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Einreisesperre bis 2013 (Gelesen: 31.590 mal)
LeKaplan2012
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.08.2012 um 17:26:12
 
Hallo...ich hab da ein Problem...
mein freund hatte 2005 scheisse gebaut und musste 2 jahre und 10 monate ins gefängnis. Natürlich folgte eine Einreisesperre bis 2013. Im Moment lebt er in Frankreich mit einer Aufenthaltserlaubnis weil er dort noch verheiratet ist. es besteht im moment auch der verdacht das er hier in deutschland war. wurde aber nicht persönlich erwischt. also nur vermutung. ich bin im 7,monat schwanger von ihm. eine vaterschaftsanerkennung und sorgerechtsteilung haben wir gemacht. meine frage gibt es chancen das er zu mir darf und zu seinem baby. wir wollten noch ein fzf visum beantragen zum kind. und das ab sofort weil ich ja schwanger bin und schon 2 kinder habe und hilfe brauche....
danke für antworten...
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LeKaplan2012
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.08.2012 um 17:29:38
 
sorry hab vergessen anzugeben das ich deutsche bin und er türke...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.08.2012 um 17:32:12
 
Er muss die Befristung der Einreisesperre und gleichzeitig ein FZF-Visum zum ungeborenen Deutschen Kind beantragen. Sobald die Befristung durch ist, kann man ihm das Visum dann erteilen.
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LeKaplan2012
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Antwort #3 - 31.08.2012 um 17:53:55
 
danke...muss er das bei der deutschen botschaft in frankreich machen....mit dem visum meine ich und die befristung bei dem ausländeramt das damals für ihn verantwortlich war oder das neue das für ihn bald zuständig ist...
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.08.2012 um 17:56:23
 
Ja, solange sich sein Wohnsitz in Frankreich befindet, ist auch die dortige Botschaft bzw. das dortige Konsulat zuständig.
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LeKaplan2012
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 31.08.2012 um 18:27:21
 
weis jemand wie lange sowas dauert...weil ich bräuchte ihn echt dringend. gibt es auch sowas wie eilantrag oder so...
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reinhard
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Antwort #6 - 31.08.2012 um 18:54:39
 
Er kann Bescheinigungen zur Schwangerschaft beifügen und beantragen, dass so schnell entschieden wird, dass er zur Geburt da sein kann.

Aber wie Du richtig geschrieben hast: Er hat Scheiße gebaut.

Sind denn zwei Ausländerbehörden beteiligt, also die die ihn abgeschoben hat und die bei Dir, die ihn wieder reinlassen soll? Oder ist das eine ABH?
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LeKaplan2012
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Antwort #7 - 31.08.2012 um 19:37:25
 
ja er hat scheisse gebaut....gegen das btmg verstossen. er hat sich aber seit dem nichts mehr zu schulden kommen lassen. jeder macht fehler. ja also die abschiebung war von stadt ausländeramt und von mir aus muss er zum kreis ausländeramt. aber die stadt ist die gleiche
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reinhard
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Antwort #8 - 31.08.2012 um 20:04:13
 
Dann sollte er den Antrag mit den Unterlagen jetzt schnell stellen. Er kann ja beim Antrag eine Vollmacht für Dich mitschicken, dann kannst Du auch die Unterlagen über die Schwangerschaft direkt einreichen.

Da die ABH nicht weiß, ob er seitdem erneut mit Drogen zu tun hatte, kann sie einen Drogentest und eine französische Bescheinigung über Vorstrafen fordern.

Also: Rechne lieber damit, dass es dauert.
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Vinzent2m
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Antwort #9 - 31.08.2012 um 21:07:56
 
sollte er aus der Haft heraus abgeschoben worden sein, so wäre auch noch der Rest der Strafe offen also zu verbüßen (auch wenn die Einreise legal erfolgt).
So ein Befristungsantrag ist nicht in 1-2 Wochen erledigt, dass dauert schon wesentlich länger. Also am besten sofort die Befristung bei der ABH beantragen.
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LeKaplan2012
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Antwort #10 - 01.09.2012 um 07:40:13
 
nein er hat seine komplette strafe abgesessen. muss ich bei seiner alten abh die damals die sperre verhängt hat die befristung beantragen und bei der neuen ......das visum muss er doch von frankreich aus beim konsulat beantragen oder.....was kann ich hier tun....ich habe mir schon überlegt einen anwalt einzuschalten vielleicht geht es dann besser und schneller oder....
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Vinzent2m
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Antwort #11 - 01.09.2012 um 08:31:30
 
LeKaplan2012 schrieb am 01.09.2012 um 07:40:13:
muss ich bei seiner alten abh die damals die sperre verhängt hat die befristung beantragen und bei der neuen 

Der Antrag wird bei der alten ABH gestellt.  Was meinst Du denn mit "neuer" ABH?
Am schnellsten geht es wenn er den Antrag noch heute an die ABH schickt.
Aber so eine Bearbeitung dauert schon so seine Weile, da ja zunächst noch die Abschiebekosten berechnet und bezahlt (zumindest teilweise) werden müssen.
Da er ja nicht aus der Haft, sondern später abgeschoben wurde, stellt sich die Frage, wann er abgeschoben wurde und warum er nicht die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise genutzt hat.
Also bin eher von 1-2 Monaten als von 1-2 Wochen ausgehen.
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LeKaplan2012
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Antwort #12 - 01.09.2012 um 10:31:00
 
direkt mit dem bus an den flughafen vom gefängnis aus....ja die abschiebekosten...kann man sowas auch in raten machen...ich meine das es 2 abh sind eine stadt die ihn abgeschoben hat und eine landkreis wo ich wohne....also die stadt ist gleich nur halt stadt und landkreis.....ich glaube ich lasse das lieber meinen anwalt machen bevor ich was falsch mache...
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Saxonicus
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Antwort #13 - 01.09.2012 um 10:46:14
 
Da gibt es nicht viel falsch zu machen und der Anwalt macht das schließlich auch nicht zum Nulltarif, was natürlich neben den sicher nicht geringen Abschiebekosten, die Gesamtkosten noch weiter in die Höhe schießen läßt.

Die Rückerstattung der Abschiebekosten kann auch in Raten erfolgen, was mit der ABH auszuhandeln ist. Zunächst müßt Ihr erst einmal eine entsprechende Kostenaufstellung anfordern, damit Ihr überhaupt wißt, in welcher Größenordnung sich das bewegt.
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erne
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Antwort #14 - 01.09.2012 um 11:18:58
 
LeKaplan2012 schrieb am 01.09.2012 um 10:31:00:
ich meine das es 2 abh sind eine stadt die ihn abgeschoben hat und eine landkreis wo ich wohne..

der Landkreist, in dem Du wohnst, hat nichts mit deinem Mann und der Abschiebung zu tun.
Der Antrag geht an die ABH, die ihn abgeschoben hat.

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