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Einreisesperre bis 2013 (Gelesen: 31.623 mal)
LeKaplan2012
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Antwort #30 - 09.09.2012 um 09:37:33
 
Also zu meinem Freund am Telefon...genaueres wissen wir auch nicht....was kann jetzt passieren...eine Reaktion auf den Antrag kam noch nicht
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reinhard
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Antwort #31 - 09.09.2012 um 12:39:59
 
LeKaplan2012 schrieb am 09.09.2012 um 09:37:33:
was kann jetzt passieren...


Was passieren kann? Das gibt es jetzt 138 Möglichkeiten, vielleicht auch 139 Möglichkeiten.

Wenn der Antrag gestellt worden ist, kommt jetzt von der "Gegenseite" eine Rückfrage (falls noch was fehlt) oder ein Zwischenbescheid (falls es noch dauert) oder ein Bescheid (falls entschieden wird).

Je nachdem, was im Antrag stand, geht die Antwort an ihn oder an Dich.

Und was im Brief steht, könnt Ihr erst nachlesen, nachdem Ihr ihn habt. Ob er noch im September kommt oder erst im Oktober, weiß hier niemand.
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LeKaplan2012
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Antwort #32 - 15.09.2012 um 11:01:23
 
Hallo....also mein Freund suchte am Donnerstag den Kontakt zur Ausländerbehörde um nach zu fragen wegen den Abschiebekosten. Als Antwort kam von der Sekräterin Herr....meinte sie nerven sie werden nicht mehr weiter verbunden es gibt nichts mehr zu bereden....( mein Freund hat bis jetzt insgesamt 3 mal angerufen und nur 1 mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter 1 minute geredet...) also ich finde das nicht genervt. Was soll ich von der Aussage halten ....werden sie den Befristungsantrag zum 1.10.12 überhaupt wahrnehmen und bearbeiten.....also ich bin ziemlich am ende mit meinen Kräften...Ich bin jetzt in der 30 woche schwanger die Zeit läuft...
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reinhard
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Antwort #33 - 15.09.2012 um 11:17:24
 
Er sollte sich freundlich & schriftlich beim Dienstvorgesetzten (Oberbürgermeister / Bürgermeister oder Landrätin / Landrat) beschweren.

Beim Sachbearbeiter wäre es gut, auch per Mail nachzufragen, damit der nicht irgendwann aus einer anderen Sache rausgerissen wird (Anrufe können sehr nerven, wenn man gerade etwas ganz anderes macht und fünf Kunden auf dem Flur warten!), sondern antworten kann, sobald er mal Zeit hat.
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LeKaplan2012
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Antwort #34 - 17.09.2012 um 07:55:28
 
Danke guter tipp....hab ich auch schon dran gedacht aber leider kann ich den Sachbearbeiter nicht anmailen da es absolut keine e mail adresse gibt...komisch oder....also nicht persönlich ..nicht telefonisch und nicht per mail ...wie soll man ihn erreichen? ich denke das mit der Beschwerde lass ich mal lieber...nicht das es noch Auswirkungen auf die Befristung hat. Ich halte diese warterei einfach nicht mehr aus da überhaupt keine Reaktion mehr kommt....da will man die Abschiebekosten erfahren um zu bezahlen und bekommt keine Auskunft..( wäre bestimmt positiv zum Antrag.. Smiley gibt es noch eine Stelle wo man sich hin wenden kann wegen der Sache wenn man vom Ausländeramt nichts erfährt....

Danke ich weis ein komplizierter Fall mit vielen Fragen
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Antwort #35 - 17.09.2012 um 08:19:20
 
reinhard schrieb am 15.09.2012 um 11:17:24:
Er sollte sich freundlich & schriftlich beim Dienstvorgesetzten (Oberbürgermeister / Bürgermeister oder Landrätin / Landrat) beschweren. 


Das halte ich für ein wenig "abwegig" selbst wenn wir von einer Fax Antragstellung ausgehen sind es 5 + 2 1/2 Arbeitstage bis heute.

Aber vielleicht gibts ja eine VIP Schiene für EX BTM´ler
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Muleta
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Antwort #36 - 17.09.2012 um 08:27:21
 
LeKaplan2012 schrieb am 17.09.2012 um 07:55:28:
aber leider kann ich den Sachbearbeiter nicht anmailen da es absolut keine e mail adresse gibt...komisch oder....also nicht persönlich ..nicht telefonisch und nicht per mail ...wie soll man ihn erreichen? 


was willst Du denn überhaupt von ihm? Lass den Mann doch einfach mal seine Arbeit machen!

Der muss jetzt die Akten holen lassen (bestimmt schon in irgendeinem Archiv), sich in den Fall einlesen, die Angaben im Befristungsantrag prüfen, die Abschiebungskosten bei anderen Behörden anfordern etc.

Der meldet sich schon, wenn er noch etwas braucht.

Wobei allerdings das hier:

LeKaplan2012 schrieb am 31.08.2012 um 17:26:12:
Natürlich folgte eine Einreisesperre bis 2013. 


so klingt, als ob eine Befristung eigentlich schon verfügt worden wäre. Mit einer schwangeren Freundin (und dazu passender Vaterschaftsanerkennung), könnte man allerdings eine Verkürzung der Frist hinkriegen.

Gibt es eine Vaterschaftsanerkennung?
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Antwort #37 - 17.09.2012 um 11:50:24
 
Ja gibt es und er hat das halbe Sorgerecht.....

Ja er hat ein Fehler gemacht mit dem scheiss Btm...jeder macht Fehler...so etwas würde er nie wieder tun..er braucht kein Vip status ...nur eine vernünftige Antwort.
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reinhard
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Antwort #38 - 17.09.2012 um 15:56:51
 
Normalerweise sollte die Antwort drei Monate nach dem Eingang des Antrags auch da sein.

Am besten lasst Ihr die Behörde jetzt in Ruhe ihre Arbeit machen.
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Antwort #39 - 20.09.2012 um 14:00:44
 
Hallo folgendes der nette Herr von der Ausländerbehörde hat mich zu einem Gespräch eingeladen heute. Er meinte das er die Sperre nicht befristen wird erst vielleicht nächstes Jahr Juli. Und momentan würde ein Strafverfahren gegen meinen Freund laufen wegen illegaler Einreise und ACHTUNG...wenn ich zum Anwalt gehe würde er einfach 5 Jahre Sperre oben drauf machen und ohne Anwalt würde er überlegen vielleicht noch 2 Jahre drauf. Ich solle mein Kind alleine gross ziehen das gemeinsame Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung würde gar nicht bringen.
So ich bitte um Hilfe was soll ich bei so einer Aussage tun.
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Antwort #40 - 20.09.2012 um 14:20:06
 
LeKaplan2012 schrieb am 20.09.2012 um 14:00:44:
wenn ich zum Anwalt gehe würde er einfach 5 Jahre Sperre oben drauf machen und ohne Anwalt würde er überlegen vielleicht noch 2 Jahre drauf.


wenn das wirklich so gesagt worden sein sollte, dann solltest Du ganz schnell einen kompetenten Anwalt aufsuchen.
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Antwort #41 - 20.09.2012 um 14:34:58
 
ja genau so ist es gesagt worden. das kann der doch nicht einfach so bestimmen. zählt die vaterschaft den gar nichts und das sorgerecht.
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Antwort #42 - 20.09.2012 um 14:42:02
 
Doch, Vaterschaft zählt natürlich.

Oder, anders gesagt: Wenn der Vater als Begründung für die Befristung geschrieben hätte, er will das brandenburger Tor fotografieren, würden wir hier vielleicht von einer Befristung in zehn Jahren reden.

Beim laufenden Verfahren wegen Einreise trotz bestehender Sperre ist schwer zu sagen, was rauskommt.

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt suchen. Falls Du niemanden kennst, such Dir eine Beratungsstelle (MBE) und frage dort, ob sie Tipps haben.

Das, was der Sachbearbeiter gesagt hat, würde er auf keinen Fall so schreiben, dann könnte es sein letzter Arbeitstag gewesen sein. Falls Du etwas Schriftliches bekommst oder einen solchen Termin mit einer Freundin als Zeugin machst, wende Dich hinterher auch an die Fachaufsicht, damit bei der ABH etwas gerade gezogen wird.
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Antwort #43 - 20.09.2012 um 16:01:56
 
Also er hat auch gemeint das er ein persönliches Problem damit hat weil es um das Btmg gegangen ist. Und er hat ja selbst Kinder und denkt was da drausen vor sich geht. Normalerweise sind 10 jahre Sperre angesetzt. Mein Freund hat damals 5 Jahre Sperre bekommen also 2008-2013. Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen Dienstag hab ich einen Termin. Ich könnte mich ärgern ich wollte noch meine Schwester als ...Zeugin... mit nehmen zum Gespräch. Also er muss nur der Befristung zustimmen dann muss ich die Ausländerbehörde wechseln weil ich im Kreis von der Stadt wohne und da ein anderes Ausländeramt zuständig ist für die weiteren Angelegenheiten. Ich werde mich auf jeden Fall jetzt bei seinem Vorgesetzten beschweren. Das lasse ich mir nicht bieten.
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Antwort #44 - 20.09.2012 um 16:48:46
 
Bei BTM sind viele Ausländerbehörden traditionell streng. Allerdings schreibt die Rechtsprechung vor, dass das Interesse des Staates (Straftäter draußen halten) gegen das Interesse des Kindes (mit beiden Eltern aufwachsen) abgewogen werden muss. Der schriftliche Bescheid muss darauf Rücksicht nehmen, denn die ABH weiß ja, dass die Entscheidung auch vor Gericht landen kann.

"Mit Rechtsanwalt gibt es gleich fünf Jahre Aufschlag" ist allerdings mit keinem Recht in Übereinstimmung zu bringen.

Falls zwei Ausländerbehörden zuständig sind (die, die ausgewiesen hat, und die, wo er neu einreisen will), müssen die beiden im Einvernehmen entscheiden. Du musst da nichts wechseln. Das sollte der Anwalt Dienstag wissen.

Wenn jetzt schon auf 2013 befristet ist, beantragt er ja nur eine "Neubefristung", weil sich durch das Kind was geändert hat. Da kann die Befristung so bleiben oder kürzer werden. Einen "Aufschlag" gibt es nicht.

Allerdings: Wenn er in der Zwischenzeit unerlaubt eingereist ist, kann es ein neues Verfahren, eine neue Ausweisung und danach eine neue Befristung geben. Hier wird auch neu geprüft, ob er aus der damaligen Verurteilung was "gelernt" hat oder weiter gegen Gesetze verstößt.
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