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Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger (Gelesen: 14.385 mal)
Jadin
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Antwort #30 - 09.02.2010 um 10:29:10
 
Unser Kind soll ja auch ein deutsches werden!!!
da ich schon seit 2001 mit einem AT hier in D lebe.
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Stefan-TR
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Antwort #31 - 09.02.2010 um 11:36:27
 
Jadin schrieb am 09.02.2010 um 10:29:10:
Unser Kind soll ja auch ein deutsches werden!!!
da ich schon seit 2001 mit einem AT hier in D lebe. 

Dazu muss das Kind aber auch in Deutschland geboren werden, siehe § 4 (3) StAG.

Wenn bis zur Geburt keine durchgehende Reiseunfaehigkeit vorliegt und ihr keine Duldung oder AE bekommt, dann sollte deine Frau also lieber jetzt ausreisen und legal wieder kommen. Am besten versucht ihr es mit einer FZF zum Ehepartner, dann waere alles 100%ig in Butter.

Falls das nicht klappt, dann kann sie ja immer noch versuchen als visumsfreie Touristin einzureisen. Wobei man ihr da bei deutlich sichtbarer Schwangerschaft vielleicht etwas genauer auf den Zahn fuehlen koennte...
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Daddy
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Antwort #32 - 09.02.2010 um 12:27:09
 
Stefan-TR schrieb am 09.02.2010 um 11:36:27:
Falls das nicht klappt, dann kann sie ja immer noch versuchen als visumsfreie Touristin einzureisen. Wobei man ihr da bei deutlich sichtbarer Schwangerschaft vielleicht etwas genauer auf den Zahn fuehlen koennte...


Solche Tipps hätte ich nicht von dir erwartet Stefan-TR... und ist auch nicht Stil dieses Boards!

Serben können mit dem biometrischen Pass für einen geplanten maximalen Aufenthalt bis zu 3 Monaten visumsfrei einreisen... ist ein Daueraufenthalt geplant, ist sie vom ersten Tag an visumspflichtig, nicht erst nach 3 Monaten!
Du lässt sie mit diesem Tipp ggf. geradezu ins offene Messer laufen...

Daddy
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Stefan-TR
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Antwort #33 - 09.02.2010 um 12:34:53
 
Daddy schrieb am 09.02.2010 um 12:27:09:
Solche Tipps hätte ich nicht von dir erwartet Stefan-TR... und ist auch nicht Stil dieses Boards!

Daddy, sorry, ich hatte meinen Gedankengang wohl nicht ausfuehrlich genug geschildert. Meine Idee war nicht, dass die werdende Mutter fuer immer in Deutschland bleibt; mir ging es lediglich darum, dass das Baby in Deutschland geboren wird, damit es die deutsche Staatsbuergerschaft bekommt. Die Mutter kann danach immer noch ausreisen und eine FZF zum deutschen Kind nachholen, welche deutlich einfacher geht als eine FZF zum auslaendischen Ehepartner.

Ich weiss, dass es mit dem Timing in diesem Fall etwas schwierig wird, aber 3 Monate sollten eigentlich ausreichen, um kurz vor der Geburt einzureisen, eine privat bezahlte Geburt im deutschen Krankenhaus zu haben, sich von den Geburtsstrapazen ein wenig zu erholen, das Kind beim Papa zu lassen und danach das Visumsverfahren ganz normal durchzufuehren.

PS: Ich kenne die medizinischen Standards in Serbien nicht, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es (unabhaenig vom konkreten Fall) Laender gibt bei denen einer werdenden Mutter obige (komplizierte + teuere!) Aktion deutlich lieber waere, als auf ein lokales Krankenhaus zurueck zu greifen.
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Jadin
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Antwort #34 - 09.02.2010 um 12:51:24
 
danke, dass ihr mir alle helfen wollt. Aber meine eignetliche frage war jetzt folgende:

Wenn meine Frau nach serbien fährt und dann FZF zu mir stellt, muss sie dann Deutsche sprachkentniss nachweisen, obwohl Sie mit einem zukünftigen deutschen Kind schwanger ist?
Das war meine konkrete Frage, weil ich meine irgendwo das nachgelesen zu haben das bei jemanden mit dieser konstellation auf das Sprachniveau A1 verzichtet wurde.
(Ich weiss nicht mehr genau wo) Traurig
Und sollte das Kind in Serbien geboren wären, das wäre für mich echt horror. Unser Krankenhaus in serbien sieht schlimm aus. voll unhygienisch usw.
Sollte das Knd in serbien zur welt kommen, wie sähe es danach aus?
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Stefan-TR
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Antwort #35 - 09.02.2010 um 13:05:09
 
Jadin schrieb am 09.02.2010 um 12:51:24:
Wenn meine Frau nach serbien fährt und dann FZF zu mir stellt, muss sie dann Deutsche sprachkentniss nachweisen, obwohl Sie mit einem zukünftigen deutschen Kind schwanger ist?

Ja, da sie die FZF zu dir als Ehemann stellt. Wer mit einem zukuenftigen (garantie-) deutschem Kind schwanger ist, der kann in besonderen Faellen die FZF zum ungeborenen deutschen Kind stellen. Aber das geht bei euch ja nicht, da das ungeborene Kind ja nicht deutsch ist, solange es nicht in Deutschland zur Welt kommt. Du  brauchst also die FZF um es ueberhaupt deutsch zu machen. Ein Henne/Ei Problem sozusagen.

Jadin schrieb am 09.02.2010 um 12:51:24:
Sollte das Knd in serbien zur welt kommen, wie sähe es danach aus? 

Dann ist es ein kleiner Serbe und muss eine FZF zum deutschen Papa machen. Das bedeutet, dass du sowohl fuer Frau und Kind den LU sichern musst und genug Wohnraum zur Verfuegung stellen.

Jadin schrieb am 09.02.2010 um 12:51:24:
sollte das Kind in Serbien geboren wären, das wäre für mich echt horror

Am besten lernt deine Frau also ganz schnell ganz fleissig deutsch. Wenn sie sich jetzt ordentlich reinhaengt, dann habt ihr den A1 Test schnell erledigt, so schwer ist das nicht. Du hast ja an Daddys Antwort gesehen, dass die "Notfall-Alternative" keine echte Alternative ist...
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Antwort #36 - 09.02.2010 um 13:30:45
 
Stefan-TR schrieb am 09.02.2010 um 13:05:09:
Dann ist es ein kleiner Serbe und muss eine FZF zum deutschen Papa machen.


Wenn er/sie denn einen hätte - der Papa ist aber auch serbisch, gelle?!  Zwinkernd - Sonst wäre die FZF ja doch einfacher ...

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Jadin
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Antwort #37 - 09.02.2010 um 13:53:14
 
..... Aber ein Antrag auf Einbürgerung würde jetzt nicht viel ändern, geld kosten, und womöglich noch einiges hinauszögern. Ich kann mich auf so was im moment  nicht verlassen. Diese entscheidung hätte ich früher treffen müssen.
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Stefan-TR
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Antwort #38 - 09.02.2010 um 14:51:38
 
Erst mal: ups. Da hat Schweitzer natuerlich recht, ich hab mich vertippt.

Jadin schrieb am 09.02.2010 um 13:53:14:
Aber ein Antrag auf Einbürgerung würde jetzt nicht viel ändern

Ein Antrag aendert sicherlich nichts, eine fertige Einbuergerung allerdings schon. Wenn du so oder so vor hast dich einbuergern zu lassen, dann fang doch ruhig schon mal damit an. Je frueher du damit fertig bist, desto besser. Nachteile werden dir keine entstehen.
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