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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
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Beitrag begonnen von Jadin am 05.01.2010 um 14:16:43

Titel: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 05.01.2010 um 14:16:43
Hallo an alle, ich habe folgendes Problem:

Ich hab am 2 oktober meine verlobte in Serbien geheiratet.
Seit dem 19.Dezember gibt es keine Visumpflich mehr für Serben. Meine Frau kam also zunächst zu Besuch zu mir.
Jetzt ist sie jedoch Schwanger geworden. Was kann ich tun, damit meine Frau unser Kind hier in Deutschland zur Welt bringen kann, und nicht nach Serbien zurückmuss??

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 05.01.2010 um 14:48:34

Jadin schrieb am 05.01.2010 um 14:16:43:
Was kann ich tun, damit meine Frau unser Kind hier in Deutschland zur Welt bringen kann, und nicht nach Serbien zurückmuss??

Am besten die Sache ganz offen mit der ABH besprechen. Die Geburt in Deutschland dürfte kein Problem darstellen. Allerdings müßtest du die Kosten dafür übernehmen, sofern eine Familienversicherung nicht ohne gültigen AT möglich ist.

Wenn das Kind "deutsch" wird (siehe Anhang), dürfte die Sache leichter werden, da dann ein Rechtsanspruch auf eine AE ohne Ausreise besteht.



Zitat:
§ 4
...
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.


Hier der 2. Teil der Rechtsquelle:


Zitat:
§ 39 AufenthV
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,
...


Der Antrag auf die begehrte AE müßte nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 gestellt werden.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von schweitzer am 05.01.2010 um 15:03:26
Einspruch, steini - ganz so einfach ist das Ganze wohl nicht.


steini007 schrieb am 05.01.2010 um 14:48:34:
Wenn das Kind "deutsch" wird (siehe Anhang), dürfte die Sache leichter werden, da dann ein Rechtsanspruch auf eine AE ohne Ausreise besteht.


Der Anspruch entstünde erst mit der Geburt des deutschen Kindes. Bis dahin dauerts noch ein bisschen ... (wenns denn überhaupt ein deutsches wird)


steini007 schrieb am 05.01.2010 um 14:48:34:
Die Geburt in Deutschland dürfte kein Problem darstellen. Allerdings müßtest du die Kosten dafür übernehmen, sofern eine Familienversicherung nicht ohne gültigen AT möglich ist.


Das sehe ich anders - auf welches Recht hinsichtlich eines rechtmäßigen Aufenthalts soll sich die werdende Mutter bitte sehr bis zur geburt des Kindes berufen können, wenn die drei Monate des visafrei möglichen Kurzaufenthalts vorbei sind?

§ 39 Nr. 3 AufenthV greift offenkundig nicht - auch dann nicht, wenn bereits ein Anspruch auf Erteilung einer AE nach § 30 AufenthG bestünde (dafür wäre u.a. Nachweis gesicherten LUs erforderlich), da dieser offenkundig bereits vor der Einreise der Ehefrau nach Deutschland entstanden war.

Aus der bevorstehenden Geburt des Kindes (egal ob deutsch oder nicht) ist hingegen kein Anspruch ableitbar.

Allenfalls käme einzelfallbezogen (und hier wären die Spezifika sehr genau zu prüfen) eine Ermessensduldung im Falle einer Risikoschwangerschaft in Betracht - aber dazu ist die Schwangerschaft ganz offensichtlich noch nicht fortgeschritten genug.


Also ich sehe da eigentlich zur Ausreise und nachfolgender Beantragung des erforderlichen Visums keine Alternative.

=schweitzer=

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 05.01.2010 um 15:03:37
Ok, hört sich gut an, aber wie gesagt sie hält sich als touristin auf, darf also höchstens 3 monate hier bleiben, eine schwangerschaft dauert 9 monate, bekommt sie dann irgendeine Bleiberechte bis zur Geburt unseres Kindes??

P.S. Meine Frau ist hier in Deutschland schwanger geworden, nicht in serbien!! Wir hatten vor eine FZF antrag zu stellen, doch da die grenzen offen waren, wollte sie mich erst mal besuchen kommen

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 05.01.2010 um 15:19:08
@ schweitzer

Durch den zitierten § 4 (3) dürfte die Sache verständlich sein, weil es hier um die Geburt in Deutschland geht, sich die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt legal in Deutschland aufhält.


Zitat:
... da dann ein Rechtsanspruch auf eine AE ohne Ausreise besteht.

... war so zu verstehen, dass die Kindsmutter vor der Entbindung legalen Aufenthalt in Deutschland hat und sich die Geburt während des legalen Aufenthaltes abzeichnet.



Jadin schrieb am 05.01.2010 um 15:03:37:
eine schwangerschaft dauert 9 monate, bekommt sie dann irgendeine Bleiberechte bis zur Geburt unseres Kindes?? 

Das liegt im Ermessen der ABH.

Solange keine Risikoschwangerschaft oder Reiseunfähigkeit vorliegt, wäre das Einholen des begehrten Visums sicherlich zumutbar.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 05.01.2010 um 15:46:33
Was ist das für eine Art von visum, das man dann beantragen müsste, und verhindert diese vorgehensweise wirklich eine geburt in serbien??

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 05.01.2010 um 15:57:23
Vor der Geburt wäre es das Visum zur FZF zum ausländischen Ehegatten, dabei müssen u. a. Einkommensnachweis, Wohnraumnachweis von dir erbracht werden und von deiner Frau ein A1 Sprachnachweis.

Aber am besten liest du dich in die HP der Deutschen Botschaft in Belgrad ein. Dort ist sowohl die Vorgehensweise beschrieben, wie auch die benötigten Unterlagen.

Du kannst auch mit deiner Frau zu deiner freundlichen ABH gehen und nachfragen, welche Unterlagen man von dir/euch verlangt.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von schweitzer am 05.01.2010 um 16:09:04

steini007 schrieb am 05.01.2010 um 15:19:08:
weil es hier um die Geburt in Deutschland geht, sich die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt legal in Deutschland aufhält. 



steini007 schrieb am 05.01.2010 um 15:19:08:
war so zu verstehen, dass die Kindsmutter vor der Entbindung legalen Aufenthalt in Deutschland hat und sich die Geburt während des legalen Aufenthaltes abzeichnet.


Woher nimmst Du das, dass sich die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt legal in Deutschland aufhalten wird - bist Du Hellseher???  Jadin schrieb:


Jadin schrieb am 05.01.2010 um 14:16:43:
Jetzt ist sie jedoch Schwanger geworden.


Dann sinds wohl "bummelig" noch ca. 8 Monate bis zur Entbindung!

Und dann "berufst" Du Dich hier fortwährend darauf, dass das Kind mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, was bislang hier durch keine Aussage von Jadin belegt ist.

Das einzige, was halbwegs korrekt ist, von dem, was Du schreibst ist:


steini007 schrieb am 05.01.2010 um 15:19:08:
Solange keine Risikoschwangerschaft oder Reiseunfähigkeit vorliegt, wäre das Einholen des begehrten Visums sicherlich zumutbar. 


Genau so isses - wozu hier ellenlang anderweitig rumspekulieren ...  [smiley=angry.gif]


=schweitzer=

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 05.01.2010 um 16:14:27

schweitzer schrieb am 05.01.2010 um 16:09:04:
Und dann "berufst" Du Dich hier fortwährend darauf, dass das Kind mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, 

Ich berufe nicht darauf, habe geschrieben...
steini007 schrieb am 05.01.2010 um 14:48:34:
Wenn das Kind "deutsch" wird

... aber vielleicht ist der TS so nett und nennt uns seinen jetzigen Aufenthaltstitel und wie lange er schon in Deutschland lebt. Dann könnte besser geklärt werden, inwieweit bei einer Geburt in Deutschland das Kind deutsch wird.


Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 05.01.2010 um 16:16:10
@jadin

Es würde helfen, wenn Du zwei Fragen beantwortest:

1) Ist das Kind nach der Geburt deutsch?
2) Verdienst Du genug, um den Lebensunterhalt für eine dreiköpfige Familie ohne staatliche Hilfe sicher zu stellen?

Sobald Du das sagen kannst, werden die Tipps sicherlich konkreter.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 05.01.2010 um 16:35:57
also ich habe seit 2001 NE, demnach glaube ich können wir für das Kind eine deusche staatsbürgerschaft bekommen. Ich lebe bei meinen Eltern, welche auch bereit wären sich mit mir zu verpflichten (geld und raum ist genug da)
was ich nicht vertehe ist folgendes:
Wenn Meine schwangere Frau in serbien Antrag auf FZF stellt und deutschkentnisse etc. nachweisen muss um hierhin zu kommen und unser kind zur welt bringt. Könnte das nicht alles zu lange dauern, ich mein für mich wäre es echt das schlimmste das mein Kind in serbien geboren wird und so ein antrag auf FZF alles verzögert, denn ich will mich nicht von meiner Familie trennen, darum geht es mir am meißten.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 05.01.2010 um 16:43:06
@ Jadin

Wir können dir hier nur die rechtlichen Möglichkeiten aufzählen, die du bzw. deine Frau haben. Inwieweit deine freundliche ABH eine Duldung bis zur Geburt ausstellt, solltest du wirklich mit dem SB der ABH klären. Vielleicht erörtern wir hier ein Problem, welches nach dem Gespräch mit der ABH gar keines mehr ist.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Stefan-TR am 05.01.2010 um 16:58:28

Jadin schrieb am 05.01.2010 um 16:35:57:
schwangere Frau in serbien Antrag auf FZF stellt und deutschkentnisse etc. nachweisen muss um hierhin zu kommen und unser kind zur welt bringt. Könnte das nicht alles zu lange dauern

Wenn ihr es gut plant, dann geht das ziemlich schnell. Schick sie am besten so schnell als moeglich vollzeit zum Deutsch Kurs. Dann kann sie ein A1 Zertifikat in weniger als 90 Tagen schaffen.

Fuer alle anderen Unterlagen, wende dich an deine ABH  und klaere im Vorfeld was fuer Dokumente man dort haben moechte. Eventuell ist man sogar so freundlich und stellt ihr eine Vorabzustimmung aus. Dann geht es in Serbien "extra schnell".

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Eduard am 05.01.2010 um 20:43:13
Mein Rat ist, nicht gleich mit irgendeinem Antrag zur ABH zu gehen, sondern einfach die Situation und das Anliegen (Kind soll in D geboren werden) bei der ABH schildern und fragen, welche Möglichkeiten es gibt. Funktioniert nicht bei allen ABHs, aber ich persönlich habe in ähnlicher Situation mit diesem Ansatz sehr gute Erfahrungen gemacht, nachdem ich zunächst auch hier im Forum nachgefragt hatte und die gleiche "kalte Dusche" (Ausreise und Visumsbeantragung erforderlich,  Duldung nur bei Risikoschwangerschaft möglich etc.) erhalten hatte.

Z. B. gibt es ABHs, die solchen werdenden Müttern (wenn sich die Schwangerschaft "verfestigt" hat, also nach dem ersten Drittel, und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist) eine Fiktionsbescheinigung bis nach der Geburt ausstellen.

Denkbar wäre im vorliegenden Fall auch, dass die ABH sich bereit erklärt, der Mutter, die kurz vor der Geburt visumsfrei eingereist ist, nach der Geburt direkt eine AE zu erteilen, so dass die Mutter gleich dableiben kann.

Einen Rechtsanspruch auf all das gibt es nicht, aber wenn man Glück hat, trifft man auf eine wohlwollende ABH, die bereit ist, eine Lösung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu suchen. Also einfach mal ganz unschuldig fragen ...

Titel: duldung für meine schwangere frau
Beitrag von Jadin am 22.01.2010 um 12:20:08
Hallo ich hatte mich schonmal hier im forum gemeldet (Ehe und Familie).  Es geht um meine schwangere Frau (ihr schengenvisum läuft bald ab). Damals hatte ich gefragt was wir machen können, damit meine frau nicht abreisen müsste.
Ihre Schwangerschaft (Beginn des dritten Monats) verlief bisher mit einigen komplikationen. Sie hat Unterbauchschmerzen und blutungen gehabt. Wir waren auch beim arzt der hat ihr eine Reiseunfähigkeit bescheinigt.
Der Rechtsanwalt meinte, dass die reiseunfähigkeitsbescheinigung ausreichen würde um eine duldung zu bekommen. Wenn sie bis zur geburt gedultet wäre, könnte wir nach der geburt des kindes (weil es dann ein deutsches kind wäre, denn ich halte mich schon seit 9 jahren mit Aufenthaltstitel in D auf) eine AE für sie bekommen, so der anwalt.

Meine frage ist jetzt wie lange sie tatsächlich eine duldung bekommen kann. Muss man diese vllt. häufiger verlängern?


schweitzers [edit]Ich habe dieses Post an Deinen alten thread hier gehängt, weil ja ein sehr unmittelbarer, ja direkter Zusammenhang besteht. Für Leute, die Dir helfen wollen, ist es besser diesen Zusammenhang erkennen zu können - das wäre in einem neuen thread nicht ohne weiteres gewährleistet[/edit]

Titel: Re: duldung für meine schwangere frau
Beitrag von reinhard am 22.01.2010 um 12:30:21
Die Duldung würde wegen Reiseunfähigkeit gegeben. Wenn der Arzt diese für vier Wochen bescheinigt, gilt auch die Duldung für diese vier Wochen.

Die ABH kann die Frau zum Amtsarzt / Gesundheitsamt schicken, um dort eine zweite Untersuchung zu veranlassen.

Es ist also eine unsichere Geschichte, aber wenn sie nicht reisen kann, gibt es nur diese Möglichkeit. Geht einfach zur Ausländerbehörde, dann seht Ihr ja, ob und wie es läuft. Wenn es Probleme gibt, kann ja immer noch der Anwalt eingreifen.

Es kann auch sein, dass die Ausländerbehörde Euch gleich sagt, dass die Geburt hier ermöglicht wird. Ihr solltet also auf jeden Fall direkt die Behörde fragen – möglicherweise ist alles einfacher als Du denkst.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 22.01.2010 um 12:46:09

Jadin schrieb am 22.01.2010 um 12:20:08:
Meine frage ist jetzt wie lange sie tatsächlich eine duldung bekommen kann. Muss man diese vllt. häufiger verlängern?

Die ABH könnte die Duldung z. B. bis zum bescheinigten Entbindungstermin ausstellen.

Wenn die Duldung kürzer ausgestellt wird, muß deine Frau diese immer wieder verlängern. In der Anzahl der Verlängerung gibt es keine Vorgaben.

Spätestens ab der Geburt und der festgestellten deutschen Staatsangehörigkeit dürfte ihr die AE gewährt werden.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 28.01.2010 um 10:34:08
Unser Rechtsanwalt hat der Ausländerbehörde jetzt ein schreiben geschickt, mit dem er zunächst eine Duldung erzwecken will.

Er schreibt aber dass er auch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 AufenthG beantragt, und die Duldung hilfsweise.
Wollte euch nur über den Stand der Dinge informieren.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 01.02.2010 um 17:11:47
Wie lange darf sich die ABH eigentlich zeit lassen? In 3 Tagen läuft das visum nämlich aus.

Und bedeutet das estwas positives oder negatives?

Also ich mache mir langsam sorgen.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 01.02.2010 um 17:19:16

Jadin schrieb am 01.02.2010 um 17:11:47:
Wie lange darf sich die ABH eigentlich zeit lassen?

Innerhalb von drei Monaten nach Antragsstellung muß die ABH über den Antrag entscheiden.

Deine Frau müßte ja eine FB erhalten haben, nachdem der Anwalt bereits einen Antrag gestellt hat.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 01.02.2010 um 18:59:57

Jadin schrieb am 01.02.2010 um 17:11:47:
Wie lange darf sich die ABH eigentlich zeit lassen? In 3 Tagen läuft das visum nämlich aus.


Nein, es läuft nicht aus. Mit der Antragstellung "gilt es fort" bis zu einer Entscheidung. Wenn Deine Frau möglicherweise kontrolliert wird, wird die ABH das auch bestätigen. Sie kann sich aber auch eine "Fiktionsbescheinigung" (so eine Art Quittung: Antrag wurde gestellt, Visum gilt solange weiter) bei der Ausländerbehörde abholen.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 04.02.2010 um 15:18:06
Also der neuste Stand ist:

Eine Sachbearbeiterin der ABH rief heute an und sagte mir ich soll meine Frau im einwohnermeldeamt anmelden.
Außerdem sollen meine Eltern eine VE ausfüllen.
Aber ich frage mich wozu braucht man ein VE wenn man eine Duldung anstrebt?
Oder wäre sie für eine AE relevant?

Aber falls ja, warum will die Sachbearbeiterin dann eine genaue zeitangabe über die reiseunfähigkeit? Das deutet doch alles eher auf eine Duldung, so nach dem motto: so lange duldung wie sie reisunfähig ist!
Aber dann komm ich wieder in den Teufelskreis wozu die VE?
Naja ich warte erst mal ab was der Rechtsanwalt sagt.
Aber was meint ihr zu der geschichte?

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 04.02.2010 um 15:37:30

Jadin schrieb am 04.02.2010 um 15:18:06:
Aber ich frage mich wozu braucht man ein VE wenn man eine Duldung anstrebt?

... weil sich die ABH absichern möchte, dass deine Frau nicht auf Kosten des Staates lebt bzw. Sozialleistungen in Anspruch nimmt.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 04.02.2010 um 15:54:40
Ehh. Ok aber moment: heisst das etwa man kann jemandem die duldung verwähren, obwohl dieser reisunfähig ist. Nur wegen dieser geschichte mit dem "vom staat leben"?
Oder bezieht sich das jetzt auf eine erteilung einer AE???
Weil letzteres käme mir logisch vor

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 04.02.2010 um 15:56:09

Jadin schrieb am 04.02.2010 um 15:18:06:
Also der neuste Stand ist:

Eine Sachbearbeiterin der ABH rief heute an und sagte mir ich soll meine Frau im einwohnermeldeamt anmelden.
Außerdem sollen meine Eltern eine VE ausfüllen.
Aber ich frage mich wozu braucht man ein VE wenn man eine Duldung anstrebt?


Du vergisst: Sie hat eine AE beantragt (Duldung nur hilfsweise). Zu einer AE braucht die ABH eine VE.

Wenn die ABH realistisch ist: Eine AE oder Duldung bis zur Geburt heißt doch eine AE auch nach der Geburt, oder?



Zitat:
Aber falls ja, warum will die Sachbearbeiterin dann eine genaue zeitangabe über die reiseunfähigkeit? Das deutet doch alles eher auf eine Duldung, so nach dem motto: so lange duldung wie sie reisunfähig ist!


Falls die werdende Mutter keine VE bringt, kann man versuchen, sie doch noch nach Serbien abzuschieben.


Zitat:
Naja ich warte erst mal ab was der Rechtsanwalt sagt.


Das sowieso.

Wenn sie Mutter eines deutschen Kindes wird, bekommt sie einen anderen Aufenthaltstitel, damit hat sich die VE erledigt. Die ist nur für die Übergangszeit und die Geburt selbst. Die Mutter ist nicht versichert, oder? Sie muss also die Geburt selbst bezahlen, falls sie hierbleibt.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 04.02.2010 um 15:59:59
Also prüft die ABH ob sie schon jetzt eine AE erteilen kann wenn ichs richtig verstanden hab.

Danke Reinhard. Jetzt blick ich richtig durch. ::)

P.S. kann man eine menschen in D mit duldung oder FB etc.
nicht versichern??? Also monatlich einen betrag bezahlen.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von reinhard am 04.02.2010 um 16:12:28

Jadin schrieb am 04.02.2010 um 15:59:59:
kann man eine menschen in D mit duldung oder FB etc. nicht versichern??? Also monatlich einen betrag bezahlen.


Ja klar. Frag einfach bei einem (unabhängigen) Fairsicherungsbüro.

Aber wenn die Krankenversicherung weiß, dass sie schwanger ist und im Sommer ein Baby bekommt, macht sie entweder einen Vertrag ohne Geburt oder mit 2000 Euro im Monat. Die Geburt kostet ja 10.000 Euro, das weiß die Krankenversicherung doch auch.

Das ist ja das Problem: In Serbien ist sie vermutlich versichert und könnte vermutlich einfach ihr Kind bekommen. Jetzt kommt sie nach Deutschland, darf eigentlich nicht bleiben. Und die ABH hat natürlich auch die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie keine Sozialleistungen bezieht, auch nicht für die Geburt.

Wenn sie hier bleiben will, muss sie auch die Kosten dafür tragen, das ist der "Kompromiss". Die Ausländerbehörde überlegt vielleicht, sie auch ohne Visum hier zu lassen, muss aber sicher sind, dass sie nicht vom Chef eins auf den Deckel bekommt, wenn es plötzlich beim Sozialamt 10.000 Euro kostet. Das müsst Ihr irgendwie bezahlen. Aber das wusstet Ihr ja vorher.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 04.02.2010 um 16:53:29
Ich habe gerade was von einem Sozialversicherungsabkommen zwischen Serbien und Deutschland gelesen.
Damit soll ein Ausländer aus serbien der hier in deutschland lebt
(egal ob duldung etc.) soweit er beweisen kann, dass er in serbien versichert war. Dies gild dann auch für deutsche in serbien.

2.1.2.1.3 Krankenversicherung im Ausland

(28) Wenn ein Ausländer in seinem Herkunftsland krankenversichert ist, kann er auch in Deutschland Leistungen beanspruchen, sofern zwischen dem Herkunftsland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Dies gilt für alle EG-Länder und außerdem für die ehemaligen Anwerbeländer Türkei, Tunesien, Marokko und Jugoslawien.

Letzteres schließt nicht nur die heutige Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro), sondern auch die anderen Nachfolgestaaten einschließlich Bosnien und Herzegowina ein.


Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 08.02.2010 um 21:37:34
So ich bins wieder.
Sieht so aus wie einige es hier mal gesagt haben und dass meine Frau wieder ausreisen muss nachdem die frist der attestierten unreisefähigkeit ausläuft.
Jetzt wollte ich fragen ob ihr wisst, wie ich meine Frau nach einer ausreise am schnellsten wieder zu mir zurückholen kann.
Bei der FZF frag ich mich jetzt ob die auch nach der geburt gestellt werden kann. Also mein Kind und meine Frau dann zu mir. Müsste meine Frau dann Sprachkentnisse nachweisen.
Ich habe aber irgendwo noch gelesen das ab eine bestimmte schwangerschaftswoche keine nachweise der sprachkentnisse erforderlich sein sollen. stimmt das??

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von steini007 am 09.02.2010 um 00:02:18

Jadin schrieb am 08.02.2010 um 21:37:34:
Jetzt wollte ich fragen ob ihr wisst, wie ich meine Frau nach einer ausreise am schnellsten wieder zu mir zurückholen kann.

Mit einem Antrag zur FZF zum ausländischen Ehepartner.


Jadin schrieb am 08.02.2010 um 21:37:34:
Müsste meine Frau dann Sprachkentnisse nachweisen.

Ja!


Jadin schrieb am 08.02.2010 um 21:37:34:
Ich habe aber irgendwo noch gelesen das ab eine bestimmte schwangerschaftswoche keine nachweise der sprachkentnisse erforderlich sein sollen. stimmt das?? 

Da die FZF zum ausländischen Ehepartner erfolgt, gibt es keine Ausnahmen bzgl. Sprachnachweise. Das Thema "FZF während der Schwangerschaft" betrifft entweder künftig deutsche Kinder und deren ausländischen Elternteil.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 09.02.2010 um 10:29:10
Unser Kind soll ja auch ein deutsches werden!!!
da ich schon seit 2001 mit einem AT hier in D lebe.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Stefan-TR am 09.02.2010 um 11:36:27

Jadin schrieb am 09.02.2010 um 10:29:10:
Unser Kind soll ja auch ein deutsches werden!!!
da ich schon seit 2001 mit einem AT hier in D lebe. 

Dazu muss das Kind aber auch in Deutschland geboren werden, siehe § 4 (3) StAG.

Wenn bis zur Geburt keine durchgehende Reiseunfaehigkeit vorliegt und ihr keine Duldung oder AE bekommt, dann sollte deine Frau also lieber jetzt ausreisen und legal wieder kommen. Am besten versucht ihr es mit einer FZF zum Ehepartner, dann waere alles 100%ig in Butter.

Falls das nicht klappt, dann kann sie ja immer noch versuchen als visumsfreie Touristin einzureisen. Wobei man ihr da bei deutlich sichtbarer Schwangerschaft vielleicht etwas genauer auf den Zahn fuehlen koennte...

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Daddy am 09.02.2010 um 12:27:09

Stefan-TR schrieb am 09.02.2010 um 11:36:27:
Falls das nicht klappt, dann kann sie ja immer noch versuchen als visumsfreie Touristin einzureisen. Wobei man ihr da bei deutlich sichtbarer Schwangerschaft vielleicht etwas genauer auf den Zahn fuehlen koennte...


Solche Tipps hätte ich nicht von dir erwartet Stefan-TR... und ist auch nicht Stil dieses Boards!

Serben können mit dem biometrischen Pass für einen geplanten maximalen Aufenthalt bis zu 3 Monaten visumsfrei einreisen... ist ein Daueraufenthalt geplant, ist sie vom ersten Tag an visumspflichtig, nicht erst nach 3 Monaten!
Du lässt sie mit diesem Tipp ggf. geradezu ins offene Messer laufen...

Daddy

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Stefan-TR am 09.02.2010 um 12:34:53

Daddy schrieb am 09.02.2010 um 12:27:09:
Solche Tipps hätte ich nicht von dir erwartet Stefan-TR... und ist auch nicht Stil dieses Boards!

Daddy, sorry, ich hatte meinen Gedankengang wohl nicht ausfuehrlich genug geschildert. Meine Idee war nicht, dass die werdende Mutter fuer immer in Deutschland bleibt; mir ging es lediglich darum, dass das Baby in Deutschland geboren wird, damit es die deutsche Staatsbuergerschaft bekommt. Die Mutter kann danach immer noch ausreisen und eine FZF zum deutschen Kind nachholen, welche deutlich einfacher geht als eine FZF zum auslaendischen Ehepartner.

Ich weiss, dass es mit dem Timing in diesem Fall etwas schwierig wird, aber 3 Monate sollten eigentlich ausreichen, um kurz vor der Geburt einzureisen, eine privat bezahlte Geburt im deutschen Krankenhaus zu haben, sich von den Geburtsstrapazen ein wenig zu erholen, das Kind beim Papa zu lassen und danach das Visumsverfahren ganz normal durchzufuehren.

PS: Ich kenne die medizinischen Standards in Serbien nicht, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass es (unabhaenig vom konkreten Fall) Laender gibt bei denen einer werdenden Mutter obige (komplizierte + teuere!) Aktion deutlich lieber waere, als auf ein lokales Krankenhaus zurueck zu greifen.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 09.02.2010 um 12:51:24
danke, dass ihr mir alle helfen wollt. Aber meine eignetliche frage war jetzt folgende:

Wenn meine Frau nach serbien fährt und dann FZF zu mir stellt, muss sie dann Deutsche sprachkentniss nachweisen, obwohl Sie mit einem zukünftigen deutschen Kind schwanger ist?
Das war meine konkrete Frage, weil ich meine irgendwo das nachgelesen zu haben das bei jemanden mit dieser konstellation auf das Sprachniveau A1 verzichtet wurde.
(Ich weiss nicht mehr genau wo) :-[
Und sollte das Kind in Serbien geboren wären, das wäre für mich echt horror. Unser Krankenhaus in serbien sieht schlimm aus. voll unhygienisch usw.
Sollte das Knd in serbien zur welt kommen, wie sähe es danach aus?

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Stefan-TR am 09.02.2010 um 13:05:09

Jadin schrieb am 09.02.2010 um 12:51:24:
Wenn meine Frau nach serbien fährt und dann FZF zu mir stellt, muss sie dann Deutsche sprachkentniss nachweisen, obwohl Sie mit einem zukünftigen deutschen Kind schwanger ist?

Ja, da sie die FZF zu dir als Ehemann stellt. Wer mit einem zukuenftigen (garantie-) deutschem Kind schwanger ist, der kann in besonderen Faellen die FZF zum ungeborenen deutschen Kind stellen. Aber das geht bei euch ja nicht, da das ungeborene Kind ja nicht deutsch ist, solange es nicht in Deutschland zur Welt kommt. Du  brauchst also die FZF um es ueberhaupt deutsch zu machen. Ein Henne/Ei Problem sozusagen.


Jadin schrieb am 09.02.2010 um 12:51:24:
Sollte das Knd in serbien zur welt kommen, wie sähe es danach aus? 

Dann ist es ein kleiner Serbe und muss eine FZF zum deutschen Papa machen. Das bedeutet, dass du sowohl fuer Frau und Kind den LU sichern musst und genug Wohnraum zur Verfuegung stellen.


Jadin schrieb am 09.02.2010 um 12:51:24:
sollte das Kind in Serbien geboren wären, das wäre für mich echt horror

Am besten lernt deine Frau also ganz schnell ganz fleissig deutsch. Wenn sie sich jetzt ordentlich reinhaengt, dann habt ihr den A1 Test schnell erledigt, so schwer ist das nicht. Du hast ja an Daddys Antwort gesehen, dass die "Notfall-Alternative" keine echte Alternative ist...

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von schweitzer am 09.02.2010 um 13:30:45

Stefan-TR schrieb am 09.02.2010 um 13:05:09:
Dann ist es ein kleiner Serbe und muss eine FZF zum deutschen Papa machen.


Wenn er/sie denn einen hätte - der Papa ist aber auch serbisch, gelle?!  ;) - Sonst wäre die FZF ja doch einfacher ...

=schweitzer=

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Jadin am 09.02.2010 um 13:53:14
..... Aber ein Antrag auf Einbürgerung würde jetzt nicht viel ändern, geld kosten, und womöglich noch einiges hinauszögern. Ich kann mich auf so was im moment  nicht verlassen. Diese entscheidung hätte ich früher treffen müssen.

Titel: Re: Ehefrau als toristin in D ist jetzt schwanger
Beitrag von Stefan-TR am 09.02.2010 um 14:51:38
Erst mal: ups. Da hat Schweitzer natuerlich recht, ich hab mich vertippt.


Jadin schrieb am 09.02.2010 um 13:53:14:
Aber ein Antrag auf Einbürgerung würde jetzt nicht viel ändern

Ein Antrag aendert sicherlich nichts, eine fertige Einbuergerung allerdings schon. Wenn du so oder so vor hast dich einbuergern zu lassen, dann fang doch ruhig schon mal damit an. Je frueher du damit fertig bist, desto besser. Nachteile werden dir keine entstehen.

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