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Reststrafe,Einreisesperre,Heirat ect. (Gelesen: 33.283 mal)
Ruuk
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Antwort #30 - 30.07.2009 um 22:23:03
 
Vielen Dank.
Wird gleich erledigt!
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Ruuk
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Antwort #31 - 06.08.2009 um 10:05:02
 
So bin jetzt auch Offiziell Personensorgeberechtigter meiner Kinder.
Mach mich ja schon stolz muss ich sagen!

Jetzt habe ich mal ne ganz Blöde Frage:Wie lange dauert es wenn alle unterlagen die vom Ausländeramt geforder worden sind beim Ausländeramt vorliegen die Sperre aufgehoben wird??
Kann mir da jemand was zu sagen??

Währe Dankbar!!
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schweitzer
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Antwort #32 - 06.08.2009 um 11:09:52
 
Ruuk schrieb am 06.08.2009 um 10:05:02:
Kann mir da jemand was zu sagen??


Nicht wirklich - denn da ist einzelfallbezogen in unterschiedlichem Umfang zu checken - dauert also schon deshalb unterschiedlich lange. -

Urlaubszeit, Ferienzeit, Krankenstand in der Behörde, konkrete Arbeitsbelastung, Abhängigkeit von der "Schnelligkeit" anderer Behörden - das alles sind Größen, die eine Rolle spielen, letztlich hier aber unbekannt sind.

Wenns länger als 2- 3 Monate dauert, würde ich allerdings schon mal freundlich nachfragen ...  Zwinkernd

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ruuk
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Antwort #33 - 06.08.2009 um 15:08:03
 
Ja da z.Z. ja auch Urlaub in diesem meinem Bundesland ist muss das ja auch berücksichtigt werden.
Also die verlangten Unterlagensind seit ca.3 wochen dort.

Du meinst ca.2-3 Monate sind schmerzgrenze,dann werden wir uns wohl in Gedult übenr müssen.

Meine Kid´s haben am 2.Oktober geburtstag währe ein schönes Geschenk fals es bis dahin klappen sollte.

Vielen Dank schweizer@.
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Ruuk
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Antwort #34 - 07.08.2009 um 11:03:44
 
Hey Leute,habe gestern erfahren das die sperre eigentlich schon aufgehoben währe wenn,ja wenn da nicht das Forensich-Toxikologische Centrum München geschlampt hätte!

Die haben den zuständigen im Ausländeramt zwar das gutachten geschickt(eigentlich hätten alle unterlagen zusammen hin sollen und nicht ein´s von da und ein´s von dort) was ja auch nicht sein sollte aber haben nicht dazu geschrieben wem das eigentlich gehört.

Der gute Man sagt er habe eine Haaranalyse bekommen weiß aber nicht von wem die sein solle,deswegen konnte er diese sperre nicht aufheben!

Mist und ich kann jetzt warten bis das ganze geklärt ist.

Ich bin so was von sauer auf die,ich glaub das den garnicht bewusst ist was die für eine Arbeit machen und wie wichtig das für manche Menschen sein kann.

Wer ist eigentlich für die Kontrolle dieser Institute zuständig,kann mir da jemand was sagen??


PS:Hab gerade mit dem Institut Tel.
Grundsätzlich wird bei den Gutachten NIE ein Name genannt!
Also wie kann den sowas sein,die Ergebnisse können ja von Hinz und Kunz sein,woher soll der gute Man vom Ausländeramt denn wissen wessen Haare das sind.Wie soll der das den zu ordnen???
Was ist das denn für eine Arbeit die da gemacht wird,das kann doch nicht richtig sein?????
Oder wird das so gemacht????
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« Zuletzt geändert: 07.08.2009 um 11:20:20 von Ruuk »  
 
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reinhard
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Antwort #35 - 07.08.2009 um 16:50:14
 
Sie bekommen im Institut eine Probe zur Untersuchung und dazu irgendeine Nummer / Aktenzeichen. Dann kannst Du sie nicht bestechen – Du kannst Ihnen zwar 1000 Euro geben, damit Dein drogenabhängiger Verwandter als "sauber" attestiert wird, aber sie haben eben nur Nummern auf den Proben und wissen nicht, was zu wem gehört.

Aber sobald sie das Ergebnis zurückschicken, müsste die ABH das zuordnen können.

Bei Schlamperei: De4in Schwager (?) hat ja die Aufhebung der Sperre bei der ABH beantragt, also ist die ABH sein Ansprechpartner. Wenn irgendwas nicht funktioniert, kann er sich über die Verzögerung nur bei der ABH beschweren - und entsprechend beim Landrat / Bürgermeister als Dienstaufsicht bzw. Innenministerium als Fachaufsicht.

Die Auftragsvergabe ans Labor macht die ABH, die kann sich über falsche Zuordnung beim Labor beschweren oder künftige Aufträge an ein anderes Labor geben. Oder lief es über die Botschaft?

Auf jeden Fall ist es ziemlich schwierig, sich über solch eine Verwechselung oder fehlende Zuordnung zu beschweren. Man kann nur hoffen, dass sie jetzt schnell machen.
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Ruuk
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Antwort #36 - 07.08.2009 um 21:08:53
 
Hallo Reinhart@

Ja wir hatten das über den zuständigen Arzt des Deutschen Konsulat´s in Istanbul gemacht der diesem Labor eine schrifliche bescheinigung plus kopie des Ausweises ect. mitgesendet hat.

Der Arzt hatte ja 2 seiten auch was dazu geschrieben wo er wie die Haare entfernt hat und zu wem die gehören Plus Daumenabdruck und und und.!!

Diese Labor hat auch der Arzt bestimt.

Und das mit der Bestechung funktioniert glaub ich nicht,den wie gesagt der Botschaft´s Arzt will ja alles sehen!!

Also bei uns ist das alles anders abgelaufen wie du das beschreibst,weder die ABH das Labor bestimmt noch wollten sie das ich das über diesen arzt mache ich dachte mir halt das das alles Hand und Fuß hat und die ABH keine Zweifel haben soll machen wir das sicher!!

Schade das es so gelaufen ist jetzt,hat mich ziemlich mitgenommen,da wir schon längst den antrag auf FZF stellen könnten!!
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Vinzent2m
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Antwort #37 - 08.08.2009 um 20:09:13
 
Wenn er nach § 456 a StP0 abgeschoben worden ist, ist auf dem entsprechenden Beschluss in der Regel auch die Frage der Verjährung bzw. Haftbefehls angeführt.
Bin mir recht sicher, dass die Reststrafe nach 10 Jahren verjährt ist. Aber bitte über die StA abklären lassen. Sicher ist sicher und ich arbeite innerhalb der Justiz bin jedoch weder Anwalt noch Jurist.
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Ruuk
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Antwort #38 - 09.08.2009 um 12:19:11
 
Ja Vincent2m@

Haben einen Strafverteidiger zu gezogen der das mit der Staatsanwaltschaft abklärt wie das Handgehabt wurde/wird aber der Anwalt muss erst Akteneinsicht beantragen vorher kann er nix sagen hat er gesagt!

Hoffe bloß das sie verjährt,meine Meinung ist bei solchen fällen sollte man das doch Verjähren lassen.
Ich finde das halt kein besonders guten Neustart,habe 2 Kinder und nen Festen Arbeitsvetrag schon.
Fakt ist das Mist gebaut worden ist aber genau so ist es Fakt das auch wirklich gebüßt wird 10 Jahre in einem für sich fremden Land ist echt kein Pappenstiel,ich meiner seitz kann wirklich sagen das ich es bereut habe was ich getan hab.
Und das jeden einzelnen Tag die letzten 10 Jahre lang!!!
Ich bin 1973 in die BRD eingereist als Arbeiterfamilie,habe lediglich alle 1-2 Jahre einen Monat Urlaub gemacht habe kaum verwandte hier spreche bis heute besser Deutsch als Türkisch(das wird sich auch nie ändern habe ich gemerkt)
Was ich auch gemerkt habe ist das dieses Land nie mein Heimatland werden wird!!
Und das schreib ich hier jetzt nicht einfach so rein weil es gut Klingen mag sonder weil ich das die letzten 10 Jahre gemerkt habe!

Habe da aber eine andere frage,die würde an die Leute hier gehen die sich im Ausländeramt auskennen.

Ist es rein theoretisch möglich das das Ausländeramt das Visum ausgibt,also ohne das man das Konsulat zwischen schaltet,versteht ihr was ich meine??

So wie ich das sehe ist das Konsulat in solchen fällen ja nur der Vermittler,oder irre ich mich da???

Würde mich sehr freuen wenn ich da Antwort bekommen würde.
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Saxonicus
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Antwort #39 - 10.08.2009 um 17:47:29
 
Ruuk schrieb am 09.08.2009 um 12:19:11:
Ist es rein theoretisch möglich das das Ausländeramt das Visum ausgibt,also ohne das man das Konsulat zwischen schaltet,versteht ihr was ich meine??

So wie ich das sehe ist das Konsulat in solchen fällen ja nur der Vermittler,oder irre ich mich da???

Visa gibt es nur bei den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat). Nur bei bestimmten Visa ist die Hinzuziehung der Inlandsbehörden (ABH) überhaupt erforderlich, die aber selbst keine Visa erteilen können.

Auch bei diesen zustimmungspflichtigen Visa hat immer die Auslandsvertretung die ultimative Entscheidung zu treffen.
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Ruuk
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Antwort #40 - 10.08.2009 um 21:17:32
 


Also habe in einem anderen Fred von Reinhart@ gelesen das es so ableuft:

) Die Botschaft sammelt diesen und weitere Anträge mit allen Unterlagen, packt das irgendwann in einen großen Sack und schickt diesen per Kurier an das Außenministerium in Berlin.

2) Das Außenministerium schickt alle Unterlagen, die mit Visum / Einwanderung zu tun haben, weiter an das Bundesverwaltungsamt in Köln.

3) Das Bundesverwaltungsamt sortiert alles, guckt es schon mal durch und verteilt es dann bundesweit auf die zuständigen Behörden, also diesen Visumantrag an die Ausländerbehörde bei Dir.


Aber warum wird dann die zuständige ABH zugezogen??
Was haben die dann jetzt für meine Situation für eine Rolle??
Fragezeichen Fragezeichen

Würde mich freuen wenn mich da jemand aufklären würde!!

Danke!!

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reinhard
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Antwort #41 - 18.08.2009 um 10:49:10
 
Das bezog sich auf eine völlig andere Situation.

Es lohnt sich nicht, Antworten beliebig zu mischen.
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Ruuk
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Antwort #42 - 18.08.2009 um 10:58:57
 
Sorry dachte jetzt das es sich im allgemeinen so verhält.

Kannst du mir dann bitte erklären wie es in meinem/unseren Fall währe????

Also versteh ich es jetzt so das der ablauf dann anders währe,oder Reinhart@??

Wenn ich´s nicht versteh bitte um nachsicht,will es ja verstehen desewegen mein gebohre!!
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reinhard
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Antwort #43 - 18.08.2009 um 11:06:11
 
Visa für einen Besuch (Einreise - Aufenthalt - Ausreise) bearbeitet das Konsulat alleine. Das betrifft Besuchsvisa, Touristenvisa, Geschäftsvisa etc.

Visa für eine Einwanderung (auf Zeit oder auf Dauer) werden an die ABH weitergeleitet, und nur wenn die zustimmt wird der Antrag vom Konsulat weiter bearbeitet. Das betrifft FZF-Visa, Studenten, Sprachkurse, Au-Pair, Arbeit etc.

In deinem Fall geht es ja um die Befristung einer Sperre. Wenn das klappt, darf Dein Schwager wieder einen Visumantrag stellen. Und dann wird die ABH beteiligt, falls er ein Visum zur FZF beantragt. Sie wird nicht beteiligt, wenn er ein Besuchsvisum beantragt.
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Antwort #44 - 18.08.2009 um 11:20:45
 
Hmm,sorry glaub hast da was nicht mitbekommen Reinhart@!

Die befristung ist jetzt schon erfolgt,sogar ein schritt weiter der Herr von der Ausländerbehörde hat gestern gesagt das er die sperre bis Mittwoch aufhebt.

Und ich stell jetzt den antrag auf FZF zu meinen Kindern.

So ist der stand der dinge.

Jetzt warte ich auf die bestätigung das ich die auch dem Konsulat mitgeben kann.

Hab ich was ausgelassen???
Weis ich jetzt nciht!!
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