Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
Einreisesperre bis 2013 (Gelesen: 31.605 mal)
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #45 - 22.09.2012 um 12:53:08
 
Kann mir jemand sagen ob es noch eine möglichkeit gibt das mein Freund zu mir und dem Kind kommen darf. Ich habe langsam die Hoffnung aufgegeben da sich ja der Sachbearbeiter so verhält und sich weigert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #46 - 22.09.2012 um 12:54:36
 
Ja, es gibt eine Möglichkeit.

Er muss die Befristung der Sperre beantragen und bis zur Entscheidung keine Straftaten (wie unerlaubte Einreise) begehen.

Ihr müsst dann auf die Entscheidung der zuständige Behörde warten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #47 - 22.09.2012 um 13:06:30
 
reinhard....hat er doch der Sachbearbeiter sagte doch zu mir er lehnt es ab vielleicht nächstes jahr im Juli....er bearbeitet nichts mehr von ihm...ich denke er hat ein persönliches Problem mit meinem Freund. ich bin nur so verzweifelt weil die Geburt immer näher rückt.
Nein er wird nichts mehr unerlaubtes tun. Mal gespannt was der Anwalt tun kann gegen die Sache und den Sachbearbeiter mit seinen Aussagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #48 - 22.09.2012 um 13:11:57
 
Es gibt noch die Möglichkeit, eine "Betretungserlaubnis" zu beantragen. Die müsste aber genau die gleiche Ausländerbehörde geben. Frage den Anwalt, ob er Antrag und (bei Ablehnung) einen Eilantrag bei Gericht für aussichtsreich hält. Dabei kommt es auf den Inhalt der Akte an, den ich ja nicht kenne.

Begründung für den Antrag: "Anwesenheit bei der Geburt".

Eine "Betretungserlaubnis" setzt das Einreiseverbot für eine bestimmte Zeit außer Kraft.

Zum Sachbearbeiter: Was er sagt, ist für Dich ärgerlich und belastend. Aber es zählt nur der schriftliche Bescheid.
Andererseits musst Du bedenken, dass es um ein BTM-Delikt und zusätzlich um ein "frisches" Ermittlungsverfahren geht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #49 - 22.09.2012 um 17:41:43
 
Danke für den Tipp....Ich weis das er sich das alles selbst versaut hat mit dem Teufelszeug. Ich hasse das Zeug.
Naja ist passiert kann man net mehr rückgängig machen.
Mal sehen was am Dienstag der Anwalt sagt und unternimmt. Irgendeine Lösung wird es schon geben es geht ja auch vorallem um sein Kind für das er das halbe Sorgerecht hat.

Danke....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #50 - 12.10.2012 um 17:50:00
 
Hallo....
Heute habe ich einen interessanten Brief bekommen vom Ausländeramt...
Sehr geehrter Rechtsanwalt.....
von der zuständigen Ausländerbehörde wurde heute die Akte zur Entscheidung über ein Einreisevisum von Herrn....angefordert.
Herr ......wurde von uns am ......2008 abgeschoben und mit einer Wiedereinreissesperre belegt. Somit liegt die Zuständigkeit für die Befristung weiterhin bei uns.
Vor Entscheidung über die Befristung der Einreisesperre sind zunächst die entstandenen kosten in Höhe von......zu begleichen.
Überdies soll nicht unerwähnt bleiben dass gegen Herrn ....noch polizeilich ermittelt wird was unter Umständen dazu führen kann dass solange die Ermittlungen laufen nicht über das Einreisevisum entschieden werden darf.
Wir bitten um Mitteilung wie hinsichtlich der Kostenerstattung weiter verfahren werden soll.

Mit freundlichem Gruss
....

Was sagt der Brief..ich denke gutes oder. Wegen der polizeilichen Ermittlung habe ich am Montag einen Termin um das zu klären. Es handelt sich um eine Sache die schon geklärt ist aber der zuständige Beamte war lange Krank und weiss nichts von der Klärung. Es war nichts schlimmes nur ein Missverständnis wegen meinem Auto.

Ich bitte um Bewertungen für den Brief ob ich mich freuen darf.
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #51 - 12.10.2012 um 18:45:24
 
Auf jeden Fall solltest Du jetzt klären, ob Dein Anwalt weiß, dass die Befristung nicht von der Bezahlung der Kosten abhängig gemacht werden darf.

Wenn der Anwalt das weiß, soll er entsprechend antworten.

Mit dem Freuen ist es so eine Sache. Wenn, wie bei Euch, mehrere Behörden beteiligt sind, ist schwer zu sagen, ob alles reibungslos klappt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #52 - 20.10.2012 um 10:48:12
 
Mit den kosten haben wir geklärt,,,eine monatliche Ratenzahlung....sagen wir mal so wir haben es angeboten..aber noch keine Rückantwort. Meine Frage also die polizeiliche Ermittlung ist wegen der illegalen Einreise.
Stimmt es das solange das nicht geklärt ist kein Visum erteilt werden darf? Oder darf er einreisen und sich dann hier dafür verantworten. Weil wegen der Einreisesperre wurde ja nur geltend gemacht wegen den offenen Kosten. Wenn der Punkt erledigt ist dürfte es keine anderen Hindernisse mehr geben für sein Visum...( Nur Ermittlung wegen illegaler Einreise..Frage siehe Oben..)
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #53 - 23.10.2012 um 09:41:54
 
Hallo...meine Frage wenn das mit den Kosten geklärt ist auf eine monatliche Ratenzahlung darf er dann einreisen....oder solange die Ermittlungen laufen wegen illegaler Einreise (schon 9 wochen ermitteln die) darf dann kein Visum erteilt werden. Wenn die Einreisesperre weg ist dürfte er ja kommen weil er ja für Frankreich eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat....Ich weis auch net mein Anwalt ist zu langsam.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #54 - 23.10.2012 um 10:45:26
 
Wenn die Kosten bezahlt sind, sind die Kosten bezahlt, und er hat die Schulden nicht mehr. Mit der Einreiseperre hat das nichts, absolut nichts zu tun. Das Bezahlen von Schulden wirkt sich nur auf die Schulden aus.

Wenn die Einreisesperre aufgehoben ist, darf er kommen, weil er mit französischem AT kein Visum benötigt. Das ist allerdings eine Regelung, die sich NUR auf Kurzbesuche bezieht, nicht auf einen Umzug!

Für einen Umzug (Einwanderung) braucht er ein Visum oder, wenn der französische AT soweit in Ordnung ist, eine AE von der Ausländerbehörde. Die kann aber während des Ermittlungsverfahrens nicht ausgestellt werden, vor allem wenn das Ermittlungsverfahren möglicherweise zu einer neuen Einreisesperre führt.

Er kann aber nach Aufhebung der Sperre zu Besuch kommen und einfach mal bei der ABH eine AE beantragen. Dann liegt sein Wunsch in Form eines ausgefüllten Formulars schon mal auf dem Tisch, das ist ein Schritt voran.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #55 - 01.12.2012 um 07:33:54
 
Hallo ich bins mal wieder.....
Am 14.11. habe ich meine kleine Tochter bekommen per Kaiserschnitt. Und der Papa ist immer noch nicht da. Die Ausländerbehörde von damals hat immer noch nicht befristet. Das werden jetzt am 3. Dezember 3 Monate. Die neue Ausländerbehörde wartet nur auf die Befristung der Einreisesperre wegen dem Familien Visum. Dort hatte ich eine allgemeine Anhörung zum Visaverfahren und die nette Dame meinte das alles von ihr aus in Ordnung geht. Dann die polizeilichen Ermittlungen laufen immer noch (seit August) wegen der illegalen Einreise. Und jetzt auf einmal ist noch eine Reststrafe von 29 Tagen aufgetaucht. Mein Anwalt taugt überhaupt nichts. Der hat noch gar nichts erreicht.
Ich bin am überlegen ob ich mir einen anderen Anwalt nehme. Ich kann net mehr meine Nerven sind am Ende.
Hat jemand Vorschläge was ich machen könnte????
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #56 - 01.12.2012 um 14:13:59
 
Dein Wunsch ist zwar verständlich, aber KV ist ja scheinbar die reinste Wundertüte, wer weiss was da noch kommt

LeKaplan2012 schrieb am 01.12.2012 um 07:33:54:
auf einmal ist noch eine Reststrafe von 29 Tagen aufgetaucht.


LeKaplan2012 schrieb am 01.12.2012 um 07:33:54:
Mein Anwalt taugt überhaupt nichts. Der hat noch gar nichts erreicht


Die Aussage ist ja wohl ein wenig überzogen, auch für einen RA gelten die Gesetze, es ist ein Trugschluss zu denken RA beauftragt und alles kann ausserhalb der Gesetze laufen.

Die Ermittlungsbehörden lassen sich auch durch einen RA nicht treiben
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #57 - 04.12.2012 um 09:21:33
 
Danke...hätte jemand auch Vorschläge mit denen ich etwas anfangen kann.....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #58 - 04.12.2012 um 11:49:17
 
LeKaplan2012 schrieb am 01.12.2012 um 07:33:54:
Dann die polizeilichen Ermittlungen laufen immer noch (seit August) wegen der illegalen Einreise. Und jetzt auf einmal ist noch eine Reststrafe von 29 Tagen aufgetaucht. 


das kann eine Entscheidung u.U. verzögern und zwar bis das laufende Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde. Neue (der ABH bislang noch unbekannte) Verurteilungen führen natürlich auch zu Verzögerungen. Andererseits muss das Kindeswohl berücksichtigt werden.

Ergebnis: ein Anwalt, der sich auch hemmungslos unbeliebt bei der Behörde machen mag, könnte da evtl.(!) etwas beschleunigen. Alternativ käme eine Untätigkeitsklage möglicherweise in Betracht, aber dadurch wird's letztlich nicht schneller gehen. Also voller Konfliktkurs oder abwarten - mehr wird da nicht bleiben.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
LeKaplan2012
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre bis 2013
Antwort #59 - 18.01.2013 um 08:54:58
 
Hallo...ich mal wieder....
Wir haben es immer noch nicht geschafft. Seit 6.12. habe ich einen anderen Anwalt. Die Abh weigert sich immer noch zu befristen. Auf Nachfrage sind Sie gerade dabei die Vorraussetzungen zu pruefen.
Mein Anwalt hat jetzt eine Frist gegeben bis 20.1. Zu befristen und dem Visum zu zustimmen.
Er meinte danach muessen  wir dagegen vorgehen....was meinte er damit. Wird sowas auch vom Gericht entschieden?

Langsam bin ich echt am ende.Seit 5 Monaten geht das jetzt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema