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Heiraten in Gambia (Gelesen: 61.018 mal)
Rastababy
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Gambia


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Antwort #135 - 12.11.2010 um 14:21:08
 
Hallo zusammen,

ich habe neuigkeiten aus dakar.
das visaverfahren wurde nach deutschland versendet und es wird sp. übernächste woche bei meiner AB sein.

ich hatte die botschaft vor einigen wochen angefragt wegen des LU.

Da heisst es:

...wenn die AB dem visum zustimmt stimmt in der regel auch die botschaft zu. die botschaft kann allerdings auch noch ablehnen aufgrund vorliegender erkenntnisse....
(welche erkenntnisse damit gemeint sind steht nicht drin).
Könnte damit eben auch der ungesicherte LU gemeint sein oder andere erkenntnisse die zb eine zustimmung hindern (fingerabdrücke..straftaten.....)?

Mir wurde von der botschaft der hinweis gegeben das es sinnvoll wäre das jugendamt mit einzuschalten damit der AB vorgetragen wird das meine tochter autistin ist und warum ich nicht vollzeit arbeiten kann.

mittlerweile habe ich den vorschlag des jugendamts das ich eine teilzeitarbeit suchen darf und in den ferien betreuung bekommen könne. eine vollzeitarbeit ist nicht möglich da ich nach der schule für die tochter da sein muss und gemeinsam mit ihr in die therapiestunden soll.
aber eine teilzeit arbeit ist zumindest ein kleiner lichtblick damit ich meine bemühungen vorweisen kann wäre dann auch kranken-, renten- und sozialversichert und würde vllt. noch wohngeld bekommen.
allerdings fraglich ob ich so schnell etwas finde werde mich aber bemühen.
Das jugendamt kann aber auf jeden fall der AB vortragen das es nicht komplett aussichtslos ist das ich wieder arbeite, da ja mittlerweile vorschläge vorliegen.
nun hoffe ich sehr das die AB nicht ablehnen wird und die botschaft dem ganzen dann auch noch zustimmt, die Urkunde wird sowieso sicher nicht vor januar oder februar da sein..

lg vanessa
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Rastababy
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Antwort #136 - 25.11.2010 um 16:59:28
 
Hallo zusammen,

möchte euch den neuesten stand mitteilen.
der visaantrag ist heute beim standesamt hier eingegangen und wir nun an die AB weitergegeben.

Von der urkunde gibts noch nichts neues die wird vor nächstes jahr nicht da sein.

was sollte ich jetzt machen, ist es besser wenn ich mich selbst bei der AB melde oder soll ich einfach warten bis die sich bei mir melden?

Die Incomingversicherung werde ich mitte/ende dezember mal abschliessen bzw mich erkundigen wann ich die dann abschliessen sollte, ich weis zwar das mein mann ab 19.1.011 einreisen dürfte wir wissen ja aber nicht wie lange die prüfung und visaantrag noch braucht und ob überhaupt zugestimmt wird.
oder meint ihr das ganze reicht noch abzuschliessen wenn die urkunde da ist und eher in aussicht ist wann er einreist und ich schicke es meinem mann dann eben mit der eilpost?

lg vanessa
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Rastababy
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Antwort #137 - 20.01.2011 um 21:37:51
 
Hallo

ich habe heute die nachricht aus dakar erhalten das die urkundenprüfung abgeschlossen und das visum für meinen mann ausgestellt ist, er kann sich seinen pass kommende woche abholen! Endlich haben wir es geschafft. Meine Familienhelferin konnte wegen des LU einiges bewirken und sie haben doch zugestimmt.

Sie verlangen allerdings das mein mann sofort vollzeit arbeitet und zeitgleich abendkurse besucht die dann insgesammt sich leider über 3 jahre hinziehen.

ich zweifle allerdings ob mein mann so schnell arbeit findet ohne deutschkenntnisse bzw kaum und vor allem bei zeitarbeit muss man auch spät und nachtschicht arbeiten das geht ja dann widerrum wegen der kurse nicht, ich denke es wird schwierig.
was passiert wenn er keine arbeit findet bekommt er dann keine aufenthaltsgenehmigung und muss wieder zurück? wie gesagt die auflagen sind hart da ja mein LU nach wie vor nicht gesichert ist.
ich hoffe es ist kein ausweisungsgrund wenn er sich bemüht und doch nicht so schnell was findet.

jetzt freue ich mich aber erstmal das alles geklappt hat und bedanke mich für eure unterstützung!

LG Vanessa
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schweitzer
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Antwort #138 - 21.01.2011 um 07:21:49
 
Rastababy schrieb am 20.01.2011 um 21:37:51:
was passiert wenn er keine arbeit findet bekommt er dann keine aufenthaltsgenehmigung und muss wieder zurück?


Nein, solange Ihr Eure eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich als Familie lebt, Euch nicht daueraft trennt und Dein Mann keine sonstigen Ausweisungsgründe (etwa durch Straftaten) schafft, gibt es keine Rechtsgrundlage, ihm wegen nicht hinreichend gesichertem LU die AE nicht zu verlängern oder ihn gar abzuschieben.

Ist er einnmal im Wege des Ehegattennachzugs hier und sind die eben genannten Bedingungen weiter erfüllt, hat er sogar Anspruch auf Verlängerung seiner AE.

Nur die Erteilung einer NE (also die Aufenthaltsverfestigung) wird erst bei entsprechender LU - Sicherung möglich sein.

Na ja, nun freu Dich erstmal, dass bis hier alles geklappt hat. Ich wünsche Dir/Euch eine schöne gemeinsame Zeit. Habt Euch lieb, seid Euch treu, dann kann Euch nichts passieren.


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Rastababy
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Antwort #139 - 19.04.2011 um 20:15:39
 
hallo zusammen,

habe eine frage zum gambischen reisepass in diesem ja auch die aufenthaltsgenehmigung beinhaltet ist. der reisepass meines mannes läuft 2014 ab. nun wurde mir heute erzählt das man hier in deutschland den pass nicht verlängern kann und mein mann dazu zur botschaft nach gambia selbst reisen muss...das schockiert mich wir werden nicht mal das geld dazu haben bis dahin, mein mann muss eine vollzeitschule besuchen, selbst zeitlich ist das schwierig weil er ohne fehlzeiten teilnehmen muss das ganze dauert ca 2 jahre inskl. ferien....kann das wirklich sein das er den pass bei keinem konsulat zb dem in münchen verlängern lassen das musste er auch damals vor der abschiebung? wäre über eure hilfe und tips froh. liebe grüsse
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Antwort #140 - 19.04.2011 um 20:43:14
 
Rastababy schrieb am 19.04.2011 um 20:15:39:
dazu zur botschaft nach gambia selbst reisen muss.


Die für Deutschland zuständige Botschaft ist in Brüssel.
Siehe auch einen älteren Thread hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/foru/YaBB.cgi?num=1142621566

und der Link zur Botschaft:
http://www.gambiaembassy.be/

In Frankfurt, Köln und München gibt es Honorarkonsuln, die können sicher nähere Auskunft geben. Wobei ich auf der Website der Botschaft folgendes gefunden habe:

Zitat:
Note:  Renewal of passports can only be done in The Gambia.


Der Bekannte scheint also recht zu haben.
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Rastababy
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Antwort #141 - 19.04.2011 um 21:49:55
 
danke für die antwort..ohje das sind ja aussichten gambiaflug ist teuer und der pass auch das werden wir uns nicht leisten können. das heisst dann unsere ehe endet im jahre 2014, an sowas hatte ich leider zuvor nicht gedacht!
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Antwort #142 - 19.04.2011 um 22:28:59
 
Rastababy schrieb am 19.04.2011 um 21:49:55:
danke für die antwort..ohje das sind ja aussichten gambiaflug ist teuer und der pass auch das werden wir uns nicht leisten können. das heisst dann unsere ehe endet im jahre 2014, an sowas hatte ich leider zuvor nicht gedacht!


Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis ist allerdings ein gültiger Pass, und den muss er entsprechend den Gesetzen seines Landes beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis darf immer nur so lange gegeben werden, wie der Pass auch gültig ist.

Aber bis 2013 solltet Ihr das Problem lösen können, wenn Du heute schon Bescheid weißt.

Die Ehe endet damit allerdings nicht, die bleibt gültig.
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Antwort #143 - 19.04.2011 um 22:41:30
 
Wenn ihr das jetzt schon wisst, bedeutet das eben: sparen
für diesen Schritt.

Falls (why ever) das dann doch nicht möglich sein wird und
er seinen Pass hier nicht verlängert bekommt wird man ihn
bestimmt nicht abschieben deswegen (so lange die eheliche
LG weiter besteht). Evtl könnte er gar bis dahin eingebürgert
werden, was ja vielleicht auch eine Alternative wäre?!
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Rastababy
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Antwort #144 - 19.04.2011 um 22:49:28
 
einbürgerung geht doch erst nach 8 jahren? die niederlassung ginge nach den kursen wenn er bis b1 alle schafft sammt dem test nach frühestens 2 jahren aber auch nur dann wenn er genug verdient, sprich die miete und 3 personen und so viel wird er über zeitarbeit kaum verdienen. ich bin weiterhin nur im minijob tätig wg. meiner tochter..

klar ehe ist so und so immer noch gültig aber wie schon gesagt aufenthalt nur mit gültigem pass sprich wenn er bis da nicht reisen kann wird er ja dann abgeschoben....und auf dauer frage ich mich wenn man alt ist oder krank wie eine reise nach gambia noch gehen kann..falls er die einbürgerung nie schafft, was nur wenige schaffen...
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Antwort #145 - 19.04.2011 um 22:52:19
 
Rastababy schrieb am 19.04.2011 um 22:49:28:
einbürgerung geht doch erst nach 8 jahren?


Lies mal das hier

Und wieder mal die Bitte: benutze bitte die Taste ...

Cool DANKE
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Antwort #146 - 19.04.2011 um 23:02:35
 
ok danke habs gelesen. trotzdem erst nach 3 jahren also 1mal muss er mindestens nach gambia zur verlängerung. erstmal hoffen das er die schule bis zur niederlassung schafft...kein alg 2 wird schwer bis nicht machbar sein. auch wenn er arbeitet muss ich mit meiner tochter alg2 oder wohngeld sozialhilfe beziehen weil sein verdienst nie reichen wird, bei mir stehen die nächsten jahre auch keine aussichten zu arbeiten bis eben nach wie vor mini..also keine niederlassung und keine einbürgerung...pech gehabt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #147 - 19.04.2011 um 23:06:33
 
Sry so genau hatte ich jetzt nicht nach- bzw. vor gerechnet.

Aber in der Situation kann euch niemand 'nen Strick drehen,
wenn - um es mal drastisch zu sagen- die Kohle einfach nicht
reicht für eine Aus- und Wiedereinreise. Zerreißen wird man
da die Familie sicher nicht! Da wette ich d'rauf.


Ich klinke mich aus, da du nicht bereit bist userfreundlich zu
schreiben, bin ich auch nicht mehr bereit meine Zeit zu inves-
tieren.

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Antwort #148 - 19.04.2011 um 23:30:50
 
Nicht userfreundlich -  da ich die Großtaste wieder vergessen habe?! Das "Pech gehabt" war auf mich bezogen! Ansonsten fällt mir nichts auf was unfreundlich ist. Von der Uhrzeit her klinke ich mich jetzt aber auch aus. Danke und Gute Nacht!
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Antwort #149 - 19.04.2011 um 23:45:43
 
Rastababy schrieb am 19.04.2011 um 23:30:50:
Nicht userfreundlich -da ich die Großtaste wieder vergessen habe?


Jepp, sorry wenn ich als Boardopa hier wert darauf lege  (und
weiß, dass es die Masse der User auch tut).

Da du sie wiedergefunden hast soll es gut sein - wenn du es
weiter beherzigst.  Zwinkernd
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