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Heiraten in Gambia (Gelesen: 61.086 mal)
Rastababy
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Antwort #90 - 21.08.2010 um 21:54:04
 
eine frage habe ich noch:
und zwar wegen dem registerauszug. ich habe einen angefordert doch das standesamt banjul hat nicht einmal einen rechner und kopierer. die tragen das alles nur von hand ins registerbuch ich habe daher keinen registerauszug bekommen, einen kopierer gibts dort auch nicht also habe ich nicht mal eine kopie bekommen können. die haben gesagt ich brauche das nicht die botschaft sieht ja anhand des registerbuches das eingetragen ist.....ist das richtig kann das sein? ich dachte man braucht das um es auch ins deutsche übersetzen zu lassen? könnte uns das probleme machen oder genügt die übersetzte heiratsurkunde?
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Rastababy
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Antwort #91 - 22.08.2010 um 11:36:17
 
Hallo,

habe da noch eine Frage offen zur Sperrbefristung.
Mein Mann hat zwar ein sauberes Polizeizeugnis.
In der Ausländerakte ist aber vermerkt das er mehrere male den Landkreis verlassen hat, es waren deshalb auch 2 Gerichtstermine. Beim einen wurde er nicht verurteilt. Beim anderen war es eine Geldstrafe (beim 2. mal).
Weiters hat er einmalig 2009 ein Diebstahl im Wert von 10 Euro begangen.

Zur Ausreisepflicht:
Mein Mann wurde schon April 2009 zur Ausreise aufgefordert, er war dann ab Dezember 2009 nur noch geduldet (Aussetzung der Abschiebung).

Einen Reisepass hatte er nicht und wurde aufgefordert in München aufm Konsulat einen zu beantragen, dieser Mitwirkung ist er auch nachgekommen.

Mein Rechtsanwalt hat dem Reg.präsidium einen Brief geschrieben wegen unserer bevorstehenden Heirat, wir hatten gehofft es würde noch reichen aber der Bescheid vom OLG kam zu spät er wurde dann 18.1.2010 abgeschoben.

Kann es sein das er wegen der Landkreisbeschränkung und dem einen Diebstahl Probleme bekommt mit der Einreisesperre?

Und wie wird das mit der Ausreisepflicht gewertet?
Er ist zwar der Aufforderung nachgekommen einen Reisepass zu beantragen aber er war ja schon April 09 ausreisepflichtig und ist der Ausreisepflicht sozusagen ja dann nicht nachgekommen.

Kann es sein das aufgrund dessen die Sperre länger ausfällt?

Und wenn ja wie lange könnte die Sperre sein?
Kann man dagegen widersprechen?

LG Vanessa
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Ulf
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Antwort #92 - 22.08.2010 um 18:52:21
 
Rastababy schrieb am 18.08.2010 um 21:05:53:
Allerdings hat man den Visaantrag in Banjul nicht entgegengenommen, man hat uns gesagt das Visa erst beantragt werden kann wenn keine sperre mehr besteht.


Das ist rechtswidrig und kostet Euch zusätzliche Trennungszeit, wenn es so durchgezogen wird.

Die vorgenannten Verstöße wirken sich zu Ungunsten Deines Mannes aus. Gegen eine Euch zu lang erscheinende Fernhaltefrist gibt es Rechtsbehelfe.

Gruß, ULF
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Rastababy
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Antwort #93 - 01.09.2010 um 23:16:39
 
Hallo zusammen,

ich habe jetzt an die botschaft dakar eine mail geschrieben und antwort bekommen.

es sei richtig das visa erst gestellt werden kann nach der befristung der sperre.

allerdings war die aussage falsch das wir die sperrzeit abwarten müssen.

sobald die sperre befristet wurde kann visaantrag abgegeben werden mit dem vermerk bei gewünschter einreise: nach sperrbefristung (Datum aufhebung der sperre).

mir wurde gesagt das die alte AB zuständig ist für die befristung, leider sind die ja auf meinen mann nicht gut zu sprechen wegen der landkreisbeschränkung die er nicht eingehalten hat mehrfach...hoffe die frist fällt nicht all zu hoch aus deswegen..

morgen kann ich die übersetzte urkunde abgeben dann gebe ich diese in prüfung über das standesamt.

den antrag zur sperrbefristung mit kopie der urkunde und übersetzung versuche ich morgen bei meiner Ab abzugeben mit der bitte um bearbeitung und weiterleitung an die alte AB..

LG Vanessa
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Antwort #94 - 28.09.2010 um 14:52:56
 
Hallo zusammen,
ich hatte ja mittlerweile den Antrag auf Sperrbefristung abgegeben und zwar bei der Behörde wo mein Mann zuziehen möchte an meinem Wohnort. Die haben mir gesagt sie setzen sich mit der Behörde die abgeschoben hat in Verbindung. Auf Nachfrage wie der Stand ist bekam ich die Aussage das die alte Behörde schon angerufen hätte und so wie es aussieht auf Ende des Jahres befristet werden soll aber noch ein paar Unterlagen der neuen Behörde fehlen. Die wurden schon an die alte AB von der neuen geschickt, laut Aussage der neuen AB müsste der Antrag schon letzte Woche mit der Post an mich gehen. Bisher habe ich immer noch nichts erhalten also nichts gehört von der alten AB die befristen soll.
Was müssen die denn noch alles prüfen was so lange dauern könnte? Und wie ist das dann mit dem SIS, müssen die das Datum der Aufhebung eintragen? Ist sobald wir Bescheid haben eine Selbstauskunft nötig ob im SIS wieder Sperre weg ist oder kann man darauf vertrauen?
Mein Mann kann den Visaantrag leider erst abgeben sobald er den Bescheid der Sperrbefristung in der Hand hat und in Dakat mit abgibt, das war denen ihre Voraussetzung für die Entgegennahme des Visaantrags. Je länger die AB braucht für die Befristung sesto länger dauert das mit dem Visum..leider
LG Vanessa
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Rastababy
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Antwort #95 - 01.10.2010 um 12:53:17
 
hallo,
ich habe über das landesgericht traunstein etwas herausgefunden das an der wiedereinreisse und sperrfrist etwas hindern könnte und zwar hat mein mann ein gerichtsverfahren gehabt wg landkreisbeschränkung er wurde verurteilt zu 40 tagessätzen a zu 1,38. damals hatte der pflichtverteidiger revision eingelegt sprich das verfahren steht noch offen. laut auskunft dort hat man mir gesagt das bei offenen verfahren die einreise nicht gestattet ist und das verfahren aber ja nie abgeschlossen werden kann da er in afrika ist sprich mein mann darf nie mehr nach D. einreisen..was können wir da tun? ist die aussage richtig? lg vanessa
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Antwort #96 - 01.10.2010 um 13:07:27
 
Es besteht immerhin die Möglichkeit einer Betretungserlaubnis, wenn es notwendig ist, dass dein Mann am Verhandlungstag anwesend sein muß.
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Antwort #97 - 01.10.2010 um 13:39:06
 
ok. das kann ja aber die ganze familienzusammenführung derartig verzögern das gericht war vor ca. 1 Jahr und es hat sich immer noch nichts getan.
Mir wurde empfohlen das mein Mann selbst schriftlich was schreibt das er doch keine Revision wünscht somit würde der betrag wieder fällig werden und das verfahren wäre somit abgeschlossen.
Das hat mir das landesgericht eine sachbearbeiterin so erzählt. Ist das so richtig? das wäre ja dann wohl das beste denn die 40 Euro kann ich zahlen und er würde bei 40 tagessätzen auch nicht vorbestraft sein.
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Antwort #98 - 01.10.2010 um 13:47:47
 
Rastababy schrieb am 01.10.2010 um 13:39:06:
das wäre ja dann wohl das beste denn die 40 Euro kann ich zahlen und er würde bei 40 tagessätzen auch nicht vorbestraft sein. 

Es mag sein, dass die Strafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis steht. Er ist aber trotzdem vorbestraft und bei einem weiteren Strafdelikt würde diese Verurteilung zur Sprache kommen, solange die Verjährung nicht greift.
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Antwort #99 - 01.10.2010 um 13:58:19
 
dann ist es wohl doch besser es so zu lassen wie es ist, trotzdem es ist ein noch offenes verfahren und niemand weis wann das jemals abgeschlossen wird bzw wann nochmal gericht und entscheidung kommt das kann noch monate oder jahre dauern. die sachbearbeiterin hat gemeint es sei alles die entscheidung der AB die befristet ob sie ihn trotz offenem verfahren reinlassen und befristen oder nicht und sie meinte doch ich soll mit der AB sprechen.
Ist das so richtig? also wenn die ab befristet trotz dessen das er bei wieder einreisen dürfte? oder kann das dann immer noch bei dem visum probleme machen und die botschaft kann nein sagen weils verfahren noch offen steht?
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Antwort #100 - 01.10.2010 um 14:18:29
 
Rastababy schrieb am 01.10.2010 um 13:58:19:
dann ist es wohl doch besser es so zu lassen wie es ist,

Das kann man pauschal so nicht sagen. Wir wissen nicht, warum der damalige Anwalt Revision eingelegt hat. Bei einer so geringen Strafe wundert es mich auf den ersten Augenblick. Das Kostenrisiko bei einer Revisionsverhandlung die man auch verlieren kann, sollte man auch im Auge behalten.

Rastababy schrieb am 01.10.2010 um 13:58:19:
sie meinte doch ich soll mit der AB sprechen.

... und diesen Ratschlag solltest du annehmen und genau das tun. Ob dieses oder jenes dann oder auch nicht sich negativ auswirken kann, sind im Moment nur Vermutungen, die dich in deiner Sache nicht weiterbringen.
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Antwort #101 - 02.10.2010 um 14:41:06
 
hallo,
ok das werde ich machen wenn die nächste woche immer noch keine antwort von der AB kommt veruche ich mal mit denen zu sprechen.
Warum der Verteidiger Revision eingelegt hat weis ich auch nicht vielleicht wollte er verhindern das mein mann vorbestraft wird und auch um die gerichtskosten herum kommen denn die muss ja soweit ich weis er selbst tragen und so lange die nicht bezahlt sind würde das eine wiedereinreise womöglich verhindern. kann mir nur vorstellen das das der grund war weil der verteidiger ja auch weis das weder er noch ich zahlungsfähig sind. Richtig ist aber auch das die kosten noch höher werden falls er bei der revision verliert. nun ich kann daran nichts ändern von daher nehme ich den ratschlag an mich und versuche zu klären ob das der grund dafür ist das wir immer noch keine sperrbefristung erhalten haben, ich hoffe es gibt eine chance zur einigung evtl. ratenzahlung sobald kostenbescheid da ist und das man die sperrfrist trotz noch offener verhandlung runtersetzt schliesslich hat er ja keine schlimme strafe begangen mit drogen etc. sondern es war ja nur" die nicht eingehaltene landkreisbeschränkung meiner meinung stellt er also keine gefahr für deutschland dar. wenn man sich da nicht einigen kann überlege ich mir einen anwalt zu suchen bei dem ich auch raten zahlen kann denn ich kann das nicht glauben das eine solche kleine tat verhindert das wir eine familie werden können.
lg vanessa
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Antwort #102 - 03.10.2010 um 18:34:13
 
Hallo,
ich habe einen Brief erhalten vom Standesamt wegen der Urkundenprüfung. Die Deutsche Botschaft Dakar hat dem Standesamt mitgeteilt das sie eine Liste benötigen der Telefonnummern von Verwandten und Nachbarn meines Mannes. Verwandte hat bzw kennt er keine und die Eltern sind verstorben, eine Liste der Nachbarn und Trauzeugen werde ich morgen abgeben.
Warum könnte da die Überprüfung nötig sein das die Nachbarn befragen? Dem Standesamt liegt doch dir Urkunde vor und der Registerauszug alles ist echt.
Bei der Übersendung der Urkunden von hier nach Dakar stand davon nichts das die die Telefonnummern brauchen also gehe ich davon aus das speziell bei uns Nachbarn befragt werden ich frage mich nur warum..
LG Vanessa
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Antwort #103 - 03.10.2010 um 18:38:55
 
Rastababy schrieb am 03.10.2010 um 18:34:13:
Dem Standesamt liegt doch dir Urkunde vor und der Registerauszug alles ist echt.

...und genau das soll bei einer Urkundenüberprüfung festgestellt werden. Es wird hier nicht ein Registerauszug geprüft, sondern auch ob die darin gemachten Angaben echt sind.
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Antwort #104 - 03.10.2010 um 18:42:14
 
ok, aber was können Nachbar dazu sagen eigentlich nichts, mein Mann war 3 Jahre in Deutschland und ist bei einem Bekannten untergekommen jetzt, die Nachbarn kennen meinen Mann so gut wie gar nicht.
Seine Geburtsurkunde und Ehezeugnis wurden schon mal geprüft im April da wir versucht hatten eine Betretenserlaubis zu bekommen, alles war echt Befreiung war da. Die Angaben sind jetzt auch keine anderen als damals. Ok ich denke es ist jetzt ein anderer Vertrauensanwalt und der wird das dann wohl nochmals überprüfen müsste mir dann ja keine Sorgen machen..
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