2 MRRG). Die Schreibweise und die Reihenfolge der Namen richtet sich nach der Beurkundung im Geburtenregister (soweit diese vorliegt).

Nach den jeweiligen Verwaltungs- oder Dienstvorschriften der Länder, werden Vaternamen im Feld für die Vornamen eingetragen. Namensbezeichnungen wie "Vatersname" oder "Eigenname" werden nicht übernommen!

Deshalb gehe ich davon aus, dass der Name richtig im Melderegister eingetragen wurde.

Vielleicht hilft ja eine Petition zur Änderung des Melderechtsrahmengesetz, damit die Vatersnamen richtig im Melderegister eingetragen werden können.

Und natürlich die Mittelnamen aus Norwegen, Dänemark und USA.

Fast vergessen: Natürlich auch Felder für Namensketten!

Es gibt aber auch Eigennamen, also auch ein Feld für die.

Auch wichtig, die Felder für geschlechtliche Namensbestandteile.

Oh je, dann natürlich auch Felder für religiöse Namensbestandteile.

Habe ich noch was vergessen?


stop!
1) Ich habe nicht gebietet eines Feld in Melderregister einzuführen!!! Bloß das gleiche was beim Standesamt als Erläuterung gab in daselber Feld schreiben. Oder (was eigentlich von meiner Sicht mehr richtig ist) überhaupt keinen Vatersname eintragen. so wie es z.B. bei mir und meiner Frau gemacht wurde! Wir sind doch alle drei die gleiche Staatsangehörige Russlands. Und machen Sie bitte kein Spass, es geht um meines Kind. Ich werde mal schauen wie Sie sprechen würden, hätte es Sie und Ihr Kind betroffen. Das wünsche ich Ihnen aber nicht.

Ihre Zitat:
Blaise schrieb am 26.01.2013 um 14:20:16:
Die Schreibweise und die Reihenfolge der Namen richtet sich nach der Beurkundung im Geburtenregister (soweit diese vorliegt).

2) Im Geburtsregister steht doch "Anna Antonovna (Vorname und Vatersname)". Warum hat dann Meldebehörde es nicht nach der "Beurkundung im Geburtenregister" gemacht???

3) Diese Vorschriften die Sie mir hier angegeben haben bedeuten dann praktisch dass es wird in  Deutschland aus Mensch mit einem Namen den Mensch mit anderem Namen gemacht! Ind damit bin ich nicht zufrieden. In Russland wird keinen Vatersname für das in Russland geborene deutsches Kind gegeben (man Braucht bloß den Verzicht beantragen). Warum wird dann meiner Tochter in Deutschland einen zweite Vorname im Melderegister eingetragen??? Sie hat doch keinen, ist es so schwer zu verstehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mmaestro
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #12 - 26.01.2013 um 16:08:20
 
Blaise schrieb am 26.01.2013 um 14:20:16:
Nach den jeweiligen Verwaltungs- oder Dienstvorschriften der Länder, werden Vaternamen im Feld für die Vornamen eingetragen. Namensbezeichnungen wie "Vatersname" oder "Eigenname" werden nicht übernommen!


Ja! Den Vatername wird ins Feld "Forname(n)" eingetragen, aber !!vorsicht!! den wird damit nicht in Vorname umwandeln! Deswegen gibt's nammlich diese Erläuterung da in Klammer! Da so viele Namensbestandteile auf dem Welt existieren (wie Sie alle selbst in eine lustige Weise genannt haben) gibt's, schreibt das Standesamt diese Erläuterung rein.

Blaise schrieb am 26.01.2013 um 14:20:16:
Im Melderegister werden die Namen nur als Vor- und Familiennamen gespeichert (§ 2 MRRG). Die Schreibweise und die Reihenfolge der Namen richtet sich nach der Beurkundung im Geburtenregister (soweit diese vorliegt).


Meiner meinung nach (so verstehe ich den § 2 MRRG) wird dann nicht das , was sie beschrieben haben als "Im Melderegister werden die Namen nur als Vor- und Familiennamen gespeichert" passieren, sondern folgendes:

es werden in Melderegister mehrere Daten gespeichert , inklusiv Vor- und Nachnamen. Weil die GU lasst den Vatersname nicht in den Vorname wandeln, sondern lasst nachvollziehen, dass ins Feld "Vorname(n)" eingetragene Daten (nur weil keines anderes Feld dafür gibt's) aus zwei Namensteilen bestehen "Vorname und Vatersname", muss dann Meldebehörde davon NUR Nachname und Vorname nehmen und ins Melderegister eintragen! Man darf nicht Vatersname ins Melderegister als reine Vorname eintragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #13 - 26.01.2013 um 16:17:08
 
mmaestro schrieb am 26.01.2013 um 14:37:13:
...Warum hat dann Meldebehörde es nicht nach der "Beurkundung im Geburtenregister" gemacht??? ...
...Warum wird dann meiner Tochter in Deutschland einen zweite Vorname im Melderegister eingetragen??? Sie hat doch keinen, ist es so schwer zu verstehen?


Warum das so ist, habe ich geschrieben. Ist es denn so schwer zu verstehen, dass ausländische Namensbestandteile im Melderegister anders eingetragen werden?

Der Name einer Person unterliegt dem Heimatrecht dieser Person (Art. 10 Absatz 1 EGBGB). Nach seinem russischen Heimatrecht führt das Kind einen Vaternamen. Diesen Namensbestandteil hat das Kind auch in Deutschland zu führen und dieser Namensbestandteil ist auch in den Registern einzutragen.

Dummerweise sind diese Namensbestandteile dem deutschen Namensrecht fremd. Deshalb werden solche Namensteile in deutschen Registern im Feld für Vornamen eingetragen.

Bei der Beurkundung der Geburt in Deutschland werden ausländische Namensbestandteile durch einen erklärenden Zusatz deutlich gemacht. So kann man nachweisen, wie dieser Name zustandekommt. Möglicherweise kann man damit auch den Heimatbehörden nachweisen, dass bei der Namensführung in Deutschland das eigene Heimatrecht beachtet wurde.

Diese erklärenden Zusätze über die Art des Namens nach einem ausländischen Recht werden in andere Register, wie z.B. In das Melderegister nicht übernommen.  In diesem Register werden nur die tatsächlichen Namen eingetragen.

So ist das in Deutschland geregelt, weil eben festgelegt werden musste, ob solche Namensbestandteile in Deutschland dem Vor- oder dem Familiennamen zugeordnet werden. Diese Regelung ist rechtlich zulässig und den betroffenen Menschen auch zumutbar. Scheinbar kommen damit auch tausende Menschen, die ein Patronym führen, auch gut mit klar.

Ich habe versucht zu beschreiben, wie die Rechtslage aussieht. Da bleibt dir wohl nur, auf die Änderung des Rechts hinzuwirken, wie z.B. mit einer Petition. Vielleicht ist auch eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag möglich, falls Du die Menschenrechte deiner Tochter verletzt siehst.

Viel Erfolg.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Übergabe: Vatersname russisches Kindes, vom Standesamt an Meldestelle dann an Bundeszentralamt f. St
Antwort #14 - 26.01.2013 um 16:19:07
 
mmaestro schrieb am 26.01.2013 um 16:08:20:
Man darf nicht Vatersname ins Melderegister als reine Vorname eintragen.

Doch, darf man, siehe oben.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema