proll:
Wenn mir Behörde A sagt, dass der von mir vorgelegte "Zettel" kein Dokument vom Typ "X" ist, darf ich dann bei Behörde B (welche solche Dokumente ausstellt) nachfragen, ob es es Dokument vom Typ X ist?
Da man immer fragen darf, wäre das wohl zu bejahen.
Darf ich diese Frage auch schriftlich stellen? Und muss diese Frage in der Schriftform beantwortet werden?
Auch dieses ist mE zu bejahen.
Wenn mir Behörde A sagt, dass mein "Zettel" kein Dokument vom Typ X ist, darf ich dann bei Behörde B (die solche Dokumente ausstellt) einen Antrag auf Erteilung eines Dokumentes vom Typ X stellen?
Da man einen Antrag grundsätzlich stellen kann, ist das wohl zu bejahen.
Die Behörde B muss meinen Antrag dann auch entweder annehmen oder ablehnen. Offensichtlich schriftlich, wenn ich den Antrag schriftlich stelle.
Damit liegt dann möglicherweise genügend "Beweismaterial" vor, dass sich auch die kurzsichtigste KGKasse überzeugen läßt (überzeugt bin ich davon aus eigener Erfahrung jedoch nicht!).
Es ist mir durchaus bewußt, dass du nicht der Meinung bist, dass du den Job von anderen mitmachen musst. Ist so auch richtig.
Aber gegen eine schriftlich vorgebrachte Anfrage wirst du dich wohl schwerlich wehren können. Und ebenso ist dies kein unbilliges Vorgehen des Fragenden.
Schließlich kann es hier kaum darum gehen, dass man als Antragsteller benachteiligt wird, nur weil aus Kostenerwägungen zu wenig oder zu wenig geschultes Personal bei einigen Behörden vorhanden ist.
Sollten die Anfragen bzgl. der genauen Bedeutung einer bestimmten
AE also in deinem Bereich zunehmen und du zur Überzeugung kommen, dass die die Schuld der KGKasse (oder einer anderen Behörde) ist, so steht es dir frei, deinen Vorgesetzten über diesen offensichtlichen Missstand zu unterrichten, der dann wiederum ... usw usw ... bis das Ganze dann im Sande verläuft.