Bei BTM sind viele Ausländerbehörden traditionell streng. Allerdings schreibt die Rechtsprechung vor, dass das Interesse des Staates (Straftäter draußen halten) gegen das Interesse des Kindes (mit beiden Eltern aufwachsen) abgewogen werden muss. Der schriftliche Bescheid muss darauf Rücksicht nehmen, denn die
ABH weiß ja, dass die Entscheidung auch vor Gericht landen kann.
"Mit Rechtsanwalt gibt es gleich fünf Jahre Aufschlag" ist allerdings mit keinem Recht in Übereinstimmung zu bringen.
Falls zwei Ausländerbehörden zuständig sind (die, die ausgewiesen hat, und die, wo er neu einreisen will), müssen die beiden im Einvernehmen entscheiden. Du musst da nichts wechseln. Das sollte der Anwalt Dienstag wissen.
Wenn jetzt schon auf 2013 befristet ist, beantragt er ja nur eine "Neubefristung", weil sich durch das Kind was geändert hat. Da kann die Befristung so bleiben oder kürzer werden. Einen "Aufschlag" gibt es nicht.
Allerdings: Wenn er in der Zwischenzeit unerlaubt eingereist ist, kann es ein neues Verfahren, eine neue Ausweisung und danach eine neue Befristung geben. Hier wird auch neu geprüft, ob er aus der damaligen Verurteilung was "gelernt" hat oder weiter gegen Gesetze verstößt.