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Krankenversicherung durch Vater? (Gelesen: 32.570 mal)
Themen Beschreibung: Wegen Studium ?
nabil89
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Antwort #75 - 05.07.2012 um 22:38:57
 
Muleta schrieb am 05.07.2012 um 22:03:45:
die wollen doch nur wissen, ob er Mitglied ist (ja) und seinen eigenen Familienstand (der aber letztlich auch egal ist). Wo ist denn da das Problem?

Ich muss auch so einen Familienfragebogen ausfüllen,aber ich denke eher,dass es mein Vater machen muss....deswegen ist es etwas kompliziert...
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nabil89
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Antwort #76 - 07.07.2012 um 15:57:31
 
Märchenprinz schrieb am 05.07.2012 um 19:12:39:
Geh auf die Seite der AOK, druck dir das Meldeformular für die Familienversicherung aus, füll es korrekt aus und faxe es, bzw. bringe es persönlich in die Filiale. Dann verlangst du dort eine Bescheinigung über den bestehenden KV Schutz.
Bitte mach das so, und schreib hier wie es gelaufen ist.

Hallo...ich habe jetzt endlich diese Familienfragebogen und weiss jetzt nicht was hiermit gemeint ist:

Algemeine angaben zum Mitglied (Ist das jetzt mein Vater oder ich ) weil dort steht (Versichertennummer)

Danke

PS:https://www.aok.de/assets/media/rheinland-hamburg/aok-fragebogen_familie.pdf

Hier kannst du es nachlesen.
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Zak
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Antwort #77 - 07.07.2012 um 16:01:43
 
Das dürfte Dein Vater sein, weil Du hast ja
noch keine Versicherungsnummer.

Ende
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nabil89
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Antwort #78 - 07.07.2012 um 16:06:10
 
Zak schrieb am 07.07.2012 um 16:01:43:
Das dürfte Dein Vater sein


Danke,aber dann steht darunter,

Ich war bisher für den Zeitraum vom bis...? ich weiss ja nicht seit wann -

Und dann wieder :

Angaben nur Erforderlich bei Aufnahme in die Krankenversicherung:

Anlass für die Aufnahme in die Familienversicherung (Bin ich damit gemeint) also muss ich antworten:Beginn meiner Mitgliedschaft ?

Danke
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erne
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Antwort #79 - 07.07.2012 um 16:49:31
 
Zak schrieb am 07.07.2012 um 16:01:43:
Das dürfte Dein Vater sein,

das ist der Vater, denn er ist der "Versicherte" ... du meldest dich ja erst in die Familienversicherung an.

nabil89 schrieb am 07.07.2012 um 16:06:10:
Ich war bisher für den Zeitraum vom bis...? ich weiss ja nicht seit wann

????
wir auch nicht

(aber auch hier ist der Vater gemeint)

nabil89 schrieb am 07.07.2012 um 16:06:10:
Anlass für die Aufnahme in die Familienversicherung (Bin ich damit gemeint)


nein, dein Vater, du bist der "Familienangehörige"


dumm ist nur, dass das dein Vater ausfüllen (und auch unterschreiben) muss



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Antwort #80 - 07.07.2012 um 20:54:54
 
erne schrieb am 07.07.2012 um 16:49:31:
dumm ist nur, dass das dein Vater ausfüllen (und auch unterschreiben) muss


Das werde ich selbst machen.
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Antwort #81 - 07.07.2012 um 22:16:34
 
nabil89 schrieb am 07.07.2012 um 20:54:54:
Das werde ich selbst machen.


Das willst Du selbst machen?
Das darfst Du gar nicht - das nennt sich Urkundenfälschung!

Du bist nicht Versicherter und kannst deswegen den Antrag nicht alleine unterschreiben.

Und wenn Du keine ordentliche KV hast bist Du ratzfatz exmatrikuliert und ausserdem evtl vorbestraft.

Du musst wissen was Du machst!
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Antwort #82 - 07.07.2012 um 22:31:42
 
Er sollte halt nicht als Versicherter unterschreiben (und dabei die Unterschrift seines Vaters fälschen), sondern als Familienangehöriger. 

Dafür ist ein eigenes Unterschriftfeld vorgesehen und darunter steht (jedenfalls auf dem Formular, was ich kenne) "bei getrennt lebenden Familienangehörigen reicht die Unterschrift des Familienangehörigen allein aus".

Die Familienversicherung ist nämlich nicht von der Zustimmung des Vaters abhängig.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn wichtige Angaben fehlen...
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Antwort #83 - 07.07.2012 um 22:36:34
 
Also du machst folgendes: Du füllst das Formular soweit es geht selbst aus. Was du nicht weist, läßt du einfach frei. Unten unterschreibst du rechts, wo steht "ggf. Familienangehöriger"

Zu diesem Formular schreibst du selbst eine Ergänzende Erklärung, daß Du als Versicherter über die Familienversicherung nach §10 Abs.2 Nr.3 SGB5 und § 4 der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg in Betracht kommst.

Die Krankenkasse möge bitte dann vom Stammmitglied die entsprechenden Daten erheben und deinen Versicherungsschutz feststellen und bescheinigen.

Das wars (du hast dann deine Pflicht nach §206 erfüllt). Um den Rest muss sich die Kasse selbst kümmern. Sollte dein Vater Auskünfte verweigern, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 2500€.
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Antwort #84 - 10.07.2012 um 20:59:04
 
Märchenprinz schrieb am 07.07.2012 um 22:36:34:
Das wars (du hast dann deine Pflicht nach §206 erfüllt). Um den Rest muss sich die Kasse selbst kümmern. Sollte dein Vater Auskünfte verweigern, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 2500€.


Hallo...also ich habe jetzt die Unterlagen an meinem Vater geschickt,er sagt er macht es,ich habe ihm meine Geburtsurkunde,Pass,Visum,Anmeldebescheinugung,und Zulassung zum Studienkolleg abgeschickt,wie lange dauert das,bis ich dann KV bin ?
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Antwort #85 - 18.07.2012 um 21:24:27
 
Hallo,

Ich habe alles gemacht und die Mitarbeiterin hat mir gesagt,dass alle nötigen Unterlagen da sind und mein Vater hat den Antrag gestellt.

Jetzt Weigert sich die AOK die Familienversicherung durchzuführen,die meinte (Ihr Vater ist Verheiratet,seine Frau ist in Marokko und es muss nachgewiesen werden,dass sie nicht Arbeitet oder Arbeitet) sonst wird die AOK mir keine KV machen --
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Antwort #86 - 18.07.2012 um 22:22:20
 
nabil89 schrieb am 18.07.2012 um 21:24:27:
(Ihr Vater ist Verheiratet,seine Frau ist in Marokko und es muss nachgewiesen werden,dass sie nicht Arbeitet oder Arbeitet)


es ist ein Grundsatz, dass man nur bei dem Elternteil in die Familienversicherung rein kann, der das höhere Einkommen hat.
Damit will man verhindern, dass ein gutverdienender Elternteil ein teuer private KV hat, das kind aber, weil es billiger ist, bei der GKV des weniger verdienendenden Elternteils als Familienmitglied versichert wird.

Inwieweit das für deinen Fall gilt, kann ich nicht abschliessend beantworten ... klingt aber ziemlich komisch, da die Frau deines Vaters ja nicht deine Mutter ist.
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Antwort #87 - 19.07.2012 um 09:09:27
 
nabil89 schrieb am 18.07.2012 um 21:24:27:
Jetzt Weigert sich die AOK die Familienversicherung durchzuführen,die meinte (Ihr Vater ist Verheiratet,seine Frau ist in Marokko und es muss nachgewiesen werden,dass sie nicht Arbeitet oder Arbeitet) sonst wird die AOK mir keine KV machen --


Das ist m. E. Unsinn - frage nach der Rechtsgrundlage für diese Weigerung.

Zitat:
es ist ein Grundsatz, dass man nur bei dem Elternteil in die Familienversicherung rein kann, der das höhere Einkommen hat.


Ein Blick in das Gesetz. §10 Abs. 3 SGB V:

Zitat:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.


Mit anderen Worten, was Deine Stiefmutter verdient, ist völlig irrelevant.
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nabil89
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Antwort #88 - 19.07.2012 um 20:51:58
 
erne schrieb am 18.07.2012 um 22:22:20:
klingt aber ziemlich komisch, da die Frau deines Vaters ja nicht deine Mutter ist


Sie ist doch meine Mutter . Und Sie war früher auch in Deutschland,aber momentan lebt sie in Marokko und arbeitet nicht.Mein Vater hat jetzt Rente .

Tippis Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutze
die 15-minütige Änderungszeit.


Eduard schrieb am 19.07.2012 um 09:09:27:
Mit anderen Worten, was Deine Stiefmutter verdient, ist völlig irrelevant.

Und was kann ich jetzt dagegen tun?denn ich brauche es dringend,wegen Arbeit und Einschreiben.
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« Zuletzt geändert: 19.07.2012 um 22:40:59 von Tippi »  
 
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