picuk schrieb am 16.11.2009 um 10:47:56:Er hat sich gestern abend nochmal richtig Mühe gegeben und mir alles genau erklärt...es ist wirklich so, dass er kein Land haben darf, keinen Führerschein usw...mit seinem Ausweis hat er nur begrenzt Rechte.
Das mag in seinen Augen so sein, ist allerdings falsch.
Richtig ist: Hätte er einen Pass & Staatsangehörigkeit, würde die Ausländerbehörde nach dem abgelehnten Asylantrag seine Ausreise oder Abschiebung betreiben. "Ich darf also keinen Pass oder Führerschein haben" ist dann seine subjektive Schlussfolgerung – aus Sicht der Ausländerbehörde wäre es mehr als erwünscht.
Wenn sein Ausweis echt ist, er also Staatenloser aus Syrien ist, prüft die Ausländerbehörde die damit verbundene Behauptung Syriens. Syrien hat ja diese Gruppe von Kurden als "Ausländer" identifiziert mit der offiziellen Begründung, sie seien illegal aus der Türkei oder Irak eingewandert. Insofern versucht die Ausländerbehörde natürlich auch, eine möglicherweise bestehende Staatsangehörigkeit aus einem dieser beiden Länder herauszufinden.
Zitat:Zur
ABH muss er wohl nur so oft, weil der Zuständige ihn etwas auf dem Kieker hat. Das liegt daran, dass er in der Vergangeheit offensichtlich nicht alle Termine wahrgenommen hat und so wie ichs verstanden habe auch son bisschen frech geworden ist wenn ihm was nicht passt.
Hab ihm nun aber nahegelegt dass er doch bitte freundlich sein soll.
Der Schlüsselbegriff ist "Mitwirkungspflicht". Das ist ein sehr weites Feld, was auch in verschiedenen Bundesländern und Ausländerbehörde verschieden ausgelegt wird.
Offenbar geht die Ausländerbehörde davon aus, dass er irgendwelche Papiere hat oder besorgen kann, die er bisher nicht vorgelegt hat. Es kann mühsam sein, aber es würde sich lohnen, sich die Forderungen der
ABH mal in aller Ruhe anzuhören. Vielleicht gelingt es ja, bei einigen offenen Fragen oder einem Verdacht klare und fundierte Antworten zu geben und damit das Verhältnis zu entspannen.
Zitat:Wobei ich auch gelesen habe, dass diese kurzen Abstände zwischen den Terminen eigentlich nicht erlaubt sind ...sowas ist anscheinend "reine Schikane"...er musste sogar schonmal nach einem Tag hin hat er gesagt..
Das kann sein. Wenn Du andererseits schreibst, dass er sich Anfangs als Kurde aus der Türkei, dann als Kurde aus Syrien ausgegeben hat, zwei Namen benutzt hat, "frech" geworden ist etc., würde ich ihm empfehlen, dass er sich sein eigenes Verhalten genauso kritisch ansieht wie das Verhalten der Behörde. Er soll meinetwegen die
ABH bei offensichtlicher Schikane gerne kritisieren. Aber er sollte sein eigenes Verhalten auch daraufhin überprüfen, welchen Beitrag er leisten könnte und will, das Verhältnis zu verbessern.
Schon aus dem Grund, weil man normalerweise das eigene Verhalten viel einfacher ändern kann als das Verhalten des "Gegenüber".... Er könnte ja bei der
ABH mal offen erklären, wie er auf die Idee kam oder gebracht wurde, sich mit falscher Identität zu präsentieren, einfach um den ersten Schritt zu machen.