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Duldung, falsche Angaben, Staatenlos... (Gelesen: 54.213 mal)
Themen Beschreibung: Blicke bei meinem Freund nicht ganz durch
picuk
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15.11.2009 um 13:50:57
 
Hallo zusammen,

ich blicke bei meinem Freund (staatenloser Syrer) u.a. aufgrund von Verständigungsproblemen nicht ganz durch.
Er erklärt mir zwar alles so gut er kann aber bei solchen Themen fehlen eben oft wichtige Wörter die er nicht übersetzen kann bzw beim Anwalt gar nicht richtig verstanden hat.

Er ist seit 1 1/2 Jahren in Deutschland und muss zur Zeit alle 2 Wochen zur Ausländerbehörde um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen....vorher wöchentlich weil er einen Termin verpasst hatte. Wovon hängt es ab wie oft man hin muss?

Eine Arbeitsgenehmigung hat er nicht.

In seinem "falschen" Ausweis steht dass er Türke ist, Nachname und Geburtstdatum stimmen auch nicht.

Das einzige was ich habe ist ein Brief vom Anwalt mit der Kopie eines Schreibens vom Anwalt an die ZAAB.
In dem Schreiben bittet der Anwalt vorerst nur um Änderung der falschen Personalien und verlängerung der Duldung.
Lt. Schreiben wurden auch der syrische Originalausweis und die Originalduldung zum ZAAB geschickt.

Mein Freund sagt dass gerade alles geprüft wird und er sobald es das OK gegeben hat einen neuen Pass bekommt...und nicht abgeschoben werden kann.

Stimmt das? Habe irgendwie doch etwas Angst dass seine Aufenthaltsgenehmigung bei einem der Termine einfach nicht verlängert wird und die ihn direkt zum Flughafen schicken.

Wäre nett wenn jemand mir sagen könnte was das alles zu bedeuten hat und warum der Anwalt nur eine Verlängerung der Duldung beantragt und nicht gleich "mehr"...ich hoffe die paar Informationen die ich habe reichen aus.

Vielen Dank schonmal,

picuk
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Ulf
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Antwort #1 - 15.11.2009 um 14:02:28
 
Moin,

Eine Duldung ist keine Aufenthaltsgenehmigung. Eine Duldung kann ausgestellt werden, wenn eine Abschiebung beispielweise am fehlenden echten Paß bzw. geeigneten Ersatzdokumenten scheitern würde.

Aufgrund der Kurzfristkettenduldungen darfst und mußt Du davon ausgehen, daß die ABH eine Aufenthaltsbeendigung anstrebt.

Gruß, ULF
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picuk
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Antwort #2 - 15.11.2009 um 14:10:58
 
Hallo Ulf,

danke für deine Antwort. Habe gerade einen ähnlichen Thread gefunden und es mir schon fast gedacht... unentschlossen

Aber er ist wirklich staatenlos...darf man ihn dann einfach so wegschicken?
Er hat hier in Deutschland viel Familie...auch alle ehemals staatenlos...bei denen hat es auch irgendwie geklappt...wobei die auch schon länger hier sind.

Könnte man denn mit einer Duldung ausreisen oder kann es sein dass er selbst vllt nur auf den Pass wartet um nach Hause zu kommen?
Kenne ihn leider noch nicht wirklich lange und möchte mir bei allem sicher sein bevor ich mich richtig drauf einlasse. Deshalb könnte es theoretisch so sein.

Ich frage mich nur warum er soviel Geld für den Anwalt ausgibt wenns sowieso hoffnungslos ist.
Er hat mir auch angeboten dass ich mal mit seinem Anwalt telefoniere damit ich alles verstehe...aber keine Ahnung ob das so eine gute Idee ist...wäre das ratsam oder sollte ich mich lieber raushalten?

Liebe Grüße
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Linda.1001
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Antwort #3 - 15.11.2009 um 15:12:22
 
Ich glaube nicht, dass der Anwalt dir etwas sagen würde, oder?

Mal ne andere Frage: wenn der Betreffende einen syrischen Nationalpass hätte, könnte er dann nicht einen Asylantrag stellen? Oder schließt sich das kategorisch aus?

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picuk
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Antwort #4 - 15.11.2009 um 17:01:44
 
Hey,

danke für deine Antwort. Ja stimmt, der Anwalt würde wahrscheinlich am Telefon nichts sagen...da müsste ich höchstwahrscheinlich schon mit zu einem Termin.

Was ist denn der genaue Unterschied zwischen Pass und Ausweis? Pass = Automatisch Reisepass?
Also mit Ausweis darf er nicht ausreisen...nur mit Pass?

Er betont die Unterschiede immer so doll...er sagt er hat keinen Pass sondern nur einen Ausweis.
Hab gerade nochmal gefragt und er meinte er wird keinen Pass bekommen und auch nicht abgeschoben (zumindest nicht nach Syrien) weil Syrien ihm die Einreise verbietet.
Ich habe vergessen zu sagen dass er Kurde ist...falls das etwas zu bedeuten hat.

Ist es denn wirklich so dass man als Staatenloser nicht zurück nach Syrien darf wenn man einmal das Land verlassen hat? Seine Schwester, die in der Türkei lebt darf auch nicht zur Familie zurück....lediglich die Verwandten aus Deutschland mit deutschem Pass dürfen hin und her reisen.

Laut ihm muss ich mir jedenfalls keine Sorgen machen dass er in nächster Zeit das Land verlassen muss....aber wie kann man weiter vorgehen? Wie schafft mans dass er hier arbeiten darf und auch sicher bleiben kann?

Diese Ungewissheit ist nix für meine Nerven.... Schockiert/Erstaunt
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Linda.1001
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Antwort #5 - 15.11.2009 um 17:31:00
 
Hallo liebe picuk,

die Ungewissheit wird zunächst aber etwas länger bleiben.

Ausweis -> ist gemeint, sowas wie 'unser' Personalausweis (wird in anderen Ländern auch ID-Card genannt)

Pass(port) -> reisepass

Mit einem Reisepass ist man glaube ich abschiebefähig, weil dann ja die Nationalität bestätigt ist. Andererseits, ich glaube man kann auch mit einer GÜB abgeschoben werden!
Also, ich bin Laie...

Wenn er syrischer Kurde ist, wäre doch ein Asylantrag sinnvoll, oder ist der schon abgelehnt??? Das wäre wichtig, wenn du das den RA fragst.

Guck auch mal auf www.proasyl.de, da findest du auch Kontaktinfos zu Flüchtlingsräten in deiner Nähe.
(sorry @ Mods, wenn das nicht erlaubt ist, bin mir net sicher)

Welchen Aufenthaltsstatus hat er denn genau? Nur eine Duldung? Wenn er alle 2 Wochen schon zur ABH muss, würde ich nicht sagen, dass er sich keine Sorgen um seinen Aufenthalt machen muss, im Gegenteil.
Viel Erfolg. Lg Linda
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Antwort #6 - 15.11.2009 um 18:09:20
 
Also hier gibt es eindeutig zu wenig Infos, um das genau(er)
beurteilen zu können.

Die Sache mit den "Kurden aus Syrien" ist recht komplex. Oft
handelt es sich dann tatsächlich um türkische StA. Wenn er
einen Auseis bzw Papiere über seine Personalien hat, spricht
auch viel dafür, dass er eben nicht staatenlos ist.

Ich würde da ohne die Akten kennen nicht spekulieren.
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picuk
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Antwort #7 - 15.11.2009 um 18:15:23
 
Danke für die Tipps; ich habe leider keine Ahnung ob er schon Asyl beantragt hat. Werde später mal versuchen es herauszufinden.

Hab ganz am Anfang des Kennenlernens mal seinen Cousin der gut deutsch spricht gefragt ob mein Freund in DE bleiben darf....der meinte nur dass seine Papiere soweit in Ordnung wären.

Mein Freund selbst meinte nach dem letzten Anwaltstermin dass seine Papiere jetzt "ein bisschen gut" sind...und in ein paar Monaten alles "fertig" ist hä?

Er musste zuerst alle 3 oder 4 Wochen hin glaube ich...dann hat er einen Termin verpasst und musste danach plötzlich wöchentlich.
Nun ist er aber wieder "hoch" auf 2 Wochen...2 Wochen sind nicht viel aber ist es nicht ein gutes Zeichen dass er weg von der einen Woche ist?Es geht dann doch in die richtige Richtung unentschlossen

Also lt. Anwaltsbrief ist es nur eine Duldung...aus dem Ausweis bin ich nicht richtig schlau geworden...werde den später nochmal begutachten.

fons: Änderung:
Folgepost angehängt. Bitte benutzt doch die Änderungsfunktion;
geht 15 Minuten lang. Danke


Danke für deine Antwort, fons.

Ja du hast recht, das mit dem Ausweis ist komisch...gesehen hab ich den syrischen Ausweis noch nicht, der ist ja nun beim ZAAB.
Was das für einer ist den er bei sich trägt muss ich nochmal gucken.

Türke ist er auf keinen Fall...das denk ich jedenfalls. Er beherrscht ja nichtmal unsere Schrift, er kann nur arabisch schreiben und sprechen tut er auch nur Kurdisch und Arabisch(und natürlich etwas Deutsch).
Was das ganze Geschehen nun auch nicht wirklich leichter macht... Lippen versiegelt
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« Zuletzt geändert: 15.11.2009 um 18:34:16 von N/V »  
 
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reinhard
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Antwort #8 - 15.11.2009 um 19:07:20
 
@picuk

Mal zum Problem an sich: Es gibt Kurden aus Syrien, die von den syrischen Behörden nicht registriert sind und deshalb für die syrische Botschaft nicht als Staatsbürger gelten. Sie können deshalb, auch nach abgelehntem Asylantrag, nicht abgeschoben werden.

Da das andere Kurden wissen, gibt es auch solche, die nur behaupten, sie wären nicht-registrierte Kurden aus Syrien. Manchmal sind sie in Wirklichkeit registriert, aber unter anderem als dem angegebenen Namen, oder sie sind aus der Türkei.

Viele Behörden sind zunächst sehr misstrauisch gegenüber der Behauptung, man wäre staatenlos, auch wenn Dein Freund es vielleicht wirklich ist.

Wenn Dein Freund will, dass Du etwas mehr von der Sache verstehst, ist es sicherlich notwendig, zusammen zum Anwalt zu gehen. Du kannst außerdem über Pro Asyl / Flüchtlingsrat versuchen, Artikel & Informationen über die Problematik insgesamt zu bekommen.

Infos dazu:
http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_728...
http://www.gfbv.de/pressemit.php?id=337&stayInsideTree=1
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/kurdi-almani-kassel/aktuell/2003/juli2003/s...
http://www.fluechtlingshilfe.ch/herkunftslaender/arabia/syrien/syrien-reisedokum...
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Antwort #9 - 15.11.2009 um 20:10:03
 
Danke für deine Antwort und die Tipps, Reinhard. Über die "Möchtegern-Staatenlosen" regt er sich auch oft auf...er kennt anscheinend einige die bleiben dürfen obwohl sie gelogen haben....und versteht natürlich nicht warums bei einem "echten" so schwierig ist.

Hab jetzt den Brief nochmal genau durchgelesen...und das mit dem von dir erwähntem Register steht auch drin. Ich zitiere einfach mal kurz.

Zitat:
[...Ich bin beauftragt mitzuteilen, dass die von meinem Mandanten bislang angegebenen Personalien falsch sind. Weiterhin ist mein Mandant nicht türkischer Staatsangehöriger. Er stammt aus Syrien, ist dort allerdings im Ausländerregister registriert, somit staatenlos.


Das steht drin...mir hat er anfangs auch erzählt er sei Türke. Hab mich da allerdings immer schon gewundert warum er sich mit einigen Leuten nicht verständigen kann obwohl sie auch Türken sind bzw warum er nicht lesen kann und meine türkischen Wörter (die ich ab und zu rausgesucht habe wenns  Verständigungsprobleme gab) nie verstanden hat.

Als wir uns dann etwas besser kannten hat er mir die Briefe und seinen Ausweis gezeigt und mir erklärt "was" er ist und sich für die Lüge entschuldigt, sein Cousin (selbst türkischer Kurde) meint anscheinend es sei besser wenn alle denken er ist Türke...warum auch immer. Das hat dann natürlich einiges erklärt.

In dem Anwaltsbrief sind übrigens viele Fehler...keine Ahnung warum, aber dort wird sein Name auf 2 verschiedene Arten geschrieben.
Das macht mit dem falschen Nachnamen auf seinem Ausweis 3 mögliche Nachname und 2 Schreibweisen des Vornamens...ich hoffe die erwischen den richtigen bei der Änderung....sonst muss er noch einen neuen Ausweis bekommen.

Er kanns ja selbst leider nicht lesen/korrigieren oder buchstabieren.


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Antwort #10 - 15.11.2009 um 20:17:37
 
Dann lies Dir mal das Gutachten des letzten Links durch (Schweiz), vor allem die zweite Seite. Dort ist Register und Ausweis beschrieben, dann wird Dir auch klar, warum er einen Ausweis, aber keinen Pass hat.

Falschangaben nach der Einreise führen natürlich oft zu langwirigen Problemen mit der Ausländerbehörde. Allerdings beruhen sie oft nicht auf "bösem Willen" der Betroffenen, sondern auch auf grausam falschen Tipps von "Kumpeln" im Flüchtlingsheim.

Schreib aber bitte unbedingt mit ihm zusammen sofort einen Brief an den Anwalt, in dem er darauf hinweist, dass der Anwalt in seinen Briefen bitte zumindest den Namen penibel korrekturlesen soll, bevor er einen Brief an die ABH abschickt. Gerade hier ist das eine äußerst sensible Frage, und er muss von seinem Anwalt 100%ige Präzision verlangen. Sein Brief sollte möglichst schnell beim Anwalt sein – möglicherweise mit der Bitte verbunden, der Anwalt möge sofort eine Richtigstellung an die Ausländerbehörde schicken. Wenn jetzt die dritte Schreibweise des Namens in die Akte kommt, könnte das später weitere Probleme geben.
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Antwort #11 - 15.11.2009 um 20:32:36
 
Danke dir, also ist er ein "Ajanib". Der Link erklärt natürlich einiges.
Ich glaube auch, dass es ein "super Tipp" von Kumpels war...er hat sich nämlich auch einen ganzen Schwung jünger "gemacht"...ich denke in der Hoffnung, dass Minderjährige eher "genommen" werden...denn zu dem Zeitpunkt der Falschangabe war er lt. falschem Geburtsdatum noch 17.

Das mit dem Brief bespreche ich am besten mit seinem Cousin, der wird hoffentlich wissen welche Schreibweise nun die Richtige ist.
Ich weiss zwar wie sein Nachname ausgesprochen wird...aber  Schreibweisen gibts da leider wirklich einige. Deshalb kann ich mir so ohne Hilfe auch nicht 100%ig sicher sein.
Werde das morgen mal in Angriff nehmen.

Stehen die Chancen denn besser wenn er beweisen kann dass er staatenlos ist und in Syrien nicht erwünscht ist?
Oder kommt er dann u.U. in ein ganz anderes Land?

Morgen ist der nächste Termin bei der ZAAB....bin gespannt wann er danach wieder hin muss.
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Antwort #12 - 15.11.2009 um 20:43:06
 
Bei der Schreibweise geht es darum, die richtige arabische Schreibweise nach ISO-Norm in die richtige Schreibweise in lateinischer Schrift umzusetzen – dein OLG hat eine Liste ermächtigter Arabisch-Übersetzer, die das können. Ich weiß nicht, ob ein Cousin aus der Türkei da wirklich helfen kann.

Wenn er beweisen kann, dass er staatenlos ist, ist das auf jeden Fall ein guter Grund, statt einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Richtet Euch trotzdem darauf ein, dass es längere Zeit dauern kann, bis die Behörde das auch akzeptiert - gerade weil er nach der Einreise eine türkische Identität angegeben hat.

Duldung für eine Woche oder zwei Wochen gibt die Ausländerbehörde, um ihn unter Druck zu setzen, seine Angelegenheiten schnell zu klären.
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Antwort #13 - 15.11.2009 um 20:55:30
 
Danke schön für die hilfreichen Tipps, das ist alles anscheinend doch nicht so leicht wie er sich das vorstellt.
Ich hoffe er nimmt die Ratschläge auch an.

OLG ist das Oberlandesgericht nehme ich an; stimmt...da wird der türkische Cousin wirklich nicht viel weiterhelfen können wenn er  kein  oder nur kaum arabisch kann.
Ich werde mal ein bisschen googlen...wobei es sein kann dass schon "professionell" übersetzt wurde, denn im Brief steht als Anlage u.a. eine Übersetzung des syrischen Ausweises aufgezählt...aber wer weiss wer das gemacht hat.

Bin nun auf jeden Fall um einiges schlauer und trotz allem etwas beruhigter...Dinge die man nachvollziehen kann machen einem nicht mehr soviel Angst Smiley
Mal gucken was er dazu sagt und was es morgen nach dem ZAAB Termin Neues gibt.

danke

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Antwort #14 - 16.11.2009 um 10:47:56
 
Hallo zusammen,

er hat sich gestern abend nochmal richtig Mühe gegeben und mir alles genau erklärt...es ist wirklich so, dass er kein Land haben darf, keinen Führerschein usw...mit seinem Ausweis hat er nur begrenzt Rechte.
Zur ABH muss er wohl nur so oft, weil der Zuständige ihn etwas auf dem Kieker hat. Das liegt daran, dass er in der Vergangeheit offensichtlich nicht alle Termine wahrgenommen hat und so wie ichs verstanden habe auch son bisschen frech geworden ist wenn ihm was nicht passt.
Hab ihm nun aber nahegelegt dass er doch bitte freundlich sein soll .

Wobei ich auch gelesen habe, dass diese kurzen Abstände zwischen den Terminen eigentlich  nicht erlaubt sind ...sowas ist anscheinend "reine Schikane"...er musste sogar schonmal nach einem Tag hin hat er gesagt... Lippen versiegelt

Naja bin gespannt was heute dabei rauskommt Smiley
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