Ich hab mal heut abend mal ein wenig das Internet
bemüht.
Es sieht wohl tatsächlich so aus, dass
Absolventen von Studienkollegs nicht krankenversicherungspflichtig sind.
D.h. eine Aufnahme für diesen Zweck in eine gesetzliche
KV ist nicht möglich.
Nach Beginn eines Studiums ist der Wechsel in die
Familenversicherung möglich, wenn noch nicht 30 Jahre
alt. Darüber hinaus kommt es dann auf die Höhe
des eigenen Einkommens an.
Ob das hier für den
TS auch gilt, weil der Vater hier
lebt oder ob das an den tatsächlichen Aufenthaltszweck
gebunden ist...... ich weiß nicht.
Ist das so richtig, wie ich das vermute??
Eiweiß nicht