Hallo Team
i4a.
Ich bin jetzt sehr erleichtert, das ich nach langer, erfolgloser Suche in den endlosen Weiten des WWW endlich dieses Forum gefunden habe.
Ein Forum geleitet von Leuten, die Antworten auf Basis von Wissen geben und nicht nur Vermutungen äußern und/oder uns in die Irre führen wollen. Ich beschäftige mich erst seit kurzer Zeit mit diesem Thema und als deutscher ohne entsprechende Berührungspunkte kenne ich mich hier auch gar nicht aus. Vielen Dank dafür.
Ich möchte einer sehr guten Freundin (Polin) helfen. Leider hat ihr Mann keinerlei Interesse daran, sie hierbei zu unterstützen. Inzwischen ist sie durch die vielen irreführenden Aussagen unserer Ämter sehr eingeschüchtert und wollte schon aufgeben. Deshalb wende ich mich an Sie. Sie ist seit Dezember 2004 mit einem deutschen Mann verheiratet (keine Kinder) und lebt mit ihm in der gemeinsamen Wohnung. Seit 07/2008 hat sie einen MINI-Job (342 €). Er verdient gut, aber sie wollte wenigstes etwas zum Einkommen beisteuern und nicht zu Hause versauern. Seit 10/2005 hat sie einen befristeten Aufenthaltstitel (jeweils 3 Jahre) mit Arbeitserlaubnis in ihrem Reisepass.
Hat sie nicht Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung?
Ich habe gestern in einem Forum gelesen, dass EU-Bürger nach §5 Abs. 6 FreizügG/EU auf Antrag einen Anspruch auf eine unverzügliche, unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.
Also habe ICH heute bei der zuständigen Ausländerbehörde angerufen und mich erkundigt, wo ich diesen besagten Antrag für eine unbefristete AG bekomme und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
... so einfach, wie sie sich das denken, geht das sowieso nicht ...
... und sie brauchen jede Menge Unterlagen - Und das dauert ... Arbeitsbescheinigung von ihm/ihr, Kontoauszüge von ihm/ihr Krankenversichertenkarte, Mietvertrag, Heiratsurkunde, etc. ...
... und das ist auch gar nicht billig - Wollen sie das wirklich - Kostet 135 € - die Hälfte müssen sie sofort mitbringen. Dauert aber auch ca. 3 Monate ... Sie wollen morgen kommen????? Geht gar nicht - Nur mit Termin und der dauert auch noch mindestens 3 Wochen, bevor sie überhaupt einen Termin bekommen - Dann lassen wir uns die Akte kommen und entscheiden dann nach dem Aufenthaltsgesetz über eine Niederlassungserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis? Schon wieder ein neues Wort. Danach habe ich doch gar nicht gefragt.
Daraufhin erzählte ich ihr von meiner Kenntnis des §5 Abs. 6 FreizügG/EU und das dies doch eigentlich unverzüglich passiert müsse. Ohne Termin und KOSTENLOS. Und wieso schreibt die Behörde alle 3 Jahre ein Brief für eine Verlängerung, obwohl es doch per EU-Gesetz bereits geregelt ist, das ihr eine unbefristete AG zusteht. (Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe)
Sie fing an zu stottern. Ja, äh, nee, äh wir werden dann abwägen, nach welchem Gesetz das entschieden wird.
Aha. Wonach denn? Ob es sofort passiert und kostenlos ist oder 4 Monate dauert und 135 € kostet, wollte ich von ihr wissen.
Äh, ja, äh das dürfen sie so nicht sehen - äh, aber eigentlich wäre sie dafür nicht die richtige Ansprechpartnerin und ich solle zuerst einen Termin machen. Aber da ich ja auch gar nicht ihr Gatte bin, darf man mir eigentlich sowieso keine Auskunft geben. So, äh, habe jetzt zu tun ... schließlich wäre sie ja nicht die Telefon-Hotline. Wie gesagt, ohne Termin geht da gar nichts.
Aha. Als deutscher darf ich also nicht wissen, wie die Ausländer eingeschüchtert, desinformiert und abgezockt werden, wenn sie versuchen, Ihr Recht zu bekommen.
Hat meine Bekannte ein Anrecht auf eine unbefristete AG und ist es richtig, das die Behörde sich die Gesetze aussucht, nach welchen sie dann entscheiden?
Ist die Behörde nicht verpflichtet, die Möglichkeit per Antrag wenigstens zu erwähnen, wenn der EU-Bürger nach einer unbefristeten AG fragt?
Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir hier eine Antwort geben könnten - inzwischen bin ich mehr als verwirrt. Wie muß sich da ein Ausländer vorkommen, wenn dann da noch die Sprachbarriere hinzu kommt.
Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe.