Zitat:Da er bereits 1mal mit falschem Pass einen Asylantrag gestellt hat - wäre da ein Türkeiauffenthalt nicht nachweisbar??? Also, ohne Türkeiaufenthalt doch auch kein falscher türkischer Pass oder?
Eigentlich ja, wobei er wie ich erfahren habe zuletzt in Armenien war.
Er war ne Zeit lang in der Türkei, war danach kurz in Georgien und ist dann nach Armenien um sich dort einen türkischen Ausweis + Pass zu kaufen.
Von dort aus ist er dann auch nach Deutschland geflogen, wo er aber offensichtlich am Flughafen direkt "festgenommen" wurde.
Er sagt er habe seinen türkischen, falschen Pass auf der Flughafentoilette zerrissen und nur den falschen Ausweis vorgezeigt.
Dann wurde er zum türk. Konsulat gebracht wo man ihm offensichtlich geglaubt hat er sei türkischer Kurde und in der Türkei gefährdet ( war ein anderes Konsulat denke ich, jedenfalls ein anderes Bundesland).
Er hat zunächst also Asyl bekommen. Vor 7 Monaten ist er dann aber (warum weiss ich nicht) zum "Chef" der
ABH um ihm mitzuteilen er sei kein Türke sondern Syrer.
Der Mann hat das aber nicht ernst genommen und sowas wie "Haha, ja und ich komme neuerdings aus Afrika" gesagt.
Naja und vor ca. 4 Monaten hat mein Freund das alles nochmal per Anwalt gemacht; also die Änderung der Daten usw.
Wenn ich ihn also richtig verstanden habe wurde der 1.,falsche Asylantrag nicht abgelehnt. Er hat ihn von sich aus wieder "aufgelöst" weils ja alles gelogen war.
Weiss jemand was bei den Asylanten "Interview" bedeutet? Ist das beim Gericht?
Er sagte was von 10 Stunden Interview damals und dass er dann bald nochmal zum Interview müsse