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möchte Asylantin heiraten (Gelesen: 11.998 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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18.08.2008 um 13:39:28
 
Hallo zusammen, ich bin Deutscher und habe eine Chinesin kennengelernt, Sie ist seit 3 Jahren in Deutschland und ist Asylantin.

Was für Papiere brauche ich? und wie lange wird das dauern.
Sie wohnt noch in einer Asylanten -Wohnanlage kann sie schon bei mir wohnen?

Wenn wir verheiratet sind, darf sie arbeiten ?

Wer kann mir helfen?
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laie!


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Antwort #1 - 18.08.2008 um 13:44:56
 
Was heisst "Asylantin"? Ist ihr Antrag abgelehnt worden?
Was für einen Aunfenthaltstitel/Duldung hat sie gerade?
Hat sie denn einen Pass?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.08.2008 um 13:51:37
 
Sie hat keinen Pass, das weiss ich. zu Ihrem Status muss ich sie nochmals genauer Fragen.

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Zkai
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Antwort #3 - 18.08.2008 um 14:00:27
 
Ob sie bei dir wohnen kann, das kannst du auch an der Duldung (Asyl abgelehnt) oder Aufenthaltsgestattung (noch im Asylverfahren) erkennen.

Da steht die sogenannte Wohnsitzauflage drin, also wo sie wohnen darf. Normalerweise ist diese auf ein Stadtgebiet beschränkt, kann aber auch noch enger auf eine Unterkunft beschränkt sein.

Wenn ihr in der gleichen Stadt wohnt und ihre Wohnsitznahme darauf beschränkt ist, dann käme es darauf an wie ein evtl. zuständiges Sozialamt das sieht. Bei uns wird Unterkunft nur als Sachleistung gewährt und z.B. keine Miete.

Wenn du denen aber schonmal verklickerst, dass du ab sofort alle Kosten übernehmen willst, dann kann zumindest ein Sozialamt wenig dagegen haben.

Bei verschiedenen Städten wirds dann komplizierter. Da würd ich dir dann schon noch zu der Suchfunktion raten.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 18.08.2008 um 15:03:35
 
In ihrem Ausweis steht Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Wohnsitznahme nur in dieser Stadt.
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inge
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Antwort #5 - 18.08.2008 um 15:44:53
 
suchender schrieb am 18.08.2008 um 15:03:35:
In ihrem Ausweis

Ich vermute mal, dass sie KEINEN chin. Reisepass hat?
Sobald der auftaucht würde vermutlich die Abschiebung durchgeführt werden.
Oder gibt's andere Gründe warum sie nicht abgeschoben werden kann?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 18.08.2008 um 15:45:43
 
inge schrieb am 18.08.2008 um 15:44:53:
Ich vermute mal, dass sie KEINEN chin. Reisepass hat?
Sobald der auftaucht würde vermutlich die Abschiebung durchgeführt werden.

Das Standesamt würde diesen einziehen wenn kein AT drinn ist und der ABH zukommen lassen.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.08.2008 um 16:27:36
 
Das ist jetzt leicht verwirrend. Welche Papiere bräuchten wir denn um zu heiraten ? Und wo sind diese zu beantragen.
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inge
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Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #8 - 18.08.2008 um 16:37:41
 
Zitat:
Welche Papiere bräuchten wir denn um zu heiraten ?

1. Pass
2. alles andere was der Standesbeamte fordert (also zum Standesamt gehen!)
3. siehe 1

Ohne Pass wird das aber alles nix ...
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 18.08.2008 um 17:12:47
 
Sie hat keinen Reisepass, das ist geklärt.  Aber was kann man machen ?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.08.2008 um 17:20:54
 
Oh Sorry, ich möchte mich bei allen die schon geschrieben haben recht herzlich bedanken. Ich merke schon das wird ein langer und beschwerlicher Weg .........
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inge
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Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #11 - 18.08.2008 um 17:21:43
 
suchender schrieb am 18.08.2008 um 17:12:47:
Aber was kann man machen ?

Laß mal überlegen ...

1. Pass wird benötigt
2. Pass nicht vorhanden

Ergo ... Pass beschaffen?

Einfache Frage: WARUM hat sie keinen Pass?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #12 - 18.08.2008 um 17:21:46
 
Wer hier ohne Pass einreist, hat grundsätzlich drei Möglichkeiten, zu einem Pass zu kommen:
1) Asyl beantragen, die Behörde überzeugen, Flüchtlingspass ausstellen lassen. Das hat sie wohl versucht, ist gescheitert und muss deswegen jetzt Deutschland verlassen.
2) Sich an sein Herkunftsland wenden und einen Pass beantragen. Wer den hat, kann dann auch ausreisen. Sie braucht also für das Heiraten, die Ausreise und die Abschiebung das gleiche Dokument.
3) Sich nachweislich vergeblich um einen Pass bemühen. Dann kann man von der Ausländerbehörde einen Ersatzpass und später einen Pass für Staatenlose bekommen. Das kann aber Jahre dauern. Während man sich darum bemüht, kann man beim Oberlandesgericht beantragen, auch ohne bestimmte Dokumente heiraten zu dürfen. Auch das ist ein langes Verfahren, weil auch dort geprüft wird, ob man sich um die Dokumente wirklich ausreichend gekümmert hat.

Wenn jemand Asyl beantragt und keinen Pass hat, also trotz Ablehnung später nicht ausreisen kann & nicht abgeschoben werden kann, hat die Ausländerbehörde manchmal den Verdacht, dass der Pass absichtlich verloren oder versteckt wurde. Du solltest mit ihr darüber sprechen, ob ihr das schon vorgeworfen wurde. Das heißt meistens, dass die Ausstellung eines Ersatzpasses von der Behörde (erstmal) abgelehnt wird.
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Firilum
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Antwort #13 - 20.08.2008 um 19:02:48
 
suchender schrieb am 18.08.2008 um 15:03:35:
In ihrem Ausweis steht Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Wohnsitznahme nur in dieser Stadt.


Das ist sehr sehr schlecht.

1.) Sie wird Dokumente brachen, die sie nur in China bekommt. z.B. Ehefähigkeitszeugniss.
2.) Sie darf nach erfolgter Ausreise nicht wieder einreisen.
3.) Die ABH wird den Verdacht einer Scheinehe annehmen.
4.) Falls sie abgeschoben wird, kann sie eine Einreisesprerre bekommen.

Möglichkeiten:
1. Sie wird schwanger.
2. Sie besorgt sich bei der chin. Botschaft einen Pass reist zurück besorgt die nötigen Dokumente und beantragt FZF.
3. Man hat einen wohlwollende ABH.

Man sollte auf jeden Fall gemeinsam zur ABH gehen. Dabei sollte man 3 Ziele verfolgen:
1.) Abschiebung und Einreisesperre vermeiden
2.) Verdacht auf Scheinehe entkräften.
3.) Sprachnachweis führen.

4.) Eventuell den genauen Termin der Ausreise verhandeln. Hierbei kann man Flugkosten sparen und das ggf. mit dem Urlaub synchronisieren.
( wenn man ein Ticket für den 5.Sep vorlegt, wird man sicher nicht am 1. Sep abgeschoben.)

Grundsätzlich wird sie wohl ein paar Montate in China bleiben müssen.
Die Chance hier zu heiraten, ohne das sie ausreisen muß, würde ich als sehr gering ansehen.
Man sollte sich aber bewust sein, das eine offenbar drohende Abschiebung teurer als ein First Class Ticket ist, und das weitere Verfahren extrem stört.

Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Asylantrag dem Grunde nach berechtigt war. In diesem Falle wird die Sache noch etwas schwieriger, weil sie dann nicht einfach zurück kann.
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« Zuletzt geändert: 20.08.2008 um 19:13:04 von Firilum »  
 
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Firilum
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Antwort #14 - 20.08.2008 um 19:09:49
 
[quote author=7177616A676C666770020 link=1219059568/0#0
Sie wohnt noch in einer Asylanten -Wohnanlage kann sie schon bei mir wohnen?
[/quote]

Da mit dem Umzug sämtliche Sozialleistungen für sie wegfallen, dürfe dem die ABH wohl sicher zustimmen.

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