Jadin schrieb am 04.02.2010 um 15:18:06:Also der neuste Stand ist:
Eine Sachbearbeiterin der
ABH rief heute an und sagte mir ich soll meine Frau im einwohnermeldeamt anmelden.
Außerdem sollen meine Eltern eine
VE ausfüllen.
Aber ich frage mich wozu braucht man ein
VE wenn man eine Duldung anstrebt?
Du vergisst: Sie hat eine
AE beantragt (Duldung nur hilfsweise). Zu einer
AE braucht die
ABH eine
VE.
Wenn die
ABH realistisch ist: Eine
AE oder Duldung bis zur Geburt heißt doch eine
AE auch nach der Geburt, oder?
Zitat:Aber falls ja, warum will die Sachbearbeiterin dann eine genaue zeitangabe über die reiseunfähigkeit? Das deutet doch alles eher auf eine Duldung, so nach dem motto: so lange duldung wie sie reisunfähig ist!
Falls die werdende Mutter keine
VE bringt, kann man versuchen, sie doch noch nach Serbien abzuschieben.
Zitat:Naja ich warte erst mal ab was der Rechtsanwalt sagt.
Das sowieso.
Wenn sie Mutter eines deutschen Kindes wird, bekommt sie einen anderen Aufenthaltstitel, damit hat sich die
VE erledigt. Die ist nur für die Übergangszeit und die Geburt selbst. Die Mutter ist nicht versichert, oder? Sie muss also die Geburt selbst bezahlen, falls sie hierbleibt.