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Keine Identitätspapiere mit §25 Abs.III AufenthG (Gelesen: 1.423 mal)
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Identitätspapiere mit §25 Abs.III AufenthG
29.01.2010 um 11:42:30
 
Hallo,

bin 2003 illegal nach Deutschland gekommen und habe damals Asyl beantragt. Erst in 2008 habe ich, durch Gerichtsverfahren(Asylfolgeantrag), meinen Aufenthaltstitel bekommen §25 Abs.III Aufenthg(§60 Abs.V AufenthG) mit Ausweisersatz.

Mein syrischer Reisepass wurde, in Syrien durch die Sicherheitskräfte, von mir weggenommen. Nach der Einreise nach Deutschland, haben die Sicherheitskräfte unser Haus in Syrien durchgesucht und alle mir zugehörigen Papiere weggenommen.

Seit 2003 versuche ich meine Mitwirkungspflichten nachzukommen und irgendwelche Identitätspapiere aus Syrien oder der Botschaft in Berlin zu bekommen. In 2004, 2005 und 2007 haben meine Eltern versucht, mir Identitätspapiere aus dem Zentralregister in Syrien zu besorgen, aber jedes Mal wurde ihnen gesagt, dass meine Anwesenheit in Syrien erforderlich ist, und jedes Mal habe ich meine Eltern gebeten dies mir schriftlich zu faxen und die Faxe aus Arabisch ins Deutsch übersetzt(kostenpflichtig).

In 2008 war ich persönlich in Berlin bei der Botschaft und habe einen Antrag auf Erteilung eines Reisepasses gestellt(und natürlich alle Gebühren selber bezahlt). Leider wurde der Antrag nach 3 Tagen an mich zurück geschickt weil ich über keine Identitätspapiere verfüge.

Die übersetzte Faxe, Fahrtkarten nach Berlin und der Ablehnungsbescheid habe ich der Ausländerbehorde vorgelegt. Trotzdem war das für die ABH nicht genug, deswegen habe in 2008 und 2009 (3) Briefe per Einschreiben an die Botschaft geschickt mit der Bitte, dass sie mir irgendwelche Identitätspapiere aus Syrien besorgt, und falls nicht möglich, dies schriftlich mir zu mitteilen. Doch leider bis heute habe ich keine Antwort von der Botschaft bekommen.

In 2008 als ich meine Aufenthaltserlaubnis beantragte, hat die ABH mir gesagt, dass ich ohne syrischen Reisepass keinen Aufenthaltstitel bekommen kann. Aber jetzt bei der Verlängerung, sagte mir die ABH, dass ich den syrischen Reisepass nur in dem Fall brauche, wenn ich irgendwann eine NE beantragen werde(…Also die ABH weiß selber nicht, was sie mit mir machen will…) und ich denke, dass die ABH trotz allem was ich gemacht habe, glaubt mir keinen Wort.  Griesgrämig

Jetzt sagt mir die ABH, dass es wäre möglich deutsche Anwälte in der deutschen Botschaft in Syrien einzuschalten um mir Identitätspapiere aus Syrien zu besorgen. Natürlich das wäre nicht schlecht, aber nicht in meinem Fall. Meine Eltern leben noch in Syrien, und es wäre zu gefährlich einen Druck, durch Deutschland, an die syrische Regierung zu üben um mir Identitätspapiere zu besorgen. Damit meine ich: wenn Syrien mir keine Identitätspapiere ausstellen will(aus irgendwelchen Gründen; ich bin ja schließlich nicht als Tourist nach Deutschland gekommen),  dann wird sie dies auch unter Druck von Deutschland nicht tun. Ganz im gegen Teil, dies kann dazu führen, dass Syrien Druck auf meine Eltern übt damit ich aufhöre…..und schließlich will ich nicht, dass meine Eltern, wegen mir, irgendwo Asyl suchen.

Könnt ihr mich beraten, ob ich noch irgendwelche Schritte unternehmen soll? Ich meine habe ich so meine Mitwirkungspflichten selber verletzt und ist es mir möglich, in zumutbarer Weise, einen syrischen Reisepass zu bekommen?


Danke im Voraus.
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