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AE (nach § 16 Abs. 4) um 6 Monate verlängern? (Gelesen: 5.757 mal)
miau
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.06.2012 um 22:26:32
 
Hallo an alle,

ich habe eine Frage, die vielleicht sehr dumm ist, aber da meine AE (nach § 16 Abs. 4) schon bald endet und ich immer noch keine Arbeit gefunden habe und deswegen sehr gestresst bin, frage ich doch trotzdem:

ich habe mein Masterstudium im letzten Jahr abgeschlossen und hab dann AE zur Arbeitsplatzsuche für 1 Jahr (bis zum Ende September 2012) bekommen. Nach dem neuen Gesetz, das soweit ich weiß am 01.08.2012 in Kraft tritt (?), wird man nach dem Studium bis 18 Monate zur Jobsuche haben. Wäre es also möglich, dass ich die "restlichen" 6 Monate irgendwie im Nachtrag zu zu dem Zeitpunkt schon fast verbrachten Jahr verlange?

Sorry, falls die Frage allzu dumm ist, ich hab kein Jura studiert  Augenrollen

Freue mich auf Antworten!

miau
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.06.2012 um 07:43:02
 
miau schrieb am 18.06.2012 um 22:26:32:
Wäre es also möglich, dass ich die "restlichen" 6 Monate irgendwie im Nachtrag zu zu dem Zeitpunkt schon fast verbrachten Jahr verlange?

Ja, ab dem 01.08. kannst Du die Verlängerung bei deiner ABH beantragen. Vorausgesetzt sind nach wie vor gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum usw.
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miau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.06.2012 um 01:07:43
 
dim4ik schrieb am 19.06.2012 um 07:43:02:
Ja, ab dem 01.08. kannst Du die Verlängerung bei deiner ABH beantragen.


Wirklich?! Unglaublich, aber ermunternd! Danke für die Antwort.
Ich hab mir die Situation so vorgestellt, dass das neue Gesetz nur für die AbsolventInnen gelte, die erst nach dem 01.08 ihre AE zur Jobsuche zum ersten (und einzigen) Mal beantragen. Stimmt das also nicht?
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.06.2012 um 09:17:11
 
miau schrieb am 20.06.2012 um 01:07:43:
Stimmt das also nicht?

Ab dem 01.08. heisst es laut §16 Abs. 4 AufenthG:

Zitat:
...
(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


Da Du die Voraussetzungen (erfolgreiches HS-Studium, das Du seit weniger als 18 Monate hinter Dir hast) auch zum 01.08. erfüllen wirst, hast Du Anspruch auf die weitere Verlängerung deiner AE. Zwar heisst es nach wie vor "kann die Aufenthaltserlaubnis ... verlängert werden", also kein Rechtsanspruch sondern de jure Ermessensentscheidung. Dennoch glaube ich, dass Du deine AE verlängert bekommst, es sein denn Du erfüllst die restlichen Voraussetzungen nicht (s. Post #2).
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miau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.06.2012 um 20:05:52
 
dim4ik schrieb am 20.06.2012 um 09:17:11:
es sein denn Du erfüllst die restlichen Voraussetzungen nicht (s. Post #2).


Ach ja, es wird dann vielleicht Probleme mit meiner Versicherung geben.. Als ich in D studierte, hatte ich ein Stipendium, wobei ich automatisch in Belgien versichert wurde. Als ich mich nach dem Studium dann selbst neu in D versichern musste, wollte keine Firma (weder private noch gesetzliche) mit mir einen Vertrag zu schließen, denn ich "musste mich über die Versicherungsart entscheiden, als ich erst nach D gekommen bin". Am Ende konnte ich nur mawista-Versicherung bekommen, wo es aber geschrieben steht, dass die max. 12 Monate dauern kann und nicht verlängert werden kann. Was mache ich dann in der Situation? Oder war es vielleicht mit mawista auch so, weil die AE zur Jobsuche damals nur bis 1 Jahr erteilt werden konnte, und hat sich mittlerweile auch geändert und ich kann doch meine Versicherung verlängern?..
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schweitzer
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Antwort #5 - 21.06.2012 um 07:58:59
 
miau schrieb am 20.06.2012 um 20:05:52:
und hat sich mittlerweile auch geändert und ich kann doch meine Versicherung verlängern?..
           


Das wird Dir nur die Versicherung selbst beantworten können. -

Ansonsten empfehle ich Dir, Dich mal nach der Sozialberatung des Studentenwerks (das für Deine ehemalige Hochschule zuständig ist) zu erkundigen. Die sollten sich mit solchen Konstellationen auskennen, können ggf. auch in Frage kommende Versicherungen empfehlen. - Mindestens solltest Du dort aber insoweit eine halbwegs seriöse Beratung bzw. Vermittlung bekommen können.


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Antwort #6 - 21.06.2012 um 11:31:49
 
schweitzer schrieb am 21.06.2012 um 07:58:59:
Ansonsten empfehle ich Dir, Dich mal nach der Sozialberatung des Studentenwerks (das für Deine ehemalige Hochschule zuständig ist) zu erkundigen.


Ok, mache ich das. Es muss doch möglich sein, irgendeine Versicherung für 6 Monate zu bekommen, bis ich (hoffentlich) eine Arbeit finde.

Vielen Dank für die sehr nützlichen Hinweise!
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miau
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Antwort #7 - 09.07.2012 um 15:30:47
 
Hallo nochmal! Noch eine Frage zu dem Thema:

Kann ich schon jetzt um Verlängerung fragen oder erst ab August? Er wäre nähmlich wegen des Problemes, das hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1341573230/15 beschrieben ist, sehr sehr nützlich, wenn ich möglichst bald wissen könnte, ob ich die Verlängerung bekomme oder nicht. Danke!
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schweitzer
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Antwort #8 - 09.07.2012 um 15:38:36
 
Du kannst natürlich jetzt "schon" fragen - ist ja nicht mehr lange hin bis August. - Viel Glück!


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Antwort #9 - 11.07.2012 um 02:28:08
 
schweitzer schrieb am 09.07.2012 um 15:38:36:
Viel Glück!

Danke!

Es gibt auf der Website meiner Ausländerbehörde noch niergendwo Infos über das neue Gesetz, steht also immernoch "bis zu einem Jahr" etc. geschrieben. Deshalb bin ich nicht sicher, ob man einen Antrag auf Verlängerung im Voraus, also bevor 01.08, stellen kann.
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Antwort #10 - 11.07.2012 um 05:22:08
 
Vor allem in der Urlaubszeit würde ich nicht erwarten, daß auf der Website einer Behörde Informationen über Gesetzesänderungen tagesaktuell sind.

Dafür gibt es andere, zentrale Stellen.

Geh' einfach hin und frage.
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Antwort #11 - 20.07.2012 um 01:20:10
 
charliex schrieb am 11.07.2012 um 14:26:55:
bitte erteile, was die ABH-leute dir gesagt haben

Heute konnte ich endlich einen Termin bei der ABH bekommen. Man hat mir gesagt, dass ich jetzt noch keinen Antrag auf Verlängerung stellen kann, da es noch die alten Regelungen gelten. Also erst ab 01.08. Dann sollte aber solche AE problemlos verlängert werden, sofern man nachweisen kann, dass man sich um Stellen bewirbt (ich hoffe, E-Mails, Anschreiben usw. reichen, denn eine Rückmeldung bekomme ich leider nicht immer), und solange alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind. Ob ich das Zusatzblatt zu meiner jetzigen AE schon im August ändern lassen bzw. irgendeines Schreiben zur Vorlage vor Arbeitgebern bekommen kann (dass ich uneingeschränkt arbeiten darf während mein Antrag bearbeitet wird), konnten sie mir nicht sagen. So sieht also die Situation zumindest in Berlin aus.
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