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Krankenversicherung durch Vater? (Gelesen: 32.582 mal)
Themen Beschreibung: Wegen Studium ?
nabil89
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03.07.2012 um 17:51:14
 
Hallo an alle,

Ich habe wieder mal eine frage undzwar brauche ich eine Krankenversichreung damit ich arbeiten darf .

Mein Vater ist Deutsch,Arbeitslos und bekommt in diesem Monat seine Rente.

Ich bin in Deutschland geboren bin aber hier in Deutschland mit einem Visum zum zweck des Studiums.

Meine Frtage: Kann ich mich durch meinen Vater Krankenversichern ? AOK ? ich bin 23 Jahre alt und werde das Studienkolleg besuchen.

Danke
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Zak
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Antwort #1 - 03.07.2012 um 17:54:03
 
Nein, da deine Versicherungsbeiträge durch
die öffentlichen Kassen bezahlt werden müssten,
da die KV Deines Vaters durch das JobCenter
geleistet werden.

Für Deine AE ist die Sicherstellung des Lu erforderlich,
da gehört der Krankenversicherungschutz dazu.

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nabil89
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Antwort #2 - 03.07.2012 um 17:56:03
 
Ich habe eben AOK angerufen und eine Frau hat mir gesagt,dass es moeglich waere .aber ich habe nicht viele details gegeben,wegen Rente und meinem Aufenthalt -Zak schrieb am 03.07.2012 um 17:54:03:
Nein, da deine Versicherungsbeiträge durch
die öffentlichen Kassen bezahlt werden müssten,
da die KV Deines Vaters durch das JobCenter
geleistet werden.

Für Deine AE ist die Sicherstellung des Lu erforderlich,
da gehört der Krankenversicherungschutz dazu.

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Zak
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Antwort #3 - 03.07.2012 um 18:00:01
 
Die Krankenkasse mag das wohl machen,
aber die ABH dann nicht mehr, weil dein
LU nicht ohne die Anspruchnahme öffentlicher
Mittel gesichert ist. Und das ist Voraussetzung
für Deine AE als Student.

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nabil89
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Antwort #4 - 03.07.2012 um 18:02:42
 
Aber das ist doch mein Recht oder?ich bezahle ja andere sachen von meinem Gehalt,z.B. Miete,Semesterbeitraege..

Heisst das,ich werde keinen Aufenthalt mehr bekommen,wenn ich durch meinem Vater Krankenversichert werde??

DankeZak schrieb am 03.07.2012 um 18:00:01:
Die Krankenkasse mag das wohl machen,
aber die ABH dann nicht mehr, weil dein
LU nicht ohne die Anspruchnahme öffentlicher
Mittel gesichert ist. Und das ist Voraussetzung
für Deine AE als Student.

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Zak
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Antwort #5 - 03.07.2012 um 18:06:17
 
Doch, so ist das Recht. Du hast Deinen
Aufenthalt zum Studieren. Voraussetzung hierfür
ist die Sicherstellung des LU ohne öffentliche Mittel.

Die sind von Dir zu erbringen. Aus welchem Grund
sollte der Steuerzahler in Deutschland Dein Studium
finanzieren, wenn Du bei Deinem Vater krankenversichert
bist????
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nabil89
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Antwort #6 - 03.07.2012 um 18:08:23
 
Es finanziert doch keiner mein Studium,ich finanziere es doch selber .Aber meine frage bleibt,bekomme ich denn keinen Aufenthalt mehr,wenn ich durch meinem Vater gesichert werde?denn sonst bezahle ich alles selber .Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:06:17:
Doch, so ist das Recht. Du hast Deinen
Aufenthalt zum Studieren. Voraussetzung hierfür
ist die Sicherstellung des LU ohne öffentliche Mittel.

Die sind von Dir zu erbringen. Aus welchem Grund
sollte der Steuerzahler in Deutschland Dein Studium
finanzieren, wenn Du bei Deinem Vater krankenversichert
bist????
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Antwort #7 - 03.07.2012 um 18:10:19
 
Zu der Sicherung des LU gehört der Krankenversicherungsschutz.

Der ist somit auch von Dir zu erbringen.
Die Versicherung bei Deinem Vater reicht
dazu nicht aus, da er arbeitslos ist. Das heißt,
selbst bezahlen.

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Antwort #8 - 03.07.2012 um 18:10:47
 
Zak schrieb am 03.07.2012 um 17:54:03:
Nein, da deine Versicherungsbeiträge durchdie öffentlichen Kassen bezahlt werden müssten,da die KV Deines Vaters durch das JobCentergeleistet werden.


sehe ich nicht so: die Familienversicherung ist kostenlos - da werden keine Beiträge fällig. Insofern werden auch keine Beiträge aus öffentlichen Mitteln gezahlt.

Das gilt auch für Tunesier (SCNR...)

nabil89 schrieb am 03.07.2012 um 17:51:14:
Ich habe wieder mal eine frage undzwar brauche ich eine Krankenversichreung damit ich arbeiten darf 


wenn er versicherungspflichtig arbeitet, dann wäre er sowieso aus eigenen Beiträgen versichert  unentschlossen
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Zak
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Antwort #9 - 03.07.2012 um 18:14:20
 
Muleta schrieb am 03.07.2012 um 18:10:47:
sehe ich nicht so: die Familienversicherung ist kostenlos 


...das mag sein, aber die ärztlichen Behandlungen
des familienversicherten nicht.

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Antwort #10 - 03.07.2012 um 18:14:33
 
Muleta,heisst das,dass ich mich durch meinen Vater Versichern kann? denn siehe mal hierhttp://www.auslaenderinnenreferat.info/broschuere/krankenversicherung.html Muleta schrieb am 03.07.2012 um 18:10:47:
sehe ich nicht so: die Familienversicherung ist kostenlos - da werden keine Beiträge fällig. Insofern werden auch keine Beiträge aus öffentlichen Mitteln gezahlt.

Das gilt auch für Tunesier (SCNR...)


wenn er versicherungspflichtig arbeitet, dann wäre er sowieso aus eigenen Beiträgen versichert  unentschlossen
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Antwort #11 - 03.07.2012 um 18:15:25
 
Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:14:20:
...das mag sein, aber die ärztlichen Behandlungendes familienversicherten nicht.


das mag sein, aber die sind dann ja auch versichert, so dass keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.
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Antwort #12 - 03.07.2012 um 18:18:22
 
??? Wer bezahlt denn dann die Behandlungen??

Können wir aber mal abwarten. Aus dem gleichen
Grund wurde von mir letztens eine AE abgelehnt. Klageverfahren
anhängig. Wenn eine Entscheidung vorliegt, geb ich
Laut.

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Antwort #13 - 03.07.2012 um 18:27:01
 
Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:18:22:
??? Wer bezahlt denn dann die Behandlungen??


die GKV - das sind dann m.E. schon keine öffentlichen Mittel. Aber jedenfalls beruhen die Leistungen dann auf Beitragsleistungen iSv § 2 Abs. 3 S. 2 AufenthG, so dass die Leistungen unschädlich wären. Und im Gesetz steht ja schließlich nicht, dass die Beitragsleistungen aus *eigenen* Mitteln erbracht werden müssten...

Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:18:22:
Wenn eine Entscheidung vorliegt, geb ichLaut.


bin gespannt.
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Antwort #14 - 03.07.2012 um 18:31:04
 
Muleta schrieb am 03.07.2012 um 18:27:01:
die GK


... die sich in diesem Fall aus öffentlichen Mitteln
finanziert.

Muleta schrieb am 03.07.2012 um 18:27:01:
bin gespannt.


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