Hier meine 2 cents:
Egal wie nervig nabil auch ist, und womöglich fallen ihm auch sonst noch irgendwelche Leistungen ein bei denen er wissen will ob er Anspruch darauf hat, aber was die familienversicherung betrifft, so hat er wohl diese.
Zur Familienversicherung ist zu sagen, daß sie von Gesetzes wegen entweder sich auf familienangehörige erstreckt oder eben nicht. Darauf hat der Versicherte
gar keinern Einfluss.§10 SGB5 sagt "versichert sind..."
und nicht "haben Anspruch auf" oder "werden Mitglied durch Erklärung" oder ähnl.
Und nach §10(2) scheint sich durch die Versicherung des Vaters der Versicherungsschutz eben auch auf nabil zu erstrecken. Egal ob er will oder nicht. Und der geht auch der Studentischen Versicherungspflicht vor (§10(7)1. Somit kann er auch einfach eine Bescheinigung verlangen. Mehr braucht er nicht zu tun, schon gar keine Anträge stellen.
Und die
VwV sagt zum Versicherungsschutz, dass es ausreicht nachzuweisen daß er besteht. D.h. die Behörde kann gar nicht erfahren, und braucht es auch gar nicht zu wissen, daß er den Schutz von seinem Vater ableitet.
Es gibt auch übrigens gar keine Möglichkeit sich diesem Versicherungsschutz zu entziehen. Aus meiner Sicht war die Ablehnung der
AE (siehe ZAK) ganz klar falsch.
Ansonsten ist die GKV schon per Def. eine beitragsfinanzierte Solidargemeinschaft (§1) und Leistungen aus dieser sind unschädlich. Nach Ansicht von Zak wäre ja dann auch eine Unterhaltszahlung von jemandem der selbst ALG1 bekommt, als nicht gesicherter
LU anzusehen.
Ich sehe das wie Muleta und bin auch gespannt was das Gericht dazu sagt.