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Termin bei der Ausländerbehörde (Gelesen: 2.212 mal)
Saida
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21.08.2008 um 13:17:53
 
Hallo,
heute kam endlich Post von meiner Ausländerbehörde. Wir haben am 15. Juli in Rabat den Antrag fürs Visum zur Familienzusammenführung gestellt. Schon vor 1 Woche bekam mein Mann den Termin am 4.9. bei der Botschaft. Er soll Fotos, Briefe und Postkarten mitbringen. Heute kam dann mein Bescheid. Auch am 4.9.Von mir wollen sie meinen Ausweis, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, Mietvertrag und mein Scheidungsurteil der Vorehe. Haben die jetzt einen Verdacht auf Scheinehe? Ich dachte, die Wohnungsgröße und das Einkommen würden keine Rolle spielen. Wie soll ich mich denn jetzt da verhalten? Ich bin Deutsche, hatte nie eine andere Staatsangehörigkeit. Soll ich denen sagen, dass das keine Rolle spielen darf? Kenne ja meine Rechte. Wie soll ich mich denn da verhalten? Was soll das mit dem Scheidungsurteil? Ich war 17 Jahre mit einem Deutschen verheiratet, die Botschaft weiß das auch.
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inge
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Antwort #1 - 21.08.2008 um 13:38:14
 
Wohnungsgröße ist zwar theoretisch nicht wichtig, aber Obdachlosigkeit sollte nicht entstehen.

Einkommen ist IM REGELFALL egal.

Scheidungsurteil -> Wurde irgendwo geheiratet, wo man es mit dem Prüfen der Voraussetzungen nicht sonderlich genau nimmt? Wird jedenfalls eher selten gefordert.

Saida schrieb am 21.08.2008 um 13:17:53:
Kenne ja meine Rechte.

Immer schön, wenn man einen neuen Ausländerrechtsexperten im Forum begrüßen kann!

Saida schrieb am 21.08.2008 um 13:17:53:
Haben die jetzt einen Verdacht auf Scheinehe? 

Wer weiß das schon. Termin etwa zur gleichen Urzeit? "Zeitgleiche" Befragung wird eigentlich nur gemacht, Widersprüchlichkeiten zu finden.
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Saida
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Antwort #2 - 21.08.2008 um 13:43:22
 
Er soll um 8 Uhr in der Botschaft sein, ich hab um 9 den Termin. Ich weiß aber, dass die auch erst um 9 bei der Botschaft anfangen. Normal haben die uns dort schon zusammen befragt, hätte nicht gedacht, dass er nochmal befragt wird. Naja ich dachte mit Rechte kennen, dass ja überall hier im Forum steht und auch mein Anwalt gesagt hat, dass das Visum wegen zu wenig Einkommen nicht abgelehnt werden darf. Nein, ich bin Deutsche und meine Vorfahren waren es auch alle und ich war mit einem Deutschen verheiratet, wir haben in Deutschland geheiratet. Ich wollte auch hauptsächlich wissen, wie ich mich verhalten soll, wenn die wegen meines Einkommens Probleme machen. Ich bin derzeit noch im Erziehungsurlaub, habe 3 Kinder. Mein Mann will natürlich hier schnellstmöglich eine Arbeit finden.
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inge
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Antwort #3 - 21.08.2008 um 13:53:08
 
Saida schrieb am 21.08.2008 um 13:43:22:
wenn die wegen meines Einkommens Probleme machen

Dann fragst du, warum du kein Regelfall bist.

Saida schrieb am 21.08.2008 um 13:43:22:
Normal haben die uns dort schon zusammen befragt, hätte nicht gedacht, dass er nochmal befragt wird.

Es geht ja darum, ob ihr unabhängig voneinander auf die gleichen Fragen ähnliche Antworten geben könnt.

Saida schrieb am 21.08.2008 um 13:43:22:
und auch mein Anwalt gesagt hat

War das derselbe, der eine Heirat in D vorgeschlagen hat, obwohl dir das Geld für die dazu nötige VE fehlt?
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Saida
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Antwort #4 - 21.08.2008 um 15:01:23
 
Genau der war das. Hier gibts leider nicht viele, die auf Ausländerrecht spezialisiert sind. Hoffen wir mal das Beste.
Ich danke dir für deine Antworten.
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