Du (bzw. die Verlobte) sollte dort beim Anruf fragen, ob sie eine Vollmacht vorlegen muss (vielleicht hat sie es ja auch schon). Die Ausländerbehörde darf grundsätzlich nur dem Betroffenen Auskunft geben, dann seinem Rechtsanwalt.
Habe ich ihr heute mitgeteilt,sie wird sich erkundigen!
Und denk daran, dass es zwei getrennte Sachen sind. Die
ABH entscheidet über
Einreisesperre und Zustimmung zum Visum. Auch wenn beides positiv entschieden wird:
Solange mit der Staatsanwaltschaft nichts geklärt ist, kann er dann bei der Einreise gleich verhaftet werden. Die Bundespolizei (Flughafen) sieht ja nur den Eintrag im Computer, sie kennt den Hintergrund nicht und kann auch über nichts verhandeln.
OK,haben nun einen Anwalt damit beauftragt der sich erstens mit der Akte vetraut machen will und danach (hoff ich)sich mit dem zuständigen Statsanwalt in verbindun setzten wird,wurde aber leider erst die woche damit beauftragt,somit denk ich wird es leider lange auf sich warten lassen bis wir da was erfahren werden?!?!?!
Bei der Klärung mit der Staatsanwaltschaft ist möglich:
1) es ist verjährt, es gibt keine Ausschreibung (Haftbefehl) mehr.
2) Sie ergänzen den Eintrag, dass er einreisen kann ohne Festnahme. Im Gegenzug verspricht er, drei oder vier Tage später bei ihnen aufzutauchen und alles zu klären.
3) Er soll nach der Einreise zurück in den Knast und von dort aus die Begnadigung oder was auch immer beantragen. Dann kann eben die Fahrt vom Flughafen zu den Kindern drei oder vier Monate dauern.
Gut da muss ich sagen das mir die ersten 2 Vorschläge gefallen würden bei dem 3. Vorschlag find ich es blöd das es dann eventuell die kinder mitbekommen würden was meine Frau arg Traurig stimmen läst.ich dagegen würde es machen wenn ich dann endlich bei meiner Familie währe!!
Einreisesperre /
ABH: Du hast sicherlich bei ähnlichen Fragen hier im Forum schon gelesen, dass die Entscheidung nach BTM-Delikten länger dauert. Die
ABH verlangt meistens Nachweise aus der Türkei (Haarprobe, Registerauszug), dass er nach der Abschiebung nichts mehr mit Drogen zu tun hatte und nicht mehr damit zu tun hat.