Firilum schrieb am 20.08.2008 um 19:02:48:Das ist sehr sehr schlecht.
sag mal, warum versucht Du nicht einfach nur auf Fragen zu antworten, von denen Du auch etwas verstehst?
Zitat:1.) Sie wird Dokumente brachen, die sie nur in China bekommt. z.B. Ehefähigkeitszeugniss.
in China gibt es keine Ehefähigkeitszeugnisse. Hilfreich wäre stattdessen der Link auf
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_C/china.pdf gewesen.
Zitat:2.) Sie darf nach erfolgter Ausreise nicht wieder einreisen.
sie würde für die Wiedereinreise ein Visum benötigen. Warum sollte sie aber gar nicht wieder einreisen dürfen?
Zitat:3.) Die
ABH wird den Verdacht einer Scheinehe annehmen.
Du hast eine ganz phantastische Glaskugel...
Zitat:4.) Falls sie abgeschoben wird, kann sie eine Einreisesprerre bekommen.
und wer redet von Abschiebung?
Zitat:Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Asylantrag dem Grunde nach berechtigt war. In diesem Falle wird die Sache noch etwas schwieriger, weil sie dann nicht einfach zurück kann.
aha - vielleicht erschließt sich mir die Weisheit Deiner Sprache einfach nicht...
Firilum schrieb am 20.08.2008 um 19:09:49:Da mit dem Umzug sämtliche Sozialleistungen für sie wegfallen, dürfe dem die
ABH wohl sicher zustimmen.
Wieso sollten bei einem Umzug grundsätzlich sämtliche Sozialleistungen wegfallen? Ich kann dem AsylbLG derartige Pauschalregelungen nicht entnehmen..., ganz im Gegenteil: § 11 Abs. 2 AsylbLG.
Muleta