Rastababy schrieb am 22.07.2010 um 16:22:31:Was meint ihr denn dazu??
Das Schreiben des Anwaltes ist m. M. nach eine reine Selbstvermarktung. Die Aussagen sind bei genauer Betrachtungsweise völlig unlogisch.
1. Welcher Arbeitgeber stellt jemanden ein, den er gar nicht kennt, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist?
Und wenn der Arbeitgeber ein Bekannter eines guten Freundes, dessen Cousins ist, weiß man auch, was man davon halten soll?
2. Die Sicherung des
LU (wenn eine nötig wäre) setzt eine sog. Nachhaltigkeit voraus. Die ist aber nicht gegeben, wenn man schnell mal eine Einstellzusage oder gar einen beidseitig unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegt. In der Probezeit ist man schneller gekündigt, als man in der Firma war. Somit nützt das als Nachweis für die
LU Sicherung kein Gramm.
3. Wenn nun der Anwalt mit der kleinen Chance - obwohl das Visum auch bei ungesicherten
LU genehmigt werden müßte - von der er spricht, den - vorprogrammierten - Erfolg hat, bist du sicherlich sein bester Mundpropagandist und würdest jedem diesen Anwalt empfehlen oder nicht?
Also, lasse dich nicht beirren und vertraue auf die Aussagen des Forums. Hier hat keiner einen Vorteil, dir zu etwas zu raten oder dir unnötig Angst zu machen.