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Alg2 für Ehefrau mit FZV-Visum (Gelesen: 42.437 mal)
maki
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Antwort #60 - 16.04.2007 um 11:12:21
 
jetflyer schrieb am 16.04.2007 um 11:09:12:
Demzufolge verstehe ich nicht, wieso die ALG2 Zahlungen an der AE hängen? Oder gibt es unterschiedliche FZF Visa "mit" und "ohne" Arbeitserlaubnis? 

Mick hatte mal geschrieben, dass manchmal beim FZF Visa diese Auflage (Erwerbstätigkeit gestattet) drinsteht, manchmal aber auch nicht.

Gruß,

maki
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jetflyer
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Antwort #61 - 16.04.2007 um 11:19:05
 
Hmmm, die "schwierigste" aller möglichen Antworten.. mal so mal so.. Frage an die Experten: Gibt´s da eine Regelung für? Stelle mir gerade eine stark mit Arbeit überhäufte ABH vor, bei der längere Wartezeiten und Terminvergabe usus sind.. Dann der zugezognene Ehepartner solange nix arbeiten? oder dann Fiktionsbescheinigung?.

Wie gesagt , nur theoretische Überlegungen, aber eigentlich... in diesem unserem Lande..müßte doch das geregelt sein, oder?

Grüße, Sveta +Jens
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kwaku
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Antwort #62 - 16.04.2007 um 11:25:28
 
Zitat:
und die VAH "schlagen" das Gesetz nicht!


Ja, sehe ich auch so.
Tat mir ja leid, mich darauf zu berufen.
Aber auf irgendwas sollte sich man sich ja berufen,
wenn man 3 Jahre beantragt. Zwinkernd

Da aber anscheinend so ziemlich alle ABH dies
durchlesen und sich darauf beziehen, sollte
man es nicht unterschätzen.

Ist eben ein vorläufiger Hinweis und alle handeln danach!
Rechtlich gesehen natürlich irrelevant
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schweitzer
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Antwort #63 - 16.04.2007 um 11:27:08
 
Hi jetflyer,

ich erinnere daran, dass es beim Ausgangspost vorrangig um die Frage des Zeitpunktes der Bezugsmöglichkeit von ALG II ging. Und diese Möglichkeit ist mit dem Visum (selbst wenn da ein Vermerk hinsichtlich Erwerbstätigkeitsgestattung drinstünde) nicht zu realisieren, weil das Visum nur einen vorübergehenden Aufenthalt legitimiert. Für den Bezug von ALG II ist aber der gewöhnliche Aufenthalt die Bedingung.

Das war das Ausgangsproblem - Deine jetzige Nachfrage betrifft schon wieder ein anderes:

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #64 - 16.04.2007 um 12:14:29
 
schweitzer schrieb am 16.04.2007 um 11:27:08:
ich erinnere daran, dass es beim Ausgangspost vorrangig um die Frage des Zeitpunktes der Bezugsmöglichkeit von ALG II ging. Und diese Möglichkeit ist mit dem Visum (selbst wenn da ein Vermerk hinsichtlich Erwerbstätigkeitsgestattung drinstünde) nicht zu realisieren, weil das Visum nur einen vorübergehenden Aufenthalt legitimiert. Für den Bezug von ALG II ist aber der gewöhnliche Aufenthalt die Bedingung.


Deswegen behördliche Anmeldung. Der Aufenthalt ist nicht immer abhängig von einer AE.

Gruß, ULF
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Zeppelin
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Antwort #65 - 16.04.2007 um 12:25:21
 
schweitzer schrieb am 16.04.2007 um 11:27:08:
Das war das Ausgangsproblem - Deine jetzige Nachfrage betrifft schon wieder ein anderes...

Hast schon Recht schweitzer,
aber die Frage nach der FB passt m.E. dennoch gut in den Thread.
Und ich wage mal die dreise These, dass der Visazweck bei einem FZFV ja geade darin besteht, einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenhalt zu ermöglichen.
Und wenn schon auf dem FZFV keine ausdrückliche Arbeitserlaubis erteilt wurde und selbst diese - falls doch vorhanden - nicht ausreichend für die Begründung von ALG II - Bezug ist, müsste m.E. mindestens eine FB erteilt werden.
Schließlich muss ja irgend einem Möglichkeit bestehn, wenigstens den allernötigsten Grundbedarf abzudecken.
(Ich gehen anhand des Thread davon aus, das keiene oder nur sehr geringe finazielle Reserven dafür vorhanden sind.)

Gruß,
Zeppelin
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trixie
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Antwort #66 - 16.04.2007 um 12:29:05
 
Zitat:
Für den Bezug von ALG II ist aber der gewöhnliche Aufenthalt die Bedingung


... und daß man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Würde man mit einer Friktionsbescheinigung auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und somit ALG II berechtigt sein?

trixie
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maki
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Antwort #67 - 16.04.2007 um 12:37:44
 
schweitzer hat es (wie so oft) auf den Punkt gebracht.

Es geht um den ALG2 bezug von bodenseegockels Frau, je eher, desto besser.

Da empfiehlt naturgemäss das Einreichen der geforderten Unterlagen um schnellstmöglich eine AE zu bekommen.

Fiktionsbescheinigungen (in allen Varianten), FZF Visa mit und ohne Auflagen haben doch gar nichts mit dem Thema an sich zu tun, da nichts davon hier zutrifft.
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schweitzer
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Antwort #68 - 16.04.2007 um 13:08:58
 
Zeppelin schrieb am 16.04.2007 um 12:25:21:
... müsste m.E. mindestens eine FB erteilt werden.



Das sehe ich ganz genau so, allerdings weiß ich nicht, wie das in der Praxis tatsächlich gesehen wird. Viele Mitarbeiter der ARGEN tun sich, wenn man eine Fiktionsbescheinigung erwähnt oder vorlegt, nach meinen Erfahrungen schwer.

Sei's drum eine FB ist etwas anderes als ein von vornherein nur einen vorübergehenden Aufenthalt legitimierendes Visum. Ich hatte deshalb hier am Anfang ja bodenseegockel auch schon auf diese Möglichkeit verwiesen und dann, wenn es Probleme geben sollte, empfohlen darauf zu drängen, dass sich ARGE und ABH einzelfallbezogen kurz abstimmen.

=schweitzer=
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Antwort #69 - 16.04.2007 um 18:55:38
 
maki schrieb am 16.04.2007 um 12:37:44:
schweitzer hat es (wie so oft) auf den Punkt gebracht.

Es geht um den ALG2 bezug von bodenseegockels Frau, je eher, desto besser.

Da empfiehlt naturgemäss das Einreichen der geforderten Unterlagen um schnellstmöglich eine AE zu bekommen.

Fiktionsbescheinigungen (in allen Varianten), FZF Visa mit und ohne Auflagen haben doch gar nichts mit dem Thema an sich zu tun, da nichts davon hier zutrifft.



..die SB der zuständigen ARGE hat mich ausdrücklich darüber belehrt, eine Fiktionsbescheinigung beizubringen; falls die AE nicht sofort erteilt werden kann.
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Zeppelin
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Antwort #70 - 16.04.2007 um 20:52:28
 
bodenseegockel schrieb am 16.04.2007 um 18:55:38:
..die SB der zuständigen ARGE hat mich ausdrücklich darüber belehrt, eine Fiktionsbescheinigung beizubringen; falls die AE nicht sofort erteilt werden kann.

Na dann lag ich ja doch nicht so ganz daneben.  Smiley
Hat auch noch nichts mit einer eigenständigen Arbeitserlaubnis zu tun, wohl aber mit dem korrekten Status als "nicherwerbsfähige" Angehörige Deiner Bedarfsgemeinschaft.

@ schweitzer und maki: hier kann ich Eure Meinung mal nicht so ganz teilen.

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #71 - 16.04.2007 um 20:59:57
 
Zitat:
@ schweitzer und maki: hier kann ich Eure Meinung mal nicht so ganz teilen.


Hallo Zeppelin,

ich "beharre" mal darauf, dass wir gar keine unterschiedliche Meinung hatten. Denn bereits ganz zu Beginn dieses threads gab es von mir folgende Antwort (die Antwort Nr 5 insgesamt!):

Zitat:
Sollte es (wider Erwarten) mit der AE - Erteilung doch länger dauern (etwa wegen stärkerer Arbeitsbelastung der ABH), dann bittet die ABH darum, dass Deiner Frau wenigstens eine Fiktionsbescheinigung mit dem Vermerk über erlaubte Erwerbstätigkeit ausgestellt wird. Das sollte dann für die Übergangszeit bis zur AE - ERteilung erst einmal weiterhelfen. - Da manche ARGE- Mitarbeiter bei der Vorlage einer Fiktionsbescheinigung nicht so genau Bescheid wissen, bittet im Zweifelsfall darum, das mit der ABH Rücksprache genommen wird.


Aber ich will die Sache hier um Himmels willen nicht ins Uferlose treiben. bodenseegockel weiß jetzt woran er ist, und alles Wichtige ist gesagt.  Zwinkernd

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Antwort #72 - 16.04.2007 um 21:25:18
 
Da hab ich wohl schweitzer unterstellt das er meine falsche Meinung über die FB teilt

Nix für ungut, den Schuh zieh ich mir allein an.

Gruß,

maki
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Zeppelin
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Antwort #73 - 16.04.2007 um 21:49:18
 
@ schweiter und maki:
Allens kloar  Smiley . Eigentlich war schon paar Seiten vorher alles Wesentliche abgearbeitet.

Also sollten jetzt mal alle abwarten, was bodenseegockel an neuen Fakten liefert, bevor wir uns hier weiter die Karten legen.

Doch dass die ARGE eine FB haben möchte, ist ja schon mal ein gutes Zeichen für die  mögliche Erteilung eines Bewilligungsbescheides.

Schönen Abend noch,
Zeppelin
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bodenseegockel
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Antwort #74 - 17.04.2007 um 13:59:43
 
Zeppelin schrieb am 16.04.2007 um 21:49:18:
@ schweiter und maki:
Eigentlich war schon paar Seiten vorher alles Wesentliche abgearbeitet.


Zeppelin


ich bin auch der Meinung, das nun wirklich alles gesagt ist; ich weiß nun wie ich handeln werde und dafür bin ich EUCH allen dankbar Durchgedreht


Ich werde berichten, sobald die Termine bei ALB und ARGE stattgefunden haben.

Danke nochmals Smiley
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