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Reststrafe,Einreisesperre,Heirat ect. (Gelesen: 33.079 mal)
Ruuk
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19.07.2009 um 13:29:09
 
Sorry habe jetzt keinen anderen Betreff gefunden der alles einbindet!
Versuch es kurz und verständlich zu machen!

Wurde 1999 abgeschoben wegen BTM Strafe von 3 jahren und 6 monaten bekommen davon 17 Monate U-Haft und 9 Monate zwangstherapie ala Paragraf64§
danach abgeschoben.

Heute habe ich 2 kinder die in deutschland leben eine verlobte mit der ich heiraten will mein anwalt hat die befristung beantrag ausländeramt wollte eine arbeitsbescheinigung,Zentralregistereintrag von Statsanwaltschaft und eine Haarprobe haben wurde jetzt alles zugestellt laut anwalt soll sperre sobal die Papiere eingegangen sind aufgehoben werden.Kann das so schnell geschehen??

Wollte dann ein Heiratsvisum beantragen da meine frau gerne bei ihrer Familie heirate würde und ich ja sowiso hier niemanden habe,währe das möglich??

Und was ist mit meiner Reststrafe verjährt die nicht nach 10 jahren oder muss da erstmal mit der Statsanwaltschaft verhandelt werden??

Würde mich freuen wenn mir da jemand ein paar antworen geben könnte!!

Danke sehr!!
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Ikh34
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Antwort #1 - 19.07.2009 um 13:45:20
 
Kein Experte, nur meine 2 cents:

Sofern deine Freundin und damit eure gemeinsamen Kinder deutsch sind, kannst du ein FZF-Visum zu deinen Kindern beantragen (vorausgesetzt die Vaterschaft/Sorgerecht is anerkannt).
Die Wahrscheinlichkeit, dass du das erhälst (bzw der Rechtsanspruch) ist größer, als ein Visum zur Eheschließung.
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Ruuk
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Antwort #2 - 19.07.2009 um 13:50:11
 
Vaterschaftsanerkenung wurde beim deutschen konsulat gemacht!
Also hät ich mehr glück bei einer Familienzusammenführung als bei einer Eheschliesung deiner meinung nach??
Wird da denn das Visum vom Konsulat oder beim zuständigen Ausländeramt gegeben??
Also wer währe denn da zuständig??
Danke!
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Antwort #3 - 19.07.2009 um 14:26:33
 
Mit Glück hat das nicht viel zu tun.
Als Vater dt. Kinder hast du ein Recht auf Familienzusammenführung (bzw die Kinder haben ein Recht auf ihren Vater).
Ein Recht aufs Heiraten gibt's so nicht.

Der Weg ist in beiden Fällen der gleiche:
Visumsantrag bei Konsulat abgeben, wird bearbeitet, Meinung der ABH wird hinzugezogen. Wie das mit der strafrechtlichen Seite/Befristung aussieht? Bin kein Experte (aber die melden sich schon noch zu Wort  Zwinkernd)
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Ruuk
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Antwort #4 - 19.07.2009 um 15:22:32
 
Hab jetzt nen Anwalt beauftragt sich mit der damaligen Stantsanwaltschaft in kontakt zu setzen und zu fragen ob das nicht verjährt ist!

Im netz steht es ja das es nach 10 Jahren verjährt aber denke mal in dieser situation nummer sicher gehen!!
Danke.
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reinhard
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Antwort #5 - 19.07.2009 um 16:16:24
 
Es sind ja zwei getrennte Sachen.
Die Ausländerbehörde stimmt der Befristung zu und löscht die Einreiseperre. Die Entscheidung, ob das sofort passiert oder später, bekommst Du über Deinen Anwalt. Falls Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du dagegen auch klagen. Wenn die Einreisesperre aufgehoben ist, kannst Du ein Visum zur FZF zu Deinen deutschen (!) Kindern beantragen und solltest es normalerweise bekommen.

Wenn Du dann einreist, wäre eine Reststrafe entweder abzusitzen oder zu erlassen (Begnadigung) oder auszusetzen oder sie wäre verjährt – das musst Du bzw. Dein Anwalt getrennt klären. Einreisen dürftest Du auch, wenn noch eine Reststrafe offen ist, dann musst Du nur damit rechnen, dass die Polizei Dich direkt vom Flughafen erst mal ins Gefängnis bringt.

Übrigens: Nach Deinem Profil bist Du weiblich, aber Vater.
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Ruuk
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Antwort #6 - 19.07.2009 um 17:44:03
 
Danke euch.

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Saxonicus
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Antwort #7 - 19.07.2009 um 18:25:24
 
@Ruuk schreibt in seinem Profil, daß er deutscher Staatsangehöriger ist. Da kann doch etwas nicht stimmen ?
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Vinzent2m
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Antwort #8 - 19.07.2009 um 19:23:03
 
Nach § 79 StGB verjährt eine Strafe von unter 5 Jahren nach 10 Jahren (gerechnet ab Datum der Abschiebung). Aber vor Einreise bitte über den Anwalt bestätigen lassen. Sicher ist sicher!
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Ruuk
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Antwort #9 - 19.07.2009 um 22:25:38
 
Saxonicus schrieb am 19.07.2009 um 18:25:24:
@Ruuk schreibt in seinem Profil, daß er deutscher Staatsangehöriger ist. Da kann doch etwas nicht stimmen ?



Also erstmal danke an alle dir etwas zu de Thema geschriebe haben.

Aber das hier nerft wirklich,ist das dir so wichtig??
Wenn ja dann kläre ich dich mal auf,er nicht aber ICH denn ich bin seine schwester und ich bin ne FRAU und Mutter!!!!!!

Ich hofe das berfriedigt die dene sowas eher wichtig ist!

Dem rest nochmals Danke!!
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Antwort #10 - 19.07.2009 um 22:34:20
 
Ruuk schrieb am 19.07.2009 um 22:25:38:
Aber das hier nerft wirklich,ist das dir so wichtig??
Wenn ja dann kläre ich dich mal auf,er nicht aber ICH denn ich bin seine schwester und ich bin ne FRAU und Mutter!!!!!!

Ich hofe das berfriedigt die dene sowas eher wichtig ist!


Ist halt verwirrend für den ein oder anderen, wenn dann in der "ich"-Form geschrieben wird Zwinkernd Und ein Visum für Deutsche nach Deutschland gibt's nicht Zwinkernd
Sei's drum - deinem Bruder und der Schwägerin viel Erfolg.
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Ruuk
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Antwort #11 - 20.07.2009 um 14:04:09
 
Vielen Dank!!
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Antwort #12 - 24.07.2009 um 23:44:52
 
Vinzent2m schrieb am 19.07.2009 um 19:23:03:
Nach § 79 StGB verjährt eine Strafe von unter 5 Jahren nach 10 Jahren (gerechnet ab Datum der Abschiebung). Aber vor Einreise bitte über den Anwalt bestätigen lassen. Sicher ist sicher!



Hallo ich schreib gleich in der ICH form,nicht das es wieder verständnissprobleme gibt.

Kann mir jemand mehr zu obrigen sache sagen??
Hat da jemand etwas erfahrung mit??

Hatten letztens ein gespräch mit nem Strafverteidiger der aber sagte das es in der Regel NIE verjährt?!?!?
Hammer schlag für uns.
Weil dies angeblich immer wieder zu nem richter kommen würde und es praktisch dan nie zu 10 Jahren kommen würde!

Also um erlich zu sein kann ich es leider garnicht richtig erklären,weil ich es selbst überhauot nicht verstande habe!

Also würde mich ja echt freuen wenn sich da jemand einigermasen auskennt!!

Vielen Dank!!
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reinhard
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Antwort #13 - 25.07.2009 um 13:12:07
 
Das sollte Dein Verwandter mit "seiner" Staatsanwaltschaft klären, wie es bei ihm speziell ist. Aber Vinzent2m ist da schon Experte. Deine Antwort hast Du also schon, Du hast Dich jetzt nur durch eine andere Auskunft verunsichern lassen.

Bei einem Strafverteidiger, den Du fragst, kommt es immer darauf an, ob das nun sein Spezialgebiet ist oder er das auch nur aus der Ferne einschätzt.

Eine Umfrage hier im Forum nützt Deinem Verwandten ja nichts, weil er sowieso für sich selbst früher oder später nachfragen muss. Das könnte er jetzt auch sofort machen (oder Du mit einer entsprechenden Vollmacht).
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Antwort #14 - 25.07.2009 um 13:47:54
 
Hallo Reinhart@.
Also habe schon einen Strafverteidiger beauftragt der uns diese auskunft gegeben hat.
Laut seiner auskunft verjährt sowas nicht da die strafe nur zur abschiebung ausgesetzt wird.
Aber irgentwie wiederspircht sich das ja.
Habe mal Geggogelt wegen dem §79 was ja Vinzent2m seine aussage zu stimmt.
Aber du wirst recht haben das wird der Verteidiger mit dem Statsanwalt erst mal besprechen müssen alles andere währe  nur spekulation,ander seitz ist es ja ein toller neuanfang kaum da und a wieder in den knast!
Was ja wirklich nicht spasieg ist da die kinder schon so alnge warten und den Vater dann noch im Knast besuchen müssen um ihn zu sehen.Nun ja!!
Ich dachte blos,vielleicht hat das ja schon jemand hinter sich und kann mri auskunft geben wie es bei ihm abgelaufen ist oder noch leuft!

Aber beispiel,ausländeramt hebt einreseverbot auf Vater beantragt FZF bekommt sie dürfte er praktisch einreisen?!?!
Trifft das zu,oder kann da die statsanwaltschaft Veto bzw.einreise verhindern wegen dieser offenen strafe??

Danke euch!! Smiley
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