Wichtig ist, dass Du nicht glauben solltest, was andere Leute über andere Flüchtlinge erzählen, von denen sie gehört haben. Wenn ein geduldeter Flüchtling z.B. nach § 104 oder ähnlichen (z.B. § 25,5) eine
AE bekommt, dann heißt das im Pidgin-Deutsch der Flüchtlingsunterkunft "Pass kriegen", auch wenn es kein Pass ist.
Besser ist der andere Weg, den Du eingeschlagen hast: Termin mit dem Anwalt ausmachen und gemeinsam hingehen. Du wirst beim ersten Termin nicht alles verstehen, eher die Hälfte, das hängt auch vom Anwalt ab (der ja Jura und nicht Pädagogik studiert hat). Vielleicht findet Ihr in Eurer Stadt oder in der Nähe eine gute Flüchtlingsberatung, wo jemand sitzt, der Dir die zweite Hälfte erklären will. Eine Adresse bekommst Du beim Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes.
Standesamt: Dort bekommt Ihr eine Liste, welche Dokumente Ihr braucht. Für Dich ist es leichter: Personalausweis und Geburtsurkunde. Für ihn ist es schwieriger. Aber: Für jedes Dokument, das er vorlegen soll, kann er auch eine "Befreiung" von Eurem OLG bekommen. Das allerdings kann Monate, wenn nicht Jahre dauern – Aber Ihr könntest damit im Januar anfangen, indem Ihr erst mal klärt, was er eigentlich braucht.
Ausreiseaufforderung / Abschiebeandrohung: Sein Anwalt kann Dir den aktuellen Stand sagen. Bei einem "türkischen Asylantrag" ist vielleicht die Abschiebung in die Türkei angedroht worden, später nach Syrien. Wenn die Abschiebeandrohung ein gewisses Alter überschritten hat, muss sie vor der Abschiebung selbst als Androhung wiederholt werden. Wenn sie noch unter einem Jahr alt ist, gilt sie (als Vorwarnung) weiter, und es braucht keine neue Vorwarnung. Auch das kann Dir sein Anwalt sagen.
Und: Mach Dich nicht verrückt. Es mag Gefahren geben, die Du nicht beeinflussen kannst. Aber dann ist es besser, Dich auf die Dinge zu konzentrieren, die Du beeinflussen kannst. Und am wichtigsten sind in solch einer Situation klare Informationen. Wenn Du die hast, verschwindet auch die Panik.