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Einreise nach Abschiebung, Reststrafe (Gelesen: 2.502 mal)
Themen Beschreibung: Einreise nach Abschiebung, Reststrafe
Andres777
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise nach Abschiebung, Reststrafe
15.04.2013 um 18:48:03
 
Hallo lliebe forumsmitglieder,

ich haette da eine frage und zwar bin ich 1999 zu 3 jahren jugendstrafe verurteilt worden von denen ich 2 abgesessen habe. 2001 wurde ich abgeschoben und der rest nach Paragraf 456 erlassen falls ich nicht erneut einreise. ich habe 2002 die befristung der einreissperre beantragt und diese wurde bis zum jahr 2011 befristet. Nun habe ich ein visum beantragt um meine familie in d zu besuchen, das ich auch bekommen habe aber jetzt mache ich mir gedanken wegen der restrafe aber normalerweise muesste das doch verjaehrt sein oder nicht? wenn die strafe noch offen waere haette ich das visum nicht bekommen oder sehe ich das falsch? vielen dank im vorraus fuer eure hilfe
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.04.2013 um 18:51:28
 
Deine Strafe ist nach §79 Abs. 3 Nr. 3 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/79.html) nach zehn Jahren verjährt.
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Andres777
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.04.2013 um 19:14:51
 
vielen dank fuer die schnelle antwort, das heisst ich kann unbesorgt nach D fliegen. eine frage haette ich noch, stehen die delikte von damals noch im system? wenn mich jetzt z. b. ein polizist in D anhaelt und mich fragt ob ich schon mal mit der polizei zu tun hatte, kann ich dann nein sagen?

Änderung:
Folgepost:


ich meine "nein" sagen ohne das sich der polizist vera****t vorkommt. dazu moechte ich noch erwaehnen das die letzte straftat im februar 98 war.
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« Zuletzt geändert: 15.04.2013 um 21:19:14 von Mick » 
Grund: Folgepost angehängt. 
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 16.04.2013 um 08:27:06
 
Wenn Deine Strafe verjährt ist, giltst Du nicht mehr als vorbestraft. Normalerweise dürfte deshalb auch nichts mehr "im System" stehen.


=schweitzer=
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