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Reststrafe,Einreisesperre,Heirat ect. (Gelesen: 33.286 mal)
schweitzer
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Antwort #60 - 17.09.2009 um 16:33:31
 
Ruuk schrieb am 17.09.2009 um 16:26:34:
Klagen??
In wie fern?!?! 


Die Entscheidung über die Befristung ist ein so genannter Verwaltungsakt. - Gegen einen Verwaltungsakt ist immer ein Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage) möglich. -

Das wird der Anwalt aber 100% wissen.

Du kannst im Moment wirklich nichts anderes machen, als abwarten. So schwer es auch fällt.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ruuk
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Antwort #61 - 17.09.2009 um 16:39:29
 
Ich könnte so was von los Plärren,Gott ich weiß nicht weiter!
Diese warterei hat mich die Letzten 10 Jahre fertig gemacht,aber die letzten Monate waren so heftig echt mehr als die 10 Jahre!

Vor allem das versprechen,die Sperre wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben!

Psychische Kriegsführung??

PS:Danke.
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Ruuk
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Antwort #62 - 17.09.2009 um 17:35:40
 
Falls meine einreise bewilligt wird währe es ein Präzedenzfall und das will Bayern nicht,darauf mein Anwalt,es gibt zig fälle wo es ab 10 Jahren bewilligt wird.

Nun wird morgen nochmals verhandelt und entscheiden!

Mit der Klage sagte mein Anwalt das es sich rausziehen kann bis zu einem Jahr!

Ich kann das nicht fassen,warum erst positiv und dann so ein Schlag?!?!?!?
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Ruuk
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Antwort #63 - 18.09.2009 um 08:48:07
 
Also
BAYERN
bleibt bei seinem Standpunkt!
Kein Rütteln oder schütteln Aufhebung ist von sofort auf 2010 verschoben worden weil der
FREISTADT BAYERN
Präzedenzfall statuieren will und nicht an der untersten Grenze anfangen will.
Sonst könnten da ja alle kommen!!

Lieber Gott,was hast du dir dabei gedacht als du Bayern erschaffen hast??
Absolut Eiskalt,Gefühlslos und Borniert das sich alles Biegt.
Keine Kinder, sehen aus als währen sie gerade aus der Berufsschule entlassen worden,noch nie im AUSLAND gewesen.(Haben sie beide selber zu gegeben)ca.23-30 Jahre alt und eine entscheidungskraft denen die beiden SB´s absolut nicht gewachsen sind!

Sorry an die SB´s hier aber genau durch solche Leute entstehen die Vor-Nein die Urteile die über euch gesagt werden.
Das ihr gefühlslos entscheiden würdet und nur nach Akten Urteilen würdet!
Ich habe euch ja auch beim Konsulat in Istanbul letzte Woche noch gelobt,das ihr sehr Hilfreich währt und so.weil der Mitarbeiter mich Lobte das ich so Informiert wär.Was ich ohne euch ja nicht wär,aber leider gibt es dann eben genau diese Menschen die wirklich das Herz daheim lassen und nur nach ihren Paragraphen gehen und das was sie in ihre Akten zu Lesen bekommen.

Sie haben sogar die Ergebnisse des Labors in München und den Vertrauensarzt des Generalkonsulats der BRD bezweifeln wollen,die könnten ja auch gekauft sein.
Hallo??????
Also wenn man zu den Instituten oder Einrichtungen geht die von der BRD selber auferlegt werden ist das auch Beschiss???
Bitte sagt mir das das nicht normal ist bitte ihr lieben Leute da drausse,sonst verliere ich wirklich mein glauben an die Menschheit.
Ich kann das nicht fassen,ich bin so was von enttäuscht.
Ich bete darum einemal einen Fehler dieser Menschen zu erwischen die da so Tadellos meinen zu sein ohh Gott was bitte ich darum.,
Aber da das schlechte Gewissen ja doch drückt anscheinend wurde meine Frau ein Angebot gemacht,er könnte ein Besuchsvisum erhalten!
Was beinhaltet diese Visum??
Wie lange darf ich dann bei meinen Kindern bleiben?
WO muss ich das beantragen??
Wie schnell bekomme ich das??

Bitte um Antworten.
Vielen Dank.
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« Zuletzt geändert: 18.09.2009 um 09:02:08 von Ruuk »  
 
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steini007
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Antwort #64 - 18.09.2009 um 09:01:48
 
Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
WO muss ich das beantragen??

Bei der deutschen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat.

Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Wie schnell bekomme ich das??

Diese Frage kann dir keiner seriös beantworten.

Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Wie lange darf ich dann bei meinen Kindern bleiben?

Auch das entscheidet die Botschaft. Aber maximal kann das Visum für drei Monate erteilt werden.

Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Was beinhaltet diese Visum??

Bei einem Schengen Visum die Möglichkeit, die Schengen Staaten zu bereisen.


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Ruuk
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Antwort #65 - 18.09.2009 um 09:08:15
 
WOW Steini007,jetzt warst du aber mal richtig schnell!

Als meine Frau danach Fragte sagte der SB er muss die Einzelheiten mit meinem Anwalt aushandeln,hmmm was er wohl gemeint hat??

Brauch ich den da auch eine Bestätigung von der AB dafür oder kann ich da jetzt schon hinmarschieren??
Müssen die Ihr OK geben,ansonsten denke ich bin ich ja immer noch als Abgeschobener und stehe ja wahrscheinlich noch in allen PC´s ect.,Oder??

Ich Ruf heute mal gleich die Dame an die ich kenne im Konsulat,vielleicht kann die mir ja weiter helfen!
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Mono
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Antwort #66 - 18.09.2009 um 09:14:09
 
Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Aber da das schlechte Gewissen ja doch drückt anscheinend wurde meine Frau ein Angebot gemacht,er könnte ein Besuchsvisum erhalten!

Wer sollte denn dieses 'Angebot' gemacht haben? Ein Besuchervisum kann jeder beantragen, doch besteht kein Rechtsanspruch darauf. Ob es erteilt wird, entscheidet die diplomatische Vertretung im Ausland. Es dürfen u. a. keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden, es muss eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € abgeschlossen werden und insbesondere die Prognose der Auslandsvertretung zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden muss positiv sein. Daher muss jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Deine Beiträge in diesem Forum auszudrucken und dem Antrag beizulegen dürfte allerdings als Beweis für die Rückkehrwilligkeit nicht allzu hilfreich sein.

Erfüllt der Antragsteller nicht die obigen Kriterien, muss der Antrag abgelehnt werden.

Mono
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Ruuk
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Antwort #67 - 18.09.2009 um 09:24:25
 
Das Angebot hat das Ausländeramt gemacht das die Abschiebung damals gemacht hat die versprochen hat die Einreisesperre aufzuheben und dann doch noch um 1 Jahr verschoben hat weil es kein Exempel statuieren will.
Mein Beitrag dürfte nicht all zu hilfreich sein??
Ja vielleicht er letzte nicht,aber wie sieht es denn aus mit deren Versprechen die sie so in die Luft setzten??
Klar die dürfen das ne,das sind ja Götter!

Wenn du meiner Situation gerade kein Verständnis zeigen kannst,dann bitte ich dich es sein zu lassen!!
Ich habe das Gefühl das du auch zu denen gehörst die das Herz daheim lassen wenn sie in ihr Büro gehen?!?!

Mit dem Konsulat hier habe ich kein Problem,die kennen meine Problem schon allerdings hätten die auch nie erwartet das die AB auf einmal ihr versprechen bricht!
Was sind das für Öffentliche Ansprüche??
Will kein Geld vom Stadt,falls du das meinst.
Kann mein Mist selber bezahlen.
Versicherung habe ich beim ADAC schon abgeschlossen,die wird ja wohl reichen!
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schweitzer
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Antwort #68 - 18.09.2009 um 09:35:26
 
Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 08:48:07:
Aber da das schlechte Gewissen ja doch drückt anscheinend wurde meine Frau ein Angebot gemacht,er könnte ein Besuchsvisum erhalten!


Wie bitte???

Seit wann kann man bei bestehender Einreisesperre ein Besuchsvisum erhalten?

Abgesehen von diesem entscheidendenden Einwand:

Ich halte dieses Angebot, wenn es so gemacht worden ist, schlicht und einfach für einen schlechten Scherz:

Wie sollte in einem Fall wie diesem hier "hinreichende Rückkehrbereitschaft" belegt werden können, jenes Moment, dass immer noch das häufigste ist, wenn es um die Gründe für das Scheitern von Besuchsvisaverfahren geht?

Ansonsten:

Bei allem Frust: - Bitte im Interesse dieses Forums wieder mehr an die sachlich-/fachliche Ebene denken.


=schweitzer=


Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 09:24:25:
Wenn du meiner Situation gerade kein Verständnis zeigen kannst,dann bitte ich dich es sein zu lassen!!
Ich habe das Gefühl das du auch zu denen gehörst die das Herz daheim lassen wenn sie in ihr Büro gehen?!?!


Das habe ich eben erst gesehen -

Ruuk, nochmal, bei allem Verständnis - lass bitte solche persönlichen Angriffe!

=schw.=
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Antwort #69 - 18.09.2009 um 09:36:55
 
Verstehe ich jetzt nicht steini007??

Also der SB hat meiner Frau heute früh gesagt er könne aber ein Besuchsvisum erhalten!

Wort wörtlich,dann sie;wie das ist wie lange ich da bleiben kann und wie lange es dauert bis ich es bekomme?ß
ER.das würde er dann mit meinem Anwalt besprechen!
Will dieser Mensch nun nochmal ein versprechen brechen,oder uns verarschen??
Sorry,aber ein anders Wort finde ich da jetzt wirklich nicht dafür!

Sachlich,sachlich weist du wie schwer mir das jetzt fällt??
Gott,seit ca.1-1/2 Monaten hält uns diese SB hin mit diesen versprechen die einreisesperre sofort aufzuheben,wie willst du da sachlich bleiben steini=???????

Sorry,ich bin einfach Grade absolut Fertig.
Ich warte auf das hier seit 10 Jahren,es sind ein drittel meines Lebens.
Habe meine Kinder einmal gesehen in echt,hatte mich so auf dieses versprechen gefreut.
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Antwort #70 - 18.09.2009 um 13:25:44
 

Hallo,
in anderen Ländern wäre man günstigsten Fall mit 25 Jahren Gefängnis, wenn nicht gar mit der Todesstrafe bedacht worden und Du jammerst hier, weil man Dich nicht wieder einreisen lassen will.
Solchen BTM-Tätern sollte man auch in 100 Jahren keine Wiedereinreise gestatten, schließlich hast Du von vornherein gewußt worauf Du Dich einläßt.
Nun mußt Du auch mit den Konsequenzen Deines Fehlverhaltens leben.
Mein Mitleid mit solchen Leuten tendiert gegen Null.

Saxonicus

Danke dir,sehr nett.
Manchmal frage ich mich was du überhaupt in solch einem Board zu tun hast deine berichte gehen ziemlich Rechts habe das gefühl das du so nen Kleiner Glatzkopf bist der aus dem Osten kommt.
Ich möcte keine Komentare mehr von dir,steck sie dir wo hin aber lass mich damit in ruhe!
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Antwort #71 - 18.09.2009 um 13:30:58
 
Ruuk schrieb am 18.09.2009 um 09:36:55:
Will dieser Mensch nun nochmal ein versprechen brechen,oder uns verarschen??
Sorry,aber ein anders Wort finde ich da jetzt wirklich nicht dafür!


Sorry Ruuk,
versuch doch bitte mal deine Wünsche und die Realität zu trennen, das machst du leider sehr oft in deinem Posts.
Du gehst Reinhard an er verstehe etwas nicht richtig, die Einreisesperre wäre schon befristet, nur weil dir jemand gesagt hat die Befristung würde am naechsten Mittwoch erfolgen. Du spricht von Versprechen, verarschen etc. aber schriftlich hast du nichts. Ein SB kann auch helfen wollen, aber seine Hilfe nicht durch bekommen. Kein SB ist an deiner Situation schuld.
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Antwort #72 - 18.09.2009 um 13:42:29
 
Ich mach hier niemanden für meine schulden verantwortlich!!!

Ich gebe aber auch keine versprechen ab die ich nicht einhalten kann.

Er hätte ja auch sagen können das er nicht alleinig verantwortlich ist und es andere auch entscheiden müssen.
Dies wurde uns nie gesagt!!

Und dieser Mittwoch wurde uns meiner Frau meinem Anwalt zig male gegeben,mein Wunsch war es nie und nimmer ich hatte auch nie von einer sofortigen Aufhebung gesprochen oder vorgeschlagen das kam leider nur von deren Seite!
Weil mir jemand gesagt hat,dieser jemand ist derjenige der die Akten hat und es bearbeitet,es klingt ja so als hätte ich das aus der Luft gegriffen.
Wenn er nur einmal gesagt hätte das er es versuchen wird,es waren immer klare ansagen und wenn ich mich dann nicht auf die verlassen kann auf was den bitte schön???
Das mal klar zu stellen.

Und wann bitte bin ich reinhart angegangen???
Reinhart hat mir immer sachlich erklärt,dafür habe ich mich jedes mal bedankt?!?!
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Antwort #73 - 18.09.2009 um 14:08:12
 
Da klinkt man sich einmal im Urlaub ein und dann sowas.  Griesgrämig
Tragt eure Streiereien woanders aus, hier nicht mehr.

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