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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> möchte Asylantin heiraten
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Beitrag begonnen von suchender am 18.08.2008 um 13:39:28

Titel: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von suchender am 18.08.2008 um 13:39:28
Hallo zusammen, ich bin Deutscher und habe eine Chinesin kennengelernt, Sie ist seit 3 Jahren in Deutschland und ist Asylantin.

Was für Papiere brauche ich? und wie lange wird das dauern.
Sie wohnt noch in einer Asylanten -Wohnanlage kann sie schon bei mir wohnen?

Wenn wir verheiratet sind, darf sie arbeiten ?

Wer kann mir helfen?

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von maki am 18.08.2008 um 13:44:56
Was heisst "Asylantin"? Ist ihr Antrag abgelehnt worden?
Was für einen Aunfenthaltstitel/Duldung hat sie gerade?
Hat sie denn einen Pass?

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von suchender am 18.08.2008 um 13:51:37
Sie hat keinen Pass, das weiss ich. zu Ihrem Status muss ich sie nochmals genauer Fragen.


Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von Zkai am 18.08.2008 um 14:00:27
Ob sie bei dir wohnen kann, das kannst du auch an der Duldung (Asyl abgelehnt) oder Aufenthaltsgestattung (noch im Asylverfahren) erkennen.

Da steht die sogenannte Wohnsitzauflage drin, also wo sie wohnen darf. Normalerweise ist diese auf ein Stadtgebiet beschränkt, kann aber auch noch enger auf eine Unterkunft beschränkt sein.

Wenn ihr in der gleichen Stadt wohnt und ihre Wohnsitznahme darauf beschränkt ist, dann käme es darauf an wie ein evtl. zuständiges Sozialamt das sieht. Bei uns wird Unterkunft nur als Sachleistung gewährt und z.B. keine Miete.

Wenn du denen aber schonmal verklickerst, dass du ab sofort alle Kosten übernehmen willst, dann kann zumindest ein Sozialamt wenig dagegen haben.

Bei verschiedenen Städten wirds dann komplizierter. Da würd ich dir dann schon noch zu der Suchfunktion raten.

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von suchender am 18.08.2008 um 15:03:35
In ihrem Ausweis steht Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Wohnsitznahme nur in dieser Stadt.

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von inge am 18.08.2008 um 15:44:53

suchender schrieb am 18.08.2008 um 15:03:35:
In ihrem Ausweis

Ich vermute mal, dass sie KEINEN chin. Reisepass hat?
Sobald der auftaucht würde vermutlich die Abschiebung durchgeführt werden.
Oder gibt's andere Gründe warum sie nicht abgeschoben werden kann?

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von maki am 18.08.2008 um 15:45:43

inge schrieb am 18.08.2008 um 15:44:53:
Ich vermute mal, dass sie KEINEN chin. Reisepass hat?
Sobald der auftaucht würde vermutlich die Abschiebung durchgeführt werden.

Das Standesamt würde diesen einziehen wenn kein AT drinn ist und der ABH zukommen lassen.

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von suchender am 18.08.2008 um 16:27:36
Das ist jetzt leicht verwirrend. Welche Papiere bräuchten wir denn um zu heiraten ? Und wo sind diese zu beantragen.

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von inge am 18.08.2008 um 16:37:41

Zitat:
Welche Papiere bräuchten wir denn um zu heiraten ?

1. Pass
2. alles andere was der Standesbeamte fordert (also zum Standesamt gehen!)
3. siehe 1

Ohne Pass wird das aber alles nix ...

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von suchender am 18.08.2008 um 17:12:47
Sie hat keinen Reisepass, das ist geklärt.  Aber was kann man machen ?

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von suchender am 18.08.2008 um 17:20:54
Oh Sorry, ich möchte mich bei allen die schon geschrieben haben recht herzlich bedanken. Ich merke schon das wird ein langer und beschwerlicher Weg .........

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von inge am 18.08.2008 um 17:21:43

suchender schrieb am 18.08.2008 um 17:12:47:
Aber was kann man machen ?

Laß mal überlegen ...

1. Pass wird benötigt
2. Pass nicht vorhanden

Ergo ... Pass beschaffen?

Einfache Frage: WARUM hat sie keinen Pass?

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von reinhard am 18.08.2008 um 17:21:46
Wer hier ohne Pass einreist, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten, zu einem Pass zu kommen:
1) Asyl beantragen, die Behörde überzeugen, Flüchtlingspass ausstellen lassen. Das hat sie wohl versucht, ist gescheitert und muss deswegen jetzt Deutschland verlassen.
2) Sich an sein Herkunftsland wenden und einen Pass beantragen. Wer den hat, kann dann auch ausreisen. Sie braucht also für das Heiraten, die Ausreise und die Abschiebung das gleiche Dokument.
3) Sich nachweislich vergeblich um einen Pass bemühen. Dann kann man von der Ausländerbehörde einen Ersatzpass und später einen Pass für Staatenlose bekommen. Das kann aber Jahre dauern. Während man sich darum bemüht, kann man beim Oberlandesgericht beantragen, auch ohne bestimmte Dokumente heiraten zu dürfen. Auch das ist ein langes Verfahren, weil auch dort geprüft wird, ob man sich um die Dokumente wirklich ausreichend gekümmert hat.

Wenn jemand Asyl beantragt und keinen Pass hat, also trotz Ablehnung später nicht ausreisen kann & nicht abgeschoben werden kann, hat die Ausländerbehörde manchmal den Verdacht, dass der Pass absichtlich verloren oder versteckt wurde. Du solltest mit ihr darüber sprechen, ob ihr das schon vorgeworfen wurde. Das heißt meistens, dass die Ausstellung eines Ersatzpasses von der Behörde (erstmal) abgelehnt wird.

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von Firilum am 20.08.2008 um 19:02:48

suchender schrieb am 18.08.2008 um 15:03:35:
In ihrem Ausweis steht Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Wohnsitznahme nur in dieser Stadt.


Das ist sehr sehr schlecht.

1.) Sie wird Dokumente brachen, die sie nur in China bekommt. z.B. Ehefähigkeitszeugniss.
2.) Sie darf nach erfolgter Ausreise nicht wieder einreisen.
3.) Die ABH wird den Verdacht einer Scheinehe annehmen.
4.) Falls sie abgeschoben wird, kann sie eine Einreisesprerre bekommen.

Möglichkeiten:
1. Sie wird schwanger.
2. Sie besorgt sich bei der chin. Botschaft einen Pass reist zurück besorgt die nötigen Dokumente und beantragt FZF.
3. Man hat einen wohlwollende ABH.

Man sollte auf jeden Fall gemeinsam zur ABH gehen. Dabei sollte man 3 Ziele verfolgen:
1.) Abschiebung und Einreisesperre vermeiden
2.) Verdacht auf Scheinehe entkräften.
3.) Sprachnachweis führen.

4.) Eventuell den genauen Termin der Ausreise verhandeln. Hierbei kann man Flugkosten sparen und das ggf. mit dem Urlaub synchronisieren.
( wenn man ein Ticket für den 5.Sep vorlegt, wird man sicher nicht am 1. Sep abgeschoben.)

Grundsätzlich wird sie wohl ein paar Montate in China bleiben müssen.
Die Chance hier zu heiraten, ohne das sie ausreisen muß, würde ich als sehr gering ansehen.
Man sollte sich aber bewust sein, das eine offenbar drohende Abschiebung teurer als ein First Class Ticket ist, und das weitere Verfahren extrem stört.

Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Asylantrag dem Grunde nach berechtigt war. In diesem Falle wird die Sache noch etwas schwieriger, weil sie dann nicht einfach zurück kann.

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von Firilum am 20.08.2008 um 19:09:49
[quote author=7177616A676C666770020 link=1219059568/0#0
Sie wohnt noch in einer Asylanten -Wohnanlage kann sie schon bei mir wohnen?
[/quote]

Da mit dem Umzug sämtliche Sozialleistungen für sie wegfallen, dürfe dem die ABH wohl sicher zustimmen.


Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von Muleta am 20.08.2008 um 19:29:53

Firilum schrieb am 20.08.2008 um 19:02:48:
Das ist sehr sehr schlecht.


sag mal, warum versucht Du nicht einfach nur auf Fragen zu antworten, von denen Du auch etwas verstehst?


Zitat:
1.) Sie wird Dokumente brachen, die sie nur in China bekommt. z.B. Ehefähigkeitszeugniss.


in China gibt es keine Ehefähigkeitszeugnisse. Hilfreich wäre stattdessen der Link auf http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_C/china.pdf gewesen.


Zitat:
2.) Sie darf nach erfolgter Ausreise nicht wieder einreisen.


sie würde für die Wiedereinreise ein Visum benötigen. Warum sollte sie aber gar nicht wieder einreisen dürfen?


Zitat:
3.) Die ABH wird den Verdacht einer Scheinehe annehmen.


Du hast eine ganz phantastische Glaskugel...


Zitat:
4.) Falls sie abgeschoben wird, kann sie eine Einreisesprerre bekommen.


und wer redet von Abschiebung?


Zitat:
Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Asylantrag dem Grunde nach berechtigt war. In diesem Falle wird die Sache noch etwas schwieriger, weil sie dann nicht einfach zurück kann.


aha - vielleicht erschließt sich mir die Weisheit Deiner Sprache einfach nicht...


Firilum schrieb am 20.08.2008 um 19:09:49:
Da mit dem Umzug sämtliche Sozialleistungen für sie wegfallen, dürfe dem die ABH wohl sicher zustimmen.


Wieso sollten bei einem Umzug grundsätzlich sämtliche Sozialleistungen wegfallen? Ich kann dem AsylbLG derartige Pauschalregelungen nicht entnehmen..., ganz im Gegenteil: § 11 Abs. 2 AsylbLG.

Muleta

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von Firilum am 21.08.2008 um 11:14:46
"Wer redet von Abschiebung ?"

"In ihrem Ausweis steht Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Wohnsitznahme nur in dieser Stadt."

"Sie hat keinen Reisepass, das ist geklärt.  Aber was kann man machen ?"

Wenn ich das richtig verstehe, ist sie nur noch nicht abgeschoben wurden, weil sie zur Zeit keinen Pass hat.  

zu 2. Ja. Ich meite auch mit ihrem jetzigen Aufenthaltstitel.
Die wahrscheinlich beste Variante ist freiwillige Ausreise und dann Antrag auf FZF aus dem Heimatland.

zu. 3. nach einem abgelehten Asylantrag und Duldung wegen fehlender Papiere, drängt sich der Verdacht einer Scheinehe geradezu auf. Das heißt nicht, das die ABH einen Antrag auf FZF ablehen wird. Aber man braucht kein Hellseher zu sein, um zu wissen, das die ABH prüfen wird, ob eine Scheinehe vorliegt.

"aha - vielleicht erschließt sich mir die Weisheit Deiner Sprache einfach nicht... "
Es könnte ja auch sein, das sie tatsächlich politisch verfolgt ist.  Dann ist die freiwillige Rückkehr nicht ratsam.

Titel: Re: möchte Asylantin heiraten
Beitrag von Firilum am 21.08.2008 um 11:48:55
"Wieso sollten bei einem Umzug grundsätzlich sämtliche Sozialleistungen wegfallen? Ich kann dem AsylbLG derartige Pauschalregelungen nicht entnehmen..., ganz im Gegenteil: § 11 Abs. 2 AsylbLG."

Ok stimmt, gilt erst nach dem 4. Jahr (§2)


Titel: Noch ein algemeiner Hinweis
Beitrag von Firilum am 21.08.2008 um 12:37:58
"Wenn wir verheiratet sind, darf sie arbeiten ?"
Ja. Das ist aber eigenlicht völlig nebensächlich.

Sie sollten sich zunächst bewust werden ob sie sie auch tatsächlich heiraten wollen. Sie müssen darüber klar werden, ob ihre Partnerin mit ihnen zusammenleben will oder in Deutschland arbeiten. Werden sie sich über die Vorstellungen ihrer Parternin klar.
Wenn Sie eine Chinesin heiraten, bedenken sie, das sie ihre Familie mitheiraten.  Sie sollten ihre Familie daher unbedingt in China besuchen und kennenlernen, bevor sie heiraten.

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