Hallo,
auch wenn ich mich sehr freue das ich endlich den befristungsbescheid habe (meinem mann wurde die
einreisesperre auf 18.01.2011 befristet) habe ich nun wieder schlaflose nächte.
Die alte AB hat befristet und mit der neuen AB habe ich telefoniert und bescheid gesagt das ich meinem mann den bescheid schicke und er dann visa beantragen wird. wieder wurde mir gesagt das bei ungesichertem
LU visa verweigert werden kann und das das die vorsitzende der AB entscheiden wird. es hört sich gar nicht gut an auch wenn ich ier im forum immer höre bei zuzug zu deutschen muss lu nicht gesichert sein...das habe ich denen auch höflich gesagt das ich davon in kenntnis gesetzt bin daraufhin hat man mir gesagt das ist eine ermessenssache, siehe da:
Alle genannten Personen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie nach Deutschland einreisen dürfen, auch wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis kann aber nach § 27 III
AufenthG verweigert werden, wenn die Person, zu der der Zuzug erfolgt, auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe angewiesen ist.
Dann ist das gesetz also so das im ermessen entschieden werden kann für den zuzug wenn die AB zustimmt, sie haben aber auch das recht zu verweigern bei ALG 2....
Also ist es so zu verstehen das bei Regelausnahmen immer verweigert wird und bei ALG 2 kann und darf ebenso verwweigert werden....dann hätte man ja nicht einmal mit einer klage eine chance bei ermessenssachen...bei mir wird sich die nächsten jahre mit arbeit nichts ändern können nach wie vor betreue ich meine autistische tochter und kann nur minijobs annehmen wärend den schulzeiten.
Die heiratsurkunde ist seid 2 wochen in prüfung, der visaantrag kann evtl freitag kommende woche abgegeben werden. dann ca 3 wochen später müsse es in D. sein und ich würde dann zur vorsprache eingeladen werden und muss gehaltsnachweise mitbringen (die ich nicht habe).
Habt ihr tips wie ich der AB wenn das gespräch kommt gegenübertreten kann, soll ich mich so verhalten das ich alles hinnehme oder soll ich durchklingen lassen das ich vor habe zu klagen falls visa versagt wird? Soll ich den Hartz 4 Bescheid auf Verlangen abgeben?
Die AB weis bescheid das ich nur einen minijob habe aufgrund der autistischen tochter und das ich mich an auflagen des jugendamts halten muss, die aussicht auf arbeit für mich ist nicht gegeben ich werde also noch einige jahre hartz 4 beziehen...wenn mein mann einreisen und arbeiten dürfte und wenn es nur zeitarbeit ist wäre das auf dauer für den staat sogar von vorteil.
ich wäre euch dankbar für tips ich will mich wirklich gut vorbereiten auf die vorsprache. vielen dank,
LG Vanessa