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Krankenversicherung durch Vater? (Gelesen: 32.577 mal)
Themen Beschreibung: Wegen Studium ?
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Antwort #15 - 03.07.2012 um 18:36:43
 
nabil89 schrieb am 03.07.2012 um 18:08:23:
Es finanziert doch keiner mein Studium,ich finanziere es doch selber 

wie mans nimmt
http://lmgtfy.com/?q=was+kostet+ein+student+den+steuerzahler
erster link: http://www.saarbruecker-zeitung.de/hochschule/saar-uni/studium/art305369,3848035
Zitat:
Ein Student an einer deutschen Universität beispielsweise kostet im Bundesdurchschnitt im Jahr rund 8650 Euro. Ein Uni-Absolvent hat nach einem erfolgreichen Studium dadurch Kosten in Höhe von 49 800 Euro verursacht. An den Fachhochschulen (FH) zahlt der Staat für einen Abschluss lediglich 17 200 Euro, also nur etwa ein Drittel des Uni-Betrages

............. diese Kosten sind aber nicht für dieses Thema relevant, denn die AE gibt es ja, um sie "zu verursachen"
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Antwort #16 - 03.07.2012 um 23:49:20
 
Wie jetzt ? geht das oder nicht?erne schrieb am 03.07.2012 um 18:36:43:
wie mans nimmt
http://lmgtfy.com/?q=was+kostet+ein+student+den+steuerzahler
erster link: http://www.saarbruecker-zeitung.de/hochschule/saar-uni/studium/art305369,3848035
............. diese Kosten sind aber nicht für dieses Thema relevant, denn die AE gibt es ja, um sie "zu verursachen"
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Antwort #17 - 04.07.2012 um 14:23:44
 
nabil89 schrieb am 03.07.2012 um 23:49:20:
Wie jetzt ? geht das oder nicht?


laut ZAK nein (bzw. ist dann deine AE fürs Studium automatisch in Gefahr)

laut Muleta könnte/sollte es gehen.

steht alles oben.


(und mein Kommentar diente nur der information, dass niemand in D sein Studium komplett "selbst" bezahlt ... offensichtlich hast du Probleme damit, das Gelesene zu bewerten ... und da sind Zweifel, ob man so ein Studium schaffen kann, angebracht)

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Antwort #18 - 04.07.2012 um 14:32:24
 
Wie immer in solchen Fällen, würde ich sagen
Versuch macht kluch. Lass Dich bei deinem
Vater krankenversichern und du wirst sehen
was passiert.

Man könnte auch vorher bei der ABH nachfragen,
wie das dort gesehen wird.
Letztlich werden wir das hier wohl nicht lösen
können.

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Antwort #19 - 04.07.2012 um 14:53:14
 
Oha Ok,also koennen bzw. duerfen die Auslaenderbehoerde meinen Antrag fuer das Studium ablehnen ?? und kann man dagegen was machen? dankeerne schrieb am 04.07.2012 um 14:23:44:
laut ZAK nein (bzw. ist dann deine AE fürs Studium automatisch in Gefahr)

laut Muleta könnte/sollte es gehen.

steht alles oben.


(und mein Kommentar diente nur der information, dass niemand in D sein Studium komplett "selbst" bezahlt ... offensichtlich hast du Probleme damit, das Gelesene zu bewerten ... und da sind Zweifel, ob man so ein Studium schaffen kann, angebracht)


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Antwort #20 - 04.07.2012 um 14:55:55
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 14:53:14:
koennen bzw. duerfen die Auslaenderbehoerde meinen Antrag fuer das Studium ablehnen 

Du hast gegen jede Entscheidung der ABH die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Widerspruch
oder sofort Klage( je nach Bundesland).

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Antwort #21 - 04.07.2012 um 15:01:04
 
Ach wie krass -- das ist doch absurd - ich bin hier geboren und mein Vater Zahlt seit mehr als 42 seine steuern und letzendlich hat er Rente und sein Sohn darf sich noch nicht mal durch ihn Versichern?? ach ich werde das einfach machen,wenn was ist,dann Asta anschalten...Zak schrieb am 04.07.2012 um 14:55:55:
Du hast gegen jede Entscheidung der ABH die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Widerspruch
oder sofort Klage( je nach Bundesland).

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Antwort #22 - 04.07.2012 um 15:08:36
 
nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 15:01:04:
dann Asta anschalten

ach ... und was soll die ASTA gegen die Gesetze bzw. die Auslegung der Gesetze durch ABH und KV ausrichten?

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Antwort #23 - 04.07.2012 um 15:09:00
 
Zak schrieb am 04.07.2012 um 14:32:24:
Letztlich werden wir das hier wohl nicht lösen können.


???

Natürlich können wir das hier lösen. Muleta hat korrekt die Rechtgrundlagen genannt, wonach Leistungen einer Krankenversicherung keine aufenthaltsschädliche Wirkung haben.

Ergänzend möchte ich auf §2 Abs.3 Satz 3 AufenthG hinweisen:
Zitat:
Ist der Ausländer in einer gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert, hat er ausreichenden Krankenversicherungsschutz.



Für Deine gegenteiligen Ansichten kann ich dagegen keine Rechtsgrundlage finden, weder im Gesetz noch in den Verwaltungsvorschriften. Sie machen auch rein von der Logik her überhaupt keinen Sinn, denn nach §10 SGB V kann sich der TS ja über seinen Vater familienversichern lassen und hat dann eine Krankenversicherung, die dem Gesetz genügt. Soll er jetzt eine weitere Krankenversicherung abschließen, obwohl er schon eine hat? Das ist doch verrrückt.

Ich persönlich finde das nicht so gut, hier die Fragesteller mit einer, sagen wir, nicht sehr fundierten Privatmeinung zu verunsichern.


nabil89 schrieb am 04.07.2012 um 15:01:04:
Ach wie krass -- das ist doch absurd - ich bin hier geboren und mein Vater Zahlt seit mehr als 42 seine steuern und letzendlich hat er Rente und sein Sohn darf sich noch nicht mal durch ihn Versichern??


Das wäre tatsächlich absurd...
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Antwort #24 - 04.07.2012 um 15:12:29
 
Sehr vieles,denn ich war im AOK Hessen und die haben gesagt,dass es viele so machen und der Aufetnhaltstitel hat damit nichts zu tun .erne schrieb am 04.07.2012 um 15:08:36:
ach ... und was soll die ASTA gegen die Gesetze bzw. die Auslegung der Gesetze durch ABH und KV ausrichten?


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Antwort #25 - 04.07.2012 um 15:13:06
 
Eduard schrieb am 04.07.2012 um 15:09:00:
Privatmeinung zu verunsichern.

naja ..

Zak schrieb am 03.07.2012 um 18:18:22:
Aus dem gleichen
Grund wurde von mir letztens eine AE abgelehnt. Klageverfahren
anhängig. Wenn eine Entscheidung vorliegt, geb ich
Laut.

das ist nicht einfach nur eine "Privatmeinung"

(auch wenn ich persönlich zwar ZAKs Argumente nachvollziehen, die Rechtsgrundlage dafür aber auch nicht finden kann)
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Antwort #26 - 04.07.2012 um 15:23:23
 
Eduard schrieb am 04.07.2012 um 15:09:00:
nicht sehr fundierten Privatmeinung zu verunsichern


Das werden wir sehen, wie fundiert oder nicht
meine Entscheidung ist. Ich werde Dir selbstverständlich auch den Ausgang bei VG mitteilen.

OT: Und was Du persönlich davon hälst, ist mir relativ
egal  Zwinkernd

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Antwort #27 - 04.07.2012 um 15:25:48
 
Wir reden doch hier nicht um Meinungen oder Einstellungen - Es ist etwas sehr Wichtiges für mich,also schreibt bitte nur was 100 Pro stimmt...danke erne schrieb am 04.07.2012 um 15:13:06:
naja ..

das ist nicht einfach nur eine "Privatmeinung"

(auch wenn ich persönlich zwar ZAKs Argumente nachvollziehen, die Rechtsgrundlage dafür aber auch nicht finden kann)

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Antwort #28 - 04.07.2012 um 15:29:00
 
Hier meine 2 cents:
Egal wie nervig nabil auch ist, und womöglich fallen ihm auch sonst noch irgendwelche Leistungen ein bei denen er wissen will ob er Anspruch darauf hat, aber was die familienversicherung betrifft, so hat er wohl diese.

Zur Familienversicherung ist zu sagen, daß sie von Gesetzes wegen entweder sich auf familienangehörige erstreckt oder eben nicht. Darauf hat der Versicherte gar keinern Einfluss.
§10 SGB5 sagt "versichert sind..." und nicht
"haben Anspruch auf" oder "werden Mitglied durch Erklärung" oder ähnl.
Und nach §10(2) scheint sich durch die Versicherung des Vaters der Versicherungsschutz eben auch auf nabil zu erstrecken. Egal ob er will oder nicht. Und der geht auch der Studentischen Versicherungspflicht vor (§10(7)1. Somit kann er auch einfach eine Bescheinigung verlangen. Mehr braucht er nicht zu tun, schon gar keine Anträge stellen.

Und die VwV sagt zum Versicherungsschutz, dass es ausreicht nachzuweisen daß er besteht. D.h. die Behörde kann gar nicht erfahren, und braucht es auch gar nicht zu wissen, daß er den Schutz von seinem Vater ableitet.
Es gibt auch übrigens gar keine Möglichkeit sich diesem Versicherungsschutz zu entziehen. Aus meiner Sicht war die Ablehnung der AE (siehe ZAK) ganz klar falsch.

Ansonsten ist die GKV schon per Def. eine beitragsfinanzierte Solidargemeinschaft (§1) und Leistungen aus dieser sind unschädlich. Nach Ansicht von Zak wäre ja dann auch eine Unterhaltszahlung von jemandem der selbst ALG1 bekommt, als nicht gesicherter LU anzusehen.
Ich sehe das wie Muleta und bin auch gespannt was das Gericht dazu sagt.
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Antwort #29 - 04.07.2012 um 15:34:27
 
Ach komm schon. Ich nerve doch nicht  Traurig
Bei uns Studenten ist es einfach so,vor allem bei Auslaender,wir duerfen nur 90 tage arbeiten-Wenn urberhaupt.Also dann ist es doch etwas gutes,wenn die 75 Euro Monatlich enfallen -

Wieso Gericht?? und über welcher Entscheidung redest Du ? Märchenprinz schrieb am 04.07.2012 um 15:29:00:
Hier meine 2 cents:
Egal wie nervig nabil auch ist, und womöglich fallen ihm auch sonst noch irgendwelche Leistungen ein bei denen er wissen will ob er Anspruch darauf hat, aber was die familienversicherung betrifft, so hat er wohl diese.

Zur Familienversicherung ist zu sagen, daß sie von Gesetzes wegen entweder sich auf familienangehörige erstreckt oder eben nicht. Darauf hat der Versicherte gar keinern Einfluss.
§10 SGB5 sagt "versichert sind..." und nicht
"haben Anspruch auf" oder "werden Mitglied durch Erklärung" oder ähnl.
Und nach §10(2) scheint sich durch die Versicherung des Vaters der Versicherungsschutz eben auch auf nabil zu erstrecken. Egal ob er will oder nicht. Und der geht auch der Studentischen Versicherungspflicht vor (§10(7)1. Somit kann er auch einfach eine Bescheinigung verlangen. Mehr braucht er nicht zu tun, schon gar keine Anträge stellen.

Und die VwV sagt zum Versicherungsschutz, dass es ausreicht nachzuweisen daß er besteht. D.h. die Behörde kann gar nicht erfahren, und braucht es auch gar nicht zu wissen, daß er den Schutz von seinem Vater ableitet.
Es gibt auch übrigens gar keine Möglichkeit sich diesem Versicherungsschutz zu entziehen. Aus meiner Sicht war die Ablehnung der AE (siehe ZAK) ganz klar falsch.

Ansonsten ist die GKV schon per Def. eine beitragsfinanzierte Solidargemeinschaft (§1) und Leistungen aus dieser sind unschädlich. Nach Ansicht von Zak wäre ja dann auch eine Unterhaltszahlung von jemandem der selbst ALG1 bekommt, als nicht gesicherter LU anzusehen.
Ich sehe das wie Muleta und bin auch gespannt was das Gericht dazu sagt.

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