picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:46:10:Könnte man ihn auch nicht durch eine feste Arbeitsstelle "retten"? Also wenn einArbeitgeber versichert ihn für X Jahre fest anzustellen?
Na ja, um mit einer Duldung arbeiten zu können, bräuchte er zunächst einmal eine Arbeitsgenehmigung. (Seine Herkunft und die Staatenlosigkeit sind da sekundär.) -
Grundsätzlich würde er der Vorrangprüfung unterliegen - das heißt, er müsste mit konkretem Jobangebot zur
ABH - diese würde über die Agentur für Arbeit abprüfen lassen, ob er den Job antreten kann/darf - was aber nur klappen würde, wenn kein Bevorrechtigter (Deutscher, anerkannter Flüchtling, Ausländer mit
NE oder
AE usw.) auf das von ihm gemeldete Jobangebot vermittelt werden könnte.
Die Chancen sind regelmäßig ziemlich gering - außerdem müsste der Duldungszeitraum dann schon "etwas" länger als 14 Tage sein - damit kann man die Prozedur eh' vergessen.
Wenn die
ABH allerdings zu der Auffassung gelänge, dass Dein Freund seinen Aufenthalt hier in Deutschland
nunmehr nicht mehr selbst verschuldet bzw. rechtsmissbräuchlich verlängert hat, könnte er im Kontext von § 10
BeschVerfV auch mit einer Duldung eine Arbeitsgenehmigung ohne Vorrangprüfung erhalten - die einschlägigen Voraufenthaltszeiten dürfte er ja erfüllt haben. (Für die Vergangenheit hat man sich da ganz sicher wegen der falschen Identitätsangaben nicht dazu durchringen können ...)
Das müsste die
ABH (wieder einzelfallbezogen) ggf. neu beurteilen. Der Hinweis auf einen entsprechenden Arbeitgeber, bzw. die Vorlage einer Absichtserklärung desselben, mögen da hilfreich sein, da behördlicherseits grundsätzlich auch ein großes Interesse daran besteht, dass der Lebensunterhalt möglichst ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (Sozialleistungen) erfolgt.
"Retten" würde ihn eine feste Arbeitsstelle freilich nicht automatisch, aber ein positives Moment im Kontext der Gesamtbeurteilung eines Falles ist das grundsätzlich schon.
Auch dieses Themenfeld solltet Ihr mit Blick auf das, wie es weitergehen kann/soll, ggf. mal mit dem Anwalt beraten.
=schweitzer=