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Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... (Gelesen: 54.313 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
reinhard
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Antwort #45 - 01.12.2009 um 11:45:12
 
Es nützt nichts – Du musst Dich einfach gründlicher informieren, sonst kannst Du die Vorgängen nur falsch verstehen.

Es gibt (leider) keine Deutsch-Kurse für abgelehnte Flüchtlinge, deshalb ist eine Art Pidgin-Deutsch entstanden. "Neuer Pass" heißt tatsächlich in dieser Sprache Duldungs-Verlängerung.

Und: Anerkannt ist er keineswegs, er wurde abgelehnt. Die Anerkennung setzt voraus, dass "sein Staat" ihn verfolgt hat. Die Logik des Bundesamtes ist für Normalmenschen nahezu unverständlich, aber die geht so: Wenn er staatenlos ist, gibt es so etwas wie "seinen Staat" nicht, also auch keine staatliche Verfolgung, also auch keine Anerkennung.

Wer anerkannt ist, hat keine Duldung, sondern einen blauen Pass (sieht aus wie Deiner, bloß nicht d'rot, sondern d'blau) mit einer Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis.

"Türke" ist von der Ausländerbehörde nie ethnisch gemeint, sondern gemeint ist immer die Staatsangehörigkeit. Im SPIEGEL von gestern hast Du eine lange Geschichte eines Deutschen, der in die Türkei abgeschoben wurde, weil ihm die Staatsangehörigkeit unterstellt wird. Türkisch kann er nicht, da gewesen ist er noch nie, hier geboren ist er auch.

Die vielen Geschichte, dass Leute "über Nacht" abgeschoben werden, stimmen so nicht. Sie haben immer mehrere Ankündigungen, Abschiebeandrohungen, Ausreiseaufforderungen vorher zugeschickt bekommen. Problem ist manchmal, dass die Post im Heim nicht richtig zugestellt wird, die Betroffenen die Post nicht verstehen – manchmal auch: nicht wahrhaben wollen.

Umgekeht: Wenn Du die Situation rechtlich verstehst und die Post systematisch verfolgt, was sein Rechtsanwalt ja macht, kommt keine Panik mehr auf.

Vereinbare doch nächstes Wochenende mit ihm zusammen, Euch mal gründlich mit seiner Situation vertraut zu machen. Dann ruft Ihr beim Rechtsanwalt an und fragt, ob er im Januar einen Zwei-Stunden-Termin für Euch beide macht. Bis dahin versuchst Du, einige Informationen über Asylrecht, Staatenlosigkeit und syrische Kurden zu lesen.
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Antwort #46 - 01.12.2009 um 12:28:17
 
Danke dir,

ja du hast recht. Die meiste Panik ist durch Missverständnisse bzw Unwissen meinerseits entstanden.
Mein Kurdisch ist leider auch noch alles andere als gut, weshalb ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt wohl am besten wäre.
Telefonisch ist der sowieso kaum zu erreichen.

Naja aber um so einen Termin abmachen zu können muss mein Freund erstmal wieder zurückkommen...bisher habe ich noch nichts von ihm gehört Griesgrämig
Sie sind um 8.30 losgefahren; Fahrzeit etwa 2 Stunden. Deshalb hat das ganze Geschehen wahrscheinlich um 11 Uhr begonnen.
Wenn aber, so wie im Internet zu lesen ist oftmals große Gruppen dort vorsprechen müssen, wird das wohl noch dauern oder?

So ganz beruhigt bin ich immernoch nicht  unentschlossen

Die Geschichte aus dem Spiegel klingt böse, also können die theoretisch jeden zum türkischen Staatsbürger erklären.
Wobei das ansich noch nichtmal das größe Problem wäre.

Wenn die ihm einen türkischen Pass geben und ihn (nicht von heute auf morgen) in die Türkei schicken könnte ich ja erstmal mitkommen.
Aber wenns um andere Länder, ausserhalb Europas geht sieht das schon schlechter aus.

Die Post wird soweit ich weiss nicht ans Heim geschickt, der letzte Brief ging an seinen Cousin hier in meiner Stadt...und der hätte sicherlich bescheid gesagt.
Aber Briefe können ja verloren gehen.... unentschlossen Ist sehr unwahrscheinlich, ich weiss.

Hoffentlich dauert der ganze Prozess heute  nicht mehr ganz so lange ...

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reinhard
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Antwort #47 - 01.12.2009 um 14:17:00
 
Bei Botschaftsvorführungen in Hannover können auch Kleinbusse aus Bremerhaven, Neumünster und Halle kommen. Also: Es könnte sein, dass er erst um 16.30 Uhr "dran" ist.

Wenn es zu lange dauert, habe ich auch schon erlebt, dass die Ausländerbehörde eine Übernachtung bucht.

Wenn Du also heute nachmittag nichts hörst, kannst Du daraus gar nichts schließen.
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Antwort #48 - 01.12.2009 um 14:34:09
 
Danke, das klingt beruhigend.

Eine Übernachtung wäre blöd aber naja...was sein muss, muss sein unentschlossen
Besser als direkt ein Flugticket.
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Reni
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Antwort #49 - 01.12.2009 um 14:52:56
 
Ganz so schnell dürfte es nicht gehen, denke ich.
Aber was den Arztbesuch angeht: ich könnte mir vorstellen, dass man über einen DNA-Abgleich versucht nachzuweisen, dass er zu einer der türkisch-kurdischen Familien gehört. Zumindest ist mir so ein Versuch schon mal begegnet.
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Antwort #50 - 01.12.2009 um 15:14:27
 
Danke dir,

uhh das wäre ja ein Aufwand. Ich werde ihn sobald er wieder da ist mal genauer ausfragen was die Untersuchung betrifft.

Er hat gerade angerufen und er hat nen echt schrägen Humor... Ärgerlich
Da hat er mir doch tatsächlich erzählt dass er ein Flugticket hat und in die Türkei muss...und nach ner Minute kam dann "Nein, Spaß....alles gut".

Witziger Spaß....

Jedenfalls wurde schonmal bestätigt dass er kein Türke ist, wies nun weitergeht müssen wir nun sehen. Ich gucke mir seinen neuen "Lappen" später mal an falls er heute noch kommt.

Und zum Anwalt will ich auch auf jeden Fall...um sowas in Zukunft zu vermeiden. Da wird direkt morgen ein Termin gemacht.
Wenn es nicht zu umständlich ist frage ich ihn auch mal ob er gerne den Anwalt wechsel würde, denn 1. ist er nicht richtig zufrieden mit ihm und 2. ist der weit weg, einer direkt in der Nähe wäre denke ich sinnvoller.
Ich muss mal gucken ob es hier in der Gegend "Spezialisten" auf dem Gebiet gibt.


Bin auf jeden Fall erstmal erleichtert...
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Antwort #51 - 01.12.2009 um 20:47:23
 
Wenn ich dir bzgl. der RA Suche nochmal die Internetseiten von ProAsyl ans Herz legen darf. Zwinkernd

Aber das klingt ja schonmal ganz positiv was du da schreibst.

Alles Gute
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picuk
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Antwort #52 - 02.12.2009 um 09:17:27
 
Danke, aber auf der Seite gibt es leider niemanden der näher dran ist als sein jetziger Anwalt, also lassen wir das mit dem Wechsel vorerst lieber.

Er hat tatsächlich keinen neuen Pass...er meinte damit wirklich nur eine neue Duldung.
Die Verlängerung geht wieder nur über 14 Tage...ausserdem gibt es 3 Felder auf dem Ausweis, davon 2 Verlängerungsfelder. Da sind irgendwleche Nummern eingetragen. Die erste maschinell und die beiden Verlängerungen handschriftlich.

Da diese Felder nun voll sind....was passiert beim nächsten Mal? Gibts einen neuen "Ausweis" oder wars das dann?

Und was ist nun der nächste Schritt der Behörden? Ist es überhaupt üblich dass man sofort gesagt bekommt "Ja du bist türkisch bzw nein, du bist nicht türkisch"? Oder hat er da vllt nur was falsch verstanden und das Ergebnis steht noch aus?

Denn wenn es wirklich so ist dass ein Staatenloser kein Flüchtling sein kann weil es eben keinen Staat gibt der ihn "verfolgen" könnte, wird das ja nie was  unentschlossen

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Antwort #53 - 02.12.2009 um 09:30:54
 
picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:17:27:
Da diese Felder nun voll sind....was passiert beim nächsten Mal? Gibts einen neuen "Ausweis" oder wars das dann?



Nein, wenn weiterhin ein Abschiebungshindernis besteht (und dafür spricht ja einiges), gibt es ein neues Papierchen.

picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:17:27:
Ist es überhaupt üblich dass man sofort gesagt bekommt "Ja du bist türkisch bzw nein, du bist nicht türkisch"?


Das wird im Ergebnis der Botschaftsvorführung nach meinen Erfahrungen tatsächlich unmittelbar mitgeteilt.

picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:17:27:
Denn wenn es wirklich so ist dass ein Staatenloser kein Flüchtling sein kann weil es eben keinen Staat gibt der ihn "verfolgen" könnte, wird das ja nie was


Na ja, mit einer Flüchtlingsanerkennung sicher nicht. -

Wenn aber alles Zumutbare und Mögliche unternommen wurde und dennoch keine Staatsangehörigkeit ermittelbar ist, wird die Staatenlosigkeit irgendwann zum Faktum - damit wäre dann auch eine Abschiebung vom Tisch und in der Folge wäre eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, im Zweifel eine aus humanitären Gründen.

picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:17:27:
Und was ist nun der nächste Schritt der Behörden?


Wahrsagerin

Hängt ganz von der Einzelfallkonstellation ab, die wir von hier nicht allumfassend also hinreichend beurteilen können.

Engen Kontakt zum Anwalt zu halten ist der einzige Rat, den ich geben kann.


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Antwort #54 - 02.12.2009 um 09:46:10
 
Danke schön,

ich werde heute nachmittag beim Anwalt anrufen und ggf. erstmal nur einen Telefontermin vereinbaren; falls richtige Termine nicht schnell genug frei sind.

Einzelfall klingt nicht gut, sein Sachbearbeiter scheint ihn wirklich nicht zu mögen...und vom Sachbearbeiter hängt offensichtlich eine Menge ab.

Könnte man ihn auch nicht durch eine feste Arbeitsstelle "retten"? Also wenn ein  Arbeitgeber versichert ihn für X Jahre fest anzustellen?

In manchen Fällen ist das ja möglich, aber bei staatenlosen Syrern wohl kaum, oder?
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schweitzer
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Antwort #55 - 02.12.2009 um 10:40:49
 
picuk schrieb am 02.12.2009 um 09:46:10:
Könnte man ihn auch nicht durch eine feste Arbeitsstelle "retten"? Also wenn einArbeitgeber versichert ihn für X Jahre fest anzustellen?


Na ja, um mit einer Duldung arbeiten zu können, bräuchte er zunächst einmal eine Arbeitsgenehmigung. (Seine Herkunft und die Staatenlosigkeit sind da sekundär.) -

Grundsätzlich würde er der Vorrangprüfung unterliegen - das heißt, er müsste mit konkretem Jobangebot zur ABH - diese würde über die Agentur für Arbeit abprüfen lassen, ob er den Job antreten kann/darf - was aber nur klappen würde, wenn kein Bevorrechtigter (Deutscher, anerkannter Flüchtling, Ausländer mit NE oder AE usw.) auf das von ihm gemeldete Jobangebot vermittelt werden könnte.

Die Chancen sind regelmäßig ziemlich gering - außerdem müsste der Duldungszeitraum dann schon "etwas" länger als 14 Tage sein - damit kann man die Prozedur eh' vergessen.

Wenn die ABH allerdings zu der Auffassung gelänge, dass Dein Freund seinen Aufenthalt hier in Deutschland nunmehr nicht mehr selbst verschuldet bzw. rechtsmissbräuchlich verlängert hat, könnte er im Kontext von § 10 BeschVerfV auch mit einer Duldung eine Arbeitsgenehmigung ohne Vorrangprüfung erhalten - die einschlägigen Voraufenthaltszeiten dürfte er ja erfüllt haben. (Für die Vergangenheit hat man sich da ganz sicher wegen der falschen Identitätsangaben nicht dazu durchringen können ...)

Das müsste die ABH (wieder einzelfallbezogen) ggf. neu beurteilen. Der Hinweis auf einen entsprechenden Arbeitgeber, bzw. die Vorlage einer Absichtserklärung desselben, mögen da hilfreich sein, da behördlicherseits grundsätzlich auch ein großes Interesse daran besteht, dass der Lebensunterhalt möglichst ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (Sozialleistungen) erfolgt.

"Retten" würde ihn eine feste Arbeitsstelle freilich nicht automatisch, aber ein positives Moment im Kontext der Gesamtbeurteilung eines Falles ist das grundsätzlich schon.

Auch dieses Themenfeld solltet Ihr mit Blick auf das, wie es weitergehen kann/soll, ggf. mal mit dem Anwalt beraten.


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Antwort #56 - 02.12.2009 um 11:06:32
 
Danke nochmal,

ich dachte dass man durch einen Job vllt automatisch eine Arbeitserlaubnis bekommen könnte, aber dem ist dann ja anscheinend nicht so.

Diese Vorrangsprüfung ist natürlich ein Hindernis. Einen Job könnte ich ihm ohne Probleme besorgen, bzw eine schriftliche Zusicherung einer festen Arbeitsstelle sobald er eine Arbeitsgenehmigung hat.

Sein Lebensunterhalt wäre auch ohne Job gesichert, dafür könnte ich garantieren. Aber das interessiert die ABH wahrscheinlich nicht bzw das lässt sich wahrscheinlich auch nicht so gut nachweisen.
Abgesehen davon muss er ja das Heim als Wohnsitz haben, steht zumindest in seinem Ausweis.

Ich hoffe ich komme heute nachmittag endlich mal weiter bei dem Anwalt, das ist echt ne Kunst da überhaupt jemanden zu erreichen.

Aber nachdem ich mir mal ein paar Urteile in ähnlichen Fällen durchgelesen habe, denke ich dass es sowieso angebrachter wäre mich mal mit den Möglichkeiten als Deutsche nach Syrien auszuwandern auseinanderzusetzen  unentschlossen
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Antwort #57 - 02.12.2009 um 11:08:21
 
Ich sehs eher andersrum, picuk: wenn weder Syrien noch die Türkei ihn als Staatsangehörigen anerkennen, ist er als Staatenloser zu behandeln. Damit hat er das Recht, einen entsprechenden Ausweis zu beantragen und zu erhalten - und damit auch, weil ein dauerndes, von ihm nicht zu vertretendes Abschiebungshindernis besteht (kein Staat, der ihn aufnehmen müsste), ein Recht auf einen entsprechenden Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.
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Antwort #58 - 02.12.2009 um 11:11:21
 
picuk schrieb am 02.12.2009 um 11:06:32:
Sein Lebensunterhalt wäre auch ohne Job gesichert, dafür könnte ich garantieren. Aber das interessiert die ABH wahrscheinlich nicht bzw das lässt sich wahrscheinlich auch nicht so gut nachweisen.

Wenn du eine VE abgeben könntest - sprich eine entsprechende Bonität hast - wäre der Nachweis erbracht, dass du für den LU aufkommen kannst. Dann würde der Staat alle Kosten von dir zurückfordern, die er für deinen Freund auslegen muß.

Die Sicherung des LU ist aber im vorliegenden Fall ja nicht das Hauptproblem.
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Antwort #59 - 02.12.2009 um 11:39:37
 
Reni schrieb am 02.12.2009 um 11:08:21:
Ich sehs eher andersrum, picuk: wenn weder Syrien noch die Türkei ihn als Staatsangehörigen anerkennen, ist er als Staatenloser zu behandeln. Damit hat er das Recht, einen entsprechenden Ausweis zu beantragen und zu erhalten - und damit auch, weil ein dauerndes, von ihm nicht zu vertretendes Abschiebungshindernis besteht (kein Staat, der ihn aufnehmen müsste), ein Recht auf einen entsprechenden Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.



Ja theoretisch schon aber das Problem ist dass  offensichtlich auch sehr viele Staatenlose einfach abgeschoben werden. Das ist durch dieses Deutsch-Syrische Abkommen  leider möglich geworden.
Das macht mir am meisten Sorgen..selbst wenn er nun 100%ig staatenlos ist, hierbleiben darf er deshalb trotzdem nicht.
Und wenn er komplett ohne Pass wieder zurückgeschickt wird und wieder staatenlos in Syrien ist, haben wir   gar keine Chance mehr =(
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