Hallo,
habe da noch eine Frage offen zur Sperrbefristung.
Mein Mann hat zwar ein sauberes Polizeizeugnis.
In der Ausländerakte ist aber vermerkt das er mehrere male den Landkreis verlassen hat, es waren deshalb auch 2 Gerichtstermine. Beim einen wurde er nicht verurteilt. Beim anderen war es eine Geldstrafe (beim 2. mal).
Weiters hat er einmalig 2009 ein Diebstahl im Wert von 10 Euro begangen.
Zur Ausreisepflicht:
Mein Mann wurde schon April 2009 zur Ausreise aufgefordert, er war dann ab Dezember 2009 nur noch geduldet (Aussetzung der Abschiebung).
Einen Reisepass hatte er nicht und wurde aufgefordert in München aufm Konsulat einen zu beantragen, dieser Mitwirkung ist er auch nachgekommen.
Mein Rechtsanwalt hat dem Reg.präsidium einen Brief geschrieben wegen unserer bevorstehenden Heirat, wir hatten gehofft es würde noch reichen aber der Bescheid vom OLG kam zu spät er wurde dann 18.1.2010 abgeschoben.
Kann es sein das er wegen der Landkreisbeschränkung und dem einen Diebstahl Probleme bekommt mit der
Einreisesperre?
Und wie wird das mit der Ausreisepflicht gewertet?
Er ist zwar der Aufforderung nachgekommen einen Reisepass zu beantragen aber er war ja schon April 09 ausreisepflichtig und ist der Ausreisepflicht sozusagen ja dann nicht nachgekommen.
Kann es sein das aufgrund dessen die Sperre länger ausfällt?
Und wenn ja wie lange könnte die Sperre sein?
Kann man dagegen widersprechen?
LG Vanessa