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Reststrafe,Einreisesperre,Heirat ect. (Gelesen: 33.276 mal)
reinhard
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Antwort #45 - 18.08.2009 um 11:26:48
 
Ja, und der Visumantrag FZF zu den Kindern läuft dann die Schleife über die ABH, weil es um Einwanderung geht. Da darf das Konsulat den Antrag nur bearbeiten, wenn vorher die ABH zugestimmt hat.

Wenn die Sperre befristet ist, darf das Konsulat den Antrag annehmen. Dort guckt man schon mal, ob alles dabei ist: Vaterschaft geklärt, Krankenversicherung abgeschlossen, Adresse in DE vorhanden. Dann geht alles an die ABH, und die klärt dann, ob die Mutter des Kindes einverstanden ist, ob das Jugendamt gefragt werden muss etc. Und dann geht alles zurück an das Konsulat, und das entscheidet dann "ja" oder "nein".
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Antwort #46 - 18.08.2009 um 11:32:14
 
Ok Super.

Laut mitarbeiter der ABH wo die sperre damals verhängt wurde wird die sperre ja am mittwoch aufgehoben.

Ich werde denn antrag sobald ich die bestätigung habe sofort stellen bis auf das mit der versicherung habe ich ja soweit alles zusammen das geteilte sorgerecht muss nur noch vom konsulat betätigt werden.bzw.ich muss es annehmen!

Aber dann leuft das nicht den weg wie du mal beschrieben hattest über Berlin und Köln sondern direkt an die ABH am wohnort der Mutter??

Mit der ABH wurde auch schon ein termin vereinbart und die Dame hat meiner Verlobten auch geholfen diesen Antrag aus zu füllen.

Also da haben wir ein Positives echo bekommen,wo ich mich auch bedanken möchte!

Weil das ja sonst nie erwähnt wird.

Vielen dank das sie so nett waren und sich die zeit genommen haben!! Smiley
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reinhard
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Antwort #47 - 18.08.2009 um 11:45:59
 
Ruuk schrieb am 18.08.2009 um 11:32:14:
Aber dann leuft das nicht den weg wie du mal beschrieben hattest über Berlin und Köln sondern direkt an die ABH am wohnort der Mutter??


Nein. Botschaft / Konsulat schicken immer alle Post an die eigene Zentrale, also das Außenministerium in Berlin. Sie benutzen ja Kuriere, und es handelt sich um "Diplomatenpost", die darf also nicht kontrolliert werden.

Im Außenministerium gucken sie dann, welche Unterlagen für sie selbst sind und welche für andere Leute, Behörden etc. Alles, was Behörden des Innenministeriums betrifft, wird im großen Sack an das Bundesverwaltungsamt geschickt – alle Anträge auf Aufheben einer Sperre, alle Visumanträge von allen Botschaften weltweit.

Deine Ausländerbehörde bekommt allerdings die Nachricht, was unterwegs ist, vorab per Mail. Wenn sie nett sind, müssen sie nicht warten, bis das Papier im Umschlag da ist, sondern können schon in der Mail gucken, was kommt und was fehlt.

Das hängt nicht nur von Nettigkeit ab, sondern auch von der anderen Arbeit, Urlaub etc.
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Antwort #48 - 18.08.2009 um 12:20:30
 
Ok,vielen dank!!! Smiley
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Antwort #49 - 18.08.2009 um 18:00:36
 
reinhard schrieb am 18.08.2009 um 11:26:48:
Krankenversicherung abgeschlossen,[/color] Adresse in DE vorhanden. Dann geht alles an die ABH, und die klärt dann, ob die Mutter des Kindes einverstanden ist, ob das Jugendamt gefragt werden muss etc. Und dann geht alles zurück an das Konsulat, und das entscheidet dann "ja" oder "nein".



Reinhart@,hab im Userforum auch mal angefragt wegen der Versicherung da meinen einige ich solle da garnichts reinschreiben!
Was würdest du mir den empfehlen??

Würde dich bitten da mal rein zu lesen,wenn´s dir nix ausmacht.
Denn ich steh da jetzt wirklich voll auf´m schlauch!!!
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Antwort #50 - 19.08.2009 um 10:26:37
 
Hey Leute,
Hab grad erfahren das der zuständige Sachbearbeiter der das Verbot bearbeitet eine Begründung zur Aufhebung der einreisesperre von meiner zukünftigen und Mutter meiner Kinder haben!!

Das währe in Bayern so????

Ist da was dran??

Außerdem will er sich dann mit der zuständigen Ausländerbehörde kurzschließen,warum weshalb keine Ahnung!

Was könnte es dafür für gründe geben??

Kann mir da jemand was zu sagen??

Also doch nix von wegen heute aufheben und so,meine Anwalt hat er nix von Begründen  erzählt aber gesagt das heute die Sperre aufgehoben wird,und mit meine Glück ist mein Anwalt heute in Urlaub!

Kommt mir etwas suspekt vor,aber vielleicht teusch ich mich ja auch!?!?!?!?

Danke sehr!
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Antwort #51 - 19.08.2009 um 17:38:43
 
Das ist überall so: Wenn Du den Antrag stellst, die Sperre zu befristen, muss das begründet werden.

In Deinem Fall gibt es den besten Grund, den man sich denken kann: Das Kind. Die Begründung wäre also: "Ich habe ein deutschen Kind, um das ich mich so schnell wie möglich kümmern möchte und muss. Ich will ein Visum zur FZF / Ausübung der Personensorge beantragen. Deshalb..."

Ist 1000x besser als "ich möchte mal wieder nach Sylt..."

Das ist alles ganz normal, hundertmal im Forum nachzulesen und in Schleswig-Holstein genauso wie in Bayern.
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Antwort #52 - 19.08.2009 um 19:30:49
 
OK,alles klar.

Warum ich fragte ob es in Bayern so ist,war weil der sachbearbeiter es ausdrücklich erwähnt hat das es in Bayern so üblich währe.

Ja also die begründung soll die Mutter meiner Kinder schriftlich abgeben,bzw ein Fax würde ihm vorerst auch ausreichen hat er gesagt!
Sie solle es aber dann nochmals mit der Post schicken.

Danke dir.
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Antwort #53 - 10.09.2009 um 13:18:22
 
Also haben vor letzter woche Donnerstag die Rückführung beglichen,der SB sagte sobald er die eingangbestätigung hat schickt er die Akte meinem Anwalt.
Sind allerdings wie schon erwähnt 2 wochen her.

Ist das die regel das es so lange dauert,überwiesen wurde das Geld von Sparkasse zu Sparkasse also inerhalb eines tages.
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Antwort #54 - 10.09.2009 um 14:13:50
 
Ruuk schrieb am 10.09.2009 um 13:18:22:
Also haben vor letzter woche Donnerstag die Rückführung beglichen,der SB sagte sobald er die eingangbestätigung hat schickt er die Akte meinem Anwalt.
Sind allerdings wie schon erwähnt 2 wochen her.

Ist das die regel das es so lange dauert,überwiesen wurde das Geld von Sparkasse zu Sparkasse also inerhalb eines tages.


Du musst daran denken, dass das Tagesgeschäft vor geht.

Eine "Regel" gibt es da nicht. Du wirst die Überweisung ja an die Landeskasse, Kreiskasse oder Stadtkasse gemacht haben, wo Zahlungen für alles Mögliche eingehen. Und dann hängt es von der internen Organisation ab, wie schnell das dann (behördenintern) bestätigt wird.
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Antwort #55 - 10.09.2009 um 14:51:01
 
Die überweisung wurde an die Stadtkasse gemacht,dann hoffe ich mal ganz fest das die Organisation sich ein wenig bemüht das ganze so schnell wie möglich abzuwickeln.

Diese warterei macht mich wirklich wahnsinnig,es ist schlimmer wie im Knast!

Danke dir.
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Antwort #56 - 17.09.2009 um 14:50:19
 
Stand der Dinge,
Die Aufhebung soll erst ab 03.09.2011 Stadtfinden da die SB keinen Präzedenzfall schaffen wollen und nicht geneigt sind eine Ausnahme zu machen.

Trotz das meine Frau mit Kinder hingefahren ist sind die zwei SB wie Stein absolutes uneinverständnis nur Paragraphen im Kopf sind total im Eimer wissen nicht was wir machen sollen da es ja von Anfang an versprochen wurde die einreisesperre sofort aufzuheben und jetzt so was?!?!?!

Bitte um Hilfe und Rat wissen echt nicht mehr weiter,was können wir tun?????

Meine Frau ist absolut schockiert und sagte mir das die Leute nur Akten haben und sich absolut kein Bild machen konnte von dem was Sie erzählt hat das die Kinder schon so in Hoffnung waren und sich drauf gefreut haben das ich hier warte und wirklich davon ausgegangen bin das die sperre sofort aufgehoben wird.

Sie hätten das besprochen,Gott ich bin total aufgelöst und weiß echt nicht mehr weiter
hab grad erfahren das mein Anwalt da jetzt hinfährt meine Frau war ja heute Vormittag schon dort mit den Kindern.
Bitte bitte Leute falls jemand nen Vorschlag hat bitte ich darum!!
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Antwort #57 - 17.09.2009 um 16:13:49
 
Hat keine einen Rat??

Keiner ne Idee was man da noch machen könnte???

Bitte
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Antwort #58 - 17.09.2009 um 16:19:33
 
Beruhige dich und warte erstmal ab was der Anwalt zu sagen hat.

Wenn die ABH auf ihrem Standpunkt bleibt kannst du ja immer noch klagen, aber vielleciht kommt es gar nciht soweit.
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Antwort #59 - 17.09.2009 um 16:26:34
 
Danke für die guten Worte aber es fällt mir soo schwer das zu glauben.
So wie die SB´s sich verhalten haben sagte mein Frau das sie da keine Hoffnung hat und Sie ist wirklich eine die zu letzt die Hoffnung augiebt!

Warum zuerst versprechen und dann so handeln??

Ich kann das absolut nicht nachvollziehen!
Klagen??
In wie fern?!?!
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