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Alg2 für Ehefrau mit FZV-Visum (Gelesen: 42.385 mal)
bodenseegockel
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Antwort #75 - 18.04.2007 um 17:14:45
 
Hallo ,miteinander!

Heute Termin bei der ALB gehabt. Alles klar soweit.
Es war eine andere SB als diejenige, die den Laufzettel gegeben hat; die war heute nicht da, sondern nur die TÜRKISCHSTÄMMIGE Kollegin....... Smiley
Der habe ich den Laufzettel vorgelegt mit einem eleganten verbalen Schlenker, daß es sich hier bei der Kollegin wohl um ein "Mißverständnis" gehandelt habe, da es ja um eine AE nach §28 Abs1 Aufenthaltsgesetz handeln würde und da wohl keine Verdienstbescheinigung vonnöten sei....

Dies hat die sehr freundliche, wie gesagt TÜRKISCHSTÄMMIGE, Mitarbeiterin bejaht, und gesagt, die Sicherung des LU müsste nur bei einer NE nachgewiesen werden, wobei ich meinen Alg2-Bescheid und Mietvertrag aus den Unterlagen genommen und auf die Seite getan habe.

Den Mietvertrag wollte sie dann mit einer dahingemurmelten Begründung doch sehen, was ich ihr dann auch liebend gerne gewährt habe.
Sie hat dann das weitere Procedere angekündigt; warten; es würde dann eine FB geben (sie hat die Fiktionsbescheinigung von sich aus angesprochen), da die Erteilung der AE doch noch etwas dauern würde.

Wir haben eine gute halbe Stunde im Wartesaal gewartet, ich hatte mich in dieser Ziet sehr über mich geärgert, da ich im Antrag die vom Mitglied ZEPPELIN angeregten Formulierungen reingeschrieben habe, die Alb also doch Kenntnis von meinem Alg2-Bezug erhalten hat.

Nach einer guten halben Stunde hat meine Frau dann den Paß mit der AE für 3 Jahre erhalten!!!!!! Sowie die Bescheinigiung für den Integrationskurs.

Mit Freude und Handschlag von der freundlichen Alb-Mitarbeiterin verabschiedet, und das war´s dannnnnn....... Zunge

Also die Sache hat sich in Luft aufgelöst......


Trotzdem war dies hier eine sehr angeregt und - wie ich finde - eine sehr wichtige Diskussion, für die ich mich auch im Namen meiner Frau bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken möchte. Kuss

Für kommenden Montag habe ich einen Termin bei der ARGE zur Alg2-beantragung meiner Frau.
Ich werde berichten.

FAZIT: Mit Freundlichkeit und der richtigen ASP kommt man u.U. sehr weit Smiley
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #76 - 18.04.2007 um 17:19:28
 
bodenseegockel schrieb am 18.04.2007 um 17:14:45:
Also die Sache hat sich in Luft aufgelöst...... 


Na also !
Panik, Angst und Unwohlsein sind überwiegend unbegründet.
Wut und Unverständnis schlechte Berater.

Glückwunsch also !


DC
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Zeppelin
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Antwort #77 - 18.04.2007 um 21:17:44
 
bodenseegockel schrieb am 18.04.2007 um 17:14:45:
FAZIT: Mit Freundlichkeit und der richtigen ASP kommt man u.U. sehr weit Smiley


Na siehste? Dat hab ick Dir von Anfang an empfohlen.

Gleichwohl: Herzlichen Glückwunsch! - Obwohl das halt nur der normale Gang der Dinge ist.

Es bleibt nur noch, dass die Anspruchsgundlage Deiner Frau seit ihrer Einreise besteht....

Gruß,
Zeppelin
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bodenseegockel
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Antwort #78 - 18.04.2007 um 21:35:58
 
Zeppelin schrieb am 18.04.2007 um 21:17:44:
Es bleibt nur noch, dass die Anspruchsgundlage Deiner Frau seit ihrer Einreise besteht....

Gruß,
Zeppelin


Lieber Zeppelin,

....und das werde ich durchfechten. Meinen Informationen nach besteht da kein Zweifel daran, unabhängig von einem evtl. zu erstellenden Erstantrag.

Liebe Grüsse an dich.
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trixie
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Antwort #79 - 19.04.2007 um 00:37:36
 
Zitat:
unabhängig von einem evtl. zu erstellenden Erstantrag.


Ich denke, daß du hier keinen Erstantrag stellen mußt, da du bereits ALG II bekommst,  sondern er verändert sich nur die Größe der Bedarfsgemeinschaft.

trixie
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bodenseegockel
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Antwort #80 - 19.04.2007 um 08:19:17
 
trixie schrieb am 19.04.2007 um 00:37:36:
Ich denke, daß du hier keinen Erstantrag stellen mußt, da du bereits ALG II bekommst,  sondern er verändert sich nur die Größe der Bedarfsgemeinschaft.

trixie



doch, liebe Trixie; siehe mein Eingangsposting.

Aber genau das werde ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln durchfechten; die Änderung der Größe der Bedarfsgemeinschaft habe ich schon am Einreisetag (ein Samstag) per email gestellt; ich werde durchsetzen, dass es ab diesem Tag (31.3.) bereits Alg2 für meine Frau gint. Durchgedreht
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trixie
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Antwort #81 - 19.04.2007 um 08:35:46
 
Zitat:
Aber genau das werde ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln durchfechten; die Änderung der Größe der Bedarfsgemeinschaft habe ich schon am Einreisetag (ein Samstag) per email gestellt; ich werde durchsetzen, dass es ab diesem Tag (31.3.) bereits Alg2 für meine Frau gint.


Dabei handelt es sich aber nicht um einen Erstantrag, sondern um eine Erweiterung des bestehenden Antrages, aufgrund einer Erhöhung der Bedarfsgemeinschat. Bei einem Erstantrag müßtest du ja nochmals alle Unterlagen mit einreichen.

Zitat:
persönlich bei der Erstantragstelle vorstellen, um dort Alg2 zu benatragen


Diese Aussage bedeutet aber nicht, daß es sich hier um einen Erstantrag handelt. Die ARGE möchte einfach sehen, daß deine Frau wirklich in Deutschland ist. Deine Frau kann keinen eigenen Antrag stellen, wenn sie mit dir in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Einen eigenen Antrag könnte sie nur dann stellen, wenn sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, also nicht mehr mit dir zusammenlebt. Aber dann stellt sich sowieso ein anderes ausländerrechtliches Problem, von dem man hier gar nicht reden möchte.

trixie
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Ulf
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Antwort #82 - 19.04.2007 um 15:23:27
 
trixie schrieb am 19.04.2007 um 08:35:46:
Dabei handelt es sich aber nicht um einen Erstantrag, sondern um eine Erweiterung des bestehenden Antrages, aufgrund einer Erhöhung der Bedarfsgemeinschat. Bei einem Erstantrag müßtest du ja nochmals alle Unterlagen mit einreichen.


Diese Aussage bedeutet aber nicht, daß es sich hier um einen Erstantrag handelt. Die ARGE möchte einfach sehen, daß deine Frau wirklich in Deutschland ist. Deine Frau kann keinen eigenen Antrag stellen, wenn sie mit dir in der Bedarfsgemeinschaft lebt.


Andererseits hat sie sich persönlich arbeitssuchend zu melden, was z.B. durch Vorsprache bei der SGB-II-Behörde geschehen kann.

Gruß, ULF
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Antwort #83 - 19.04.2007 um 16:44:27
 
Zitat:
Andererseits hat sie sich persönlich arbeitssuchend zu melden, was z.B. durch Vorsprache bei der SGB-II-Behörde geschehen kann.


Das mag durchaus notwendig sein. Aber das Statement von bodenseegockel lautete, daß es sich hier um einen Erstantrag handelt, wenn seine Frau mit ihm ALG II bezieht. Dem ist aber nicht so.

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Antwort #84 - 19.04.2007 um 16:53:13
 
trixie schrieb am 19.04.2007 um 16:44:27:
Das mag durchaus notwendig sein. Aber das Statement von bodenseegockel lautete, daß es sich hier um einen Erstantrag handelt, wenn seine Frau mit ihm ALG II bezieht. Dem ist aber nicht so.

trixie



Hallo,

siehe mein Eingangsposting.
Das Statement meiner PAP war (in einem Schreiben an mich), dass meine Frau sich bei der Erstantragsstelle unserer zuständigen ARGE melden und einen eigenen Antrag stellen müsse, da sie von außerhalb der zuständigen ARGE zuziehen würde....
Ich bin auch verwirrt darüber, weil ich ja den Zuzug in die Bedarfsgemeinschaft unverzüglich per email und anschl. sogar per Einschreiben mit Formblatt gemeldet habe.
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Antwort #85 - 19.04.2007 um 17:34:33
 
Zitat:
einen eigenen Antrag stellen müsse, da sie von außerhalb der zuständigen ARGE zuziehen würde


Die Sache "eigener Antrag" verwirrt mich auch, weil es hierbei nur um eine Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft handelt. Wenn deine Frau aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet (z. B. durch Wegzug), dann müßte sie einen eigenen Antrag stellen. Ich denke, daß du abwarten sollst, was kommt, damit wir nicht jedes einzelne Wort zerpflücken, ohne genaueres zu wissen.

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Antwort #86 - 23.04.2007 um 19:54:34
 
Heute haben wir den Termin bei der ARGE gehabt. Ich musste einen komplett neuen Antrag stellen als Bedarsgemeinschaft, mich inclusive, so als hätte ich noch nie vorhr einen Alg2_Antrag gestellt. Es waren insgesamt 16 Seiten Antrag auszufüllen; es war, als würde der Fortsetzungsantrag, den ich vor ca. 6 Wochen gestellt habe, und der auch bewilligt wurde, nie existiert haben.

Bürokratius lässt also grüssen...... Smiley

Als Antragsannahme wurde der 5.4. notiert; laß uns also abwarten, ab wann der Antrag also gilt...
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Antwort #87 - 23.04.2007 um 20:03:53
 
Zitat:
Als Antragsannahme wurde der 5.4. notiert


Das ist aber schon mal mehr als ein gutes Zeichen - denn ab Antragsdatum wird im Falle des Anspruchs auch bewilligt. Ist Deine Frau denn am 05.04. eingereist?

=schweitzer=
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Antwort #88 - 23.04.2007 um 20:16:50
 
schweitzer schrieb am 23.04.2007 um 20:03:53:
Das ist aber schon mal mehr als ein gutes Zeichen - denn ab Antragsdatum wird im Falle des Anspruchs auch bewilligt. Ist Deine Frau denn am 05.04. eingereist?

=schweitzer=



nein; sie ist a,m 31.3. eingereist; dies wurde von mir (da Samstag) von mir per email als Veränderung in der Bedarfsgemeinschaft sofort angezeigt.
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Antwort #89 - 23.04.2007 um 20:21:11
 
bodenseegockel schrieb am 23.04.2007 um 19:54:34:
Als Antragsannahme wurde der 5.4. notiert; laß uns also abwarten, ab wann der Antrag also gilt...

War der 05.04. auch jener Tag, an dem Du erstmals schriftlich die Veränderungsanzeige bzgl. der Aufnahme einer Angehörigen in die Bedarfsgemeinschaft eingereicht hast?

Ich würde mal vermuten, dass das Jobcenter einfach nur kein geeignetes Formular zur Verfügung hat, mit dem allein die für dei Ergänzung nötigen Daten abefragt werden.
Ergo haben sie Dir einen kompletten Neuantrag vorgelegt, um dies pragmatisch zu lösen.
(so sieht es für mich zumindest aus)

Grz.
Zeppelin

PS: Oooops, nu warste schneller
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