Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Krankenversicherung durch Vater? (Gelesen: 32.584 mal)
Themen Beschreibung: Wegen Studium ?
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung durch Vater?
03.07.2012 um 17:51:14
 
Hallo an alle,

Ich habe wieder mal eine frage undzwar brauche ich eine Krankenversichreung damit ich arbeiten darf .

Mein Vater ist Deutsch,Arbeitslos und bekommt in diesem Monat seine Rente.

Ich bin in Deutschland geboren bin aber hier in Deutschland mit einem Visum zum zweck des Studiums.

Meine Frtage: Kann ich mich durch meinen Vater Krankenversichern ? AOK ? ich bin 23 Jahre alt und werde das Studienkolleg besuchen.

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #1 - 03.07.2012 um 17:54:03
 
Nein, da deine Versicherungsbeiträge durch
die öffentlichen Kassen bezahlt werden müssten,
da die KV Deines Vaters durch das JobCenter
geleistet werden.

Für Deine AE ist die Sicherstellung des Lu erforderlich,
da gehört der Krankenversicherungschutz dazu.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #2 - 03.07.2012 um 17:56:03
 
Ich habe eben AOK angerufen und eine Frau hat mir gesagt,dass es moeglich waere .aber ich habe nicht viele details gegeben,wegen Rente und meinem Aufenthalt -Zak schrieb am 03.07.2012 um 17:54:03:
Nein, da deine Versicherungsbeiträge durch
die öffentlichen Kassen bezahlt werden müssten,
da die KV Deines Vaters durch das JobCenter
geleistet werden.

Für Deine AE ist die Sicherstellung des Lu erforderlich,
da gehört der Krankenversicherungschutz dazu.

Ende

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #3 - 03.07.2012 um 18:00:01
 
Die Krankenkasse mag das wohl machen,
aber die ABH dann nicht mehr, weil dein
LU nicht ohne die Anspruchnahme öffentlicher
Mittel gesichert ist. Und das ist Voraussetzung
für Deine AE als Student.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #4 - 03.07.2012 um 18:02:42
 
Aber das ist doch mein Recht oder?ich bezahle ja andere sachen von meinem Gehalt,z.B. Miete,Semesterbeitraege..

Heisst das,ich werde keinen Aufenthalt mehr bekommen,wenn ich durch meinem Vater Krankenversichert werde??

DankeZak schrieb am 03.07.2012 um 18:00:01:
Die Krankenkasse mag das wohl machen,
aber die ABH dann nicht mehr, weil dein
LU nicht ohne die Anspruchnahme öffentlicher
Mittel gesichert ist. Und das ist Voraussetzung
für Deine AE als Student.

Ende

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #5 - 03.07.2012 um 18:06:17
 
Doch, so ist das Recht. Du hast Deinen
Aufenthalt zum Studieren. Voraussetzung hierfür
ist die Sicherstellung des LU ohne öffentliche Mittel.

Die sind von Dir zu erbringen. Aus welchem Grund
sollte der Steuerzahler in Deutschland Dein Studium
finanzieren, wenn Du bei Deinem Vater krankenversichert
bist????
Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #6 - 03.07.2012 um 18:08:23
 
Es finanziert doch keiner mein Studium,ich finanziere es doch selber .Aber meine frage bleibt,bekomme ich denn keinen Aufenthalt mehr,wenn ich durch meinem Vater gesichert werde?denn sonst bezahle ich alles selber .Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:06:17:
Doch, so ist das Recht. Du hast Deinen
Aufenthalt zum Studieren. Voraussetzung hierfür
ist die Sicherstellung des LU ohne öffentliche Mittel.

Die sind von Dir zu erbringen. Aus welchem Grund
sollte der Steuerzahler in Deutschland Dein Studium
finanzieren, wenn Du bei Deinem Vater krankenversichert
bist????
Ende

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #7 - 03.07.2012 um 18:10:19
 
Zu der Sicherung des LU gehört der Krankenversicherungsschutz.

Der ist somit auch von Dir zu erbringen.
Die Versicherung bei Deinem Vater reicht
dazu nicht aus, da er arbeitslos ist. Das heißt,
selbst bezahlen.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #8 - 03.07.2012 um 18:10:47
 
Zak schrieb am 03.07.2012 um 17:54:03:
Nein, da deine Versicherungsbeiträge durchdie öffentlichen Kassen bezahlt werden müssten,da die KV Deines Vaters durch das JobCentergeleistet werden.


sehe ich nicht so: die Familienversicherung ist kostenlos - da werden keine Beiträge fällig. Insofern werden auch keine Beiträge aus öffentlichen Mitteln gezahlt.

Das gilt auch für Tunesier (SCNR...)

nabil89 schrieb am 03.07.2012 um 17:51:14:
Ich habe wieder mal eine frage undzwar brauche ich eine Krankenversichreung damit ich arbeiten darf 


wenn er versicherungspflichtig arbeitet, dann wäre er sowieso aus eigenen Beiträgen versichert  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #9 - 03.07.2012 um 18:14:20
 
Muleta schrieb am 03.07.2012 um 18:10:47:
sehe ich nicht so: die Familienversicherung ist kostenlos 


...das mag sein, aber die ärztlichen Behandlungen
des familienversicherten nicht.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #10 - 03.07.2012 um 18:14:33
 
Muleta,heisst das,dass ich mich durch meinen Vater Versichern kann? denn siehe mal hierhttp://www.auslaenderinnenreferat.info/broschuere/krankenversicherung.html Muleta schrieb am 03.07.2012 um 18:10:47:
sehe ich nicht so: die Familienversicherung ist kostenlos - da werden keine Beiträge fällig. Insofern werden auch keine Beiträge aus öffentlichen Mitteln gezahlt.

Das gilt auch für Tunesier (SCNR...)


wenn er versicherungspflichtig arbeitet, dann wäre er sowieso aus eigenen Beiträgen versichert  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #11 - 03.07.2012 um 18:15:25
 
Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:14:20:
...das mag sein, aber die ärztlichen Behandlungendes familienversicherten nicht.


das mag sein, aber die sind dann ja auch versichert, so dass keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #12 - 03.07.2012 um 18:18:22
 
??? Wer bezahlt denn dann die Behandlungen??

Können wir aber mal abwarten. Aus dem gleichen
Grund wurde von mir letztens eine AE abgelehnt. Klageverfahren
anhängig. Wenn eine Entscheidung vorliegt, geb ich
Laut.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #13 - 03.07.2012 um 18:27:01
 
Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:18:22:
??? Wer bezahlt denn dann die Behandlungen??


die GKV - das sind dann m.E. schon keine öffentlichen Mittel. Aber jedenfalls beruhen die Leistungen dann auf Beitragsleistungen iSv § 2 Abs. 3 S. 2 AufenthG, so dass die Leistungen unschädlich wären. Und im Gesetz steht ja schließlich nicht, dass die Beitragsleistungen aus *eigenen* Mitteln erbracht werden müssten...

Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:18:22:
Wenn eine Entscheidung vorliegt, geb ichLaut.


bin gespannt.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #14 - 03.07.2012 um 18:31:04
 
Muleta schrieb am 03.07.2012 um 18:27:01:
die GK


... die sich in diesem Fall aus öffentlichen Mitteln
finanziert.

Muleta schrieb am 03.07.2012 um 18:27:01:
bin gespannt.


Ich auch. Wie gesagt, ich werde auf dem Laufenden
halten.  Smiley

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #15 - 03.07.2012 um 18:36:43
 
nabil89 schrieb am 03.07.2012 um 18:08:23:
Es finanziert doch keiner mein Studium,ich finanziere es doch selber 

wie mans nimmt
http://lmgtfy.com/?q=was+kostet+ein+student+den+steuerzahler
erster link: http://www.saarbruecker-zeitung.de/hochschule/saar-uni/studium/art305369,3848035
Zitat:
Ein Student an einer deutschen Universität beispielsweise kostet im Bundesdurchschnitt im Jahr rund 8650 Euro. Ein Uni-Absolvent hat nach einem erfolgreichen Studium dadurch Kosten in Höhe von 49 800 Euro verursacht. An den Fachhochschulen (FH) zahlt der Staat für einen Abschluss lediglich 17 200 Euro, also nur etwa ein Drittel des Uni-Betrages

............. diese Kosten sind aber nicht für dieses Thema relevant, denn die AE gibt es ja, um sie "zu verursachen"
SCNR



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #16 - 03.07.2012 um 23:49:20
 
Wie jetzt ? geht das oder nicht?erne schrieb am 03.07.2012 um 18:36:43:
wie mans nimmt
http://lmgtfy.com/?q=was+kostet+ein+student+den+steuerzahler
erster link: http://www.saarbruecker-zeitung.de/hochschule/saar-uni/studium/art305369,3848035
............. diese Kosten sind aber nicht für dieses Thema relevant, denn die AE gibt es ja, um sie "zu verursachen"
SCNR




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #17 - 04.07.2012 um 14:23:44
 
nabil89 schrieb am 03.07.2012 um 23:49:20:
Wie jetzt ? geht das oder nicht?


laut ZAK nein (bzw. ist dann deine AE fürs Studium automatisch in Gefahr)

laut Muleta könnte/sollte es gehen.

steht alles oben.


(und mein Kommentar diente nur der information, dass niemand in D sein Studium komplett "selbst" bezahlt ... offensichtlich hast du Probleme damit, das Gelesene zu bewerten ... und da sind Zweifel, ob man so ein Studium schaffen kann, angebracht)

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #18 - 04.07.2012 um 14:32:24
 
Wie immer in solchen Fällen, würde ich sagen
Versuch macht kluch. Lass Dich bei deinem
Vater krankenversichern und du wirst sehen
was passiert.

Man könnte auch vorher bei der ABH nachfragen,
wie das dort gesehen wird.
Letztlich werden wir das hier wohl nicht lösen
können.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #19 - 04.07.2012 um 14:53:14
 
Oha Ok,also koennen bzw. duerfen die Auslaenderbehoerde meinen Antrag fuer das Studium ablehnen ?? und kann man dagegen was machen? dankeerne schrieb am 04.07.2012 um 14:23:44:
laut ZAK nein (bzw. ist dann deine AE fürs Studium automatisch in Gefahr)

laut Muleta könnte/sollte es gehen.

steht alles oben.


(und mein Kommentar diente nur der information, dass niemand in D sein Studium komplett "selbst" bezahlt ... offensichtlich hast du Probleme damit, das Gelesene zu bewerten ... und da sind Zweifel, ob man so ein Studium schaffen kann, angebracht)


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #20 - 04.07.2012 um 14:55:55
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 14:53:14:
koennen bzw. duerfen die Auslaenderbehoerde meinen Antrag fuer das Studium ablehnen 

Du hast gegen jede Entscheidung der ABH die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Widerspruch
oder sofort Klage( je nach Bundesland).

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #21 - 04.07.2012 um 15:01:04
 
Ach wie krass -- das ist doch absurd - ich bin hier geboren und mein Vater Zahlt seit mehr als 42 seine steuern und letzendlich hat er Rente und sein Sohn darf sich noch nicht mal durch ihn Versichern?? ach ich werde das einfach machen,wenn was ist,dann Asta anschalten...Zak schrieb am 04.07.2012 um 14:55:55:
Du hast gegen jede Entscheidung der ABH die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Widerspruch
oder sofort Klage( je nach Bundesland).

Ende

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #22 - 04.07.2012 um 15:08:36
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 15:01:04:
dann Asta anschalten

ach ... und was soll die ASTA gegen die Gesetze bzw. die Auslegung der Gesetze durch ABH und KV ausrichten?

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #23 - 04.07.2012 um 15:09:00
 
Zak schrieb am 04.07.2012 um 14:32:24:
Letztlich werden wir das hier wohl nicht lösen können.


???

Natürlich können wir das hier lösen. Muleta hat korrekt die Rechtgrundlagen genannt, wonach Leistungen einer Krankenversicherung keine aufenthaltsschädliche Wirkung haben.

Ergänzend möchte ich auf §2 Abs.3 Satz 3 AufenthG hinweisen:
Zitat:
Ist der Ausländer in einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert, hat er ausreichenden Krankenversicherungsschutz.



Für Deine gegenteiligen Ansichten kann ich dagegen keine Rechtsgrundlage finden, weder im Gesetz noch in den Verwaltungsvorschriften. Sie machen auch rein von der Logik her überhaupt keinen Sinn, denn nach §10 SGB V kann sich der TS ja über seinen Vater familienversichern lassen und hat dann eine Krankenversicherung, die dem Gesetz genügt. Soll er jetzt eine weitere Krankenversicherung abschließen, obwohl er schon eine hat? Das ist doch verrrückt.

Ich persönlich finde das nicht so gut, hier die Fragesteller mit einer, sagen wir, nicht sehr fundierten Privatmeinung zu verunsichern.


nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 15:01:04:
Ach wie krass -- das ist doch absurd - ich bin hier geboren und mein Vater Zahlt seit mehr als 42 seine steuern und letzendlich hat er Rente und sein Sohn darf sich noch nicht mal durch ihn Versichern??


Das wäre tatsächlich absurd...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #24 - 04.07.2012 um 15:12:29
 
Sehr vieles,denn ich war im AOK Hessen und die haben gesagt,dass es viele so machen und der Aufetnhaltstitel hat damit nichts zu tun .erne schrieb am 04.07.2012 um 15:08:36:
ach ... und was soll die ASTA gegen die Gesetze bzw. die Auslegung der Gesetze durch ABH und KV ausrichten?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #25 - 04.07.2012 um 15:13:06
 
Eduard schrieb am 04.07.2012 um 15:09:00:
Privatmeinung zu verunsichern.

naja ..

Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:18:22:
Aus dem gleichen
Grund wurde von mir letztens eine AE abgelehnt. Klageverfahren
anhängig. Wenn eine Entscheidung vorliegt, geb ich
Laut.

das ist nicht einfach nur eine "Privatmeinung"

(auch wenn ich persönlich zwar ZAKs Argumente nachvollziehen, die Rechtsgrundlage dafür aber auch nicht finden kann)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #26 - 04.07.2012 um 15:23:23
 
Eduard schrieb am 04.07.2012 um 15:09:00:
nicht sehr fundierten Privatmeinung zu verunsichern


Das werden wir sehen, wie fundiert oder nicht
meine Entscheidung ist. Ich werde Dir selbstverständlich auch den Ausgang bei VG mitteilen.

OT: Und was Du persönlich davon hälst, ist mir relativ
egal  Zwinkernd

Ende

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #27 - 04.07.2012 um 15:25:48
 
Wir reden doch hier nicht um Meinungen oder Einstellungen - Es ist etwas sehr Wichtiges für mich,also schreibt bitte nur was 100 Pro stimmt...danke erne schrieb am 04.07.2012 um 15:13:06:
naja ..

das ist nicht einfach nur eine "Privatmeinung"

(auch wenn ich persönlich zwar ZAKs Argumente nachvollziehen, die Rechtsgrundlage dafür aber auch nicht finden kann)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #28 - 04.07.2012 um 15:29:00
 
Hier meine 2 cents:
Egal wie nervig nabil auch ist, und womöglich fallen ihm auch sonst noch irgendwelche Leistungen ein bei denen er wissen will ob er Anspruch darauf hat, aber was die familienversicherung betrifft, so hat er wohl diese.

Zur Familienversicherung ist zu sagen, daß sie von Gesetzes wegen entweder sich auf familienangehörige erstreckt oder eben nicht. Darauf hat der Versicherte gar keinern Einfluss.
§10 SGB5 sagt "versichert sind..." und nicht
"haben Anspruch auf" oder "werden Mitglied durch Erklärung" oder ähnl.
Und nach §10(2) scheint sich durch die Versicherung des Vaters der Versicherungsschutz eben auch auf nabil zu erstrecken. Egal ob er will oder nicht. Und der geht auch der Studentischen Versicherungspflicht vor (§10(7)1. Somit kann er auch einfach eine Bescheinigung verlangen. Mehr braucht er nicht zu tun, schon gar keine Anträge stellen.

Und die VwV sagt zum Versicherungsschutz, dass es ausreicht nachzuweisen daß er besteht. D.h. die Behörde kann gar nicht erfahren, und braucht es auch gar nicht zu wissen, daß er den Schutz von seinem Vater ableitet.
Es gibt auch übrigens gar keine Möglichkeit sich diesem Versicherungsschutz zu entziehen. Aus meiner Sicht war die Ablehnung der AE (siehe ZAK) ganz klar falsch.

Ansonsten ist die GKV schon per Def. eine beitragsfinanzierte Solidargemeinschaft (§1) und Leistungen aus dieser sind unschädlich. Nach Ansicht von Zak wäre ja dann auch eine Unterhaltszahlung von jemandem der selbst ALG1 bekommt, als nicht gesicherter LU anzusehen.
Ich sehe das wie Muleta und bin auch gespannt was das Gericht dazu sagt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #29 - 04.07.2012 um 15:34:27
 
Ach komm schon. Ich nerve doch nicht  Traurig
Bei uns Studenten ist es einfach so,vor allem bei Auslaender,wir duerfen nur 90 tage arbeiten-Wenn urberhaupt.Also dann ist es doch etwas gutes,wenn die 75 Euro Monatlich enfallen -

Wieso Gericht?? und über welcher Entscheidung redest Du ? Märchenprinz schrieb am 04.07.2012 um 15:29:00:
Hier meine 2 cents:
Egal wie nervig nabil auch ist, und womöglich fallen ihm auch sonst noch irgendwelche Leistungen ein bei denen er wissen will ob er Anspruch darauf hat, aber was die familienversicherung betrifft, so hat er wohl diese.

Zur Familienversicherung ist zu sagen, daß sie von Gesetzes wegen entweder sich auf familienangehörige erstreckt oder eben nicht. Darauf hat der Versicherte gar keinern Einfluss.
§10 SGB5 sagt "versichert sind..." und nicht
"haben Anspruch auf" oder "werden Mitglied durch Erklärung" oder ähnl.
Und nach §10(2) scheint sich durch die Versicherung des Vaters der Versicherungsschutz eben auch auf nabil zu erstrecken. Egal ob er will oder nicht. Und der geht auch der Studentischen Versicherungspflicht vor (§10(7)1. Somit kann er auch einfach eine Bescheinigung verlangen. Mehr braucht er nicht zu tun, schon gar keine Anträge stellen.

Und die VwV sagt zum Versicherungsschutz, dass es ausreicht nachzuweisen daß er besteht. D.h. die Behörde kann gar nicht erfahren, und braucht es auch gar nicht zu wissen, daß er den Schutz von seinem Vater ableitet.
Es gibt auch übrigens gar keine Möglichkeit sich diesem Versicherungsschutz zu entziehen. Aus meiner Sicht war die Ablehnung der AE (siehe ZAK) ganz klar falsch.

Ansonsten ist die GKV schon per Def. eine beitragsfinanzierte Solidargemeinschaft (§1) und Leistungen aus dieser sind unschädlich. Nach Ansicht von Zak wäre ja dann auch eine Unterhaltszahlung von jemandem der selbst ALG1 bekommt, als nicht gesicherter LU anzusehen.
Ich sehe das wie Muleta und bin auch gespannt was das Gericht dazu sagt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #30 - 04.07.2012 um 15:40:38
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 15:34:27:
Wieso Gericht?? und über welcher Entscheidung redest Du ?


Er redet über die Entscheidung, über die in mehreren Antworten an Dich (siehe oben) berichtet wird. Du kannst die Antworten einfach nachlesen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #31 - 04.07.2012 um 15:46:07
 
Das fällt mir leider schwer,denn jeder schreibt was anderes und ich kann irgendwie nicht mit halten ...reinhard schrieb am 04.07.2012 um 15:40:38:
Er redet über die Entscheidung, über die in mehreren Antworten an Dich (siehe oben) berichtet wird. Du kannst die Antworten einfach nachlesen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #32 - 04.07.2012 um 15:47:07
 
Dann habe ich noch eine andere frage,kann man denn auch AOK Krankeversicherung machen,wenn mann erst das Studienkolleg besucht?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #33 - 04.07.2012 um 15:47:21
 
Irgendwie hatte ich dieses "Detail" völlig übersehen. Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll...

erne schrieb am 04.07.2012 um 15:13:06:
(auch wenn ich persönlich zwar ZAKs Argumente nachvollziehen, die Rechtsgrundlage dafür aber auch nicht finden kann)


Sorry, aber schon das erste Argument, dass die Beiträge aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, war falsch, weil ja für die Familienversicherung gar keine Beiträge anfallen.

Dann kam das zweite Argument
Zitat:
...aber die ärztlichen Behandlungen des familienversicherten nicht.


Aber genau diese Aufwendungen sind nach §2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG keine aufenthaltsschädlichen "öffentlichen Mittel", weil sie auf Beitragsleistungen beruhen (und die Allgemeine Verwaltungsschrift nennt als Beispiel für unschädliche öffentliche Mittel ganz konkret die Leistungen der Krankenversicherung).

Es gehört zum Grundprinzip der solidarischen Krankenversicherung, dass die Leistungen und die gezahlten Beiträge nicht immer im Verhältnis 1:1 stehen. Das ist vom Gesetzgeber bewußt so akzeptiert worden. Und ich sehe weder im Sozial- noch im Ausländerrecht irgendeine Vorschrift, womit sich ein Abweichen von diesem Prinzip begründen ließe.

(Bzw. es gibt einen Spezialfall, wo tatsächlich eine Ausnahme für Ausländer gemacht wurde, da wurde es aber ausdrücklich in Gesetz hineingeschrieben - der §5 Abs. 11 SGB V.)

Was ist der nächste Schritt? Fordern die ABHs in Zukunft von der Krankenkasse eine Kostenaufstellung für jeden Ausländer an, um zu sehen, ob er die Kosten in einem akzeptablen Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen stehen? Denn wenn nicht, dann wurde die medizinische Versorgung dieses Ausländers ja auch von Deutschen mitbezahlt...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #34 - 04.07.2012 um 16:02:31
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 15:47:07:
Dann habe ich noch eine andere frage,kann man denn auch AOK Krankeversicherung machen,wenn mann erst das Studienkolleg besucht?

Danke


Gute Frage. Die Familienversicherung beim Vater ist nur bis zum 23. Geburtstag möglich, bis zum 25. Geburtstag nur dann, wenn Du Dich in "Schul- oder Berufsausbildung" befindest (§10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V), wozu u. a. auch ein Fachstudium an einer Hochschule gehört. Zwar besteht für Studienkollegbesucher keine Versicherungspflicht wie für "normale" Studierende nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, aber ich denke, das Studienkolleg müsste unter den allgemeineren Begriff der "Schul- oder Berufsausbildung" fallen (wohl eher Schul- als Berufsausbildung, man holt ja de facto einen Teil des deutsche Abiturs nach).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #35 - 04.07.2012 um 16:09:03
 
Ja stimmt,es gilt als Schuliche-Studentische-Ausbildung,weil wir gelten ja als Studenten,bezahlen 306 Euro Semesterbeitrag und bekommen einen Studentenausweis. ist das also moeglich,weil im AOK haben die nichts gesagt,ausser,dass ich einen AUfenthalt nach 16 des Aufenthaltgesetzes habe soll und das habe ich ja auch.Eduard schrieb am 04.07.2012 um 16:02:31:
Gute Frage. Die Familienversicherung beim Vater ist nur bis zum 23. Geburtstag möglich, bis zum 25. Geburtstag nur dann, wenn Du Dich in "Schul- oder Berufsausbildung" befindest (§10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V), wozu u. a. auch ein Fachstudium an einer Hochschule gehört. Zwar besteht für Studienkollegbesucher keine Versicherungspflicht wie für "normale" Studierende nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, aber ich denke, das Studienkolleg müsste unter den allgemeineren Begriff der "Schul- oder Berufsausbildung" fallen (wohl eher Schul- als Berufsausbildung, man holt ja de facto einen Teil des deutsche Abiturs nach).

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #36 - 04.07.2012 um 16:14:17
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 16:09:03:
weil wir gelten ja als Studenten


Sozialversicherungsrechtlich geltet Ihr wohl nicht als Studenten, siehe z. B. dieses Merkblatt

http://www.uni-koblenz-landau.de/studium/bewerbung/medien-bewerbung/merkblatt-kr...

Zitat:
Teilnehmerinnen an studienvorbereitenden Sprachkursen oder Studienkollegs sind
nicht krankenversicherungspflichtig, da sie nicht als Studierende im Sinne des
Sozialversicherung gelten, und zwar auch dann nicht, wenn für die Teilnahme an
diesen Kursen eine Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hoch- oder Fachhochschule erforderlich ist.


Aber das Gesetz verlangt für die Familienversicherung nur eine "Schul- oder Berufsausbildung".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #37 - 04.07.2012 um 16:19:22
 
Eduard schrieb am 04.07.2012 um 16:14:17:
Teilnehmerinnen an studienvorbereitenden Sprachkursen oder Studienkollegs sind
nicht krankenversicherungspflichtig

Aber  wir brauchen eine Krankenversicherung,Pass und Passfoto,das sind alle voraussetzungen fuer eine Einschreibung ?? also müssen wir auch Krankenversicherung machen-- oder ist das jetzt ein Widerspruch in sich? Dankee
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #38 - 04.07.2012 um 16:20:15
 
Eduard schrieb am 04.07.2012 um 15:47:21:
Sorry, aber schon das erste Argument, dass die Beiträge aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, war falsch, weil ja für die Familienversicherung gar keine Beiträge anfallen. 

ZAKs Argument war, wenn ich es richtig verstanden habe, folgendes:
1. Nabil kann ggf. in die KV Familienversicherung seines Vaters.
2. die KV Versicherung seines Vaters wird aber durch das JobCenter finanziert.
3. Wenn Nabil in der KV-Familienversicherung seines Vaters ist, wird eben auch die KV von Nabil vom Jobcenter und damit öffentlich finanziert (und nicht durch Beitragsleistungen seines Vaters)
4. damit nimmt Nabil  über seinen Vater öfftl. Gelder in Anspruch, das widerspricht der Vorgabe für die LU Sicherung seiner AE §16
5. aufgrund von 4. kann die AE §16 abgelehnt werden.

man muss nicht dieser Meinung sein, aber die Argumentationskette ist klar (ob sie auch rechtskonform ist, kann ich nicht beurteilen ... aber dafür ist ja ein Verfahren anhängig und mich interessiert der Ausgang)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #39 - 04.07.2012 um 16:22:46
 
Aber wieso Jobcenter ?? Er hat doch Rente --erne schrieb am 04.07.2012 um 16:20:15:
ZAKs Argument war, wenn ich es richtig verstanden habe, folgendes:
1. Nabil kann ggf. in die KV Familienversicherung seines Vaters.
2. die KV Versicherung seines Vaters wird aber durch das JobCenter finanziert.
3. Wenn Nabil in der KV-Familienversicherung seines Vaters ist, wird eben auch die KV von Nabil vom Jobcenter und damit öffentlich finanziert (und nicht durch Beitragsleistungen seines Vaters)
4. damit nimmt Nabil  über seinen Vater öfftl. Gelder in Anspruch, das widerspricht der Vorgabe für die LU Sicherung seiner AE §16
5. aufgrund von 4. kann die AE §16 abgelehnt werden.

man muss nicht dieser Meinung sein, aber die Argumentationskette ist klar (ob sie auch rechtskonform ist, kann ich nicht beurteilen ... aber dafür ist ja ein Verfahren anhängig und mich interessiert der Ausgang)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #40 - 04.07.2012 um 16:27:01
 
Das Studienkolleg ist laut diverser landesrechtlicher Schulordnungen/-Gesetze teil des Schulwesens und stellt eine Schulform dar. Es handelt sich also um eine Schulische Ausbildung, womit §10(2)3 einschlägig sein dürfte. (Beispiel: §27 SchulG Hamburg)

Deshalb bist du auch nicht als Student KV-Pflichtig. Brauchst also nichts bezahlen. Die KV des Vaters erstreckt sich quasi automatisch auf dich mit.
Geh zur KV, füll den Meldebodgen aus und verlang eine Bescheinigung. Das wars.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #41 - 04.07.2012 um 16:27:29
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 16:22:46:
Aber wieso Jobcenter ?? Er hat doch Rente

hmmm

nabil89 schrieb am 03.07.2012 um 17:51:14:
Mein Vater ist Deutsch,Arbeitslos und bekommt in diesem Monat seine Rente

also was denn nun?
Ist er Arbeitslos oder Rentner?
Bekommt er ALG1 oder ALG2 oder nur seine Rente?

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #42 - 04.07.2012 um 16:27:42
 
Danke dir .Märchenprinz schrieb am 04.07.2012 um 16:27:01:
Das Studienkolleg ist laut diverser landesrechtlicher Schulordnungen/-Gesetze teil des Schulwesens und stellt eine Schulform dar. Es handelt sich also um eine Schulische Ausbildung, womit §10(2)3 einschlägig sein dürfte. (Beispiel: §27 SchulG Hamburg)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #43 - 04.07.2012 um 16:31:14
 
Das ist ja das problem,denn ich kann ja nicht so leicht an seine Daten,das hat mir nur meine Schwester mitgeteilt : Er war Arbeitslos und jetzt-sollte er- in Rente sein.erne schrieb am 04.07.2012 um 16:27:29:
hmmm

also was denn nun?
Ist er Arbeitslos oder Rentner?
Bekommt er ALG1 oder ALG2 oder nur seine Rente?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #44 - 04.07.2012 um 16:32:46
 
oder man argumentiert, dass für unseren tunesischen TS gar keine Beiträge geleistet werden (für Familienangehörige werden ja keine zusätzlichen Beiträge fällig) und somit die erbrachten Leistungen der KV für ihn gerade nicht mehr auf Beiträgen beruhen. (m.E. auch nicht richtig, aber es gibt durchaus VG-Richter, die so eine Argumentation mal aufgreifen würden)
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #45 - 04.07.2012 um 16:35:04
 
Danke dir,ich war ja heute da,ein Mitarbeiter hat gesagt,dass es mein Vater aus Duesseldorf ausfuellen muss -Familienfragebogen-,es unterschreiben und es mir schicken und damit soll ich zusammen mit die Zulassung zum Studienkolleg hier in Hessen zur AOK...irgendwie kimisch,weil er meinte,Hessen ist etwas und Rheinland-Hamburg oder rgendetwas ist was anderes.Was nun? alles muss mein Vater machen <??Märchenprinz schrieb am 04.07.2012 um 16:27:01:
Das Studienkolleg ist laut diverser landesrechtlicher Schulordnungen/-Gesetze teil des Schulwesens und stellt eine Schulform dar. Es handelt sich also um eine Schulische Ausbildung, womit §10(2)3 einschlägig sein dürfte. (Beispiel: §27 SchulG Hamburg)

Deshalb bist du auch nicht als Student KV-Pflichtig. Brauchst also nichts bezahlen. Die KV des Vaters erstreckt sich quasi automatisch auf dich mit.
Geh zur KV, füll den Meldebodgen aus und verlang eine Bescheinigung. Das wars.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #46 - 04.07.2012 um 16:45:18
 
@Muleta. Es steht doch aber nirgendwo, daß es eigene Beitragsleistungen sein müssen.
Und beiträge werden ja nicht für jemanden (individuell) geleistet, sondern von allen Mitgliedern für alle Mitglieder der Solidargemeinschaft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #47 - 04.07.2012 um 17:17:24
 
Zunächst @ Eduard:
Entschuldigung für meinen letzten Satz im
letzten Post. Der war unbedacht und nicht
angebracht. Deine Meinung interessiert mich
sogar sehr, weil sie immer sehr fundiert ist.
Also: Entschuldigung  blumenstrauss

Ansonsten soll doch der TS es einfach so machen,
wie er es vor hat und gut ist. Ist ja nicht zwingend,
dass meine Einschätzung richtig ist.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #48 - 04.07.2012 um 17:18:52
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 16:35:04:
alles muss mein Vater machen 

so weit ich weiss: ja (ist kein Antrag, aber eine Anmeldung)

... und da fällt mir ein: zumindest eine KV weist darauf hin, dass die Familienversicherung nur greift, solange man nicht selber einer Arbeit nachgeht oder sich in einer Ausbildung befindet, inkl. Schule und Studium.
Der Hinweis auf Ausbildung mag mit dem Alter (grösser 23) zusammenhöngen.
Wenn du aber eigenes Einkommen ab einer gewissen Höhe hast, wird die KV ggf. nicht mehr das Vorliegen einer Familienversicherung sehen und dir eine Beitragsrechnung schicken -- und wenn, dann wird die Beitragsrechnung für deine Beiträge an dich geschickt und nicht an die "Gemeinschaft" der Versicherten ... so wie es sich bei Märchenprinz anhört (?).




Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #49 - 04.07.2012 um 17:19:07
 
Zak,deswegen stelle ich ja bei euch die frage,um eine antwort zu erhalten...aber wenn ich es einfach mache und es dann Wirklich von der ABH abgelehnt wird,dann gibt es aber viel aerger....Zak schrieb am 04.07.2012 um 17:17:24:
Zunächst @ Eduard:
Entschuldigung für meinen letzten Satz im
letzten Post. Der war unbedacht und nicht
angebracht. Deine Meinung interessiert mich
sogar sehr, weil sie immer sehr fundiert ist.
Also: Entschuldigung  blumenstrauss

Ansonsten soll doch der TS es einfach so machen,
wie er es vor hat und gut ist. Ist ja nicht zwingend,
dass meine Einschätzung richtig ist.

Ende

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #50 - 04.07.2012 um 17:23:21
 
Ich hab doch schon geschrieben, frag doch
vorher bei der ABH nach, dann weißt du
es.
Und sei Dir bitte sicher, dass ich dich nicht verunsichern
wollte  Smiley

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #51 - 04.07.2012 um 17:24:32
 
ich arbeite ja nicht und darf ja nur Eigeschränkt arbeiten,90tage...und ich bin am 03.August dann 23,bin im Jahr 89 geboren yorden,aber mit der Zulassung heisst es ja,dass ich es bis zum 25 Lebensjahr bekomme oder?erne schrieb am 04.07.2012 um 17:18:52:
so weit ich weiss: ja (ist kein Antrag, aber eine Anmeldung)

... und da fällt mir ein: zumindest eine KV weist darauf hin, dass die Familienversicherung nur greift, solange man nicht selber einer Arbeit nachgeht oder sich in einer Ausbildung befindet, inkl. Schule und Studium.
Der Hinweis auf Ausbildung mag mit dem Alter (grösser 23) zusammenhöngen.
Wenn du aber eigenes Einkommen ab einer gewissen Höhe hast, wird die KV ggf. nicht mehr das Vorliegen einer Familienversicherung sehen und dir eine Beitragsrechnung schicken -- und wenn, dann wird die Beitragsrechnung für deine Beiträge an dich geschickt und nicht an die "Gemeinschaft" der Versicherten ... so wie es sich bei Märchenprinz anhört (?).





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #52 - 04.07.2012 um 17:27:00
 
Das werde ich bestimmt nicht....deswegen frage ich ja hier...die Ausländerbehörde werde ich nicht fragen,ausser ich mache es einfach...den Stress von der ABH kann ich mir sparen...Zak schrieb am 04.07.2012 um 17:23:21:
Ich hab doch schon geschrieben, frag doch
vorher bei der ABH nach, dann weißt du
es.
Und sei Dir bitte sicher, dass ich dich nicht verunsichern
wollte  Smiley

Ende

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #53 - 04.07.2012 um 17:31:48
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 17:24:32:
darf ja nur Eigeschränkt arbeiten,90tage


Ab 01.08.2012 120 Tage oder 240 halbe Tage.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #54 - 04.07.2012 um 17:35:01
 
Aso ja,hatte ich vergessen . Danke

Aber trotzdem bleibt es Eingeschrängt.Zak schrieb am 04.07.2012 um 17:31:48:
Ab 01.08.2012 120 Tage oder 240 halbe Tage.

Ende

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #55 - 04.07.2012 um 21:07:37
 
Muleta schrieb am 04.07.2012 um 16:32:46:
oder man argumentiert, dass für unseren tunesischen TS gar keine Beiträge geleistet werden (für Familienangehörige werden ja keine zusätzlichen Beiträge fällig) und somit die erbrachten Leistungen der KV für ihn gerade nicht mehr auf Beiträgen beruhen. (m.E. auch nicht richtig, aber es gibt durchaus VG-Richter, die so eine Argumentation mal aufgreifen würden)


Ich hoffe doch nicht... denn es gibt sicher viele tausende von Ausländern in D, deren LU-Sicherung darauf basiert, dass sie bei Ihrem Ehepartner oder ihren Eltern familienversichert ist (z. B. ausländische Stiefkinder von Deutschen) . Nach dieser Argumentation müssten diese nun alle "extra" versichert werden.

Was nun diese Argumentationskette betrifft:
erne schrieb am 04.07.2012 um 16:20:15:
ZAKs Argument war, wenn ich es richtig verstanden habe, folgendes:
1. Nabil kann ggf. in die KV Familienversicherung seines Vaters.
2. die KV Versicherung seines Vaters wird aber durch das JobCenter finanziert.
3. Wenn Nabil in der KV-Familienversicherung seines Vaters ist, wird eben auch die KV von Nabil vom Jobcenter und damit öffentlich finanziert (und nicht durch Beitragsleistungen seines Vaters)
4. damit nimmt Nabil  über seinen Vater öfftl. Gelder in Anspruch, das widerspricht der Vorgabe für die LU Sicherung seiner AE §16
5. aufgrund von 4. kann die AE §16 abgelehnt werden.

so fallen mir gleich 2 Argumentationen ein.

1. Im Gesetz steht nicht "öffentliche Mittel, die auf eigenen Beitragsleistungen beruhen", oder auch "Beitragsleistungen von Verwandten", sondern nur ganz allgemein "öffentliche Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen". Der Sinn dieser Vorschrift ist eine Abgrenzung zwischen den 2 Systemen sozialer Sicherung:
a) einerseits die Sozialhilfe, Wohngeld etc.; diese steuerfinanzierten Hilfen sollen im Wesentlichen nur den Deutschen zukommen,
b) anderseits die Sozialversicherung; da man von den Ausländern erwartet, dass sie in diese einzahlen, kann man ihnen natürlich nicht anschließend einen Strick daraus ziehen, wenn sie auch etwas rausbekommen.
Es war damit nicht beabsichtigt, dass die ABH jedesmal feststellen muss, ob der Rente, Krankenversicherung etc. auch entsprechende Beitragszahlungen des Ausländers oder seiner Verwandten gegenüberstehen. Das ist m. E. eine Überinterpretation der Vorschrift.

(Das eigentliche Problem dahinter ist, dass mit der Einführung von ALG2, Grundsicherung etc. die saubere Trennung der Systeme aufgegeben wurde. Früher wurden die Arztrechnungen für die Sozialhilfeempfänger vom Sozialamt bezahlt, da stellte sich die Frage nach der Familienversicherung nicht. Heute sind diese Empfänger per Gesetz in der GKV pflichtversichert, das Amt oder die Arbeitsagentur zahlen den Mindestbeitrag an die Krankenkasse und der Rest wird von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten (auch Ausländern, die selbst kein ALG2 bekommen können) getragen. Ein ziemliches Durcheinander - wer will da noch sagen, wer eigentlich für wen zahlt?)

2. Selbst wenn man 1. anders sieht, bleibt doch immer noch der Wortlaut im Gesetz: "Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. " D. h. Nabil muss nur nachweisen, dass er die 75 Euro monatlich für die Krankenversicherung übrig hat, und schon erfüllt er die Bedingung. Da er aber ausreichenden Krankenversicherungsschutz (§2 Abs. 3 Satz 3 AufenthG) bereits durch seinen Vater hat, kann er mit diesen 75 Euro am Ende etwas anderes machen und muss sie nicht für seine KV ausgeben. Absurd? Ja - aber das ist das logische Ergebnis, wenn man den Schnitt nicht zwischen die 2 Systemen legt, sondern versucht, innerhalb der GKV Trennlinien zu ziehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #56 - 05.07.2012 um 09:32:31
 
Eduard schrieb am 04.07.2012 um 21:07:37:
Ich hoffe doch nicht... denn es gibt sicher viele tausende von Ausländern in D, deren LU-Sicherung darauf basiert, dass sie bei Ihrem Ehepartner oder ihren Eltern familienversichert ist (z. B. ausländische Stiefkinder von Deutschen) . Nach dieser Argumentation müssten diese nun alle "extra" versichert werden.


ich hab ja gesagt, dass ich die Argumentation nicht für überzeugend halte. Aber ich kenn doch auch so gewisse Verwaltungsrichter...

Eduard schrieb am 04.07.2012 um 21:07:37:
1. Im Gesetz steht nicht "öffentliche Mittel, die auf eigenen Beitragsleistungen beruhen", oder auch "Beitragsleistungen von Verwandten", sondern nur ganz allgemein "öffentliche Mittel, die auf Beitragsleistungen beruhen"


man müsste aber unterscheiden zwischen Leistungen der KV und den Beiträgen: die Leistungen der KV sind m.E. schon gar keine "öffentlichen Mittel" und somit keine Sozialleistungen - die GKV ist eine Versicherung. Die gesetzlich Versicherten sind nicht sämtlich Sozialleistungeempfänger, nur weil sie mal zum Arzt gehen!

Bleibt also nur, dass die Beiträge die geleistet werden, womöglich aus öffentlichen Mitteln stammen. Da der TS sich gegen die Familienversicherung insofern nicht wehren kann, könnte man argumentieren, dass auch bei sonst ausreichenden finanziellen Mitteln die Beitragsfinanzierung aus öffentlichen Mitteln auf ihn "durchschlägt" - jedenfalls, solange er keine versicherungspflichte Beschäftigung ausübt.

Aber wir schweifen vom Problem unseres tunesischen TS ab...
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #57 - 05.07.2012 um 14:27:00
 
Ich habe heute bei der AOK Duesseldorf angerufen habe dort die Versicherungsnummer meines Vaters abgegeben und die haben gesagt: Ich darf mich nicht bei Ihnen Krankenversichern,weil ich das Studienkolleg besuchen werde --- Stimmt das jetzt?? Aber es ist doch eine Familienversicherung und nicht eine Persoenliche -- Dankeee
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #58 - 05.07.2012 um 14:36:35
 
Heißt das, die Mitversicherung ist weder schriftlich beantragt (angemeldet) worden noch schriftlich abgelehnt werden? Es gab bisher nur ein unverbindlichen Telefonat mit irgend jemandem?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #59 - 05.07.2012 um 14:55:05
 
Das hat mir die Frau vom Studienkolleg gesagt und die,die in der AOK in Deusseldorf arbeiten,aber er war irgendwie genervt und hatte keine Lust zu reden.
naja...und im Internet steht es auch irgendwie,siehe hier Das Problem:

Als Studierende im Studienkolleg können Sie leider noch nicht die günstige Krankenversicherung (ca. 66 Euro pro Monat in 2009) der gesetzlichen Krankenkassen, wie z.B. AOK. Techniker Krankenkasse oder BKK nutzen. Die ist erst nach dem Beginn des tatsächlichen Studiums und zwar bis zu einem Alter von maximal 30 Jahren möglich.

oder ist es bei mir anders wegen Vater ??reinhard schrieb am 05.07.2012 um 14:36:35:
Heißt das, die Mitversicherung ist weder schriftlich beantragt (angemeldet) worden noch schriftlich abgelehnt werden? Es gab bisher nur ein unverbindlichen Telefonat mit irgend jemandem?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #60 - 05.07.2012 um 15:01:59
 
nabil89 schrieb am 05.07.2012 um 14:55:05:
siehe hier Das Problem:


Dein Problem ist mal wieder:

- ohne Antrag kriegst Du sowieso nichts.
- mit Antrag hast Du gute Chancen etwas zu kriegen

Wenn Du also keinen Antrag stellst oder stellen willst, dann ist der ganze Thread nur überflüssiges Zeug.

Deine Frage wurde Dir im Übrigen schon viel weiter oben (oder war es in einem anderen von Deinen vielen Threads?) eindeutig beantwortet.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #61 - 05.07.2012 um 15:04:37
 
Ja Ja...ich bin ja dabei es zu beantragen,nur wollte ich nur schildern,was ich Telefonisch und vom Studienkolleg bekam....ich hoffe nur,dass der Antrag angenommen wird. Danke und danke für eure netten antworten,sehr Hilfsreich.Muleta schrieb am 05.07.2012 um 15:01:59:
Dein Problem ist mal wieder:

- ohne Antrag kriegst Du sowieso nichts.
- mit Antrag hast Du gute Chancen etwas zu kriegen

Wenn Du also keinen Antrag stellst oder stellen willst, dann ist der ganze Thread nur überflüssiges Zeug.

Deine Frage wurde Dir im Übrigen schon viel weiter oben eindeutig beantwortet.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #62 - 05.07.2012 um 15:19:30
 
Ähm, mal ein kleiner
(und nicht böse gemeinter)
  Hinweis
für deine weiteren Postings ...

Du brauchst nicht immer das komplette Posting zitieren.
Das (zitieren) macht eigentlich nur Sinn, wenn man auf
eine bestimmte Stelle antworten will.

Außerdem kommt eigentlich zuerst das Zitat und dann
die Antwort dazu. Du machst das immer umgekehrt. Ist
etwas ungewohnt und sicher nicht einfacher zu lesen,
als bei "üblicher" Handhabung  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #63 - 05.07.2012 um 15:35:11
 
Zitat:
Ähm, mal ein kleiner (und nicht böse gemeinter)  Hinweis
für deine weiteren Postings ...



Ok danke,darauf werde ich auch achten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #64 - 05.07.2012 um 19:12:39
 
Also nochmal ganz konkret:

Die telefonische Auskunft war falsch!

Nach nunmehr 5 Seiten haben die hier Beteiligten nunmehr festgestellt, daß du über die Versicherung deines Vaters mitversichert bist.

Die Antwort der AOK bezog sich wohl auf eine eigene Versicherungspflicht in der Studentischen KV, (siehe die 69€). Wahrscheinlich hast du dich missverständlich ausgedrückt, bzgl. dessen was du dort wissen wolltest.

Geh auf die Seite der AOK, druck dir das Meldeformular für die Familienversicherung aus, füll es korrekt aus und faxe es, bzw. bringe es persönlich in die Filiale. Dann verlangst du dort eine Bescheinigung über den bestehenden KV Schutz.
Bitte mach das so, und schreib hier wie es gelaufen ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #65 - 05.07.2012 um 20:24:08
 
Ich hab mal heut abend mal ein wenig das Internet
bemüht.

Es sieht wohl tatsächlich so aus, dass
Absolventen von Studienkollegs nicht krankenversicherungspflichtig sind.
D.h. eine Aufnahme für diesen Zweck in eine gesetzliche KV ist nicht möglich.

Nach Beginn eines Studiums ist der Wechsel in die
Familenversicherung möglich, wenn noch nicht 30 Jahre
alt. Darüber hinaus kommt es dann auf die Höhe
des eigenen Einkommens an.

Ob das hier für den TS auch gilt, weil der Vater hier
lebt oder ob das an den tatsächlichen Aufenthaltszweck
gebunden ist...... ich weiß nicht.

Ist das so richtig, wie ich das vermute??
Eiweiß nicht  Smiley

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #66 - 05.07.2012 um 20:31:34
 
Nein. Wenn man Schüler oder Student ist (Studienkolleg ist Schulische ausbildung) geht die Familienversicherung - sofern man kein eigenes Einkommen hat vor, bis 25 (§5(7)sgb5). Ab 25, wenn man immernoch Student ist, ist man in der Pflichtversicherung für Studenten, (man muss dann selbst 67,xx€ bezahlen. Ab 30, ist man immernoch pflichtversichert wegen §5(1)nr13.a), bezahlt aber den regulären Mindesbeitrag von ca. 150€ -wenn man kein Einkommen hat.
Nach all den kläckerweisen Infos über Nabil, ist er wohl familienversichert (beitragsfrei, solange er das Studienkolleg macht).

P.S. Im Übrigen sehen da wohl viele Mitarbeiter bei den KVs und den Unis selbst nicht richtig durch. War heute als Beistand mit einer Studentin bei der ABH und sie erzählte mir, daß sie mit einer Incoming Versicherung immatrikuliert wurde, weil ihr die GKV bescheinigt hat, daß sie keine Studentische KV haben kann. Beides absolut gesetzwidrig.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.07.2012 um 20:49:56 von Märchenprinz »  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #67 - 05.07.2012 um 20:49:39
 
Zak schrieb am 05.07.2012 um 20:24:08:
Es sieht wohl tatsächlich so aus, dassAbsolventen von Studienkollegs nicht krankenversicherungspflichtig sind. D.h. eine Aufnahme für diesen Zweck in eine gesetzliche KV ist nicht möglich


Moment:

- die von Dir genannten Personen sind m.E. nicht GKV-pflichtig, sie können daher nicht selbst "Mitglied" in einer GKV werden (sie werden allerdings GKV-pflichtig, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen).

- die von Dir genannten Personen können aber sehr wohl familienversichert in der GKV werden (d.h. keine eigene Mitgliedschaft), sofern insbes. die entsprechenden Altersgrenzen nicht überschritten werden.

- die von Dir genannten Personen, die weder über die Familienversicherung noch als Mitglied in der GKV landen, sind m.E. versicherungspflichtig in der PKV gem. § 193 Abs. 3 VVG.

Soweit die sozialrechtliche Seite. Aufenthaltsrechtlich besteht natürlich auch eine "Pflicht" (in Form der Erfüllung der Regelerteilungsvoraussetzungen) zu einer "ausreichenden" KV; aufenthaltsrechtlich wäre daher m.E. auch eine KV ausreichend, mit der der o.g. Versicherungspflicht im sozialrechtlichen Sinne nicht genüge getan wäre (zeitlich begrenzte "Incoming"-Versicherung). Ob die Finanzen des Studenten dann noch für eine prognostische LU-Sicherung reichen, sei mal dahingestellt und hängt sicherlich auch vom Gesundheitszustand des Studenten ab. 
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #68 - 05.07.2012 um 20:56:29
 
Muleta schrieb am 05.07.2012 um 20:49:39:
die von Dir genannten Personen können aber sehr wohl familienversichert in der GKV werden

Ok, wenn das dann aufenthaltsunabhängig funktioniert.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #69 - 05.07.2012 um 21:46:09
 
Märchenprinz schrieb am 05.07.2012 um 19:12:39:
bzw. bringe es persönlich in die Filiale

Ich kann es nicht persoenlich in die Filiale bringen,denn es muss in Heiligenhaus NRW beantragt werden.

Denn als ich bei dem Mitarbeiter hier in Darmstadt war,hat er mir gesagt,dass ich die AOK Duesseldorf anrufen soll ihnen die Krankenversichrungsnummer geben und die schicken dann meinem Vater den formular was er ausfuellen muss und mir dann zurueck schickt,das gebe ich dann hier bei der AOK ab...ich verstehe nichts mehr ..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #70 - 05.07.2012 um 21:57:40
 
Märchenprinz schrieb am 05.07.2012 um 19:12:39:
füll es korrekt aus und faxe es

Dort stehen Sachen über denen ich keine Ahnung habe,z.B üeber meinem Vater usw....wie soll ich das ausfüllen und wo soll ich es abschicken,Hessen (Darmstadt) oder ( NRW) ? Dankeee
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #71 - 05.07.2012 um 22:03:45
 
nabil89 schrieb am 05.07.2012 um 21:57:40:
Dort stehen Sachen über denen ich keine Ahnung habe,z.B üeber meinem Vater usw.


die wollen doch nur wissen, ob er Mitglied ist (ja) und seinen eigenen Familienstand (der aber letztlich auch egal ist). Wo ist denn da das Problem?

nabil89 schrieb am 05.07.2012 um 21:57:40:
wo soll ich es abschicken


an die AOK, bei der Dein Vater versichert ist.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #72 - 05.07.2012 um 22:10:44
 
Muleta schrieb am 05.07.2012 um 22:03:45:
len doch nur wissen, ob er Mitglied ist (ja) und seinen eigenen Familienstand

Ok danke Durchgedreht

Muleta schrieb am 05.07.2012 um 22:03:45:
an die AOK, bei der Dein Vater versichert ist.


und woher bekomme ich dann die AOK Karte ? Zugeschickt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #73 - 05.07.2012 um 22:22:59
 
nabil89 schrieb am 05.07.2012 um 22:10:44:
und woher bekomme ich dann die AOK Karte ? Zugeschickt?


ja, wie denn sonst? Das dauert 1-2 Wochen bis die Karte hergestellt ist und sie geht an den Versicherten immer per Post.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #74 - 05.07.2012 um 22:28:48
 
Muleta schrieb am 05.07.2012 um 22:22:59:
ja, wie denn sonst? Das dauert 1-2 Wochen bis die Karte hergestellt ist und sie geht an den Versicherten immer per Post.



Ok ,danke....sorry wegen den fragen,denn ich bin ja nur bei solchen Sachen...
Noch eine frage,ich war doch bestimmt früher mit meinem Vater Versichert , also ist es doch auch kein Problem oder ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #75 - 05.07.2012 um 22:38:57
 
Muleta schrieb am 05.07.2012 um 22:03:45:
die wollen doch nur wissen, ob er Mitglied ist (ja) und seinen eigenen Familienstand (der aber letztlich auch egal ist). Wo ist denn da das Problem?

Ich muss auch so einen Familienfragebogen ausfüllen,aber ich denke eher,dass es mein Vater machen muss....deswegen ist es etwas kompliziert...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #76 - 07.07.2012 um 15:57:31
 
Märchenprinz schrieb am 05.07.2012 um 19:12:39:
Geh auf die Seite der AOK, druck dir das Meldeformular für die Familienversicherung aus, füll es korrekt aus und faxe es, bzw. bringe es persönlich in die Filiale. Dann verlangst du dort eine Bescheinigung über den bestehenden KV Schutz.
Bitte mach das so, und schreib hier wie es gelaufen ist.

Hallo...ich habe jetzt endlich diese Familienfragebogen und weiss jetzt nicht was hiermit gemeint ist:

Algemeine angaben zum Mitglied (Ist das jetzt mein Vater oder ich ) weil dort steht (Versichertennummer)

Danke

PS:https://www.aok.de/assets/media/rheinland-hamburg/aok-fragebogen_familie.pdf

Hier kannst du es nachlesen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zak
Experte
****
Offline




Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #77 - 07.07.2012 um 16:01:43
 
Das dürfte Dein Vater sein, weil Du hast ja
noch keine Versicherungsnummer.

Ende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #78 - 07.07.2012 um 16:06:10
 
Zak schrieb am 07.07.2012 um 16:01:43:
Das dürfte Dein Vater sein


Danke,aber dann steht darunter,

Ich war bisher für den Zeitraum vom bis...? ich weiss ja nicht seit wann -

Und dann wieder :

Angaben nur Erforderlich bei Aufnahme in die Krankenversicherung:

Anlass für die Aufnahme in die Familienversicherung (Bin ich damit gemeint) also muss ich antworten:Beginn meiner Mitgliedschaft ?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #79 - 07.07.2012 um 16:49:31
 
Zak schrieb am 07.07.2012 um 16:01:43:
Das dürfte Dein Vater sein,

das ist der Vater, denn er ist der "Versicherte" ... du meldest dich ja erst in die Familienversicherung an.

nabil89 schrieb am 07.07.2012 um 16:06:10:
Ich war bisher für den Zeitraum vom bis...? ich weiss ja nicht seit wann

????
wir auch nicht

(aber auch hier ist der Vater gemeint)

nabil89 schrieb am 07.07.2012 um 16:06:10:
Anlass für die Aufnahme in die Familienversicherung (Bin ich damit gemeint)


nein, dein Vater, du bist der "Familienangehörige"


dumm ist nur, dass das dein Vater ausfüllen (und auch unterschreiben) muss



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #80 - 07.07.2012 um 20:54:54
 
erne schrieb am 07.07.2012 um 16:49:31:
dumm ist nur, dass das dein Vater ausfüllen (und auch unterschreiben) muss


Das werde ich selbst machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Budweiser
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #81 - 07.07.2012 um 22:16:34
 
nabil89 schrieb am 07.07.2012 um 20:54:54:
Das werde ich selbst machen.


Das willst Du selbst machen?
Das darfst Du gar nicht - das nennt sich Urkundenfälschung!

Du bist nicht Versicherter und kannst deswegen den Antrag nicht alleine unterschreiben.

Und wenn Du keine ordentliche KV hast bist Du ratzfatz exmatrikuliert und ausserdem evtl vorbestraft.

Du musst wissen was Du machst!
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #82 - 07.07.2012 um 22:31:42
 
Er sollte halt nicht als Versicherter unterschreiben (und dabei die Unterschrift seines Vaters fälschen), sondern als Familienangehöriger. 

Dafür ist ein eigenes Unterschriftfeld vorgesehen und darunter steht (jedenfalls auf dem Formular, was ich kenne) "bei getrennt lebenden Familienangehörigen reicht die Unterschrift des Familienangehörigen allein aus".

Die Familienversicherung ist nämlich nicht von der Zustimmung des Vaters abhängig.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn wichtige Angaben fehlen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #83 - 07.07.2012 um 22:36:34
 
Also du machst folgendes: Du füllst das Formular soweit es geht selbst aus. Was du nicht weist, läßt du einfach frei. Unten unterschreibst du rechts, wo steht "ggf. Familienangehöriger"

Zu diesem Formular schreibst du selbst eine Ergänzende Erklärung, daß Du als Versicherter über die Familienversicherung nach §10 Abs.2 Nr.3 SGB5 und § 4 der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg in Betracht kommst.

Die Krankenkasse möge bitte dann vom Stammmitglied die entsprechenden Daten erheben und deinen Versicherungsschutz feststellen und bescheinigen.

Das wars (du hast dann deine Pflicht nach §206 erfüllt). Um den Rest muss sich die Kasse selbst kümmern. Sollte dein Vater Auskünfte verweigern, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 2500€.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #84 - 10.07.2012 um 20:59:04
 
Märchenprinz schrieb am 07.07.2012 um 22:36:34:
Das wars (du hast dann deine Pflicht nach §206 erfüllt). Um den Rest muss sich die Kasse selbst kümmern. Sollte dein Vater Auskünfte verweigern, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 2500€.


Hallo...also ich habe jetzt die Unterlagen an meinem Vater geschickt,er sagt er macht es,ich habe ihm meine Geburtsurkunde,Pass,Visum,Anmeldebescheinugung,und Zulassung zum Studienkolleg abgeschickt,wie lange dauert das,bis ich dann KV bin ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #85 - 18.07.2012 um 21:24:27
 
Hallo,

Ich habe alles gemacht und die Mitarbeiterin hat mir gesagt,dass alle nötigen Unterlagen da sind und mein Vater hat den Antrag gestellt.

Jetzt Weigert sich die AOK die Familienversicherung durchzuführen,die meinte (Ihr Vater ist Verheiratet,seine Frau ist in Marokko und es muss nachgewiesen werden,dass sie nicht Arbeitet oder Arbeitet) sonst wird die AOK mir keine KV machen --
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #86 - 18.07.2012 um 22:22:20
 
nabil89 schrieb am 18.07.2012 um 21:24:27:
(Ihr Vater ist Verheiratet,seine Frau ist in Marokko und es muss nachgewiesen werden,dass sie nicht Arbeitet oder Arbeitet)


es ist ein Grundsatz, dass man nur bei dem Elternteil in die Familienversicherung rein kann, der das höhere Einkommen hat.
Damit will man verhindern, dass ein gutverdienender Elternteil ein teuer private KV hat, das kind aber, weil es billiger ist, bei der GKV des weniger verdienendenden Elternteils als Familienmitglied versichert wird.

Inwieweit das für deinen Fall gilt, kann ich nicht abschliessend beantworten ... klingt aber ziemlich komisch, da die Frau deines Vaters ja nicht deine Mutter ist.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #87 - 19.07.2012 um 09:09:27
 
nabil89 schrieb am 18.07.2012 um 21:24:27:
Jetzt Weigert sich die AOK die Familienversicherung durchzuführen,die meinte (Ihr Vater ist Verheiratet,seine Frau ist in Marokko und es muss nachgewiesen werden,dass sie nicht Arbeitet oder Arbeitet) sonst wird die AOK mir keine KV machen --


Das ist m. E. Unsinn - frage nach der Rechtsgrundlage für diese Weigerung.

Zitat:
es ist ein Grundsatz, dass man nur bei dem Elternteil in die Familienversicherung rein kann, der das höhere Einkommen hat.


Ein Blick in das Gesetz. §10 Abs. 3 SGB V:

Zitat:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.


Mit anderen Worten, was Deine Stiefmutter verdient, ist völlig irrelevant.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nabil89
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 257

Shamal, Hessen, Germany
Shamal
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Krankenversicherung durch Vater?
Antwort #88 - 19.07.2012 um 20:51:58
 
erne schrieb am 18.07.2012 um 22:22:20:
klingt aber ziemlich komisch, da die Frau deines Vaters ja nicht deine Mutter ist


Sie ist doch meine Mutter . Und Sie war früher auch in Deutschland,aber momentan lebt sie in Marokko und arbeitet nicht.Mein Vater hat jetzt Rente .

Tippis Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutze
die 15-minütige Änderungszeit.


Eduard schrieb am 19.07.2012 um 09:09:27:
Mit anderen Worten, was Deine Stiefmutter verdient, ist völlig irrelevant.

Und was kann ich jetzt dagegen tun?denn ich brauche es dringend,wegen Arbeit und Einschreiben.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 19.07.2012 um 22:40:59 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema