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Krankenversicherung durch Vater? (Gelesen: 32.580 mal)
Themen Beschreibung: Wegen Studium ?
Muleta
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Antwort #60 - 05.07.2012 um 15:01:59
 
nabil89 schrieb am 05.07.2012 um 14:55:05:
siehe hier Das Problem:


Dein Problem ist mal wieder:

- ohne Antrag kriegst Du sowieso nichts.
- mit Antrag hast Du gute Chancen etwas zu kriegen

Wenn Du also keinen Antrag stellst oder stellen willst, dann ist der ganze Thread nur überflüssiges Zeug.

Deine Frage wurde Dir im Übrigen schon viel weiter oben (oder war es in einem anderen von Deinen vielen Threads?) eindeutig beantwortet.
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Antwort #61 - 05.07.2012 um 15:04:37
 
Ja Ja...ich bin ja dabei es zu beantragen,nur wollte ich nur schildern,was ich Telefonisch und vom Studienkolleg bekam....ich hoffe nur,dass der Antrag angenommen wird. Danke und danke für eure netten antworten,sehr Hilfsreich.Muleta schrieb am 05.07.2012 um 15:01:59:
Dein Problem ist mal wieder:

- ohne Antrag kriegst Du sowieso nichts.
- mit Antrag hast Du gute Chancen etwas zu kriegen

Wenn Du also keinen Antrag stellst oder stellen willst, dann ist der ganze Thread nur überflüssiges Zeug.

Deine Frage wurde Dir im Übrigen schon viel weiter oben eindeutig beantwortet.

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Antwort #62 - 05.07.2012 um 15:19:30
 
Ähm, mal ein kleiner
(und nicht böse gemeinter)
  Hinweis
für deine weiteren Postings ...

Du brauchst nicht immer das komplette Posting zitieren.
Das (zitieren) macht eigentlich nur Sinn, wenn man auf
eine bestimmte Stelle antworten will.

Außerdem kommt eigentlich zuerst das Zitat und dann
die Antwort dazu. Du machst das immer umgekehrt. Ist
etwas ungewohnt und sicher nicht einfacher zu lesen,
als bei "üblicher" Handhabung  Cool
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Antwort #63 - 05.07.2012 um 15:35:11
 
Zitat:
Ähm, mal ein kleiner (und nicht böse gemeinter)  Hinweis
für deine weiteren Postings ...



Ok danke,darauf werde ich auch achten.
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Antwort #64 - 05.07.2012 um 19:12:39
 
Also nochmal ganz konkret:

Die telefonische Auskunft war falsch!

Nach nunmehr 5 Seiten haben die hier Beteiligten nunmehr festgestellt, daß du über die Versicherung deines Vaters mitversichert bist.

Die Antwort der AOK bezog sich wohl auf eine eigene Versicherungspflicht in der Studentischen KV, (siehe die 69€). Wahrscheinlich hast du dich missverständlich ausgedrückt, bzgl. dessen was du dort wissen wolltest.

Geh auf die Seite der AOK, druck dir das Meldeformular für die Familienversicherung aus, füll es korrekt aus und faxe es, bzw. bringe es persönlich in die Filiale. Dann verlangst du dort eine Bescheinigung über den bestehenden KV Schutz.
Bitte mach das so, und schreib hier wie es gelaufen ist.
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Antwort #65 - 05.07.2012 um 20:24:08
 
Ich hab mal heut abend mal ein wenig das Internet
bemüht.

Es sieht wohl tatsächlich so aus, dass
Absolventen von Studienkollegs nicht krankenversicherungspflichtig sind.
D.h. eine Aufnahme für diesen Zweck in eine gesetzliche KV ist nicht möglich.

Nach Beginn eines Studiums ist der Wechsel in die
Familenversicherung möglich, wenn noch nicht 30 Jahre
alt. Darüber hinaus kommt es dann auf die Höhe
des eigenen Einkommens an.

Ob das hier für den TS auch gilt, weil der Vater hier
lebt oder ob das an den tatsächlichen Aufenthaltszweck
gebunden ist...... ich weiß nicht.

Ist das so richtig, wie ich das vermute??
Eiweiß nicht  Smiley

Ende
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Märchenprinz
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Antwort #66 - 05.07.2012 um 20:31:34
 
Nein. Wenn man Schüler oder Student ist (Studienkolleg ist Schulische ausbildung) geht die Familienversicherung - sofern man kein eigenes Einkommen hat vor, bis 25 (§5(7)sgb5). Ab 25, wenn man immernoch Student ist, ist man in der Pflichtversicherung für Studenten, (man muss dann selbst 67,xx€ bezahlen. Ab 30, ist man immernoch pflichtversichert wegen §5(1)nr13.a), bezahlt aber den regulären Mindesbeitrag von ca. 150€ -wenn man kein Einkommen hat.
Nach all den kläckerweisen Infos über Nabil, ist er wohl familienversichert (beitragsfrei, solange er das Studienkolleg macht).

P.S. Im Übrigen sehen da wohl viele Mitarbeiter bei den KVs und den Unis selbst nicht richtig durch. War heute als Beistand mit einer Studentin bei der ABH und sie erzählte mir, daß sie mit einer Incoming Versicherung immatrikuliert wurde, weil ihr die GKV bescheinigt hat, daß sie keine Studentische KV haben kann. Beides absolut gesetzwidrig.
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« Zuletzt geändert: 05.07.2012 um 20:49:56 von Märchenprinz »  
 
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Antwort #67 - 05.07.2012 um 20:49:39
 
Zak schrieb am 05.07.2012 um 20:24:08:
Es sieht wohl tatsächlich so aus, dassAbsolventen von Studienkollegs nicht krankenversicherungspflichtig sind. D.h. eine Aufnahme für diesen Zweck in eine gesetzliche KV ist nicht möglich


Moment:

- die von Dir genannten Personen sind m.E. nicht GKV-pflichtig, sie können daher nicht selbst "Mitglied" in einer GKV werden (sie werden allerdings GKV-pflichtig, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen).

- die von Dir genannten Personen können aber sehr wohl familienversichert in der GKV werden (d.h. keine eigene Mitgliedschaft), sofern insbes. die entsprechenden Altersgrenzen nicht überschritten werden.

- die von Dir genannten Personen, die weder über die Familienversicherung noch als Mitglied in der GKV landen, sind m.E. versicherungspflichtig in der PKV gem. § 193 Abs. 3 VVG.

Soweit die sozialrechtliche Seite. Aufenthaltsrechtlich besteht natürlich auch eine "Pflicht" (in Form der Erfüllung der Regelerteilungsvoraussetzungen) zu einer "ausreichenden" KV; aufenthaltsrechtlich wäre daher m.E. auch eine KV ausreichend, mit der der o.g. Versicherungspflicht im sozialrechtlichen Sinne nicht genüge getan wäre (zeitlich begrenzte "Incoming"-Versicherung). Ob die Finanzen des Studenten dann noch für eine prognostische LU-Sicherung reichen, sei mal dahingestellt und hängt sicherlich auch vom Gesundheitszustand des Studenten ab. 
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Antwort #68 - 05.07.2012 um 20:56:29
 
Muleta schrieb am 05.07.2012 um 20:49:39:
die von Dir genannten Personen können aber sehr wohl familienversichert in der GKV werden

Ok, wenn das dann aufenthaltsunabhängig funktioniert.

Ende
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Antwort #69 - 05.07.2012 um 21:46:09
 
Märchenprinz schrieb am 05.07.2012 um 19:12:39:
bzw. bringe es persönlich in die Filiale

Ich kann es nicht persoenlich in die Filiale bringen,denn es muss in Heiligenhaus NRW beantragt werden.

Denn als ich bei dem Mitarbeiter hier in Darmstadt war,hat er mir gesagt,dass ich die AOK Duesseldorf anrufen soll ihnen die Krankenversichrungsnummer geben und die schicken dann meinem Vater den formular was er ausfuellen muss und mir dann zurueck schickt,das gebe ich dann hier bei der AOK ab...ich verstehe nichts mehr ..
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Antwort #70 - 05.07.2012 um 21:57:40
 
Märchenprinz schrieb am 05.07.2012 um 19:12:39:
füll es korrekt aus und faxe es

Dort stehen Sachen über denen ich keine Ahnung habe,z.B üeber meinem Vater usw....wie soll ich das ausfüllen und wo soll ich es abschicken,Hessen (Darmstadt) oder ( NRW) ? Dankeee
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Antwort #71 - 05.07.2012 um 22:03:45
 
nabil89 schrieb am 05.07.2012 um 21:57:40:
Dort stehen Sachen über denen ich keine Ahnung habe,z.B üeber meinem Vater usw.


die wollen doch nur wissen, ob er Mitglied ist (ja) und seinen eigenen Familienstand (der aber letztlich auch egal ist). Wo ist denn da das Problem?

nabil89 schrieb am 05.07.2012 um 21:57:40:
wo soll ich es abschicken


an die AOK, bei der Dein Vater versichert ist.
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Antwort #72 - 05.07.2012 um 22:10:44
 
Muleta schrieb am 05.07.2012 um 22:03:45:
len doch nur wissen, ob er Mitglied ist (ja) und seinen eigenen Familienstand

Ok danke Durchgedreht

Muleta schrieb am 05.07.2012 um 22:03:45:
an die AOK, bei der Dein Vater versichert ist.


und woher bekomme ich dann die AOK Karte ? Zugeschickt?
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Antwort #73 - 05.07.2012 um 22:22:59
 
nabil89 schrieb am 05.07.2012 um 22:10:44:
und woher bekomme ich dann die AOK Karte ? Zugeschickt?


ja, wie denn sonst? Das dauert 1-2 Wochen bis die Karte hergestellt ist und sie geht an den Versicherten immer per Post.
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Antwort #74 - 05.07.2012 um 22:28:48
 
Muleta schrieb am 05.07.2012 um 22:22:59:
ja, wie denn sonst? Das dauert 1-2 Wochen bis die Karte hergestellt ist und sie geht an den Versicherten immer per Post.



Ok ,danke....sorry wegen den fragen,denn ich bin ja nur bei solchen Sachen...
Noch eine frage,ich war doch bestimmt früher mit meinem Vater Versichert , also ist es doch auch kein Problem oder ?
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