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Alg2 für Ehefrau mit FZV-Visum (Gelesen: 42.388 mal)
Zeppelin
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Antwort #90 - 23.04.2007 um 20:26:19
 
bodenseegockel schrieb am 23.04.2007 um 20:16:50:
nein; sie ist a,m 31.3. eingereist; dies wurde von mir (da Samstag) von mir per email als Veränderung in der Bedarfsgemeinschaft sofort angezeigt.

Vorschlag: Die gesendete E-Mail audrucken, der ARGE vorlegen und versuchen, dass das Eingangsdatum berichtigt wird.

Z.
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bodenseegockel
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Antwort #91 - 24.04.2007 um 08:16:14
 
Zeppelin schrieb am 23.04.2007 um 20:26:19:
Vorschlag: Die gesendete E-Mail audrucken, der ARGE vorlegen und versuchen, dass das Eingangsdatum berichtigt wird.

Z.



Hallo Zeppelin,

die ARGE hat diese email.
Meine Frau ist am 31.3. (ein Samstag) eingereist; ich habe dies an demselben Tage noch per email angezeigt und am darauffolgenden Montag (2.4.) nocheinmal per Brief mit Einschreiben; zusammen mit einem entesprechen ausgefüllten Formblatt.

Am demselben Tag noch kam ein Schreiben meiner PAP, meine Frau möge doch einen Erstantrag bei der Erstantragsstelle stellen, da von ausserhalb zugereist.
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Zeppelin
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Antwort #92 - 24.04.2007 um 08:43:09
 
bodenseegockel schrieb am 24.04.2007 um 08:16:14:
Hallo Zeppelin,

die ARGE hat diese email.
Meine Frau ist am 31.3. (ein Samstag) eingereist; ich habe dies an demselben Tage noch per email angezeigt und am darauffolgenden Montag (2.4.) nocheinmal per Brief mit Einschreiben; zusammen mit einem entesprechen ausgefüllten Formblatt.

Am demselben Tag noch kam ein Schreiben meiner PAP, meine Frau möge doch einen Erstantrag bei der Erstantragsstelle stellen, da von ausserhalb zugereist.

Hi bsg,

das habe ich ja gelesen und verstanden. Wollte Dich auch nicht nötigen, es nochmals zu wiederholen.
Aber die Argumentation der ARGE mit dem Erstantrag, kommt mir schon recht fragwürdig vor.
Diese wäre nur mit dem Konstrukt haltbar, dass Leistungen für eine "erwebsfähige" Anspruchsberechtigte zunächst eine Meldung als arbeitssuchend voraussetzt.
Aber das ging ja angesichts der Geschäftszeiten nunmal erst zwei-drei Tage später und m.E. habt ihr das Menschenmögliche unternommen, um die ARGE korrekt zu informieren.
Daraus leite ich ab, dass für die Zeit zwischen Einreise und Meldung als arbeitssuchend zumindest Anspruch auf Leistungen für nicht erwebsfähige Angehörige einer BG bestehen müsste.

Ob es sich jedoch lohnt, um die paar Tage zu streiten, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Zeppelin

PS: Ich hoffe Du kannst mit meiner Abkürzung Deines Nicks leben.
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Antwort #93 - 24.04.2007 um 10:20:53
 
Zeppelin schrieb am 24.04.2007 um 08:43:09:
Daraus leite ich ab, dass für die Zeit zwischen Einreise und Meldung als arbeitssuchend zumindest Anspruch auf Leistungen für nicht erwebsfähige Angehörige einer BG bestehen müsste.  


M. W. nach gibt es für nicht erwerbsfähige Angehörige keine Leistung. Im Gegenteil, wenn in einer BG jemand ist, dem keine Leistungen zustehen, werden die Wohnraumkosten zwar geteilt, aber nur die bezahlt, die dem berechtigen Leitungsempfänger zustehen. Somit ist unbedingt notwendig, daß der 31.03. als berücksichtigt wird. Deshalb sehe dein Zitat etwas anders:

Zeppelin schrieb am 24.04.2007 um 08:43:09:
Ob es sich jedoch lohnt, um die paar Tage zu streiten, steht auf einem anderen Blatt.  


trixie
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Antwort #94 - 24.04.2007 um 11:53:24
 
trixie schrieb am 24.04.2007 um 10:20:53:
M. W. nach gibt es für nicht erwerbsfähige Angehörige keine Leistung. Im Gegenteil, wenn in einer BG jemand ist, dem keine Leistungen zustehen, werden die Wohnraumkosten zwar geteilt, aber nur die bezahlt, die dem berechtigen Leitungsempfänger zustehen. Somit ist unbedingt notwendig, daß der 31.03. als berücksichtigt wird. trixie

Das sehe ich eben nicht so, denn sonst gäbe es für Schüler, Behinderte etc, die zu den BG gehören, ja auch keine Leistungen.
Etwas anderes wäre es, wenn jemand, wie z.B. Studenten, nicht leistungsberechtigt sind.
Dann ist Deine Auffassung zutreffend.

Hier ist es aber nicht so, dass die betreffende Person aus eigenem Verschulden nicht erwerbsfähig ist, sondern weil ihr nicht von Anfang an die dafür nötige AE erteilt wurde (werden konnte?)

Zeppelin
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Antwort #95 - 24.04.2007 um 13:45:20
 
Zeppelin schrieb am 24.04.2007 um 11:53:24:
Das sehe ich eben nicht so, denn sonst gäbe es für Schüler, Behinderte etc, die zu den BG gehören, ja auch keine Leistungen.


Die von dir zitierten Personen bekommen kein ALG II sondern Sozialgeld. Aber warten wir einmal ab, wie die ARGE entscheidet. Die meisten Klageverfahren im Sozialrecht laufen im Moment gegen die ALG II Bescheide. In entsprechenden Foren kannst du die teilweise nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der ARGEN erkennen.

trixie
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Antwort #96 - 24.04.2007 um 17:38:02
 
trixie schrieb am 24.04.2007 um 13:45:20:
Die von dir zitierten Personen bekommen kein ALG II sondern Sozialgeld. Aber warten wir einmal ab, wie die ARGE entscheidet. Die meisten Klageverfahren im Sozialrecht laufen im Moment gegen die ALG II Bescheide. In entsprechenden Foren kannst du die teilweise nicht nachvollziehbaren Entscheidungen der ARGEN erkennen.

trixie

Ich will mich ja nicht streiten, aber mal zur allgemeinen Klarstellung. Ich habe mich eben Telefonisch bei einer guten Freundin nochmal vergewissert.
Sie beziht auch unterstüzuendes ALG II. Zu ihrer BG gehört ihr 19jähriger Sohn (Gymnasiast), aber sie ist die Antragstellerin.
Für ihren Sohn bekommte sie laut ihrer Aussage und ihrem Leistungsbescheid ALG II. (Jedenfalls steht da nix von Sozialgeld.)

Grüße
Zeppelin
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Antwort #97 - 24.04.2007 um 18:40:04
 
Zeppelin schrieb am 24.04.2007 um 11:53:24:
Hier ist es aber nicht so, dass die betreffende Person aus eigenem Verschulden nicht erwerbsfähig ist, sondern weil ihr nicht von Anfang an die dafür nötige AE erteilt wurde (werden konnte?)

Zeppelin


Hallo Zeppelin

gegen deine Abkürzung habe ich nicht.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß meine Frau - aus obigem Grunde eben doch zumindest theoretisch erwerbsfähig - von Anfang an (also 31.3.) die  Alg2-Leistung bekommt.
Ich habe mich in entsprechenden Ratgebern von tacheles e.V vorab eingehend informiert.
Aber warten wir einfach mal die Entscheidung der ARGE ab, ich bin es inzwischen geübt, WIDERSPRÜCHE zu schreiben.

Gruß

bsg
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Antwort #98 - 24.04.2007 um 20:07:32
 
bodenseegockel schrieb am 24.04.2007 um 18:40:04:
Ich bin mir ziemlich sicher, daß meine Frau - aus obigem Grunde eben doch zumindest theoretisch erwerbsfähig - von Anfang an (also 31.3.) die  Alg2-Leistung bekommt.

Und genau das Gleiche schreibe ich die ganze Zeit auch schon!

Deine Frau ist höchstens formalrechtlich nicht leistungsberechtigt, erwerbsfähig aber duchaus, weil ihr ja nicht unmittelbar zum Zeitpunkt der Einreise die erforderliche AE ausgehändigt wurde, die aber eigentlich mit dem Antrag auf das FZF-Visum schon beantragt worden war. Dafür kann sie nichts!

Und wie zu lesen war, habt ihr doch alle erdenklichen Schritte unternommen, um ihre Anwesendheit hier zu melden.

Gruß,
Zeppelin
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Ulf
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Antwort #99 - 24.04.2007 um 21:48:27
 
Zeppelin schrieb am 24.04.2007 um 17:38:02:
Zu ihrer BG gehört ihr 19jähriger Sohn (Gymnasiast), aber sie ist die Antragstellerin.
Für ihren Sohn bekommte sie laut ihrer Aussage und ihrem Leistungsbescheid ALG II. (Jedenfalls steht da nix von Sozialgeld.)


Ist richtig, da der betreffende Schüler volljährig (oder jedenfalls älter als 14) ist.

Gruß, ULF
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bodenseegockel
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Antwort #100 - 25.04.2007 um 18:00:19
 
Zeppelin schrieb am 24.04.2007 um 08:43:09:
Aber die Argumentation der ARGE mit dem Erstantrag, kommt mir schon recht fragwürdig vor.


Gruß,
Zeppelin




Unser Schock sitzt tief:

Heute kam ein Bescheid von der ARGE (von meiner PAP, nicht von der Erstantragsstelle), in dem das Alg2 für mich ab dem 1.4.2007 KOMPLETT gestrichen ist.
Begründung: Mit meinem Einkommen sei ich nicht mehr hilfebedürftig.

ABER: Selbst wenn man davon ausgeht, daß durch den Zuzug meiner Ehefrau die Mietzahlung an mich halbiert wird, und ich nur noch 311 € bekomme statt früher 341€, ist mein Hilfeanspruch immer noch erheblich HÖHER als mein monatliches Erwerbseinkommen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Gruß
bsg Griesgrämig
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Antwort #101 - 25.04.2007 um 18:58:54
 
So schockiert wäre ich auch!  Schockiert/Erstaunt

Ich würde SOFORT Widerspruch einlegen, auch wenn das nicht sofort etwas ändert.

Außerdem denke ich es ist Zeit über Unterstützung einer einschlägigen Beratungsstelle oder gar eines Anwalts zur Erwägung einer Klage oder Beantragung einer einstweiligen Verfügung (oder wie es in dem Fall genau heißen mag) nachzudenken.

Denk nicht, dass ich mich nun gegenüber meinem ersten Posting in Deinem Thread hier widersprechen würde. Da ging es um Gezänk mit der ABH, welches ich nach wie vor nicht für sinnvoll halte um schnellstmöglich an Leistungen für Deine Frau zu gelangen.

Doch mir scheint sich nun der Kreis in negativer Richtung zu schließen. (Ist nicht im Mindesten erfreulich für mich, aber ich hatte genau dies befürchtet.)

Jetzt kann ich nur noch sagen: "Oh Sch... "

Am Rande sei erwähnt, dass wir (meine Frau und ich) seit geraumer Zeit ein ähnlich gelagertes Problem am Hals haben.
Mein Widerspruch wird seit sechs Monaten nicht bearbeitet und mir wurde geschrieben, ich solle von Rückfragen absehen, um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern.  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

Ich drücke Euch alle Daumen!

lG.,
Zeppelin
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Antwort #102 - 25.04.2007 um 20:53:14
 
Hi bodenseegockel,

nach dem, was Du bisher gepostet hast, ist das wirklich nicht nachvollziehbar. Ich habe hier kürzlich von Mick mal den Hinweis auf einen ALG II - Rechner erhalten. Den findest Du hier:

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Wenn Du Euere derzeit zutreffenden Daten dort eingibst, solltest Du zumindest eine annäherend exakte Orientierung haben, wie hoch Euer Bedarf als Bedarfsgemeinschaft wirklich ist. - Holt Euch im Zweifelsfall Hilfe.

Ich drücke Dir und Deiner Frau die Daumen!

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #103 - 26.04.2007 um 08:18:40
 
Ich habe gerade mit der SB der Erstantragstelle telefoniert. Bei der Aufhebung des Bescheides würde es sich scheinbar um ein Versehen handeln und sie würde den Aufhebungsbescheid wieder aufheben. Ich würde eine kleine Nachzahlung für den April für meine Frau erhalten. Na ja, wollen wir  mal sehen......

Also so ein Chaos!!!!!

Warten wir aber Smiley
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Antwort #104 - 26.04.2007 um 08:49:09
 
bodenseegockel schrieb am 26.04.2007 um 08:18:40:
Bei der Aufhebung des Bescheides würde es sich scheinbar um ein Versehen handeln und sie würde den Aufhebungsbescheid wieder aufheben. Ich würde eine kleine Nachzahlung für den April für meine Frau erhalten. Na ja, wollen wir  mal sehen......


Uff. Da kann man ja erstmal aufatmen.
Ehrlich gesagt hatte ich dies gestern gehofft und geahnt. Hätte aber nicht geglaubt, dass sich das so schnell klären würde und hab's deshalb nicht geschrieben.

Aber Du hast schon recht: Erstmal abwarten, was noch passiert.

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