suchender schrieb am 18.08.2008 um 15:03:35:In ihrem Ausweis steht Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Wohnsitznahme nur in dieser Stadt.
Das ist sehr sehr schlecht.
1.) Sie wird Dokumente brachen, die sie nur in China bekommt. z.B. Ehefähigkeitszeugniss.
2.) Sie darf nach erfolgter Ausreise nicht wieder einreisen.
3.) Die
ABH wird den Verdacht einer Scheinehe annehmen.
4.) Falls sie abgeschoben wird, kann sie eine Einreisesprerre bekommen.
Möglichkeiten:
1. Sie wird schwanger.
2. Sie besorgt sich bei der chin. Botschaft einen Pass reist zurück besorgt die nötigen Dokumente und beantragt
FZF.
3. Man hat einen wohlwollende
ABH.
Man sollte auf jeden Fall gemeinsam zur
ABH gehen. Dabei sollte man 3 Ziele verfolgen:
1.) Abschiebung und
Einreisesperre vermeiden
2.) Verdacht auf Scheinehe entkräften.
3.) Sprachnachweis führen.
4.) Eventuell den genauen Termin der Ausreise verhandeln. Hierbei kann man Flugkosten sparen und das ggf. mit dem Urlaub synchronisieren.
( wenn man ein Ticket für den 5.Sep vorlegt, wird man sicher nicht am 1. Sep abgeschoben.)
Grundsätzlich wird sie wohl ein paar Montate in China bleiben müssen.
Die Chance hier zu heiraten, ohne das sie ausreisen muß, würde ich als sehr gering ansehen.
Man sollte sich aber bewust sein, das eine offenbar drohende Abschiebung teurer als ein First Class Ticket ist, und das weitere Verfahren extrem stört.
Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Asylantrag dem Grunde nach berechtigt war. In diesem Falle wird die Sache noch etwas schwieriger, weil sie dann nicht einfach zurück kann.