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Einreisesperre bis 2013 (Gelesen: 31.512 mal)
LeKaplan2012
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 02.09.2012 um 08:50:20
 
ok bis jetzt hab ich alles verstanden....jetzt hab ich mal noch eine frage....was könnte ihm passieren wenn sie ihm nachweisen könnten das er in deutschland war und gegen die einreisesperre verstossen hat...könnten sie die sperre verlängern oder ihn gar nicht mehr rein lassen trotz kind und geteiltem sorgerecht...ich bin so verzweifelt das alles tud meiner schwangerschaft gar nicht gut...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 02.09.2012 um 10:22:43
 
Wenn er trotz Einreisesperre eingereist ist, gibt es ein Strafverfahren aufgrund der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes, siehe dazu §95 AufenthG.

Falls er in Deutschland erwischt wird, könnte es durchaus sein, dass er nach Frankreich abgeschoben oder zurückgeschoben wird. Dann müsste er zwei Einreisesperren befristen lassen.
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LeKaplan2012
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Antwort #17 - 03.09.2012 um 16:34:47
 
wenn wir die befristung der einreisesperre stellen bei der abh müssen  da die unterlagen von der schwangerschaft also kopie von mutterpass und die vaterschaftsanerkennung und die sorgerechtsteilung beigefügt werden.....
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reinhard
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Antwort #18 - 03.09.2012 um 16:56:11
 
Nein, Ihr müsst gar nichts.

Aber Ihr wollt ja, dass die Befristung bald erfolgt. Deshalb solltet Ihr ALLES beifügen, was die Behörde überzeugen kann.

Ihr solltet auch einen konkreten Termin beantragen, also z.B. Befristung zum 15. Oktober 2012 (oder der Termin, den Ihr wünscht).
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Antwort #19 - 03.09.2012 um 17:36:31
 
ich weis ich bin ein schwieriger fall.....aber ich könnte etwas hilfe gebrauchen wie ich den antrag auf befristung schreibe...wie ich da alles einbaue. wie soll ich das schreiben das er hier leben will bei mir und seinem kind obwohl er ja noch in frankreich verheiratet ist. und mit der vaterschaftsanerkennung und dem geteilten sorgerecht...ich hätte sogar vielleicht schon eine arbeit für ihn in aussicht......hilfe wie schreibe ich das

danke für die hilfe
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reinhard
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Antwort #20 - 03.09.2012 um 17:49:26
 
Er müsste das schreiben.

Einfach die Befristung zum ... (Datum) beantragen und die Gründe nennen.
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Antwort #21 - 03.09.2012 um 17:52:09
 
LeKaplan2012 schrieb am 03.09.2012 um 17:36:31:
hilfe wie schreibe ich das

ähh ... DU bist doch Deutsche, Dir kann die Einreise nicht verwehrt werden, also muss ER die Befristung der Einreisesperre beantragen und unterschreiben.

Das Schreiben kann formlos sein, aber schriftlich.
Also einen normalen Brief schreiben.
Die Gründe und alles was dafür spricht könnt nur IHR wissen, also kann kein anderer für Euch das schreiben

nebenbei: es hilft sicher, wenn das Schreiben mit Punkt und Komma geschrieben wird. Absätze nicht vergessen. Gross- und Kleinschschreibung wäre auch nicht schlecht.
Wie in der Schule halt

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Antwort #22 - 03.09.2012 um 18:10:50
 
Das weis ich das er den Antrag schreiben muss...ich schreibe es nur vor weil er nicht so gut deutsch schreiben kann und maile es ihm dann.....ich meinte kann ich das schreiben das er zu mir und dem kind will obwohl er in frankreich verheiratet ist....
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Antwort #23 - 03.09.2012 um 22:03:09
 
LeKaplan2012 schrieb am 03.09.2012 um 18:10:50:
ich meinte kann ich das schreiben das er zu mir und dem kind will obwohl er in frankreich verheiratet ist.... 


ist das die Wahrheit?!
Dann kannst du das natürlich schreiben
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Antwort #24 - 04.09.2012 um 06:35:24
 
ja das ist die Wahrheit.....könnte mir jemand die passenden Paragraphen nennen....kenne mich nicht so gut aus wo ich die finde......also mit dem geteilten sorgerecht und so...das er ein recht hat bei seinem kind zu leben..

Danke
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Antwort #25 - 04.09.2012 um 07:14:25
 
viel wichtiger als das Schreiben mit möglichst vielen Paragraphen zu spicken wäre es, einfach die Fakten und Gründe zu benennen und dann die Befristung für den ......... zu beantragen.
So ein Antrag ist weniger kompliziert als Du ihn hier machst.
Also heute beantragen und keine weitere Zeit verlieren.
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LeKaplan2012
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Antwort #26 - 05.09.2012 um 16:25:06
 
alle anträge gestellt...ich habe von einer bekannten gehört das es auch sein kann das er alles abgelehnt bekommt...also keine befristung der einreisesperre zum 1.10.12 und kein fzf visum zum deutschen ungeborenen kind trotz vaterschaftsanerkennung und geteiltem sorgerecht. stimmt das....
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Antwort #27 - 05.09.2012 um 16:38:51
 
Jeder Antrag kann natürlich auch abgelehnt werden. Aber irgendwelche Spekulationen über irgendwelche Eventualitäten helfen nicht weiter.
Jetzt Ruhe bewahren und den weiteren Verlauf in ebensolcher abwarten. Bei Eingang eines Schreibens sind dann die weiteren Schritte dran (gegebenfalls hier nochmal nachfragen).
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Antwort #28 - 09.09.2012 um 09:11:08
 
Hallo .....neue frage...also das Ausländeramt meinte das jemand in meinem Namen einen Brief gesendet hätte in dem stände das mein Freund sich bei mir aufgehalten hätte....ich habe niemals einen Brief gesendet.....was passiert wenn sie den als Beweis nehmen.....kann er trotzdem eine befristung bekommen wenn sie irgendwie beweisen das er hier war.....andere frage...wenn das nicht als beweis zählt weil ich es ja niemals geschrieben habe müsste doch vorläufig nur die Einreisesperre befristet werden und dann kann er mich besuchen da er ja eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat in Frankreich....und das mit dem Fzf visum...ich blicke gar net mehr durch und meine nerven sind am ende...
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Antwort #29 - 09.09.2012 um 09:30:26
 
LeKaplan2012 schrieb am 09.09.2012 um 09:11:08:
also das Ausländeramt meinte das jemand in meinem Namen einen Brief gesendet hätte


Wann hat die ABH das denn gemeint? Hast Du nach dem aktuellen Befristungsantrag bereits dieses Schreiben (oder ist es eine mündliche Bemerkung) der ABH bekommen. Oder ist dies ein Brief? mündliche Bemerkung? aus der Vergangenheit?
Wenn ja, dann gilt es wie bereits erwähnt, die offizielle Antwort auf den aktuell anhängigen Befristungsantrag abzuwarten.
Fall schon Reaktion auf den aktuellen Antrag. Was steht denn drin. Nur die Bemerkung oder auch schon eine Entscheidung oder Aufforderung zur Stellungnahme.
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