Mein Rat ist, nicht gleich mit irgendeinem Antrag zur
ABH zu gehen, sondern einfach die Situation und das Anliegen (Kind soll in D geboren werden) bei der
ABH schildern und fragen, welche Möglichkeiten es gibt. Funktioniert nicht bei allen ABHs, aber ich persönlich habe in ähnlicher Situation mit diesem Ansatz sehr gute Erfahrungen gemacht, nachdem ich zunächst auch hier im Forum nachgefragt hatte und die gleiche "kalte Dusche" (Ausreise und Visumsbeantragung erforderlich, Duldung nur bei Risikoschwangerschaft möglich etc.) erhalten hatte.
Z. B. gibt es ABHs, die solchen werdenden Müttern (wenn sich die Schwangerschaft "verfestigt" hat, also nach dem ersten Drittel, und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist) eine Fiktionsbescheinigung bis nach der Geburt ausstellen.
Denkbar wäre im vorliegenden Fall auch, dass die
ABH sich bereit erklärt, der Mutter, die kurz vor der Geburt visumsfrei eingereist ist, nach der Geburt direkt eine
AE zu erteilen, so dass die Mutter gleich dableiben kann.
Einen Rechtsanspruch auf all das gibt es nicht, aber wenn man Glück hat, trifft man auf eine wohlwollende
ABH, die bereit ist, eine Lösung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu suchen. Also einfach mal ganz unschuldig fragen ...