Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen? (Gelesen: 6.673 mal)
morgenstern555
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
13.02.2013 um 16:55:19
 
Hallo

Während der Geburt hat Mutter des Kindes noch ihr Mädchenname geführt, was auch in der Geburtsurkunde steht. Danach hat sie der Nachname ihres Mannes angenommen. Kann man der neue Nachname der Mutter in die Geburtsurkunde des Kindes eintragen lassen?

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #1 - 13.02.2013 um 17:29:54
 
Die Änderung der Namensführung der Eltern oder eines Elternteils, wenn auch das Kind den geänderten Namen führt, erfolgt ndurch Fortführung des Geburtsregisters automatisch.
D.h bei einem aktuellen Registerauszug müsste das drin stehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
morgenstern555
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #2 - 13.02.2013 um 17:43:37
 
Bei dem aktuellen Registerauszug steht immernoch nur der Mädchenname der Mutter.

Also, nochmal zu Klärung. Die Ehe wurde VOR der Geburt des Kindes geschlossen. Damals konnte der Mädchenname der Frau aus irgendeinem Grund nicht sofort auf Mder Ehemanns Name geändert werden.

Das Kind ist geboren, trägt seit seiner Geburt der Nachname des Vaters.

Einiger Zeit nach dem Geburt wechselt die Ehefrau/Mutter ihr Nachname auf der Nachname des Mannes.

In der Geburtsurkunde des Kindes wird die Mutter aber weiterhin nur unter alter Nachname (Mädchen-, Geburtsname) geführt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #3 - 13.02.2013 um 17:59:03
 
Dann mahlen die Mühlen wohl einfach zu langsam. Wieviel Zeit ist denn seit der Namensänderung und der Neuausstellung vergangen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
morgenstern555
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #4 - 13.02.2013 um 18:40:15
 
Die Namensänderung der Mutter wurde noch im Jahr 2008 durchgeführt. Die Neuausstellung wollte ich heute beantragen, da aber mir erklärt wurde dass der Nachname der Mutter sich in der Geb-Urkunde nicht ändern würde - habe ich diese verweigert.

BTW, in Geb-Urkunden unserer zwei jungere (geb. nach 2008) Kinder, steht schon der neue Nachname der Mutter.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #5 - 13.02.2013 um 18:50:13
 
Ich schätze mal, das hat mit der Änderung des PstG zum 01.01.2009 zu tun. Da muss ich mich aber etwas reinhängen um sagen zu können woran das liegen könnte und was man machen kann. Brauche etwas Zeit.

Ich denke, dass die Geburt noch vor Einführung der elektronischen Register Erfolgte, die Namensänderung aber schon danach. Das würde erklären warum in den GUs der anderen Kinder das schon richtig eingetragen ist.
Wie lange es aber dauert die Altregister zu übertragen weis ich nicht. Dafür müsste es allerdings eine Landesregelung geben, in der die Fristen festgelegt sind. Wenn du mir sagst aus welchem Bundesland ihr seid, kan ich vllt. danach suchen.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 13.02.2013 um 19:07:57 von Märchenprinz »  
 
IP gespeichert
 
morgenstern555
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #6 - 13.02.2013 um 18:53:58
 
Vielen Dank für die Mühe!!! Ich rufe die Beamtin morgen mal an. Heute war nur ihre Sekretärin da. Viellecht wird die Beamtin eine andere Stellung nehmen. Ich werde dann morgen darüber berichten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #7 - 13.02.2013 um 19:42:07
 
Hallo,

der Name der Mutter wird im Geburtenregister des Kindes geändert, wenn der neue Name der Mutter auch zum Namen des Kindes wird. Behält das Kind den bisherigen Geburtsnamen, wird der geänderte Namen der Mutter nicht in das Geburtenregister eingetragen (siehe § 27 Abs. 3 Nr. 2 PStG).

Das der Name des Erste Kindes nicht eingetragen wurde hat nichts, aber auch rein gar nichts mit dem elektronischen Register zu tun. Die Geburtenregister sind immer zeitnah fortzuführen, egal ob als Papier oder in elektronischen Form.

Bei den jüngeren Kindern wird die Mutter schon den Ehenamen geführt haben, deshalb steht auch der Ehename im Register.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #8 - 13.02.2013 um 21:04:10
 
Blaise schrieb am 13.02.2013 um 19:42:07:
wenn der neue Name der Mutter auch zum Namen des Kindes wird


Zitat:
Das Kind ist geboren, trägt seit seiner Geburt der Nachname des Vaters.


D.h. den Namen, den die Mutter nach der Geburt angenommen hat.
Der Wortlaut von Nr. 2 lautet aber "wenn auch das Kind den geänderten Namen führt",

Und das tut es doch schon, deshalb müsste das GR doch geändert werden?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #9 - 13.02.2013 um 21:27:14
 
Ich bin auch der Meinung, es müsste im Geburtsregister eingetragen werden, da das Kind jetzt nicht mehr den Familiennamen seines Vaters sondern den Ehenamen seiner Eltern führt.

Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #10 - 13.02.2013 um 22:59:39
 
Stimmt, Tina! Deine Begründung ist richtig - da habe ich gar nicht daran gedacht. Sorry.

§ 27 Abs. 3 Nr. 2 PStG  umfasst auch den Fall des § 1617c Abs. 1 BGB  (Eltern führen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes keinen Ehenamen, Kind führt als Geburtsnamen den Namen eines Elternteils und dieser Name wird später zum Ehenamen bestimmt).

Der Name des Kindes muss im Register nicht mehr durch Folgebeurkundung geändert werden, nur die Ableitungsgrundlage (Ableitung vom Ehenamen nach § 1617c BGB) sollte im Register eingetragen werden.

Die Änderung des Namens der Mutter müsste im Geburtenregister sogar dann eingetragen werden, wenn keine Anschlusserklärung des Kindes nach § 1617c Abs. 1 BGB vorliegt...
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
morgenstern555
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsurkunde: Neuer Name der Mutter eintragen lassen?
Antwort #11 - 17.02.2013 um 16:55:55
 
Danke für die Meinungen!! Nun habe ich einen Antrag auf Folgebeurkundung/Fortführung gestellt. Mal schauen was sich daraus ergibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema