Guten Tag an allen
hier mein anliegen, ich heisse Paulo bin deutscher staatsbürger.
Selbst habe nur einen Teilzeit arbeit, abzueglich alle kosten bleiben mir ca 300 euro im monat.
Meine Frau kommt aus Lateinamerika, wir sind verheiratet, und sie besuchte mich mit schengen touristen visum.
als sie hier war, stellten wir fest sie ist schwanger, nach ablauf der 3 monate besuchervisum, habe ich dann einen
AE erlaubniss beantragt, weil ich möchte, das mein kind hier geboren wird.
Krankenversichert ist sie über mich.
Die AHB hat aber nur eine fiktion erlaubniss erteilt, ich hoffe es schreib man so, und zwar für 3 monate verlängert.
mir wäre lieber aber eine
AE, weil ich wenig verdiene, und meine frau zumindestens für 400 euro arbeiten könnte, jetzt darf sie es nicht.
meine fragen:
ist ihre
AE an meine einkommen verbunden ?
ist das irgenwie gesetzlich geregelet ab wann man anspruch auf
AE hat ? Wo kann man sich schlau machen ?
Wisst ihr ob sie vor dem geburt anspruch auf
AE oder erst nach der Geburt ?
Die
ABH sagte mir, sie möchte keine
AE erteilen, denn ansosnt hätte meine Frau Anspruch auf Sozialeistungen ?
Sie sagte mir nicht was im Gesetz steht, sondern nur das was sie meinte, haben sie wirklich diese macht ?
besten dank im vorraus