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Aufenthaltsperspektiven nach erfolgreichem Studium (Gelesen: 1.522 mal)
Themen Beschreibung: wie Viel Arbeitsmonaten für die Niederlassungserlaubnis??
Mter1001
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Cape town, South Africa
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsperspektiven nach erfolgreichem Studium
03.12.2012 um 13:47:06
 
Hallo zusammen,

ich bin heute erst auf dieses Forum gekommen. Ich muss dazu sagen dass es echt schön ist, das ihr euch die Zeit nehmt, den anderen zu helfen... Vielen Dank dafür!

Da meine Frage zu diesem Thema passt, möchte ich gerne sie hier stellen. Ich hoffe sehr dass ihr mir nähere Infos drüber geben könnt. Vielen Dank im Voraus.

Ich kam am 10.04.2003 nach DE um hier zu studieren. Meinen Sprachkurs habe ich bis 11.2003 gemacht (laut Visums), war aber eigentlich seit 09.2003 schon ein Student eines Studienkollegs. Also seit 11.2003 halte ich mich hier in DE immer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium auf. Die aktuelle Studium-Aufenthaltserlaubnis läuft bis Ende Januar 2013. Ich habe mein Bachelor-Studium hier in DE gemacht und werde voraussichtlich mein Master-Studium gegen Ende Februar 2013 abschließen. Während der Studienzeit habe ich verschiedene Jobs gemacht sodass ich bisher bestimmt auf die 60 Monate Rentenversicherung kommen kann. Gerade habe ich auch ein Angebot für unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommen, welches ich gerne annehmen möchte. Der Job hat auch mit meinem Studium zu tun und die Bezahlung ist gut, sodass der Ausländerbehörde keine Probleme machen kann, denke ich.

Meine Frage ist: Wenn ich bis April 2013 mich insgesamt zehn Jahre hier in DE aufhalte und einen Job wie oben beschrieben habe, kann ich zu dem Zeitpunkt schon eine Niederlassungserlaubnis bekommen? die Frage ist deshalb weil ich nicht sicher sein kann ob die Sprachkurs-Zeit auch akzeptiert werden kann. Wie lange würde dann der Bearbeitungsprozess des Antrages dauern? Ich weiß dass es von verschiedenen Faktoren abhängt aber ich möchte schon so schnell wie möglich eine Niederlassungserlaubnis haben. Hoffentlich dass er nicht solange wie bei Einbügerung dauern könnte.

Danke euch
Liebe Grüße
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.12.2012 um 13:51:36
 
sobald du

a) eine "pasende" AE (also §18 oder 19a, nicht §16 I oder IV) hast

b) 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hast (--> Verlauf anfordern um sicher zu sein)

c) deinen Lebensunterhalt sichern kannst und aus der Probezeit raus bist.

kannst du die NE nach §9 oder den Daueraufenthalt-EG nach §9a AufenthG beantragen.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.12.2012 um 14:17:11
 
Mter1001 schrieb am 03.12.2012 um 13:47:06:
Da meine Frage zu diesem Thema passt, möchte ich gerne sie hier stellen. 


Ich habe Dir trotzdem einen eigenen thread eröffnet. Der andere würde irgendwann überlang, wenn sich immer mehr Leute dort dran hängen - außerdem gehen dann im Zweifel wichtige Spezifika unter.

Grundsatz bei uns: Eigene Fragen = eigenes Thema = eigener thread.

Aber nix für ungut - bist ja gerade erst eingestiegen hier bei uns.


=schweitzer=
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Mter1001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: somewhere on the earth
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Antwort #3 - 03.12.2012 um 18:47:26
 
Hi

@Bayraqiano: Danke dir sehr für die schnelle Antwort. Weißt du zufällig ob der Bearbeitungsprozess bei der Ausländersbehörde normalerweise schnell läuft oder nicht? Müssen sie dort viel überprüfen oder geht das ziemlich flott wie bei Studenten-Aufenthaltserlaubnis? Dies ist natürlich unter der Annahme dass die Unterlagen bei der Beantragung vollständig und richtig sind.

Danke
LG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.12.2012 um 18:51:01
 
Das kann so nicht einschätzen. Am besten fragst du direkt bei der ABH nach, dort kann man normalerweise ungefähr sagen, wie lange das dauert.
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