Hallo Grisu1000
Das ganze Thema macht uns total durcheinander.
Zuerst schreibst du hier - Bescheinigung = Daueraufenthaltskarte ...
grisu1000 schrieb am 08.11.2012 um 18:41:06:Um es mal deutlich zu machen. Das Daueraufenthaltsrecht hat sie
IMHO schon. Deshalb muss es auch nicht beantragt werden. Es tritt automatisch durch Gesetz ein.
Was sie beantragt ist die Bescheiningung dazu , eben die Daueraufenthaltskarte. Und hier dann, das es eine Daueraufentshaltskarte nur für Drittangehörige gibt.
grisu1000 schrieb am 23.11.2012 um 07:36:12:Aufenthaltskarte gibt es für Drittstaatenangehörige von Eu-Bürgern, die selbst keine EU-Bürger sind. Wir rede hier von einer Bescheinigung zum Daueraufenthalt EU.
Hier schreibt Märchenprinz etwas von einer Bescheinigung, was nicht "Karte" heissen soll, auf der Bescheinigung steht aber "Bescheinigung des Daueraufenthalts und Daueraufenthaltskarte"
Also doch Karte oder doch nicht Karte?
Es geht mir nicht um die Begrifflichkeit, sondern worum es letztendlich wirklich geht - was sie nun bekommen soll. Wenn wir bei der
ABH nicht den korrekten Begriff nennen, wird sie nur "irgendetwas" bekommen - leider klärt man uns nicht richtig auf und will uns eigentlich loswerden.
Märchenprinz schrieb am 22.11.2012 um 01:29:02:Vielen Dank für euer Verständnis