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Arbeitsgenehmigung für ausländischen Hochschulabsolventen deutscher Hochschulen (Gelesen: 5.394 mal)
driss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tunesisch
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06.07.2012 um 22:30:52
 
Hallo Zusammen,
zuerst möchte ich gern mein Fall erklären, da ich vor einer schwierige Entscheidungssituation stehe.

Als tunesisch-staatsangehörige lebe ich in Deutschland seit Januar 2005 mit einem studentischen Aufthalt.
Mein wirtschaftswissenschaftlichen Studium habe ich im März 2011 absolviert. kur vorm Ende habe ich mich für ein zweites Studium angemeldet, daher mein vorläufige studentisches Aufthalt bis heute.

vor 5 Monate, habe ich angefangen nach ein Stelle im Bereich Online Marketing zu suchen. nach zahlreichen Absagen, habe ich letzendlich ein Angebot als Online Marketing Beauftragte für 2000 Euro brutto bekommen.

Die Prozedur bei der Ausländerbehörde Frankfurt am Main verlangt, dass ich ein Stellenbeschreibungsformular ausgefüllt vom Arbeitgeber vorlegen soll, damit mein Antrag von der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden sollte.
Nach 2 Wochen Wartezeit habe ich ein Absage bekommen. Grund: das vom Arbeitgeber angebotene Lohn liegt unter den tariflichen Normen für solche Stelle (309 Euro weniger)

Daher ist meine Frage: wie kann ich diese Ablehnung am besten wiederrufen, soll ich gleich einen Anwalt suchen oder soll ich das zuerst nocheinmal den Fall mit der Ausländerbehörde besprechen, insbesonders wenn der nettoeinkommen für mich als Berufsanfänger vollkommen ausreichend ist (1339 Euro).
Auf weiteren Vorschläge würde ich mich sehr freuen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.07.2012 um 22:45:49
 
Ab dem 1.8 gibt es gesetzliche Änderungen. Die Prüfung durch die ZAV enfällt, die ABH wird folglich über die Erteilung von Aurfenthalts- und Arbeitserlaubnis entscheiden.

Wenn du also nach dem 1.8 einen neuen Antrag für die Stelle abgibst, hast du gute Chancen, dass dir die AE dafür bewilligt wird.
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Stella Diver
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
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Antwort #2 - 06.07.2012 um 23:18:01
 
Bei mir war es ähnlich, meine Stelle in Online Marketing war mit 2300 brutto aufgestellt und die Behörde hat abgelehnt, weil es 2500 sein sollte.
Daraufhin hat mein Arbeitgeber dort angerufen und auf mein Vertrag stand dann, dass ich nach der Probezeit 2500 verdienen würde. Es hat dann geholfen und der Antrag wurde genehmigt. Manchmal hiflt es auch einfach wenn der Arbeitgeber dort also beim Arbeitgeberservice deiner Stadt, Nr gibt es bei der ZAV, anruft.

Sonst warte tatsächlich bis zum 01.08 und versuche es dann.

Viel Glück!
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driss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tunesisch
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Antwort #3 - 07.07.2012 um 13:56:50
 
Woher habt Ihr die Info bekommen (dass die Prüfung durch die ZAV ab dem 01.08 entfällt)?? kann jemand mich auf die Quelle verweisen??
Und meint Ihr wenn ich im nächsten Monat mit dem selben Antrag, bezüglich der gleichen Stelle komme, wird es von der ABH genehmigt??
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.07.2012 um 15:50:10
 
driss schrieb am 07.07.2012 um 13:56:50:
Woher habt Ihr die Info bekommen (dass die Prüfung durch die ZAV ab dem 01.08 entfällt)?? kann jemand mich auf die Quelle verweisen??

Hier, Artikel 5 Abs. 3 Nr. 3 (neuer §3b BeschV):

Zitat:
§ 3b Fachkräfte mit inländischem Hochschulabschluss

Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung an Fachkräfte mit einem inländischen Hochschulabschluss.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 07.07.2012 um 18:07:39
 
Stella Diver schrieb am 06.07.2012 um 23:18:01:
Bei mir war es ähnlich, meine Stelle in Online Marketing war mit 2300 brutto aufgestellt und die Behörde hat abgelehnt, weil es 2500 sein sollte.
Daraufhin hat mein Arbeitgeber dort angerufen und auf mein Vertrag stand dann, dass ich nach der Probezeit 2500 verdienen würde. Es hat dann geholfen und der Antrag wurde genehmigt.


Zwar ist ab 1.8. die ZAV da raus aber es ist offen, wie die insoweit fachlich wohl noch weniger kompetente ABH entscheiden wird... Die ZAV träumt bekanntermaßen gern von - leider - völlig unrealistisch hohen Gehältern für akademische Berufsanfänger und versagt deshalb dann die Zustimmung zur Arbeitserlaubnis - hoffen wir dass die ABH diese Träumereien nicht übernehmen...

Eine praktische Möglichkeit um eine relativ gesehen höhere Vergütung zu erreichen ist unter Umständen, eine Teilzeittätigkeit zu vereinbaren.

Beispiel: Wenn 2300 für 40 Stunden/Woche zuwenig für einen Akademiker als Berufsanfänger sein sollen, dann düften 2300 für 32 Stunden/Woche vermutlich aber ausreichen...

Und: Im Übrigen muss der Job nur den Lebensunterhalt sicherstellen. Daher könnten für einen Alleinstehenden zB auch 1250 € für 20 Std/Woche reichen..



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mriron
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.07.2012 um 13:50:19
 
driss schrieb am 06.07.2012 um 22:30:52:
Hallo Zusammen,
zuerst möchte ich gern mein Fall erklären, da ich vor einer schwierige Entscheidungssituation stehe.

Als tunesisch-staatsangehörige lebe ich in Deutschland seit Januar 2005 mit einem studentischen Aufthalt.
Mein wirtschaftswissenschaftlichen Studium habe ich im März 2011 absolviert. kur vorm Ende habe ich mich für ein zweites Studium angemeldet, daher mein vorläufige studentisches Aufthalt bis heute.

vor 5 Monate, habe ich angefangen nach ein Stelle im Bereich Online Marketing zu suchen. nach zahlreichen Absagen, habe ich letzendlich ein Angebot als Online Marketing Beauftragte für 2000 Euro brutto bekommen.

Die Prozedur bei der Ausländerbehörde Frankfurt am Main verlangt, dass ich ein Stellenbeschreibungsformular ausgefüllt vom Arbeitgeber vorlegen soll, damit mein Antrag von der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden sollte.
Nach 2 Wochen Wartezeit habe ich ein Absage bekommen. Grund: das vom Arbeitgeber angebotene Lohn liegt unter den tariflichen Normen für solche Stelle (309 Euro weniger)

Daher ist meine Frage: wie kann ich diese Ablehnung am besten wiederrufen, soll ich gleich einen Anwalt suchen oder soll ich das zuerst nocheinmal den Fall mit der Ausländerbehörde besprechen, insbesonders wenn der nettoeinkommen für mich als Berufsanfänger vollkommen ausreichend ist (1339 Euro).
Auf weiteren Vorschläge würde ich mich sehr freuen.


Hey, ich würde mir eine andere Stelle suchen, weil es hier deutlich um eine unterbezahlte Stelle handelt. Bin auch Tunesisch Staatsbürger und habe als Berufsanfänger mit knapp 3700€/Monat angefangen, also lass dich nicht verarschen.
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Stella Diver
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilianisch
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Antwort #7 - 13.07.2012 um 15:59:07
 
mriron schrieb am 13.07.2012 um 13:50:19:
also lass dich nicht verarschen.


Naja, es geht ja weniger ums Verarschen, sonder um das was man findet. Im Online Marketing sind Gehälter um die 30.000€ (also auch etwas drunter) eher normal.

Und eine gut bezahlte Stelle, muss man nicht nur finden, sondern auch für diese gewollt sein.

Mir werden Praktika für 700€ angeboten, weil die Firmen Absolventen nur über Praktika anstellen. Das gilt auch für Deutsche Absolventen. Die Hälfte meiner Kommilitonen haben nach dem Studium Praktika gemacht.

Wie jemand vorhin schon meinte, die Behörden sind etwas realitätsfern.

Dass übrigens 700 kaum zum Leben genug ist, ist eine andere Geschichte.

Was ich aber gerade erfahren habe und ich sehr unfair fand: die Firma, die mir ein Praktikum angeboten hat, bringt gerade Absolventen aus meinem Heimatland für ein Praktikum für 850€ im Monat, weil das aus Behördensicht das Minimum ist, und in Ordung. Ich aber, weil ich hier fertig studiert habe, darf keine Praktika annehmen (Info von der ZAV), und mein Mindestgehalt soll 2500€ sein.

Wie kann es sein, dass Unternehmen (auch wenn ausbeuterisch) Leute aus dem Ausland herbringen können, aber ich, die ja hier lebt, nicht die Arbeit annehmen kann?

Sorry, ist etwas aus dem Thema weg, aber ich rege mich so darüber auf.

Ich hoffe sehr, dass durch das Wegfallen der ZAV die Realität für Absolventen der ABH näher gebracht wird, und Fälle richtig bewertet werden.
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Antwort #8 - 13.07.2012 um 18:10:07
 
Stella Diver schrieb am 13.07.2012 um 15:59:07:
Wie jemand vorhin schon meinte, die Behörden sind etwas realitätsfern.

nein, sehe ich nicht so.
Die Behörden wollen einfach nicht, dass Ausländer für Dumpinglöhne arbeiten.
Das bringt nur dem Arbeitgeber was, sonst niemandem (nicht dem Rest der Bevölkerung, nicht dem Staat)

Stella Diver schrieb am 13.07.2012 um 15:59:07:
Die Hälfte meiner Kommilitonen haben nach dem Studium Praktika gemacht. 

selber schuld, wenn man sich ausnutzen lässt (gut ... ich weiss, die Arbeitsmarktlage ist nicht so rosig, wie die Industrie das weiss machen will indem sie nach noch mehr Hochqualifizierten schreit, die dann für eine Praktikantengehalt arbeiten)

Stella Diver schrieb am 13.07.2012 um 15:59:07:
Was ich aber gerade erfahren habe und ich sehr unfair fand: die Firma, die mir ein Praktikum angeboten hat, bringt gerade Absolventen aus meinem Heimatland für ein Praktikum für 850€ im Monat, weil das aus Behördensicht das Minimum ist, und in Ordung. Ich aber, weil ich hier fertig studiert habe, darf keine Praktika annehmen (Info von der ZAV), und mein Mindestgehalt soll 2500€ sein.

das ist nicht unfair.
Sieh mal: du bist KEIN Praktikant mehr, der Staat ist nicht dafür da um Dir und der Industrie zu helfen, dass du dich ausnutzen lässt.

Stella Diver schrieb am 13.07.2012 um 15:59:07:
Wie kann es sein, dass Unternehmen (auch wenn ausbeuterisch) Leute aus dem Ausland herbringen können, aber ich, die ja hier lebt, nicht die Arbeit annehmen kann?

Praktikanten sind in der Ausbildung, noch im Studium ... du bist das nicht mehr.
Die "Leute aus dem Ausland" sind dann aber noch Studenten und sie kommen als Student?


"(auch wenn ausbeuterisch"
und darum solltest du dich nicht beschweren, wenn der STaat dabei nicht mithilft
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tunesisch
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Antwort #9 - 19.07.2012 um 19:22:15
 
noch ne Frage: durch einem Bekannten hab ich gehört, dass Stellen durch eine Personaldiensleistung Unternehmen (Zeitarbeitfirmen) werden nicht akzeptiert auch wenn die Stelle studienbezogen ist.

ist das Wahr?
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