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Reststrafe,Einreisesperre,Heirat ect. (Gelesen: 33.288 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 25.07.2009 um 14:15:25
 
Wenn es so ist, dass die Strafe ausgesetzt wurde wegen der Abschiebung – und wegen irgendwas nicht verjährt ist:

Dann läuft es nach Aufhebung der Einreisesperre so:

• Entweder er wird bei der Einreise auf dem Flughafen verhaftet und direkt ins Gefängnis gebracht.
• Oder die Staatsanwaltschaft setzt den Haftbefehl aus, der meldet sich direkt nach der Einreise freiwillig beim Gefängnis und wird aufgenommen.
• Oder die Staatsanwaltschaft setzt den Haftbefehl aus, und nach Einreise verhandelt er direkt mit der Staatsanwaltschaft über Begnadigung oder Aussetzen der Reststrafe zur Bewährung.

Also: Die Staatsanwaltschaft verhindert eine Einreise nicht, hat damit direkt auch nichts zu tun. Wenn die Sache nicht verjährt ist, bleibt er einfach "ausgeschrieben" und die Bundespolizei stellt das in dem Moment fest, wo er bei der Einreise durch die Kontrolle geht.
Deshalb ist es auf jeden Fall nötig, VOR der Einreise mit der Staatsanwaltschaft alles zu klären, und zwar für den jeweiligen Einzelfall.

Falls eine Strafe bei der Einreise noch nicht verjährt ist, sind die Kinder und die Perspektive für ihn in seiner neuen Familie auch ein gutes Argument, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen oder ihn zu begnadigen. Es gibt aber Fälle, wo die Betroffenen nach der Einreise doch noch ein oder zwei Monate im Knast sitzen, weil über die Anträge erst nach persönlicher Anhörung entschieden wird. Das ist dann aber nur eine kleine Verzögerung im Vergleich zur "großen" Wartezeit durch die Einreisesperre.

In Deinem Fall denke ich, Vinzent hat Recht, aber fragen müsst Ihr trotzdem noch mal.
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Ruuk
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Antwort #16 - 25.07.2009 um 19:07:59
 
Danke Reinhart@!!

Ich würde es ja zu gerne glauben das Vincent recht hat,leider ist dei enteuschung dann zu heftig fals es ncht so währe.

Werde jetzt erstmal en Anwalt beauftragen das so schnell wie möglich zu klären!

Danke hier aber trozdem nochmal!!
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Antwort #17 - 26.07.2009 um 18:40:32
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #18 - 26.07.2009 um 23:03:30
 
So wie man halt so ist ungeduldig.

Kann man sich eigentlich vorab mit der dann zuständigen ausländerbehörde eine anhörung bzw. nen termin machen um die sache vorab mal zu diskutieren??

Und währe sowas sinnvoll,die leute haben ja bestimmt viel zu tun und wir wollen ja auch keinem auf die Nerfen gehen aber wenn bei der Antragstellung auf die FZF die zuständige AB zugezoge wird könnte man ja mal anfragen wie man das am reibungslosesten und schnellsten weg klären kann.

Arbeitgeber steht auch schon zu verfügung und würde sofort nen Arbeitsvertrag austellen würde sowas Helfen im Sinne der beschleunigung??

Weis,weis sowas kann und wird nur die zuständige behörde entscheiden aber einige von dem Moderatoren ect. sind ja tätig im Amt.

Danke euch!
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Antwort #19 - 29.07.2009 um 00:37:20
 
Schade das es zu meiner obrigen frage keine antworten gab aber nur gut.

Habe ne ander frage meine Frau will meine kinder für ca.3 wochen zu mir in die Türkei schicken und das aber mit meiner schwester!
Also meine Frau kommt nicht mit,meine Kinder haben Reisepässe reicht das oder muss man da noch was anderes machen zb. Vollmacht ect.

Kennt sich da denn jemand aus??

Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte!

Danke schön!
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Antwort #20 - 29.07.2009 um 08:10:29
 
Ruuk schrieb am 26.07.2009 um 23:03:30:
Kann man sich eigentlich vorab mit der dann zuständigen ausländerbehörde eine anhörung bzw. nen termin machen um die sache vorab mal zu diskutieren??


Ich denke, das sollte möglich sein. -

Bitte einfach um einen Beratungstermin als Verlobte eines türkischen Staatsangehörigen mit gemeinsamen Kindern - im Zweifel kannst Du ja ankündigen, dass Eure Ausgangssituation ein wenig speziell und kompliziert ist und Du Duch deshalb im Vorfeld sachkundig informieren möchtest. -

Den Behörden obliegt auch eine Informations- und Beratungspflicht, und wenn ein Bürger in diesem Sinne entsprechend langfristig vorab um einen Termin bittet, müsste ihm dieser auch gewährt werden.

Anlässlich dieses Termins könntest Du dann nach den Modalitäten mit Blick auf die Befristung der Einreisesperre fragen, auf die große Wahrscheinlichkeit einer möglichen Arbeitsaufnahme durch Deinen Partner nach der Einreise verweisen usw.

Ruuk schrieb am 29.07.2009 um 00:37:20:
Also meine Frau kommt nicht mit,meine Kinder haben Reisepässe reicht das oder muss man da noch was anderes machen zb. Vollmacht ect.


Also, wenn Ihr beide das Personensorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, sollte es eigentlich ohne was Besonderes gehen ( - an dieser Stelle noch der Hinweis. Für den Familiennachzug des Vaters zu den Kindern ist nicht nur die nachgewiesene Vaterschaft erforderlich, sondern der Vater muss auch nachweislich personensorgeberechtigt über die Kinder sein - ich gehe aber davon aus, dass das bei Euch der Fall ist).

Ansonsten: Es kann ja nicht schaden, eine Vollmacht/Einverständniserklärung zu verfassen - damit solltet Ihr dann in jedem Falle auf der sicheren Seite sein.


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(P.S. - Vielen Dank noch für Dein kleines Post in meinem Vorstellungsthread - habs nicht übersehen  Zwinkernd)

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Antwort #21 - 29.07.2009 um 11:54:45
 
Ruuk schrieb am 26.07.2009 um 23:03:30:
So wie man halt so ist ungeduldig.

Kann man sich eigentlich vorab mit der dann zuständigen ausländerbehörde eine anhörung bzw. nen termin machen um die sache vorab mal zu diskutieren??

Und währe sowas sinnvoll,die leute haben ja bestimmt viel zu tun und wir wollen ja auch keinem auf die Nerfen gehen aber wenn bei der Antragstellung auf die FZF die zuständige AB zugezoge wird könnte man ja mal anfragen wie man das am reibungslosesten und schnellsten weg klären kann.

Arbeitgeber steht auch schon zu verfügung und würde sofort nen Arbeitsvertrag austellen würde sowas Helfen im Sinne der beschleunigung??

Weis,weis sowas kann und wird nur die zuständige behörde entscheiden aber einige von dem Moderatoren ect. sind ja tätig im Amt.

Danke euch!


Du (bzw. die Verlobte) sollte dort beim Anruf fragen, ob sie eine Vollmacht vorlegen muss (vielleicht hat sie es ja auch schon). Die Ausländerbehörde darf grundsätzlich nur dem Betroffenen Auskunft geben, dann seinem Rechtsanwalt.

Und denk daran, dass es zwei getrennte Sachen sind. Die ABH entscheidet über Einreisesperre und Zustimmung zum Visum. Auch wenn beides positiv entschieden wird:

Solange mit der Staatsanwaltschaft nichts geklärt ist, kann er dann bei der Einreise gleich verhaftet werden. Die Bundespolizei (Flughafen) sieht ja nur den Eintrag im Computer, sie kennt den Hintergrund nicht und kann auch über nichts verhandeln.

Bei der Klärung mit der Staatsanwaltschaft ist möglich:
1) es ist verjährt, es gibt keine Ausschreibung (Haftbefehl) mehr.
2) Sie ergänzen den Eintrag, dass er einreisen kann ohne Festnahme. Im Gegenzug verspricht er, drei oder vier Tage später bei ihnen aufzutauchen und alles zu klären.
3) Er soll nach der Einreise zurück in den Knast und von dort aus die Begnadigung oder was auch immer beantragen. Dann kann eben die Fahrt vom Flughafen zu den Kindern drei oder vier Monate dauern.

Einreisesperre / ABH: Du hast sicherlich bei ähnlichen Fragen hier im Forum schon gelesen, dass die Entscheidung nach BTM-Delikten länger dauert. Die ABH verlangt meistens Nachweise aus der Türkei (Haarprobe, Registerauszug), dass er nach der Abschiebung nichts mehr mit Drogen zu tun hatte und nicht mehr damit zu tun hat.
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Antwort #22 - 29.07.2009 um 22:17:56
 
schweitzer schrieb am 29.07.2009 um 08:10:29:
Ich denke, das sollte möglich sein. -

Bitte einfach um einen Beratungstermin als Verlobte eines türkischen Staatsangehörigen mit gemeinsamen Kindern - im Zweifel kannst Du ja ankündigen, dass Eure Ausgangssituation ein wenig speziell und kompliziert ist und Du Duch deshalb im Vorfeld sachkundig informieren möchtest. -

Das muss/soll in dem zuständigen Ausländeramt geschehen spricht wo miene Frau wohnt??


Den Behörden obliegt auch eine Informations- und Beratungspflicht, und wenn ein Bürger in diesem Sinne entsprechend langfristig vorab um einen Termin bittet, müsste ihm dieser auch gewährt werden.

Werden wir sofort machen!



Anlässlich dieses Termins könntest Du dann nach den Modalitäten mit Blick auf die Befristung der Einreisesperre fragen, auf die große Wahrscheinlichkeit einer möglichen Arbeitsaufnahme durch Deinen Partner nach der Einreise verweisen usw.

Ok,das werden wir gleic machen,einen Arbeitsvertrag könnt ich gleich vorweisen!





Also, wenn Ihr beide das Personensorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, sollte es eigentlich ohne was Besonderes gehen ( - an dieser Stelle noch der Hinweis. Für den Familiennachzug des Vaters zu den Kindern ist nicht nur die nachgewiesene Vaterschaft erforderlich, sondern der Vater muss auch nachweislich personensorgeberechtigt über die Kinder sein - ich gehe aber davon aus, dass das bei Euch der Fall ist).

Das muss ich jetzt passen,also ich habe hier in Istanbul am Deuschen konsulat die Vaterschaft beatragt habe eine 5fache bescheinigung bekommen und es wurde auch(glaub)grundbuch eingetragen.
Dann sollten wir eine dieser 5 bescheinigungen an die zuständige behörde geben da kinder damals in NRW auf die welt kamen muste diese bescheinigung dort hin leider hat die zuständige Dame bi heute die noch nicht eingetragen das wir neue Geburtsurkunden bekommen haben auf den nachdruck meiner Frau dies geschah vor 2 Tagen hat sie gesagt das sie es sofort erledigen wird.
Nun warten wir auf das ergebniss und die neuen Geburtsurkunden!Vorher wird wohl nix gehen,oder??


Ansonsten: Es kann ja nicht schaden, eine Vollmacht/Einverständniserklärung zu verfassen - damit solltet Ihr dann in jedem Falle auf der sicheren Seite sein.

Sollte diese Eigenhädig ausgestellt werden,oder sollte das Noteriel gemacht werden hier in der Tükei werden die damit nicht viel anfangen können?!?!?!

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Kein Ding,wenn wir in einem anderen Forum währen würde ich glatt sagen,Na tisct der aber auf.RESPECT!!!
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Antwort #23 - 29.07.2009 um 22:37:14
 
PS.Habe gerade erfahren das es am Standesamt in NRW eingetrage wurde und wir neue Geburtsurkunden und Internationale geburtsurkunden zugeschickt bekommen sprich miene Frau bekommt!Meine Vaterschaft ist jetzt Offiziell anerkannt und ich steh jetzt in den neuen Geburturkunden mit drinne!
Bin ich dann Automatisch Personensorgeberechtigter so wie du es geschrieben hattest schweitze@????
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Antwort #24 - 29.07.2009 um 23:57:10
 
reinhard schrieb am 29.07.2009 um 11:54:45:
Du (bzw. die Verlobte) sollte dort beim Anruf fragen, ob sie eine Vollmacht vorlegen muss (vielleicht hat sie es ja auch schon). Die Ausländerbehörde darf grundsätzlich nur dem Betroffenen Auskunft geben, dann seinem Rechtsanwalt.

Habe ich ihr heute mitgeteilt,sie wird sich erkundigen!


Und denk daran, dass es zwei getrennte Sachen sind. Die ABH entscheidet über Einreisesperre und Zustimmung zum Visum. Auch wenn beides positiv entschieden wird:

Solange mit der Staatsanwaltschaft nichts geklärt ist, kann er dann bei der Einreise gleich verhaftet werden. Die Bundespolizei (Flughafen) sieht ja nur den Eintrag im Computer, sie kennt den Hintergrund nicht und kann auch über nichts verhandeln.

OK,haben nun einen Anwalt damit beauftragt der sich erstens mit der Akte vetraut machen will und danach (hoff ich)sich mit dem zuständigen Statsanwalt in verbindun setzten wird,wurde aber leider erst die woche damit beauftragt,somit denk ich wird es leider lange auf sich warten lassen bis wir da was erfahren werden?!?!?!


Bei der Klärung mit der Staatsanwaltschaft ist möglich:
1) es ist verjährt, es gibt keine Ausschreibung (Haftbefehl) mehr.
2) Sie ergänzen den Eintrag, dass er einreisen kann ohne Festnahme. Im Gegenzug verspricht er, drei oder vier Tage später bei ihnen aufzutauchen und alles zu klären.
3) Er soll nach der Einreise zurück in den Knast und von dort aus die Begnadigung oder was auch immer beantragen. Dann kann eben die Fahrt vom Flughafen zu den Kindern drei oder vier Monate dauern.

Gut da muss ich sagen das mir die ersten 2 Vorschläge gefallen würden bei dem 3. Vorschlag find ich es blöd das es dann eventuell die kinder mitbekommen würden was meine Frau arg Traurig stimmen läst.ich dagegen würde es machen wenn ich dann endlich bei meiner Familie währe!!


Einreisesperre / ABH: Du hast sicherlich bei ähnlichen Fragen hier im Forum schon gelesen, dass die Entscheidung nach BTM-Delikten länger dauert. Die ABH verlangt meistens Nachweise aus der Türkei (Haarprobe, Registerauszug), dass er nach der Abschiebung nichts mehr mit Drogen zu tun hatte und nicht mehr damit zu tun hat. 


Schon geschehen,Haaranalyse wurde in München gemacht befund Negativ(nix anderes zu erwarten)Registereinzug von Statsanwaltschaft wurde verlangt auch kein eintrag bis der aus Deutschland von damals(also straffrei,natürlich)und es wurde eine Arbeitsbescheinigung verlangt dem ich auch nachgekommen bin und von 2 meiner alten Arbeitgeber übersetzt abgelifert habe also die Angeforderten Unterlagen sind seit letztem Mittwoch bei der damals zuständigen ABH.


Sorry wegen der zu groß geratenen schrift,war eigentlich anders beabsichtigt!!! Steinigung Steinigung Steinigung Steinigung

Tippi Änderung:
Du kannst innerhalb von 15 Minuten nach dem Absenden
ein Posting ändern - nutze die Zeit  22

habe die Schrift mal kleiner gemacht
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Antwort #25 - 30.07.2009 um 00:02:19
 
@
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Ich lege dir mal die Tipps vom Team ans Herz.
Hier
  bekommst du auch das richtige zitieren erklärt.

Das erleichtert das lesen und verstehendeiner Postings.
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Antwort #26 - 30.07.2009 um 00:14:47
 
Tippi schrieb am 30.07.2009 um 00:02:19:
Ich lege dir mal die Tipps vom Team ans Herz.
Hier
bekommst du auch das richtige zitieren erklärt.

Das erleichtert das lesen und verstehendeiner Postings. 


OK,glaub einiges habe ich sogar kapiert!!
DANKE.
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Antwort #27 - 30.07.2009 um 09:02:51
 
Ruuk schrieb am 29.07.2009 um 22:17:56:
Das muss/soll in dem zuständigen Ausländeramt geschehen spricht wo miene Frau wohnt??


Ja. -

Ruuk schrieb am 29.07.2009 um 22:37:14:
Bin ich dann Automatisch Personensorgeberechtigter so wie du es geschrieben hattest schweitze@?


IMHO nicht.- Da es sich um "uneheliche" Kinder handelt ist m.E. eine Erklärung zur Personensorge beim Jugendamt durch die Mutter der Kinder erforderlich, wenn auch der Kindsvater die Personensorge übertragen bekommen soll. - Dies wäre dann die Voraussetzung für entsprechende Angaben des Vaters bei der Botschaft.

Da dieses Thema aber nicht wirklich "meine Baustelle" ist, erkundige Dich bitte noch einmal genau bei Deinem Jugendamt. - Das ist wichtig, denn "nur" wegen der feststehenden und in der Geburtsurkunde vermerkten Vaterschaft, wird es kein FZF-Visum geben - es muss ein Nachweis des Personensorgerechts vorliegen!

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Antwort #28 - 30.07.2009 um 22:06:15
 
Hmm,sorry wenn ich jetzt nochmal frage aber welches Jugendamt währe das dann??

Da wo die Kinder zu Welt kamen sprich NRW oder da wo sich meine Frau inclusive Kinder jetzt gemeldet währen/sind????

Und hat dann die Vaterschaftsanerkennung ja nur die wirkung das ich als Vater erkannt worden bin?!?!
Wenn ich das so sagen darf!
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Antwort #29 - 30.07.2009 um 22:13:23
 
Ruuk schrieb am 30.07.2009 um 22:06:15:
Da wo die Kinder zu Welt kamen sprich NRW oder da wo sich meine Frau inclusive Kinder jetzt gemeldet währen/sind????


Da wo Frau und Kinder jetzt gemeldet sind.

Ruuk schrieb am 30.07.2009 um 22:06:15:
Und hat dann die Vaterschaftsanerkennung ja nur die wirkung das ich als Vater erkannt worden bin?!?!


Exakt. - Wenn nicht doch schon irgendeine Erklärung zur Personensorge existiert - aber dazu bzw. zur Abgabe eine solchen Erklärung müsste eben das Jugendamt konsultiert werden.

Ist aber ja kein Beinbruch -

also alles Gute!


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